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Arbeits-Rechtsschutz

  • Kostenübernahme bis 1 Mio. EUR
  • Weltweiter Internet-Vertrags-Rechtsschutz im privaten Bereich
  • Telefonische Rechtsberatung über unsere Anwaltshotline

Arbeits-Rechtsschutz – Unser Angebot für Sie

Arbeits-Rechtsschutz: Das Wichtigste kurz erklärt

Viele Menschen verbringen fast täglich mehrere Stunden bei der Arbeit. Aber leider läuft in der Berufswelt nicht immer alles reibungslos: Wenn Sie in einen Rechtsstreit mit Ihrem Arbeitgeber geraten, dann ist das nicht nur mit Stress, sondern unter Umständen auch mit hohen Kosten verbunden – vor allem, wenn Sie Ihr Recht gerichtlich durchsetzen möchten.

Ihre Vorteile in der Übersicht:

  • Kostenübernahme je Versicherungsfall weltweit bis 1 Mio. EUR im Top-Tarif
  • Weltweiter Internet-Vertrags-Rechtsschutz im privaten Bereich – bis 1 Mio. EUR im Top-Tarif
  • Telefonische Rechtsberatung über unsere Anwaltshotline inklusive
  • Kostenfreie Anwaltsempfehlung

Was beinhaltet der Arbeits-Rechtschutz

Der Arbeits-Rechtsschutz ist ein Leistungsbaustein der Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung und kann nur in Kombination mit ihr abgeschlossen werden. Der Zurich Arbeits-Rechtsschutz kann Sie vor den Kosten schützen, die häufig entstehen, wenn Sie in einen Rechtsstreit mit Ihrem Arbeitgeber geraten.

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen ein schlechtes Arbeitszeugnis ausstellt, Sie im Büro gemobbt oder diskriminiert werden, Ihr Vorgesetzter übergriffig wird oder aber Ihnen unrechtmäßig der Arbeitsvertrag gekündigt wird, dann können Sie sich rechtlichen Beistand holen, um das Problem zu lösen. Der Arbeits-Rechtsschutz unterstützt Sie sowohl bei einer außergerichtlichen Schlichtung als auch bei Gerichtsverfahren.

Rechtliche Auseinandersetzungen ziehen sich oftmals über Monate hin. Ohne den passenden Schutz müssten die Kosten in 1. Instanz – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – von beiden Seiten getragen werden. Aus diesem Grund schrecken viele Angestellte davor zurück, rechtliche Schritte gegen ihren Arbeitgeber einzuleiten.

Mit einer Versicherung jedoch können Sie Ihre Position als Arbeitnehmer stärken: die Versicherung von Zurich übernimmt unter anderem die Kosten für Anwälte, Gerichte und Gutachter. Zudem können Sie eine kostenlose Rechtsberatung nutzen.

Eine Arbeits-Rechtsschutz-Versicherung sollte rechtzeitig abgeschlossen werden, da es eine dreimonatige Wartezeit gibt, bevor der Versicherungsschutz beginnt.

Was deckt der Arbeits-Rechtsschutz ab?

Der Arbeits-Rechtsschutz ist ein zusätzlicher Leistungsbaustein der Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung. Bei Rechtsstreitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber über Ihr Gehalt, ein ausgestelltes Arbeitszeugnis, Ihre ausstehenden Überstunden oder eine fristlose Kündigung, bietet diese Absicherung finanziellen Rückhalt.

In Kombination mit unserem Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung bietet der Arbeits-Rechtsschutz von Zurich Ihnen als Arbeitnehmer viele Vorteile.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • unbegrenzte Versicherungssumme je Versicherungsfall innerhalb Europas im Top Tarif
  • Weltweite Deckung je Versicherungsfall bis 1 Mio. Euro
  • Kostenlose Rechtsberatung über unsere Anwaltshotline oder den Anwalts-Chat
  • Strafkaution bis zu 500.000 EUR als Darlehen
  • Abgedeckt sind folgende versicherte Kosten:
    • Anwaltskosten (gemäß der gesetzlichen Gebührenordnung)
    • Gerichts-, Zeugen- und Sachverständigenkosten
    • Mediation (Kosten bis 1. Instanz)
    • Kosten für einen Korrespondenzanwalt in 1. Instanz, falls Ihr Wohnort und der Gerichtsort mehr als 100 km auseinanderliegen
    • Übernahme von Prozesskosten der Gegenseite, aufgrund gerichtlicher Festsetzung
    • Kosten für Gerichtsvollzieher und bis zu 6 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
    • Reisekosten, falls ein ausländisches Gericht Sie als Beschuldigten oder Partei lädt
    • Kosten für Dolmetscher bei Strafverfolgung im Ausland

In welchen Situationen greift der Arbeits-Rechtsschutz nicht?

Der Zurich Arbeits-Rechtsschutz ist mit einer dreimonatigen Wartezeit ab Vertragsbeginn verbunden. Für einen Versicherungsfall ist der Zeitpunkt des Schadens bzw. Vorfalls, der den Arbeitsstreit auslöst, ausschlaggebend. Passiert der Zwischenfall vor Ablauf der Wartezeit, kann der Versicherungsschutz nicht gewährleistet werden.

Um Ihre Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung inkl. Arbeits-Rechtsschutz zu erweitern und einen Rundum-Schutz zu genießen, empfehlen wir Autofahrern zudem einen Verkehrs-Rechtsschutz.

Der Immobilien-Rechtsschutz für Nichtselbstständige eignet sich gleichermaßen für Hausbesitzer, Mieter und Vermieter.

Beispielsituationen, in denen Sie eine Arbeits-Rechtsschutz Versicherung benötigen

Ein Supermarktangestellter erhält aufgrund eines erhöhten Kundenaufkommens ein befristetes Urlaubsverbot und wird zu unbezahlten Überstunden verpflichtet. Da jede Arbeit vergütet werden muss, wendet sich der Angestellte an einen Anwalt.
Einem langjährigen Angestellten eines Technologieunternehmens wird eine fristlose Kündigung vorgelegt, obwohl er seiner Meinung nach durchgehend gute Arbeit geleistet hat. Er entscheidet sich, Klage zu erheben. Er muss nun gleichzeitig mit der Stressbelastung und mit den fehlenden Gehaltszahlungen zurechtkommen. Mithilfe eines Anwaltes hofft er auf eine Aufhebung der Kündigung und eine Erstattung der ausgefallenen Gehaltszahlungen.
Sie arbeiten seit Jahren für Ihre Firma, doch von einem auf den anderen Tag werden Sie ohne Begründung fristlos entlassen. Nach dem Abschluss eines Arbeits-Rechtsschutzes werden die Anwalts- und Gerichtskosten übernommen, sodass Sie sich gegen diese Kündigung wehren können.
Seit drei Monaten konnten Sie keinen Gehaltseingang feststellen. Daraufhin wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber, der Ihre Sorgen ignoriert und Sie hinhält. Die Arbeits-Rechtsschutz-Versicherung hilft Ihnen dabei, eine Einigung zu erreichen oder Ihr Gehalt einzuklagen.

Wer braucht eine Arbeits-Rechtsschutz-Versicherung?

Die wenigsten Menschen möchten sich vorstellen, in einen Rechtsstreit verwickelt zu sein. Noch unangenehmer kann es werden, wenn man die Streitigkeit nicht selbst beilegen kann, sondern das Problem stattdessen von einem Anwalt lösen lassen muss. Auf der Arbeit sind Auseinandersetzungen häufig besonders heikel, da hier unter Umständen der eigene Lebensunterhalt auf dem Spiel steht.

Ein Arbeits-Rechtsschutz kann Ihnen als Arbeitnehmer den Rücken stärken. So müssen Sie sich nicht aufgrund der Kosten eines Rechtsstreits davon abhalten lassen, Ihr Recht vor dem Arbeitsgericht einzufordern.

Der private Arbeits-Rechtsschutz ist deshalb eine sinnvolle Absicherung vor den finanziellen Folgen, die durch Streitfälle im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können. Finanzielle Unterstützung erhalten Sie dabei sowohl für gerichtliche als auch für außergerichtliche Auseinandersetzungen.

Für wen macht der Arbeits-Rechtsschutz Sinn?

Ein Arbeits-Rechtsschutz kann sich für folgende Personengruppen lohnen:

  • Arbeitnehmer
  • Beamte
  • Angestellte im öffentlichen Dienst

Folgende Personen gehören neben Ihnen zum mitversicherten Personenkreis:

  • Ihr/e ehe-/nichteheliche/r Lebenspartner/in
  • Ihre berufstätigen unverheirateten Kinder in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebend

Was passiert, wenn Sie den Arbeits-Rechtsschutz nicht mit abschließen?

Vor dem Arbeitsgericht gibt es die Besonderheit, dass beide Parteien ihre Rechtsanwaltskosten selbst übernehmen müssen – und zwar unabhängig davon, wer den Prozess gewinnt. Das bedeutet, dass Sie Ihren Anwalt grundsätzlich aus eigener Tasche bezahlen müssen. Die Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige inkl. Arbeits-Rechtsschutz kann diese Kosten jedoch für Sie übernehmen.

Wie viel kostet eine Arbeits-Rechtsschutz-Versicherung?

Ein zuverlässiger Arbeits-Rechtsschutz muss nicht viel kosten. Da die Versicherung nur in Kombination mit dem Privat- und Berufsrechtsschutz abgeschlossen werden kann, erhalten Sie für Ihre Beitragszahlung den Schutz in beiden Bereichen.

Um Ihre Beitragszahlungen zu berechnen, wählen Sie Ihren gewünschten Leistungsumfang, ob Sie nur sich selbst oder auch noch weitere Familienmitglieder absichern möchten und ob Sie eine Selbstbeteiligung festlegen.

Je höher die Summe der Selbstbeteiligung, desto niedriger fallen die Beitragskosten aus. Nutzen Sie einfach unseren praktischen Tarif-Rechner, um Ihr Angebot online zu erhalten.

Alle Tarife der Arbeits-Rechtsschutz-Versicherung im Vergleich

Der Arbeits-Rechtsschutz von Zurich ist ein zusätzlicher Leistungsbaustein zur Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung für Nichtselbstständige. Das bedeutet, dass Sie mit dem Abschließen dieser Versicherung auch alle Vorteile einer Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung genießen. Zusätzlich haben Sie die Auswahl zwischen unserem soliden Basis-Tarif und unserem umfassenden Top-Tarif. Hier finden Sie beide Tarif-Modelle im Überblick. Wählen Sie einfach den Schutz aus, der am besten zu Ihrer Lebenssituation passt:

Versicherungsschutz Basis-Schutz Top-Schutz
Geltungsbereich
Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira, mit unbegrenzter Aufenthaltsdauer, je Versicherungsfall bis 1 Mio. EUR unbegrenzt
Weltweit je Versicherungsfall bis 100.000 EUR max. 6 Wochen privater Aufenthalt 1 Mio. EUR max.2 Jahre privater oder beruflicher Aufenthalt
Selbstbeteiligung
Je Versicherungsfall (*bei von uns vermitteltem Anwalt gilt geringere Selbstbeteiligung) 150 EUR
250 (150*) EUR
500 (250*) EUR
150 (0*) EUR
250 (150*) EUR
500 (250*) EUR
Versicherte Personen
Sie
Ihr ehelicher oder eingetragener Lebenspartner*
Ihr nicht ehelicher/nicht eingetragener Lebenspartner, in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebend (Erstwohnsitz)*
Ihre Kinder, die unverheiratet sind/nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben*…
... bis Beendigung deren ununterbrochenen Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung, bisher nicht berufstätig bis zum 30. Lebensjahr ohne Altersbegrenzung
... nach Beendigung deren Schul- oder Berufsausbildung in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebend (Erstwohnsitz) ohne Altersbegrenzung
Ihre Stief-, Adoptiv-, Enkel- (in Obhut) oder Pflegekinder den leiblichen Kindern entsprechend*
Ihre nicht berufstätigen Eltern, Großeltern und Geschwister, in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebend (Erstwohnsitz)*
Versichert sind Sie, alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge auf privaten Fahrten
Versichert sind alle auf Sie und die mitversicherten Personen zugelassenen privat genutzten Kraftfahrzeuge, welche zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen bestimmt sind, oder als Nutzfahrzeug ein Gesamtgewicht von 4t nicht überschreiten, sowie zum vorübergehenden Gebrauch gemietete Fahrzeuge. Mitgeführte Anhänger sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
*nicht in der Single-Deckung mitversichert
Leistungserweiterungen
Anwaltshotline (telefonische Rechtsberatung, Bußgeldcheck, Vertrags-/ Dokumentencheck, Mediation, zentrale Mandatsbearbeitung) kostenfrei ohne Selbstbeteiligung kostenfrei ohne Selbstbeteiligung
Anwalts-Chat kostenfrei ohne Selbstbeteiligung kostenfrei ohne Selbstbeteiligung
Erhöhte Erstberatungskosten für einen „Anwalt auf Rädern“ vor Ort, wenn Sie krank oder pflegebedürftig sind und ein eintrittspflichtiger Versicherungsfall eingetreten ist
Weltweiter Internet-Vertrags-RS im privaten Bereich 100.000 EUR 1 Mio. EUR
Beratungs-Rechtsschutz für Urheberrechtsverstöße im Internet 1.000 EUR einmal pro Kalenderjahr
Mitversicherter Immobilien-RS
- für alle ausschließlich zu privaten Zwecken selbst genutzten Wohneinheiten im Inland
Erweiterter Beratungs-RS im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (inkl. Beratung und Tätigkeit insgesamt für ein Betreuungsverfahren oder die Erstellung einer Patienten- oder Vorsorgeverfügung oder eines Testaments; einmal pro Kalenderjahr) 1.000 EUR
Vorsorgeversicherungsschutz für aus dem Vertrag ausscheidende Kindert 3 Monate
Verzicht auf Anrechnung der vereinbarten Selbstbeteiligung bei Abschluss der Rechtsangelegenheit nach
- telefonischer Erstberatung
- anwaltlicher Erstberatung
- durchgeführtem Mediationsverfahren

✓ mitversichert

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den laut Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.

Warum Zurich der richtige Versicherungspartner für Sie ist

Auch auf der Arbeit kann es leider zu Konflikten kommen. Viele Menschen zögern aufgrund der finanziellen Folgen, rechtliche Schritte einzuleiten, auch wenn ihnen z. B. unrechtmäßig gekündigt wurde oder aber sie dazu aufgefordert werden, unbezahlte Überstunden zu leisten.

Damit Sie in solchen Fällen Ihr Recht durchsetzen können, lohnt sich das frühzeitige Abschließen einer Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung inkl. Arbeits-Rechtsschutz. Mit der Zurich haben Sie dabei einen starken Partner an Ihrer Seite. Wir setzen uns für Ihr Recht ein.

Ihre Vorteile:

  • Mit dem Zusatzbaustein Arbeits-Rechtsschutz genießen Sie auch die Vorteile der privaten Rechtsschutzversicherung
  • Einfache Verwaltung Ihrer Versicherungsverträge, Dokumente und Daten über unser Online-Portal „Meine Zurich”
  • Wir bieten eine kostenlose telefonische Rechtsberatung über unsere Anwaltshotline, falls Sie Hilfe benötigen
  • Professionelle Beratung und Unterstützung, damit Sie den optimalen Rechtsschutz für Ihre persönlichen Bedürfnisse zusammenstellen können

Häufig gestellte Fragen zum Arbeits-Rechtsschutz

  • Wie sinnvoll ist der Abschluss einer Arbeits-Rechtsschutz-Versicherung?
    Mit einer Arbeits-rechtsschutz-Versicherung kann es leichter sein, Ihr Recht durchzusetzen. Manchmal macht sie einen gerichtlichen Prozess auch erst möglich, da sie die Kosten übernehmen kann. Mehr Informationen darüber, für wen diese Versicherung besonders sinnvoll ist, finden Sie hier.
  • Wie lang beträgt die Wartezeit für den Arbeits-Rechtsschutz von Zurich?
    Die Leistungen der Zurich Arbeits-Rechtsschutz-Versicherung werden nach Ablauf von drei Monaten gültig.
  • Kann ich die Beiträge zur Arbeits-Rechtsschutz steuerlich geltend machen?
    In den meisten Fällen handelt es sich bei einer Rechtsschutzversicherung nicht um eine Vorsorgeaufwendung, sodass sie im Normalfall nicht von der Steuer abgesetzt werden kann. Hier könnte es jedoch Ausnahmen geben, die Sie am besten direkt mit Ihrem Versicherungsberater besprechen.

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