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Auslandskrankenversicherung

  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • 24-Stunden-Notruf-Service
  • Notwendiger Rücktransport

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Die Auslandskrankenversicherung von Zurich bietet Ihnen auf Reisen einen weltweiten Versicherungsschutz.
  • Im Ausland erhalten Sie meist eine privatärztliche Rechnung – das gilt auch für Medikamente. Gemeinsam mit unserem Partner DKV schützen wir Sie vor den hohen Kosten eines unvorhergesehenen Arzt- und Krankenhausbesuchs während Ihrer Urlaubsreise.
  • Wir organisieren einen Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Hause – nicht nur, wenn er notwendig ist, sondern auch, wenn er medizinisch sinnvoll ist.
  • Unser kostenloser 24-Stunden-Notruf-Service organsiert weltweit Hilfe und vermittelt Ihnen auch Ärzte im Ausland.
  • Sie können den Auslandskrankenschutz online abschließen – schnell, einfach und kurzfristig noch am Tag der Abreise vor Reiseantritt.

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Ein Herzinfarkt, ein gebrochenes Bein oder eine Lebensmittelvergiftung – ein medizinischer Notfall kann Sie immer und überall treffen – auch in Ihrem lang ersehnten Urlaub. Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt in diesen Fällen die Kosten für akute Behandlungen vor Ort, aber auch für den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland bei Krankheit und Unfällen sowie die Überführung des Leichnams im Todesfall – weltweit und rund um die Uhr.

Die Auslandskrankenversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die speziell für vorübergehende Auslandsaufenthalte entwickelt wurde.

Die Vorteile einer Auslandsreisekrankenversicherung von Zurich

Mit dem Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung bei Zurich sichern Sie sich für Ihren Urlaub im Ausland viele Vorteile:
Weltweiter Versicherungsschutz rund um die Uhr
Internationaler 24-Stunden-Notruf – z. B. zur Vermittlung von Ärzten im Ausland
Rücktransport nach Deutschland, falls es medizinisch notwendig ist – egal, wo auf der Welt Sie sich befinden
Tarife für Einzelpersonen oder für die ganze Familie möglich
mit dem Zurich Kundenportal können Sie schnell, bequem und sicher Ihre Versicherungsverträge, Dokumente und Daten einsehen und verwalten
als Baustein im Zurich PrivatSchutz bieten wir Ihnen den Schutz der Reisekrankenversicherung in Kombination mit unserer Reisegepäckversicherung als MobilSchutz an
umfassender Versicherungsschutz ohne Wartezeiten

Wann benötigt man eine Auslandskrankenversicherung?

Eine Auslandskrankenversicherung benötigen Sie im Grunde genommen für jede Reise ins Ausland. Denn: Die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland sind häufig teurer als zu Hause. Der Schutz Ihrer Krankenkassen – gesetzlich wie privat – gilt im Ausland oftmals nicht im selben Umfang wie in Deutschland.

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Der Auslandsschutz der gesetzlichen Krankenkassen ist stark begrenzt und gilt nur für Reisen innerhalb der EU und innerhalb der EWR-Länder Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. In diesen Ländern können Sie zwar die „Europäische Krankenversicherungskarte" (European Health Insurance Card – EHIC) nutzen, um sich während eines vorübergehenden Aufenthalts medizinisch versorgen zu lassen, aber der Schutz ist bei Weitem nicht lückenlos. Die EHIC finden Sie übrigens meist auf der Rückseite Ihrer deutschen Krankenversicherungskarte.
  • Private Krankenversicherung (PKV): Der Auslandsschutz der PKV geht meist über den der GKV hinaus, weist in der Regel jedoch ebenso Lücken auf. Abhängig von Reiseland und Reisedauer kann auch hier der Auslandsschutz nicht ausreichend sein. Privatversicherte sollten vor einer Reise daher einen Blick in ihren Vertrag werfen.

Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an.

Warum ist eine Auslandskrankenversicherung wichtig?

Warum eine Auslandskrankenversicherung innerhalb von Europa wichtig ist

Die EHIC können Sie innerhalb der EU und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, nutzen, um sich dringend notwendige medizinische Hilfe zu holen.
Jedoch deckt Ihre gesetzliche Krankenversicherung womöglich nicht alle Krankheitskosten ab, die während eines Auslandsaufenthalts anfallen können. Unter Umständen bleiben Sie sogar auf allen oder einem Teil der Kosten sitzen. Sollte zum Beispiel ein Rücktransport aus dem Gastland zurück nach Deutschland nötig sein, müssten Sie die Kosten selber tragen.

Warum eine Auslandskrankenversicherung weltweit sinnvoll ist

Wenn Sie außerhalb der EU unterwegs sind, dann behandelt der Arzt vor Ort Sie in der Regel als Privatpatient, wodurch höhere Kosten anfallen, die oftmals sofort bezahlt werden müssen. Ob die gesetzliche Krankenversicherung in einem solchen Fall Kosten übernimmt, sollten Sie mit Ihrem Versicherer klären.
Viele gesetzliche Krankenversicherer zahlen z. B. nur, wenn Sie nachweisen können, dass Sie keine private Auslandskrankenversicherung abschließen konnten. Und auch dann übernehmen sie die Kosten nur für eine begrenzte Zeit und nur für unverzüglich erforderliche Behandlungen. Auch hier gilt natürlich, dass der Rücktransport bei Krankheit oder Unfall nicht mitversichert ist.
Wenn Sie also eine dringende Operation, beispielsweise nach einem Schlaganfall, benötigen, aber diese im Gastland nicht durchgeführt werden kann, springt Ihre Reisekrankenversicherung ein und übernimmt die Kosten einer Rückholung für Sie, damit Sie zurück nach Deutschland kommen können und die nötige medizinische Hilfe erhalten.

In welchen Ländern eine Auslandskrankenversicherung nicht nur sinnvoll, sondern notwendig ist

Nicht nur sinnvoll, sondern notwendig ist eine Auslandskrankenversicherung in Ländern, in denen ein ausreichender Versicherungsschutz Voraussetzung für das Visum ist. Diese Länder sind unter anderem Russland, China, Kuba und der Iran. Auch für längere geplante Aufenthalte in den USA, Kanada, Australien und Neuseeland ist eine Auslandskrankenversicherung erforderlich, um ein Visum zu beantragen.

Unsere Leistungen: Was deckt eine Auslandskrankenversicherung von Zurich ab und was nicht?

Vor Krankheiten und Verletzungen ist man leider auch im Urlaub nicht sicher. Schnell macht man einen falschen Schritt, stürzt und verletzt sich. Mit unserem Kooperationspartner DKV bieten wir Ihnen und Ihrer Familie eine umfassende Auslandsversicherung. So können Sie sowohl im Urlaub als auch auf Geschäftsreisen finanzielle Sicherheit genießen.

Leistungen: Was deckt die Auslandskrankenversicherung von Zurich ab?

  • weltweiter Schutz für Urlaubsreisen bis 42 Tage und Geschäftsreisen bis 7 Tage
  • internationaler 24-Stunden-Notruf-Service für Fragen unter +49 (0) 221 57894005
  • medizinisch notwendiger Rücktransport aus dem Ausland
  • Überführung des Verstorbenen
  • ambulante und stationäre Behandlungen bei akut auftretender Krankheit oder den akuten Folgen eines Unfalls, inklusive schmerzlindernder zahnärztlicher Behandlungen
  • Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus durch anerkannte Rettungsdienste
  • Krankenhausleistungen wie Krankenpflege und Verpflegung
  • ärztlich verschriebene Arznei- und Verbandmittel

Was deckt eine Auslandskrankenversicherung nicht ab?

  •  im Voraus geplante Behandlungen im Ausland
  • Krankheiten und Unfälle, die durch die aktive Teilnahme an Kriegs- oder Krisenereignissen entstanden sind
  • die Behandlung von psychischen, psychogenen und psychosomatischen Krankheiten
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • auf Vorsatz beruhende Krankheiten wie Entzugsbehandlungen
  • bei einer vor Reiseantritt bekannten Schwangerschaft (Schwangerschaftsabbruch, Entbindung, Wochenbetterkrankungen); Behandlungen für nicht vorhersehbare, akut eintretende Komplikationen einer Schwangerschaft sind jedoch mitversichert

Falls Sie jedoch bereits den Urlaub gebucht haben und Sie die Vermutung haben, dass Sie Ihr Kind vor dem Geburtstermin bekommen werden, können Sie mit einer Reiserücktrittsversicherung Ihren Urlaub absagen und das Geld für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen zurückerhalten.

Besonderheiten der Auslandskrankenversicherung im Zurich PrivatSchutz

Eine Reisekrankenversicherung kann als Teil des Service Zurich PrivatSchutz abgeschlossen werden. Ab drei Bausteinen im PrivatSchutz kann der Baustein Mobilschutz eingeschlossen werden. Mit unserem Baustein Mobilschutz bieten wir eine starke Kombination aus Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport unseres Partners DKV und der Zurich Reisegepäckversicherung an.

In der Kombination Reisekrankenversicherung/Reisegepäckversicherung sind Sie sowohl gegen Behandlungskosten im Ausland als auch gegen den Verlust oder die Beschädigung Ihres Gepäcks abgesichert. Es werden unter anderem folgende Leistungen für Ihr Reisegepäck geboten:

  • Versicherungssumme verdoppelt sich bei Urlaubsreisen ab 4 Tagen
  • Kostenerstattung, falls Ihr Gepäck gestohlen oder beschädigt wird
  • Falls Sie nur die Zurich Reisegepäckversicherung benötigen, kann diese auch einzeln abgeschlossen werden.

Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an.

Auslandskrankenversicherung: Wichtig zu wissen

Auslandskrankenversicherung und die Sache mit dem Krankenrücktransport

Die Auslandskrankenversicherung von Zurich leistet einen Krankenrücktransport, nicht nur – wie viele Versicherer –, wenn er medizinisch notwendig ist, sondern auch wenn er als medizinisch sinnvoll erachtet wird.
Was heißt das?
Ein medizinisch notwendiger Transport erfolgt in der Regel, wenn der Patient aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, auf eigene Faust zurückzukehren oder wenn eine Behandlung im Heimatland des Patienten notwendig ist, die im aktuellen Reiseland nicht gewährleistet werden kann.

Ein medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport kann auch bedeuten, dass eine schnellere Genesung im gewohnten Umfeld des eigenen Wohnortes erwartet wird, obwohl die medizinischen Standards im Urlaubsland denen in Deutschland entsprechen. In diesem Fall wird der Rücktransport als sinnvoll erachtet, weil der Patient in seiner vertrauten Umgebung besser aufgehoben und betreut werden kann, was sich positiv auf den Genesungsprozess auswirken kann.

Ein medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport wird von qualifizierten medizinischen Fachkräften durchgeführt, die den Patienten während des Transports medizinisch betreuen und notwendige Maßnahmen ergreifen können. Der Transport erfolgt in der Regel auf dem schnellsten und sichersten Weg, der den Zustand des Patienten berücksichtigt.

Auslandskrankenversicherung: Ist eine Erkrankung am Coronavirus mitversichert?

Ja, bei Zurich ist die Infektion durch das Coronavirus mit abgedeckt, solange diese während des Aufenthalts im Ausland auftritt und nicht vor Reiseantritt bereits bestand. Dies bedeutet, dass die Kosten für die Behandlung einer Covid-Erkrankung im Urlaub von der Auslandskrankenversicherung übernommen werden.
Allerdings sind mögliche Mehrkosten, die bei Quarantänemaßnahmen entstehen können, beispielsweise für zusätzliche Hotelkosten bei einer notwendigen Verlängerung des Aufenthalts, nicht versichert.

Wer braucht eine Auslandskrankenversicherung?

Im Grunde sollte jeder, der ins Ausland reist, eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Dazu gehören:

  • Studenten
  • Senioren
  • Familien
  • Paare
  • Singles

Vertragslaufzeit: Wie lange gilt eine Auslandskrankenversicherung?

Für die Auslandskrankenversicherung können Reisende zwischen einem Einmalschutz und einem Jahresschutz wählen.

  • Der Einmalschutz ist bei Zurich für Urlaubsreisen von bis zu 42 Tagen und Geschäftsreisen von bis zu 7 Tagen verfügbar und stellt die günstigste Option für kurze Auslandsaufenthalte dar. Allerdings ist hierbei nur eine einzelne Reise abgesichert.
  • Der Jahresschutz gilt für alle Reisen innerhalb eines Jahres. Dies ist besonders praktisch für Vielreisende, die sich keine Gedanken über den Versicherungsschutz im Ausland machen möchten. Bereits ab zwei Reisen im Jahr kann sich ein Jahresvertrag lohnen, während bei einer langen oder teuren Reise der Jahresschutz auch bei einer einzigen Reise rentabel sein kann.
Planen Sie ein Auslandsjahr oder einen Work-and-Tavel-Aufenthalt, sprechen Sie uns einfach an - wir beraten Sie gerne.

 

Reisekrankenversicherung: Fälle, die zeigen, wie wichtig ein guter Schutz ist

  • Fall A: Katrin, 35 Jahre, macht Urlaub in New York. In ihrer gemieteten Wohnung tritt sie barfuß in einen am Boden liegenden Nagel. Sie begibt sich umgehend in eine Praxis, um sich ambulant behandeln zu lassen. Der Arzt reinigt die Wunde und frischt Katrins Tetanusimpfung auf, damit die kleine Unachtsamkeit nicht zu einer Blutvergiftung oder einem Wundstarrkrampf führt. Die Rechnung für die Behandlung bezahlt Katrin noch in der Praxis, wie es in den USA üblich ist. Zur Kostenerstattung reicht sie zu Hause die Unterlagen bei Zurich ein und bekommt den Betrag auf ihr Konto überwiesen.
  • Fall B: Familie B. hat ein Ferienhaus in Österreich gemietet. Beim Spielen und Toben mit ihrem Bruder fällt die kleine Nina vom Sofa und trägt durch den harten Aufprall am Boden eine Gehirnerschütterung davon. Nina muss für zwei Nächte zur Beobachtung ins Krankenhaus. Die Behandlung und den stationären Aufenthalt im Krankenhaus übernimmt die Zurich Auslandskrankenversicherung der Familie.
  • Fall C: Peter stürzt während seines Urlaubs in Griechenland vom Fahrrad und zieht sich dabei einen komplizierten Oberschenkelhalsbruch zu. Nachdem er zunächst in einem Krankenhaus stationär aufgenommen wird, wird entschieden, dass der Bruch weiter zu Hause in München behandelt wer-den soll. Die Rückholungskosten von 5.000 EUR werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Den Krankenrücktransport organisiert und bezahlt neben den Behandlungskosten und der Fahrt ins Krankenhaus Peters Zurich Auslandskrankenversicherung

Was kostet eine Auslandskrankenversicherung?

Die Kosten für Ihre Auslandskrankenversicherung hängen von Ihrem persönlichen Versicherungsschutz und den folgenden Faktoren ab:

  • Anzahl der versicherten Personen (Single, Paar, Familie)
  • Vertragslaufzeit (Jahresversicherung oder für Reisen bis 42 Tage bzw. 7 Tage)
  • Art der Auslandsreise (Urlaubsreise, Geschäftsreise)

Darüber hinaus haben auch die gewünschten Leistungen Einfluss auf den Preis. Tarife, die nur die grundlegenden Leistungen abdecken, sind in der Regel günstiger als Tarife mit einem größeren Leistungsumfang.
Zusätzlich zur Auslandskrankenversicherung können weitere Bausteine der Reiseversicherung wie Reiserücktrittsversicherung oder Gepäckversicherung und eine Selbstbeteiligung hinzugefügt werden. Die Wahl von zusätzlichen Bausteinen kann sich ebenfalls auf den Preis der Versicherung auswirken.

Wann sollte man die Auslandskrankenversicherung abschließen?

Eine Auslandsreiseversicherung müssen Sie immer vor Ihrer Reise abschließen. Ein nachträglicher Abschluss im Ausland ist nicht möglich.
Kurzentschlossene können den Reise-Krankenschutz von Zurich aber auch noch am Tag vor der Reise schnell und einfach online abschließen.
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Häufige Fragen und Antworten zur Auslandskrankenversicherung

  • Ist eine Auslandskrankenversicherung notwendig?
    Das Abschließen einer Reisekrankenversicherung ist zwar keine Pflicht, aber sehr empfehlenswert. Nicht nur bei Fernreisen, sondern auch beim Urlaub innerhalb der EU ist der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung meist unzureichend. Die Auslandskrankenversicherung sorgt dafür, dass Sie nicht auf den hohen Kosten eines Arztbesuchs im Ausland oder eines Rücktransports nach Deutschland sitzen bleiben.
  • Worauf muss ich bei der Auslandskrankenversicherung achten?
    Beachten Sie den Gültigkeitszeitraum Ihrer Auslandskrankenversicherung. Der weltweite Versicherungsschutz unseres Kooperationspartners DKV gilt bis 42 Tage für Urlaubsreisen und bis 7 Tage für Geschäftsreisen. Achten Sie außerdem darauf, ob Sie zu einer „Risikogruppe“ gehören. Dazu können unter anderem chronisch Kranke, Schwangere oder auch Sportler gehören. Bei diesen können spezielle Regeln gelten.
  • Ab wann gilt eine Auslandskrankenversicherung?
    Den genauen Beginn Ihrer Auslandskrankenversicherung können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Nach Abschließen des Vertrags beginnt Ihr Versicherungsschutz sofort – es gibt keine Wartezeiten.
  • Was muss ich bei Reisen in Länder mit Reisewarnung beachten?
    Hat das Auswärtige Amt für Ihr Zielland eine Reisewarnung ausgesprochen, dann kann es entsprechend Ihrer Versicherungsbedingungen zu Einschränkungen oder zu Ausschlüssen von Leistungen Ihrer Auslandskrankenversicherung kommen. Setzen Sie sich im Zweifelsfall mit Ihrem Versicherer in Verbindung.
  • Ich habe Vorerkrankungen – was muss ich bei der Auslandskrankenversicherung beachten?
    Die Behandlung chronischer Krankheiten im Ausland wird häufig als „vorhersehbar” eingestuft und wäre somit nicht abgedeckt. Daher sollten Sie auf jeden Fall Rücksprache mit Ihrer gesetzlichen und privaten Versicherung halten, bevor Sie auf Reisen gehen. Eine Auslandskrankenversicherung ist aber dennoch sinnvoll, um sich vor den finanziellen Folgen von Unfällen etc. im Ausland zu schützen.
  • Welche Nachweise muss ich erbringen?
    Falls Sie die Leistungen Ihrer Versicherung in Anspruch nehmen möchten, sollten Sie alle relevanten Rechnungen, Rezepte und Belege sorgfältig aufbewahren, da diese für die Prüfung der Leistungspflicht essenziell sind.
  • Kann ich die Auslandskrankenversicherung in der Steuererklärung angeben?
    Eine Auslandskrankenversicherung gilt als sogenannter Vorsorgeaufwand und kann als solcher mit in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden. Für Arbeitnehmer und Beamte gilt bei den Vorsorgeaufwendungen eine Absetzungsgrenze von 1.900 EUR, bei Selbstständigen von 2.800 EUR.
  • Kann man die Auslandskrankenversicherung abschließen, wenn man schon im Ausland ist?
    Nein, ein nachträglicher Abschluss der Auslandskrankenversicherung ist bei Zurich nicht möglich. Kurzentschlossene können allerdings die Versicherung online noch am Tag der Abreise abschließen.
  • Was ist ein Versicherungsfall in der Auslandskrankenversicherung?
    Ein Versicherungsfall in der Auslandskrankenversicherung tritt ein, wenn die versicherte Person aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit im Ausland medizinische Hilfe benötigt. Die Auslandskrankenversicherung deckt dann in der Regel die Kosten für die Behandlung, wie zum Beispiel Arztkosten, Krankenhauskosten, Medikamentenkosten oder auch den Rücktransport in das Heimatland.
  • Wer ist mit der Auslandskrankenversicherung geschützt?
    Bei Abschluss der Auslandskrankenversicherung haben Sie die Wahl zwischen einem Einzel- und Familienvertrag. Der Einzelvertrag sichert ausschließlich die versicherte Person selbst ab, während der Familienvertrag auch den Ehepartner oder Lebenspartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und die Kinder einschließt. Sofern Sie in einer häuslichen Gemeinschaft leben, sind auch nichteheliche Partner und deren minderjährige Kinder im Versicherungsschutz eingeschlossen.
  • Welche Versicherung hilft bei Schwangerschaft im Ausland?
    Eine Auslandskrankenversicherung ist für Schwangere von besonderer Bedeutung, wenn sie während einer Reise ärztliche Hilfe benötigen. Vorzeitige Wehen oder sogar eine Frühgeburt im Ausland können unerwartet hohe Kosten verursachen, die von den gesetzlichen und sogar den privaten Krankenversicherungen oft nicht übernommen werden. Zudem ist für Schwangere eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll. Im Falle einer unvorhergesehenen Stornierung der bereits gebuchten Reise gewährleistet sie die Rückzahlung der Stornogebühren.
  • Gilt die Auslandskrankenversicherung in allen Ländern weltweit?
    Generell gelten nicht alle Auslandskrankenversicherungen in allen Ländern weltweit. Zurich bietet jedoch weltweiten Versicherungsschutz für Auslandsreisen. Ausnahmen können Länder sein, für die eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht, z. B. aufgrund von Krieg, inneren Unruhen oder Naturkatastrophen.

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