Sturmschäden: Welche Versicherung haftet?

Zuletzt aktualisiert : 08.08.2023
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Sturmschäden – das Wichtigste kurz erklärt

  • Immer häufiger fegen schwere Stürme über Deutschland und sorgen für abgedeckte Dächer, entwurzelte Bäume, überflutete Keller und Schäden an Autos und Hausrat.
  • Je nach Schaden und Situation greifen bei Sturmschäden die Wohngebäude-, Hausrat- oder Kaskoversicherung.
  • Sturmschäden am Haus: Werden Haus, Nebengebäude, Garage oder Carport durch Sturm oder Hagel beschädigt, kommt die Wohngebäudeversicherung für den Schaden auf. Voraussetzung ist, dass der Sturm mindestens Windstärke 8 hat!
  • Eine ergänzende Elementarversicherung schützt vor Naturkatastrophen wie Starkregen, Überschwemmungen, Hochwasser, Erdbeben und Erdrutschen.  
  • Sturmschäden im Garten: Stürzt ein Baum aus Ihrem Garten auf Ihr Hausdach oder deckt der Sturm die Ziegel ab, tritt Ihre Wohngebäudeversicherung ein. Wird Ihr Dach durch herumfliegende Gegenstände oder einen umgestürzten Baum aus dem Nachbargarten beschädigt, übernimmt ebenfalls Ihre Wohngebäudeversicherung die Kosten.
  • Sturmschäden durch Bäume: Stürzt Ihr eigener Baum auf Ihr Haus, ist der Schaden durch Ihre Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Wird Ihr Haus durch einen fremden Baum geschädigt, kommt ebenfalls Ihre Wohngebäudeversicherung für den Schaden auf. 
  • Sturmschäden am Auto: Sturmschäden am Auto übernimmt die Teilkaskoversicherung. Allerdings erst ab Windstärke 8 und höher. In Vollkaskoversicherung sind auch Schäden durch schwächere Stürme abgesichert.

Was ist bei Sturmschäden versichert?

Immer häufiger fegen schwere Stürme über Deutschland und sorgen für abgedeckte Dächer, entwurzelte Bäume, überflutete Keller und Schäden an Autos und Hausrat. Je nach Situation werden diese Sturmschäden von unterschiedlichen Versicherungen reguliert. Auch die Ursachen des Schadens wie zum Beispiel Wind, ein umgestürzter Baum oder Hagel beeinflussen, welche Versicherung für die Folgen eines Unwetters zahlt. In den meisten Fällen greifen bei Sturmschäden entweder die Wohngebäude-, Hausrat- oder Kaskoversicherung. Unter bestimmten Umständen ist ein Extra-Schutz durch eine Haftpflicht- oder Zusatzversicherung notwendig. 

Welche Versicherungen haften bei Sturmschäden?

Grundsätzlich gilt: Für Schäden an Ihrem eigenen Haus (Dach, Fenster, Keller) kommt Ihre Wohngebäudeversicherung auf. Alle Einrichtungs- und Wertgegenstände in Ihren vier Wänden sind durch Ihre Hausratsversicherung abgesichert. Für Autoschäden ist Ihre Kfz-Kasko-Versicherung zuständig. Kommen andere Menschen oder fremdes Eigentum auf Ihrem Grundstück oder von Gegenständen Ihres Besitzes, wie zum Beispiel herumfliegende Dachziegel oder Äste, zu Schaden, haftet Ihre Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Allerdings gibt es bestimmte Bedingungen und Ausnahmen, die zu beachten sind!

Wer zahlt Sturmschäden am Haus?

Werden Haus, Nebengebäude, Garage oder Carport durch Sturm oder Hagel beschädigt, kommt Ihre Wohngebäudeversicherung für den Schaden auf. Entsteht durch den Sturm ein Schaden innerhalb Ihrer vier Wände, zahlt die Hausratsversicherung. Voraussetzung ist, dass der Sturm mindestens Windstärke 8 hat! Wir bieten Ihnen wahlweise den Basis- oder den Top-Tarif an. Bei beiden Tarifen können Sie durch eine Zusatzklausel weitere Elementargefahren wie Starkregen, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Rückstau mitversichern. Unser Ratgeber Elementarversicherung informiert Sie hierzu ausführlich. Achtung: Bei Rohbauten gelten besondere Regelungen.

Wer zahlt Sturmschäden am Dach?

Stürzt ein Baum aus Ihrem Garten auf Ihr Hausdach oder deckt der Sturm die Ziegel ab, tritt Ihre Wohngebäudeversicherung ein. Solaranlagen müssen gesondert mitversichert werden. Wird Ihr Dach jedoch durch herumfliegende Gegenstände oder einen umgestürzten Baum aus dem Nachbargarten beschädigt, sind auch diese Schäden durch Ihre Wohngebäudeversicherung versichert.

Wer zahlt Sturmschäden im Garten?

In unserem Top-Tarif der Wohngebäudeversicherung sind Aufräumungskosten für Bäume und Kosten für die Wiederbepflanzung Ihres Gartens mit Jungpflanzen eingeschlossen. Tipp: Achten Sie als Gartenbesitzer darauf, Bäume regelmäßig auf ihre Sturmsicherheit zu überprüfen und vor einem Sturm lose Gegenstände wie Möbel, Schirme und Blumentöpfe zu sichern. Wenn Bäume, Äste oder herumfliegendes Garteninventar aus Ihrem Grundstück andere schädigen, kommt Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht dafür auf.

Wer zahlt bei Sturmschäden durch Bäume?

Stürzt ein Baum aus dem eigenen Garten auf Ihr Haus oder beschädigen einzelne Äste Ihr Gebäude, ist der Schaden durch Ihre Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Wird Ihr Haus durch einen fremden Baum geschädigt, kommt ebenfalls Ihre Wohngebäudeversicherung für den Schaden auf.

Wer zahlt Sturmschäden am Auto?

Grundsätzlich sollten Sie bei einem angekündigten Sturm Ihr Auto sicher in einer Garage oder einem Carport abstellen oder möglichst versuchen, es nicht neben Bäumen, Baustellen oder Häusern mit baufälligen Dächern stehenzulassen. Kommt es trotzdem zu einem Sturmschaden, ist Ihre Teilkaskoversicherung zuständig. Ersetzt werden Schäden durch herumfliegende Äste oder Dachziegel. Allerdings erst ab Windstärke 8 und höher. In Vollkaskoversicherung sind in den meisten Fällen auch Schäden durch schwächere Stürme abgesichert.

Wie kann ich mich vor Sturmschäden schützen?

Ab Windgeschwindigkeit 8 spricht man von einem Sturm. In diesen Fällen herrscht eine Windgeschwindigkeit von 62 bis 74 km/h. Viele Versicherungsleistungen sind an diesen Wert gekoppelt – Schäden können aber schon vorher entstehen. So beugen Sie diesen vor:

  • Gibt der Deutsche Wetterdienst eine Unwetter- oder Orkan-Warnung heraus, sollten Haus- und Autobesitzer diese ernst nehmen.
  • Bringen Sie bewegliche Gegenstände aus dem Außenbereich ins Innere, ziehen Sie Markisen ein, parken Sie Ihr Auto sicher.
  • Lassen Sie regelmäßig Dachplatten, Kaminabdeckung, Antenne und Satellitenschüssel prüfen und falls nötig austauschen oder sichern.
  • Erkundigen Sie sich über Hagel- und Hochwasserschutz.
  • Checken Sie die Sturmfestigkeit Ihrer Bäume.
  • Ansonsten gilt: Ab ins Haus, Fenster und Türen schließen.
  • Ist der Sturm abgezogen, sollten Sie einen Inspektionsrundgang machen.
  • Stellen Sie Schäden fest, sollten sie diese begrenzen: Decken Sie kaputte Fenster mit Planen ab, sichern Sie Hausrat oder räumen Sie herumliegende Äste weg, um Verletzungsgefahren zu vermeiden – denn Folgeschäden sind nicht immer versichert!

Was tun bei Sturm und Hagelschäden am Haus?

  • Maßnahmen zur Schadenminderung, wie zum Beispiel das Anbringen von Planen an undichten Stellen des Dachs, können Sie selbstverständlich sofort einleiten.
  • Nehmen Sie ansonsten bitte keine Veränderungen der Schadenstelle vor, bevor Sie nicht mit uns gesprochen oder eine schriftliche Nachricht von uns erhalten haben.
  • Dokumentieren und fotografieren Sie alle wesentlichen Beschädigungen.
  • Wenn ein Sturm und Hagelschaden eingetreten ist, stehen wir Ihnen zur Seite. Melden Sie sich bitte sofort telefonisch unter der Rufnummer: +49 (0) 221 7715-7780
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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Sturmschaden, digital oder vor Ort.

Fragen und Antworten zum Thema Sturmschäden

  • Welche Versicherung haftet bei Sturmschäden?

    Bei Sturmschäden greifen je nach Schaden und Ursache die drei Versicherungen: Wohngebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung. Unter bestimmten Umständen ist ein Extra-Schutz durch eine Elementarversicherung notwendig.

  • Welche Versicherungen zahlt Sturmschäden am Haus?

    Werden Haus, Nebengebäude, Garage oder Carport durch Sturm oder Hagel beschädigt, kommt Ihre Wohngebäudeversicherung für den Schaden auf. Entsteht durch den Sturm ein Schaden innerhalb Ihrer vier Wände, zahlt die Hausratsversicherung.

  • Welche Versicherung zahlt, wenn ein umgestürzter Baum aus dem Garten meines Nachbars das Dach beschädigt?

    Auch in diesem Fall kommt Ihre Wohngebäudeversicherung für den Schaden auf.

  • Welche Versicherungen zahlt Sturmschäden am Auto?

    Wenn Sie aber nur die verpflichtende Kfz-Haftplichtversicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben, müssen Sie normalerweise alle anfallenden Kosten selbst bezahlen. Kommt es zu einem Sturmschaden an Ihrem Auto, ist daher die Kaskoversicherung zuständig. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden durch herumfliegende Äste oder Dachziegel. Allerdings erst ab Windstärke 8 und höher. In der Vollkaskoversicherung sind in den meisten Fällen auch Schäden durch schwächere Stürme abgesichert.

  • Bei welcher Windstärke zahlt die Versicherung?

    Grundsätzlich gilt: Die Grenze, ab welcher Windgeschwindigkeit Sturmschäden durch die Versicherung übernommen werden, liegt bei Windstärke 8. In diesen Fällen herrscht eine Windgeschwindigkeit von 62 bis 74 km/h.

  • Sturmschäden – wann brauche ich zusätzlich eine Elementarversicherung?

    Durch eine Zusatzklausel können Sie bei der Wohngebäude- sowie der Hausratsversicherung Elementargefahren wie Starkregen, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Rückstau mitversichern.

  • Wo melde ich Sturmschäden?

    Hat Ihr Haus oder Auto während eines Unwetters Sturmschäden erlitten, dann melden Sie dies zur Kostenübernahme umgehend Ihrer Versicherung. Wir stehen Ihnen unter der Rufnummer: +49 (0) 221 7715-7780 zur Verfügung.

  • Welche Schäden kann ich direkt nach einem Sturm, noch bevor ich mit der Versicherung spreche, reparieren?

    Nach einem Sturm sollten Sie die Schäden Ihrer Versicherung umgehend melden. Kaputte Gegenstände sollten Sie erst nach Rücksprache mit der Versicherung entsorgen. Allerdings müssen Gefahrenquellen beseitigt und so abgesichert werden, dass kein weiterer Schaden entsteht. Wenn ein paar Ziegel vom Dach geweht wurden, sollten Sie dieses notdürftig abdichten. Und falls Ihr Keller mit Wasser vollgelaufen ist, sollten Sie schon einmal mit dem Ausschöpfen beginnen.

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