- Individueller und bedarfsgerechter Versicherungsschutz
- Drohnen und Multicopter bis 25 kg versicherbar
- Frei wählbare Deckungssummen und Geltungsbereiche
- Multicopter Kasko für gewerbliche Nutzer
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Das leistet unsere Drohnenversicherung
Die Halterhaftpflicht für Drohnen und Multicopter ist eine Pflichtversicherung und sichert Sie gegen die Ansprüche durch Dritte ab, die mit dem Betrieb der Drohne einhergehen.
Wir versichern Drohnen und Multicopter bis zu einem maximalen Abfluggewicht von 25 kg.- Wir prüfen die an Sie gestellten Schadenersatzforderungen und wehren unberechtigte oder zu hohe Forderungen kostenfrei ab.
- Wir zahlen berechtigte Schadenersatzforderungen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
- Wir erstatten die aufgewendeten Kosten der Verteidigung in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren, welches eine Schadensersatzforderung gegen Sie zur Folge haben könnte.
Ganz gleich, ob Sie Ihre Flugdrohne privat oder gewerblich nutzen, wir bieten Ihnen einen flexiblen Versicherungsschutz entsprechend Ihren Bedürfnissen.
- Deckungssummen in Höhe von 3 Millionen Euro oder aber auch 5 Millionen Euro
- Geltungsbereich Europa oder weltweit ohne USA/Kanada
- Ohne Selbstbehalt
Optional für gewerblich genutzte Multicopter:Die Multicopter-Kaskoversicherung leistet für unvorhergesehen eingetretene Beschädigungen und Zerstörungen (Sachschäden) an Ihrem gewerblich genutzten Multicopter und bei Abhandenkommen.Die Multicopter-Kaskoversicherung kann auch ohne eine dazugehörige Haftpflichtversicherung bei Zurich abgeschlossen werden.
- Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Listenpreis Ihres Multicopters inklusive Zubehör
- Ihr Selbstbehalt beträgt 10%, mindestens 250 EUR
- Versicherungsschutz besteht weltweit
- Versichern Sie Ihren Multicopter insbesondere gegen Schäden durch
- Anprall oder Absturz
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
- mutwillige Beschädigung oder Zerstörung durch Dritte
- Schäden während der Dauer von Transporten
- Wir erstatten den Schaden an Ihrem Multicopter bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
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Was versteht man unter einer Drohne?
Eine Drohne ist ein unbemanntes Luftfahrzeug. Charakteristisch sind mehrere Rotoren, weswegen auch der Begriff Multicopter für Fluggeräte dieser Art verwendet wird.
Einsatzmöglichkeiten
Drohnen können nicht nur zur Freizeitgestaltung genutzt werden, sondern auch in vielen Berufsfeldern. Die Möglichkeiten des Einsatzes von Drohnen und Multicoptern, aber auch deren erweiterte Ausstattung mit elektronischen Geräten sind sehr vielfältig. Sehr beliebt und praktisch ist es Foto- oder Videokameras anzubringen und damit Luftaufnahmen zu erstellen.
Berufe, in welchen Arbeiten mit Hilfe von Multicoptern erledigt werden können, sind beispielsweise Fotografen und Mediengestalter, Handwerker, Dachdecker und Zimmermänner, Förster und Landwirte, Sachverständige, Ingenieure und Sicherheitsunternehmer.Was ist beim Betrieb zu beachten?
Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtgeräten innerhalb der Sichtweite des Steuerers ist derzeit gesetzlich vorgeschrieben. Um innerhalb der erlaubten Weite zu bleiben, sollte man seinen Multicopter nicht höher als 100 Meter und nicht weiter als 200 bis 300 Meter entfernt aufsteigen lassen. Die alleinige Nutzung über optische Hilfsmittel wie Virtual-Reality-Brillen und die Steuerung des Multicopters über eine Bordkamera mit Livestream-Funktion sind aktuell nicht zulässig.
In der Nähe von Flughäfen, innerhalb von militärischen Anlagen und über bestimmten Gebäuden und Menschenansammlungen dürfen Multicopter nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden. Daher sollten Sie sich vorher bei den zuständigen Behörden, wie Bezirksregierung oder Ordnungsamt, über die jeweiligen Bestimmungen informieren.
Für den Betrieb von Drohnen und Multicopter mit einer Gesamtmasse von mehr als 5 kg ist eine behördliche Aufstiegsgenehmigung erforderlich. -
Versicherungspflicht beachten!
Drohnen unterliegen, ähnlich wie Flugmodelle, einer Versicherungspflicht, sobald sie außerhalb von Gebäuden genutzt werden.
Regelung nach Luftverkehrsgesetz
Die Versicherungspflicht ergibt sich aus dem Luftverkehrsgesetz, in dem festgehalten ist, dass unbemannte Fluggeräte Luftfahrzeuge sind. Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeugs eine Person verletzt oder sogar getötet bzw. wird eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Luftfahrzeugs zum Schadensersatz verpflichtet. Es besteht aus diesem Grund auch eine Pflicht des Halters des Luftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Nicht Bestandteil der Allgemeinen Haftpflichtversicherung
In der Privat- oder Berufshaftpflichtversicherung sind versicherungspflichtige Luftfahrzeuge regelmäßig ausgeschlossen. Der Abschluss einer Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, genauer einer Halter-Haftpflichtversicherung für Drohnen und Multicopter ist deshalb nicht nur verpflichtend, sondern auch unbedingt zu empfehlen. Denn bereits eine Unachtsamkeit kann schnell verheerende Folgen haben und gerade bei Personenschäden sind hohe Entschädigungen keine Seltenheit.
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Unser Tarifrechner für Drohnen und Multicopter
Die Höhe des Versicherungsbeitrags orientiert sich an der Gesamtmasse Ihrer Drohne, der Verwendung, dem Geltungsbereich und nicht zuletzt an Ihrer gewünschten Versicherungssumme und dem optionalen Selbstbehalt.
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Fragen & Antworten
Muss ich meine Drohne versichern?
Ja, egal ob Sie Ihre Drohne privat oder gewerblich nutzen, Sie brauchen eine Haftpflichtversicherung. Denn eine Drohne ist ein Luftfahrzeug im Sinne des Luftverkehrsgesetzes.
Ist meine Drohne in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert?
Nein, in den meisten privaten Haftpflichtversicherungen – so zurzeit auch bei Zurich - sind diese Luftfahrzeuge nicht mitversichert.
Was ist ein Versicherungsnachweis und wofür benötige ich ihn?
Der Versicherungsnachweis bestätigt das Bestehen einer Halterhaftpflichtversicherung. Sie sind verpflichtet diesen Versicherungsnachweis mitzuführen und bei einer möglichen Kontrolle vorzuzeigen.
Welche Personen sind versichert?
Sie als Eigentümer und alle Personen, die mit Ihrem Wissen die Drohne steuern, sind versichert.
Ich wohne außerhalb Deutschlands, kann ich meine Drohne trotzdem bei Zurich versichern?
Leider nein. Derzeit können nur Kunden mit deutschem Wohnsitz versichert werden.
Ist das Fliegen mit Virtual Reality-Brillen versichert?
Wenn Sie Ihre Drohne ausschließlich mit Hilfe der Virtual Reality-Brille fliegen, besteht kein Versicherungsschutz. Versicherungsschutz besteht dann, wenn sich die Drohne in Sichtweite befindet und eine zweite Person den Flug beobachtet.
Darf ich meine Drohne autonom fliegen lassen?
Ja, dürfen Sie. Wenn Sie die Drohne steuern, muss sich das Fluggerät in Ihrer Sichtweite befinden und Sie müssen jederzeit die Möglichkeit haben, in das Fluggeschehen einzugreifen.
Sind Indoor-Flüge ebenfalls mitversichert?
Ja, Indoor-Flüge sind mitversichert.
Darf ich auch außerhalb von Modellflugplätzen fliegen?
Das Fliegen außerhalb von Modellflugplätzen („wildes“ Fliegen), ist ebenfalls mitversichert.
Ich habe mehrere Drohnen, muss ich jede Drohne einzeln versichern?
Bei privater Nutzung sind sämtliche Drohnen und Flugmodelle in einem Vertrag mitversichert. Bei gewerblicher Nutzung benötigt jede Drohne einen eigenständigen Vertrag. Gewerbekunden, die mehrere Drohnen besitzen, bieten wir attraktive Flottenrabatte an.
Gibt es für meine Drohne auch eine Kaskoversicherung?
Ja, wenn Sie Ihre Drohne gewerblich nutzen, können Sie Ihre Drohne auch Kasko versichern.
Welche gesetzlichen Regelungen muss ich noch beachten?
Das Fliegen in Kontrollzonen von Flughäfen, über Industrieanlagen und über Menschenansammlungen ist verboten. Ebenso dürfen Sie Ihr Luftfahrzeug (Multicopter/Drohne) natürlich auch nicht unter Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln betreiben. Detaillierte Infos und weitere Vorschriften finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für „Verkehr und digitale Infrastruktur“ und/oder bei Ihren örtlich zuständigen Luftfahrtbehörden.
Was bedeutet Maximum Take Off Weight (MTOW)?
Maximum Take Off Weight gibt das maximale Startgewicht Ihrer Drohne inklusive montiertem Zubehör an.
Welches Gebiet ist mit Europa gemeint?
Das geographische Europa bis zum Ural.
Was bedeutet „Vereinbarter Verwendungszweck“?
Private Verwendung
- Privat verwendet werden Multicopter/Drohnen und Flugmodelle, die ausschließlich zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden.
Gewerbliche Verwendung
- Gewerblich verwendet werden Multicopter/Drohnen, die nicht ausschließlich zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. Hierzu zählen auch freiberufliche Tätigkeiten oder das Veröffentlichen von Film-/Fotoaufnahmen gegen Entgelt.
Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen
- Eine öffentliche Veranstaltung ist ein planmäßiges, zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag herausgehobenes Ereignis. Hierzu zählen unter anderem Volksfeste, Konzerte, Fußballspiele, Hochzeiten, etc.
Teilnahme an Wettbewerben
- Wettbewerbe sind alle Veranstaltungen bei denen Multicopter/Drohnen und Flugmodelle von Teilnehmern eingesetzt werden, um ihre Leistungen miteinander zu vergleichen. Hierzu zählen unter anderem Rennveranstaltungen, Kunstflugveranstaltungen, Geschicklichkeitswettbewerbe, Motor- und Segelflugwettbewerbe, etc.
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