Haftpflicht oder Hausrat – die Unterschiede
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Das Wichtigste kurz erklärt
- Die Haftpflicht- und die Hausratversicherung decken verschiedene Bereiche des Versicherungsschutzes ab.
- Fügen Sie einem Dritten einen Schaden zu, schützt Sie die private Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen.
- Die Hausratversicherung bietet Schutz bei Schäden an persönlichem Eigentum, welche durch verschiedene Risiken wie Einbruchdiebstahl, Feuer oder Wasserschäden entstehen können.
- Im Schadensfall übernimmt die Haftpflichtversicherung Schadensersatzforderungen, Rechtsverteidigungskosten und Personenschäden.
- Die Hausratversicherung deckt den Ersatz beschädigter oder gestohlener Gegenstände, Aufräumungs- und Wiederherstellungskosten sowie die Kosten für vorübergehende Unterbringung ab.
Haftpflicht oder Hausrat: Das sind die Unterschiede
Wenn Sie anderen einen Schaden zufügen, schützt Sie die Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen. Hierzu zählen sowohl Sach- als auch Personen- und Vermögensschäden. Die Haftpflichtversicherung deckt Schadensersatzforderungen, Rechtsverteidigungskosten und Personenschäden ab.
Die Hausratversicherung sichert dagegen Ihr eigenes Eigentum in Ihrer Wohnung wie beispielsweise Wertsachen, Möbel, Kleidung etc. ab und kommt im Schadensfall für den Ersatz beschädigter oder gestohlener Gegenstände, Aufräumungs- oder Wiederherstellungskosten sowie vorübergehende Unterbringung auf.
Während die Hausratversicherung nur bei Sachschäden zahlt, sichert die Haftpflichtversicherung sowohl Sach- als auch Personen- und Vermögensschäden ab. Auch in Bezug auf grobe Fahrlässigkeit unterschei-den sich die beiden Versicherungen. Während Sie bei der Hausratversicherung Ihren Versicherungsschutz durch grobe Fahrlässigkeit verlieren können, ist die Haftpflichtversicherung für genau solche Missgeschicke vorgesehen, die fahrlässig oder grob fahrlässig passieren.
Leistungen der Haftpflichtversicherung
Eine kleine Unachtsamkeit genügt und schon ist es passiert: Die Haftpflichtversicherung bietet umfassenden Schutz, wenn Sie anderen einen Schaden zufügen. Anders als bei der Hausratversicherung zählen hierzu nicht nur Sachschäden, sondern auch Personen- und Vermögensschäden. Folgende Leistungen deckt die Haftpflichtversicherung je nach Versicherungsumfang ab:
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Rechtsverteidigung bei unberechtigten Schadensersatzansprüchen
- Mietsachschäden
- Internetrisiko für durch Sie verursachte Schäden durch weltweite Übermittlung, Austausch und Bereitstellung elektronischer Daten
- Gefälligkeitsschäden
- Forderungsausfalldeckung
- Verlust fremder Schlüssel
- Kinder und andere Familienmitglieder sind bei der Familienhaftpflicht mitversichert
Leistungen der Hausratversicherung
Die Hausratversicherung kommt im Falle von Schäden und Verlusten an Ihrem eigenen Eigentum für die entstandenen Kosten auf. Folgende Leistungen sind durch die Hausratversicherung mit unbegrenzter Versicherungssumme abgedeckt:
- Risiken wie Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Feuer, Sturm, Hagel und Blitzeinschlag
- Diebstahl von Gartenmöbeln, Gartengeräten, Rasenmährobotern, Poolrobotern und Grillgeräten im Top-Schutz
- Außenversicherung inklusive (dadurch besteht der Versicherungsschutz Ihrer Gegenstände auch unterwegs)
- Optionaler Einschluss weiterer Gefahren wie beispielsweise Glasbruch oder Home-Assistance-Leistungen
Braucht man eine Haftpflichtversicherung und eine Hausratversicherung?
Sowohl die Haftpflichtversicherung als auch die Hausratversicherung sind wichtige Versicherungen, welche Sie beide abschließen sollten. Die Haftpflichtversicherung ist Experten zufolge jedoch noch etwas wichtiger als die Hausratversicherung. Während Sie ohne Hausratversicherung im schlimmsten Fall „nur“ Ihr gesamtes Eigentum verlieren, kann es sein, dass die finanziellen Folgen eines Sach- oder Personenschadens gegenüber einem Dritten Sie ein Leben lang begleiten. Doch auch die Auswirkungen einer nicht vorhandenen Hausratversicherung können gravierend sein. Verlieren Sie durch einen Leitungswasserschaden oder einen Brand Ihr gesamtes Hab und Gut, erhalten Sie mit einer Hausratversicherung die Hilfe, die Sie benötigen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, beide Versicherungen abzuschließen, um sorgenfrei in die Zukunft blicken zu können.Häufige Fragen zum Thema Haftpflicht oder Hausrat
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Welche Versicherung haftet bei Fahrraddiebstahl?Bei Fahrraddiebstahl haftet die Hausratversicherung. Diese deckt Schäden und Verluste in den eigenen vier Wänden ab, einschließlich Fahrrädern. Die Haftpflichtversicherung dagegen kommt für Schäden auf, welche Sie anderen Personen fahrlässig zufügen, nicht jedoch für den Diebstahl des eigenen Fahrrads.
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Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden?Bei einem Wasserschaden in Ihren eigenen vier Wänden haftet die Hausratversicherung. Kommt es beispielsweise zu einem Wasserschaden durch Rohrbruch, Leckagen oder eine Überschwemmung, übernimmt die Hausratversicherung die entstehenden Kosten. Sind Sie dagegen zu Besuch bei einem Freund und lassen dort versehentlich im Badezimmer den Wasserhahn laufen, kommt die Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.
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Welche Versicherung zahlt bei Schlüsselverlust?Welche Versicherung bei Schlüsselverlust zahlt, hängt davon ab, ob die eigenen Schlüssel oder fremde Schlüssel verloren gegangen sind. Gehen Sie beispielsweise während Ihres Urlaubs in das Ferienhaus eines Freundes und verlieren dessen Schlüssel, deckt die private Haftpflichtversicherung von Zurich die entsprechenden Kosten ab. Für den Fall, dass Sie Ihre eigenen Schlüssel verlieren, bietet die Hausratversicherung von Zurich den Zusatzbaustein Home-Assistance. Dieser übernimmt im Fall der Fälle die Kosten für den Austausch der Schlösser durch den Schlüsseldienst.
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Welche Versicherung zahlt bei Skiunfall?Bei einem Skiunfall, bei dem Sie einer anderen Person fahrlässig einen Schaden zufügen, haftet die private Haftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung zahlt sowohl Schäden an der Person selbst als auch Schäden an der Skiausrüstung oder der Kleidung des Skifahrers.
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Welche Versicherung zahlt bei Mietschäden?Bei Mietschäden haftet die Haftpflichtversicherung. Verursachen Sie als Mieter in Ihrer Wohnung einen Schaden, kommt die private Haftpflichtversicherung dafür auf. Sowohl Schäden an der Immobilie selbst als auch Schäden an mitgemieteter Einrichtung werden von der Versicherung übernommen. Die Hausratversicherung übernimmt dagegen ausschließlich Schäden, welche am persönlichen Eigentum in den eigenen vier Wänden entstehen.