Was versteht man unter einer Drohne?
Als Drohnen werden unbemannte Flugobjekte bezeichnet, die entweder autonom bzw. automatisiert fliegen oder von Menschenhand ferngesteuert werden können. Die meisten Drohnen verfügen über mehrere Rotoren, daher wird auch der Begriff „Multicopter“ für Fluggeräte dieser Art verwendet. Ein Hauptmerkmal von Drohnen im Gegensatz zu vielen anderen Luftfahrzeugen ist, dass sie ohne Besatzung an Bord fliegen (im Englischen lautet die Bezeichnung für Drohnen UAV: Unmanned Aerial Vehicle).
Drohnen können nicht nur zur Freizeitgestaltung genutzt werden, sondern auch in vielen Berufsfeldern. Die Möglichkeiten des Einsatzes von Drohnen und Multicoptern, aber auch deren erweiterte Ausstattung mit elektronischen Geräten sind äußerst vielfältig. Sehr beliebt und praktisch ist es, Foto- oder Videokameras anzubringen und damit Luftaufnahmen zu erstellen.
Zu den Berufen, bei denen Arbeiten mithilfe von Multicoptern erledigt werden können, gehören beispielsweise Fotografen und Mediengestalter, Handwerker, Dachdecker und Zimmermänner, Förster und Landwirte, Sachverständige, Ingenieure und Sicherheitsunternehmer.
Was ist beim Betrieb von Drohnen zu beachten?
Seit 2021 gelten für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten die Drohnenverordnungen der EU. Darin werden Drohnen in drei Betriebskategorien unterteilt:
- „Offen“: Das Startgewicht der Drohne darf 25 Kilogramm nicht überschreiten. Zudem darf das Flugmodell bis zu einer Höhe von maximal 120 Metern fliegen und muss in Sichtweite des Drohnenpiloten bleiben. Der Transport gefährlicher Güter und das Abwerfen von Gegenständen sind verboten.
- „Speziell“: Die Kategorie umfasst Drohnen, deren Einsatz mindestens einen Punkt aus der Kategorie „Offen“ übersteigt, etwa wenn sie schwerer als 25 Kilogramm sind oder außerhalb der Sichtweite fliegen.
- „Zulassungspflichtig“: Diese Kategorie bezieht sich auf große und schwere Drohnen, die zum Beispiel Personen befördern oder gefährliche Güter transportieren.
Wenn Sie eine Drohne in der Betriebskategorie „Offen“ fliegen, brauchen Sie keine Erlaubnis. Für die anderen beiden Kategorien müssen Sie eine Betriebsgenehmigung beantragen.
In der Nähe von Flughäfen, innerhalb von militärischen Anlagen und über bestimmten Gebäuden und Menschenansammlungen dürfen Multicopter nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden. Daher sollten Sie sich vorher bei den zuständigen Behörden wie Bezirksregierung oder Ordnungsamt über die jeweiligen Bestimmungen informieren.
Welche Drohnenarten gibt es?
Abhängig vom Anwendungsbereich und Zweck gibt es viele verschiedene Drohnenarten, sowohl für den privaten, den gewerblichen als auch den militärischen Einsatz. Die gängigsten Typen von Drohnen sind:
- Der Quadrocopter ist die häufigste Drohnenart für den Einsatz in der Freizeit und der Fotografie. Er besitzt vier senkrecht angeordnete Rotoren, die für Stabilität in der Luft sorgen. Da der Quadrocopter leicht zu steuern ist, ist er für Anfänger gut geeignet.
- Hexacopter und Octocopter punkten mit sechs bzw. acht Rotoren, die zusätzliche Stabilität bieten.
- Fixed-Wing-Drohnen zählen nicht zu den Multicoptern, sondern zeichnen sich durch eine starre Flügelstruktur aus – damit ähneln sie einem herkömmlichen Flugzeug. Diese Drohnenart ist vor allem für längere Strecken konzipiert. Im Gegensatz zu den Multicoptern, die vertikal starten, brauchen Fixed-Wing-Drohnen eine Start- und Landebahn.
- VTOL-Drohnen (Vertical Take-off and Landing) sind sogenannte Hybriddrohnen: Sie kombinieren die Vorteile von Multicoptern mit denen von Fixed-Wing-Drohnen, das heißt, sie starten und landen vertikal, können aber dennoch längere Strecken zurücklegen, da sie weniger Energie verbrauchen.
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Versicherungspflicht für Drohnen
Sobald Ihre Drohne geschlossene Räume verlässt, gilt die Versicherungspflicht. Das heißt, Sie als Drohnenhalter sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Ihr Flugmodell abzuschließen – unabhängig davon, ob Sie die Drohne privat oder gewerblich nutzen und unabhängig von deren Größe und Gewicht. Beachten Sie, dass Sie Ihre Drohne bereits haftpflichtversichert haben müssen, wenn Sie den ersten Probeflug beginnen.
Regelung nach Luftverkehrsgesetz: Die Versicherungspflicht ergibt sich aus dem Luftverkehrsgesetz, in dem festgehalten ist, dass unbemannte Fluggeräte Luftfahrzeuge sind. Wird beim Betrieb eines Luftfahrzeugs eine Person verletzt oder sogar getötet oder wird eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Luftfahrzeugs zum Schadenersatz verpflichtet. Es besteht aus diesem Grund auch eine Pflicht des Luftfahrzeughalters, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Als Drohnenbesitzer unterliegen Sie der sogenannten Gefährdungshaftung. Das heißt, auch wenn Sie nicht unmittelbar schuld sind an den Schäden, die Ihre Drohne verursacht – etwa, weil Sie die Kontrolle über Ihren Multicopter verloren oder diesen einer anderen Person überlassen haben –, müssen Sie für sämtliche Schäden aufkommen.
Welche Versicherungen braucht man für eine Drohne?
Als Besitzer einer Drohne brauchen Sie in jedem Fall eine Haftpflichtversicherung für Drohnen und Multicopter, es sei denn, Ihre private Haftpflichtversicherung beinhaltet bereits diesen Versicherungsschutz. Bei Zurich sind im Top-Schutz der privaten Haftpflichtversicherung Drohnen mit einem Startgewicht bis 500 Gramm für den rein privaten Gebrauch automatisch mitversichert.
Eine eigenständige Drohnen-Haftpflichtversicherung richtet sich vor allem an Besitzer von Drohnen mit einem Startgewicht von mehr als 500 Gramm sowie von gewerblich genutzten Drohnen und Multicoptern. Damit sichern Sie sich optimal gegen Ansprüche durch Dritte ab, für den Fall, dass Ihre Drohne Unfälle mit Personen- und Sachschäden verursacht. Sie können wählen zwischen diesen beiden Varianten:
- private Drohnen-Haftpflicht: für privat genutzte Drohnen bis zu einem Startgewicht von 25 Kilogramm
- gewerbliche Drohnen-Haftpflicht: für gewerbliche und privat genutzte Drohnen bis zu einem Startgewicht von 25 Kilogramm
Wenn Sie Ihren Multicopter gewerblich nutzen, bietet Ihnen zusätzlich zur Halterhaftpflichtversicherung die Zurich Multicopter-Kaskoversicherung einen erweiterten Versicherungsschutz: Sie leistet bei Beschädigungen und Zerstörungen (Sachschäden) an Ihrem Multicopter und für den Fall, dass dieser abhandenkommt. Die Multicopter-Kaskoversicherung kann auch ohne eine dazugehörige Haftpflichtversicherung bei Zurich abgeschlossen werden.
Was leistet die Drohnenversicherung und was nicht?
Diese Leistungen bieten wir Ihnen mit unserer Halterhaftpflicht für Drohnen und Multicopter:
Wir versichern Drohnen und Multicopter bis zu einem maximalen Abfluggewicht von 25 kg.
- Wir prüfen die an Sie gestellten Schadenersatzforderungen und wehren unberechtigte oder zu hohe Forderungen kostenfrei ab.
- Wir zahlen berechtigte Schadenersatzforderungen bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
- Wir erstatten die aufgewendeten Kosten der Verteidigung in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren, welches eine Schadensersatzforderung gegen Sie zur Folge haben könnte.
Ganz gleich, ob Sie Ihre Flugdrohne privat oder gewerblich nutzen, wir bieten Ihnen einen flexiblen Versicherungsschutz entsprechend Ihren Bedürfnissen.
- Geltungsbereich Europa oder weltweit ohne USA/Kanada
- Ohne Selbstbehalt
Die Multicopter-Kaskoversicherung bietet folgenden umfassenden Versicherungsschutz für Ihren gewerblich genutzten Multicopter:
- Leistungen bei Schäden: Anprall oder Absturz, Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub, mutwillige Beschädigung oder Zerstörung durch Dritte, Schäden während der Dauer von Transporten.
- Versicherungsschutz besteht weltweit.
- Wir erstatten den Schaden an Ihrem Multicopter bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Listenpreis Ihres Multicopters inklusive Zubehör. Der Selbstbehalt beträgt 10 %, mindestens 250 EUR.
In diesen Fällen kann die Drohnenversicherung die Leistung verweigern:
- unbefugte Nutzung
- grobe Fahrlässigkeit
- vorsätzliche Beschädigung
- technische Mängel, zum Beispiel wegen mangelnder Wartung
- Naturkatastrophen
- unzureichende Sicherung, zum Beispiel Diebstahl aus einem ungesicherten Fahrzeug
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Ist eine Drohnenversicherung sinnvoll?
Abgesehen von der Tatsache, dass eine Haftpflichtversicherung für Drohnen gesetzlich vorgeschrieben ist, ist eine Drohnenversicherung durchaus sinnvoll. So schützt sie zum einen vor den Haftungsrisiken, die durch den Betrieb einer Drohne verursacht werden können: sowohl bei Sachschäden (etwa Gebäuden oder Fahrzeugen) als auch bei Personenschäden (zum Beispiel bei Verletzung von Spaziergängern).
Zum anderen schützen Sie mit einer Kaskoversicherung Ihre eigene Drohne. Hier können Schäden zum Beispiel durch Absturz, Diebstahl oder mutwillige Zerstörung entstehen. Vor allem, wenn Sie Ihre Drohne gewerblich nutzen, ist die Multicopter-Kaskoversicherung ein wichtiger Versicherungsschutz.
Was kostet die Versicherung für eine Drohne?
Die Höhe des Versicherungsbeitrags orientiert sich an der Gesamtmasse Ihrer Drohne, der Verwendung, dem Geltungsbereich und nicht zuletzt an Ihrer gewünschten Versicherungssumme und dem optionalen Selbstbehalt. Eine Haftpflichtversicherung für privat genutzte Drohnen können Sie bereits für einen geringen jährlichen Betrag abschließen – bei Zurich ab 71,40 EUR im Jahr. Der Versicherungsschutz für gewerblich genutzte Drohnen beginnt bei 142,80 EUR jährlich. Für die genaue Berechnung Ihres Versicherungsbeitrags sowohl für die Drohnen-Haftpflichtversicherung als auch die Multicopter-Kaskoversicherung können Sie unseren Drohnen-Tarifrechner nutzen.
Darauf sollte man bei der Drohnenversicherung achten
Damit Sie als Drohnenhalter ausreichend Versicherungsschutz genießen, sollten Sie auf diese Leistungen achten, bevor Sie Ihren Vertrag für eine Drohnenversicherung abschließen.
- Deckungssumme: Diese sollte hoch genug sein – mindestens 1 Million EUR –, da bei Drohnenunfällen schnell hohe Kosten auf Sie zukommen können, besonders wenn es sich um Personenschäden handelt. Die Zurich Halterhaftpflichtversicherung für Drohnen und Multicopter deckt Schäden bis zu einer Höhe von 3, 5 und 10 Millionen EUR ab.
- Sämtliche Flugmodelle: Achten Sie besonders als gewerblicher Nutzer darauf, dass alle Ihre Drohnen durch den Versicherungsvertrag abgedeckt sind.
- Geltungsbereich: Auch außerhalb Deutschlands sollte der Betrieb Ihrer Drohne durch die Versicherung abgedeckt sein, wählen Sie am besten einen weltweiten Schutz.
- Nutzungsart: Für private und gewerbliche Drohnennutzung gelten unterschiedliche Versicherungstarife. Achten Sie darauf, den für Ihre Zwecke passenden Tarif zu wählen.
- Weitere Personen: Wollen Sie Dritten erlauben, Ihre Drohne fliegen zu lassen, sollten Sie sichergehen, dass dies durch Ihren Versicherungsvertrag abgedeckt ist. Nur so sind Sie bei Schäden, die andere Personen mit Ihrer Drohne verursachen, versicherungsrechtlich auf der sicheren Seite.
Häufige Fragen zur Drohnenversicherung
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Ist die Drohne in der Haftpflicht mitversichert?
In der privaten Haftpflichtversicherung sind Drohnen meistens mitversichert, allerdings nur für den privaten Gebrauch. Der Top-Schutz der privaten Haftpflichtversicherung von Zurich schließt Drohnen bis zu einem Gewicht von 500 Gramm automatisch ein. Drohnen bis 5 Kilogramm können Sie gesondert einschließen lassen.
Drohnen, die gewerblich genutzt werden, sind in der privaten Haftpflichtversicherung nicht eingeschlossen. Für diese Fluggeräte müssen Sie eine eigene Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen.
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Welche Versicherung zahlt bei Unfällen mit der Drohne?Verursachen Sie als Drohnenhalter oder eine andere Person, der Sie Ihr Fluggerät wissentlich überlassen haben, einen Unfall mit der Drohne, kommt Ihre Haftpflichtversicherung für entstandene Kosten auf; entweder Ihre private Haftpflichtversicherung, sofern die Drohne in den Versicherungsschutz integriert ist, oder Ihre eigens abgeschlossene Drohnen-Haftpflichtversicherung.
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Ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung verpflichtend?Ja, als Besitzer einer Drohne sind Sie verpflichtet, vor dem Start Ihres Flugmodells eine Drohnen-Haftpflichtversicherung abzuschließen, sofern Ihre privat genutzte Drohne nicht in Ihre private Haftpflichtversicherung eingeschlossen ist. Für gewerblich genutzte Drohnen muss eine gesonderte Drohnen-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
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Sind Drohnen unter 250 Gramm versicherungspflichtig?Ja, die Haftpflichtversicherungspflicht gilt für sämtliche Drohnen ohne Ausnahme, unabhängig von Größe, Gewicht und Nutzung, auch für Spielzeugdrohnen und Drohnen unter 250 Gramm.
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Was muss ich als Drohnenbesitzer beachten?Wenn Sie eine Drohne besitzen, müssen Sie eine ganze Reihe von Punkten beachten, etwa:
- gesetzliche Bestimmungen zur Registrierung, Kennzeichnung und Versicherungspflicht
- Beschränkungen bezüglich Höhe sowie Abstand zu Personen und Gebäuden, Flugverbotszonen
- Sichtflugregel
- Wetterbedingungen (bei schlechtem Wetter besteht eine größere Unfallgefahr)
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Welche Drohnen müssen nicht registriert werden?Nur, wenn Ihre Drohne weniger als 250 Gramm wiegt und nicht mit einer Kamera oder einem anderen Instrument zur Erfassung personenbezogener Daten bestückt ist, muss sie nicht registriert werden. Für alle anderen Drohnenmodelle gilt die Registrierungspflicht.