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Reiserücktrittsversicherung

  • Reisedauer bis zu 60 Tage
  • Schutz bei Impfunverträglichkeit
  • Reiseabbruch inklusive

Reiserücktrittsversicherung ab 4,96€* im Monat

  • Leistung: Die Reiserücktrittsversicherung von Zurich erstattet Ihnen Ihre Reisekosten im Falle einer unerwarteten schweren Erkrankung, eines Unfalls, einer Kündigung oder auch eines Todesfalls in der Familie.

  • Kosten: Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten, die entstehen, wenn Sie Ihren Urlaub vor Reiseantritt stornieren oder Sie Ihre Reise vor Urlaubsende abbrechen müssen.

  • Schutz: Sie können einen ganzjährigen Schutz abschließen oder die Versicherung für einzelne Reisen wählen.

  • Familie: In der Reiseversicherung sind Familienangehörige mitversichert, die mit Ihnen in einem Haushalt leben oder die zusätzlich in Ihrem Vertrag namentlich genannt sind.

  • Pandemie: Die Zurich Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung leistet auch bei schweren Erkrankungen während Pandemien wie z.B. COVID-19.

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Ihr Urlaub ist gebucht und die Vorfreude ist groß – doch leider läuft alles anders als geplant und Sie können die Reise nicht antreten. Eine Reiserücktrittsversicherung ist für alle Reisenden sinnvoll, die sich gegen unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit, Unfälle, Schwangerschaftskomplikationen und Ähnliches absichern und die Kosten bei Reiserücktritt erstattet bekommen möchten.

Die Zurich Reiserücktrittsversicherung bietet Ihnen den richtigen Schutz für Ihre Reise, unabhängig davon, ob es sich um einen großen Trip ans andere Ende der Welt oder um eine zweiwöchige Urlaubsreise mit der Familie handelt.

Vorteile der Zurich Reiserücktrittsversicherung

Nichtantritt der Reise

Falls versicherte Ereignisse Ihre Reise verhindern, erstatten wir Ihnen die anfallenden Stornokosten bis zu Ihrer gewählten Versicherungssumme.

Umbuchung

Im Versicherungsfall vor Reiseantritt erstatten wir Ihnen entstehende Umbuchungsgebühren, bei Abbruch der Reise die verursachten Rückreisekosten und zusätzlich entstandenen Mehrkosten.

Reiseunterbrechung

Bei einer Reiseunterbrechung werden die Kosten für gebuchte und versicherte Reiseleistungen, die Sie aufgrund der Unterbrechung der Reise nicht nutzen konnten erstattet. Weiterhin die notwendigen Beförderungskosten, um z.B. bei einer Kreuzfahrt oder Rundreise wieder zur Gruppe zu gelangen, und zwar von dem Ort aus, an dem Sie die Reise unterbrechen mussten.

Familienschutz

Versichert sind der Versicherungsnehmer und seine in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen und/oder die im Vertrag namentlich genannten Personen. Es ist nicht erforderlich, dass die versicherten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben, sofern sie namentlich genannt sind.

Weltweiter Schutz

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf alle Länder der Welt ohne Kriegs- und Krisengebiete.

Unser Reiserücktritts-Tarif im Überblick

Versichert sind die bei Nichtantritt der Reise, vertraglich geschuldeten Rücktritts-/Stornokosten sowie angemessene Vermittlungsentgelte, wenn die Reise z. B. aufgrund von Krankheit, Schaden am Eigentum oder dergleichen nicht angetreten oder nicht planmäßig zu Ende gebracht werden kann. Ebenfalls ersetzt werden sowohl die Kosten für zusätzlich vorab gebuchte Arrangements (z. B. Landausflüge, Tauchkurse, Skikurse, vor Ort gekauft Skipässe etc.) als auch Hotelkosten, die vom Veranstalter oder Hotel in Rechnung gestellt werden, obwohl eine Reise vorzeitig abgebrochen werden muss. Versichert sind Reisen bis zu einer maximalen Dauer von 60 Tagen je Reise.

Versicherte Ereignisse Versicherungsschutz
Reiseantritt nicht möglich oder zumutbar bzw. Reiseabbruch aufgrund von z.B.
- Tod, Unfallverletzung oder unerwartet schwere Erkrankung Ja
- erheblichem Schaden am Eigentum der Versicherten Ja
- Schwangerschaft, Impfungunverträglichkeit Ja
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund unerwarteter betriebsbedingter Kündigung Ja
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses der versicherten Person nach Arbeitslosigkeit Ja
- unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes oder freiwilligen sozialen/ökologischen Jahres Ja
- Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken Ja
- kurzfristige Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses Ja
- unerwartete gerichtliche Vorladung Ja
- Adoption eines minderjährigen Kindes Ja
- Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden Ja
- Organtransplantation Ja
- unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers Ja
- unvorhergesehene Kurzarbeit Ja
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Ja
- Scheidung Ja
- Fahrzeug, dass das Hauptbeförderungsmittel sein sollte, wird gestohlen Ja

Schließen Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung jetzt online ab.

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Wer braucht eine Reiserücktrittsversicherung? 

Eine Reiserücktrittsversicherung kann für Singles, Paare und vor allem für Familien ein sinnvoller Schutz sein, denn mit Kindern kommt es häufiger zu unvorhersehbaren Situationen. Eine akute Magen-Darm-Erkrankung oder ein Unfall können die Reisepläne schnell durcheinanderbringen.
Aber auch für Schüler auf Klassenfahrt, Studenten auf Studienfahrt und Gruppenreisen wie ein Ausflug mit dem Kegelverein oder Tennisclub kann Sie mit einer Reiserücktrittsversicherung vor hohen Kosten schützen.

Hier stellen wir ein paar Szenarien vor, in denen eine Reiserücktrittsversicherung von Vorteil ist und bei denen Zurich Ihre Reisekosten oder Stornogebühren rückerstattet.

Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten

Viele Klassenfahrten führen Kinder mittlerweile auf weite Reisen ins Ausland – sei es für Städtereisen oder für eine Skifahrt. Sollte sich Ihr Kind auf der Fahrt eine schwere Erkrankung einfangen, so erhalten Sie mit Ihrer Reiserücktrittsversicherung die Kosten für den Reiseabbruch rückerstattet. Alternativ zu einem Vertrag für jeden einzelnen Teilnehmer der Klassenfahrt können auch alle Schüler in einem Vertrag versichert werden. Auch andere Gruppen, wie ein Kegelklub, können über einen Vertrag versichert werden.

Reiserücktrittsversicherung für eine Reise nach Japan

Sie haben sich schon seit Monaten auf Ihre große Reise nach Japan gefreut, haben sich aufgrund der hohen Flug-, Hotel- und Reisekosten jedoch im Vorfeld für eine kurzfristige Reiserücktrittsversicherung entschieden. Leider meldet Ihr Arbeitgeber unerwartet kurz vor Ihrem Reiseantritt Insolvenz an und Sie verlieren Ihren Arbeitsplatz. In diesem Fall können Sie eine Rückerstattung Ihrer Reisekosten durch den Versicherungsschutz beantragen.

Reiserücktrittsversicherung für die Familie

Jedes Jahr in den Osterferien fliegen Sie mit Ihrer Familie für zwei Wochen nach Teneriffa für einen entspannten Strandurlaub. Fünf Tage nach Ihrem Reiseantritt erhalten Sie einen Anruf von Ihren Nachbarn, dass es in Ihrem Haus einen Brandfall gab, bei dem Ihr Eigentum zu Schaden gekommen ist und Ihre Anwesenheit vor Ort notwendig ist. Wir helfen Ihnen in diesem Fall dabei, die Gebühren für Ihren Reiseabbruch zu übernehmen, damit Sie sich schnell um Ihr Zuhause kümmern können.

Was leistet die Reiserücktrittsversicherung und was leistet sie nicht?

Sollten Sie Ihre Reise aus unvorhersehbaren Gründen nicht antreten können oder abbrechen müssen, so tritt der Schutz der Versicherung ein.

Hier die Szenarien, bei denen die Zurich Reiserücktrittsversicherung greift, im Überblick:

  • bei Krankheit:
    • unerwartete schwere Unfallverletzung oder unerwartete schwere Krankheit
    • Impfunverträglichkeiten
    • Schwangerschaft oder Komplikationen während der Schwangerschaft
    • gebrochene Prothesen oder sich lockernde implantierte Gelenke
    • Organtransplantation
    • unerwarteter Ausfall eines Herzschrittmachers
  • Beruf oder Schule:
    • unerwartete Kündigung eines Jobs
    • unerwartete Wiedereinstellung
    • Nicht-Bestehen oder Wiederholen einer Schulprüfung oder anderen offiziellen Prüfung, die zur Erlangung eines Bildungs- oder Berufsabschlusses erforderlich ist
    • unvorhergesehene Kurzarbeit
  • andere Gründe:
    • Todesfall eines Familienmitglieds
    • Sachschaden durch Feuer, Elementarereignisse oder vorsätzliche Straftaten Dritter an Ihrem Hauptwohnsitz
    • unerwartete gerichtliche Vorladung
    • Adoption eines minderjährigen Kindes
    • Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mehr als 2 Stunden
    • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
    • Scheidung
    • Fahrzeug, dass das Hauptbeförderungsmittel sein sollte, wird gestohlen

Was ist nicht Teil der Reiserücktrittsversicherung?

  • Verlust von Gepäckstücken
  • selbst verschuldete oder vorhersehbare Ereignisse, die zum Reiseabbruch führen
  • Krankenversicherungen
  • Streik, Terrorismus, Krieg und Vergleichbares
  • Kosten, die Sie vom Reiseveranstalter zurückerhalten können
  • Kosten außer den Reisekosten und sonstige Ansprüche auf Zahlung nach einem Unfall jeglicher Art – Informationen dazu finden Sie auf der Seite unserer Unfallversicherung
  • Bei Vertragsabschluss bereits vorliegende bekannte Erkrankungen, auch psychische Erkrankungen, die für den Eintritt des Versicherungsfalles ursächlich sind und zu der in den letzten 6 Monaten vor Vertragsabschluss eine Behandlung durch einen Facharzt erfolgt ist
  • Sie eine Unterkunft an einem Zielort oder in einem Zielland buchen, oder eine Reise in ein Land planen der/das zum Buchungszeitpunkt in der Liste der Reisewarnungen des deutschen Auswärtigen Amtes oder einer vergleichbaren Regierungsbehörde und/oder der Weltgesundheitsorganisation erscheint

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Reiserücktrittsversicherung: Wichtig zu wissen 

Was ist der Unterschied zwischen einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung deckt die Kosten ab, wenn Sie aufgrund von Erkrankung, Verletzung, Tod eines Familienglieds oder anderen versicherten Ereignisse die Reise vor dem Abreisedatum absagen müssen. Die Versicherung zahlt Ihnen die Stornogebühren zurück, die vom Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft in Rechnung gestellt werden.

Bei Zurich ist auch ein Reiseabbruch mitversichert. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt in diesem Versicherungsfall die Kosten, wenn Sie aufgrund eines der versicherten Gründe gezwungen sind, vorher abzureisen. Hierzu können Leistungen zählen, die Sie vor Ort nicht in Anspruch genommen haben, aber auch die Mehrkosten, die zum Beispiel durch Umbuchungen oder Rückflugkosten entstehen.

Ebenso mitversichert ist die Teilstornierung Ihrer Reise, wenn Sie mit einem versicherten Mitreisenden ein Doppelzimmer gebucht haben und dieser die Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten kann: Wir bieten Ihnen in diesem Fall eine Alternative zur Stornierung. Wir erstatten die Mehrkosten für einen Zuschlag für ein Einzelzimmer oder für die alleinige Nutzung des Doppelzimmers.
Genauso verhält es sich bei gemeinsam gebuchten Ferienwohnungen oder Ferienhäusern: Bei Nichtantritt der Reise einer mitversicherten Personen, bieten wir Ihnen eine Übernahme der Mietkosten der von der Reise zurückgetretenen Person(en) an, damit Sie Ihre Reise trotzdem antreten können.

Wie viel kostet eine Reiserücktrittsversicherung?

Berechnen Sie jetzt Ihren individuellen Tarif für die Reiserücktrittsversicherung online. Geben Sie dazu einfach Daten zu Ihrem Reisetermin, der Buchung, Höhe der Reisekosten und Ihre Wahl aus kurzfristigen Vertrag oder Jahresvertrag an.

Sie erhalten nach Angabe Ihrer Daten eine vollständige Übersicht der enthaltenen Leistungen sowie der Beitragshöhe für Ihre Reiserücktrittsversicherung von Zurich. Die Höhe Ihres Beitrags richtet sich fair und individuell nach Ihren Reisekosten.

Ermitteln Sie jetzt Ihre persönlichen Beiträge im Reiserücktrittsversicherungs-Rechner.

Welche Versicherungen sind auf Reisen noch empfehlenswert?

Für eine perfekte Absicherung Ihres nächsten Urlaubs lohnt es sich, zusätzlich eine Reisegepäckversicherung und Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
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Fragen und Antworten zur Reiserücktrittsversicherung

  • Was genau versichert eine Reiserücktrittsversicherung?
    Eine Reiserücktrittsversicherung sichert Sie ab, wenn Sie krankheitsbedingt oder durch unvorhergesehene äußere Umstände Ihre Reise abbrechen oder absagen müssen. In diesen Fällen erhalten Sie die Reise- und Stornokosten erstattet, sofern der Reiseveranstalter diese nicht entschädigen kann.
  • Welche Gründe gibt es, um die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch zu nehmen?
    Eine Reiserücktrittsversicherung ist für Reisen mit hohen Kosten und für Vielreisende besonders sinnvoll. Sie können bei Zurich zwischen einem kurzfristigen und einem Jahresvertrag wählen, um zu gewährleisten, dass Sie Ihre Reisekosten im Falle eines ungeplanten Reiseabbruchs zurückerhalten.
  • Bis wann muss ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
    Reiserücktrittskostenversicherungen müssen spätestens 10 Tage nach Zugang der Buchungsbestätigung der Reise beantragt werden.
  • Wann greift die Reiserücktrittsversicherung?
    Die Reiserücktrittsversicherung greift unter anderem dann, wenn Sie krankheitsbedingt reiseunfähig sind, kurzfristig Ihren Arbeitsplatz verlieren, Ihr Eigentum zu erheblichem Schaden kommt oder eine Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit vorliegen.
  • Wann zahlt eine Reiserücktrittsversicherung?
    Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt nur dann, wenn ein Nichtantritt oder die Absage Ihrer Reise nicht vorhersehbar sind und nicht vom Reiseveranstalter rückerstattet werden. Bei Zurich sind Reisen mit einer Dauer von bis zu 60 Tagen abgesichert. Wenn sich bereits abzeichnen lässt, dass eine Reise nicht möglich sein könnte, tritt der Schutz der Reiserücktrittsversicherung nicht ein.
  • Zahlt die Reiserücktrittsversicherung, weil das Land, in das ich reisen möchte, ein Einreiseverbot erlassen hat?
    Nein – die Reiserücktrittsversicherung greift im Falle eines Einreiseverbots nicht. Wir empfehlen Ihnen, in diesen Fällen direkt mit Ihrem Reiseveranstalter zu sprechen.
  • Ist eine Reiserücktrittsversicherung steuerlich absetzbar?
    Eine Reiserücktrittsversicherung ist für private Reisen nicht von der Steuer absetzbar. Sie können als Unternehmen jedoch eine Reiserücktrittsversicherung für Dienstreisen als Betriebskosten absetzen. Hierbei ist es jedoch wichtig, dass es sich tatsächlich ausschließlich um eine versicherte, geschäftliche Reise handelt.
  • Welche Reisen sind versichert?
    Die Reiserücktrittsversicherung ist für alle Arten von Reisen gültig, auch für Kreuzfahrten und Schiffsreisen. Ausgenommen sind Reisen in Länder, für die schon bei Buchung eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts bestand.
  • Leistet die Reiserücktrittsversicherung bei COVID-19?

    Seit 2020 ist die Ungewissheit bei Reisen größer als vermutlich je zuvor. Zurich möchte Ihnen daher dabei helfen, Ihre Reise abzusichern. Mit Hinblick auf COVID-19 (Coronavirus) sind folgende Hinweise zu beachten:

    Mit der Reiserücktrittsversicherung von Zurich sind Sie auch bei Pandemien und Epidemien abgesichert. Das bedeutet, wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können, weil Sie schwer an COVID-19 erkrankt sind, erstattet Ihnen Zurich die Kosten für Stornierung oder Umbuchung der Reise.

    Die Reiserücktrittsversicherung greift jedoch nicht, wenn…

    • … Sie trotz eines Einreiseverbots, einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts oder einer bereits bestehenden Covid-Erkrankung eine Buchung abschließen.
    • … Sie nach der Buchung entscheiden, dass Ihnen persönlich die Reise zu riskant ist.
    • … Sie sich in Quarantäne befinden, ohne eine schwere Krankheit zu haben.

    Wichtig zu wissen: Bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts haben Sie bei einer Pauschalreise ein Anrecht auf Erstattung vom Reiseveranstalter. Bei individuell gebuchten Reisen allerdings nicht.
    Darum lohnt es sich bei vielen unversicherten Fällen, direkt mit Ihrem Reiseveranstalter in Kontakt zu treten, um Reisen gegebenenfalls zu verschieben oder einen Teilbetrag zurückzuerhalten.

  • Zahlt die Reiserücktrittsversicherung auch bei Umbuchungen?
    Zurich übernimmt die Kosten für Umbuchungen bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer sofortigen Stornierung der versicherten Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses angefallen wären. Dies gilt jedoch nur, wenn die versicherte Reise aus einem versicherten Grund umgebucht wird.
  • Zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei Kreuzfahrten?
    Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie auf allen Reisen vor Stornierungskosten – das bedeutet, sie zahlt auch, wenn Sie Ihre Kreuzfahrt vor Beginn der Reise absagen müssen und der Reiseveranstalter Ihnen den Reisepreis nur teilweise oder gar nicht zurückerstattet.
  • Ab welchem Reisepreis lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?
    Ab welchem Reisepreis sich eine Reiserücktrittsversicherung lohnt, ist eine individuelle Entscheidung. In der Regel sind Reiserücktrittsversicherungen jedoch umso empfehlenswerter, je höher die Kosten für die Reise sind. Bei Absagen kurz vor Reiseantritt können die Stornokosten bei vielen Veranstaltern bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen. Eine Reiserücktrittsversicherung bietet in solchen Fällen großen finanziellen Schutz, weil sie die Stornierungskosten übernimmt.
  • Ist man auch versichert, wenn man sich verspätet und man dadurch zum Beispiel seinen Abflug verpasst?
    Ja, Zurich kann Mehrkosten bei über zweistündiger Verspätung übernehmen – aber nur, wenn öffentliche Verkehrsmittel wie zum Beispiel die Bahn mehr als zwei Stunden Verspätung haben und der Versicherte dadurch ein Anschlussverkehrsmittel wie seinen Urlaubsflieger verpasst. Verspätungen, weil man zum Beispiel mit dem Auto im Stau gestanden ist, sind kein Grund für eine Zahlung durch den Versicherer.
  • Ist die Familie bei einer Reiserücktrittsversicherung mitversichert?
    Ja, wenn Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, zahlt die Versicherung die Stornokosten auch, wenn einer der folgenden Angehörigen betroffen ist: Ihr Ehepartner, Ihr eingetragener Lebenspartner, Ihre Kinder. Im Familientarif von Zurich können Kinder auch dann mitversichert werden, wenn es sich nicht um eigene Kinder, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder handelt und sie nicht im selben Haushalt leben.
  • Lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?

    Ob sich eine Reiserücktrittsversicherung lohnt oder nicht, hängt immer auch von den finanziellen Möglichkeiten und den persönlichen Bedürfnissen ab. Generell sollte man sich über eine Reiserücktrittsversicherung Gedanken machen, wenn man viel reist, Urlaub mit Kindern macht oder teure Reisen plant.

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