Haftpflichtversicherung Ausland

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Beratung

Zuletzt aktualisiert : 23.08.2023
2 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Fügen Sie anderen Personen im Ausland einen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden zu, erstattet die Haftpflichtversicherung die Kosten.
  • Auch bei längeren Aufenthalten außerhalb Deutschlands wie zum Beispiel einem Auslandssemester gilt der Haftpflichtschutz.
  • Wenn Sie jedoch ins Ausland umziehen und dort Ihren Wohnsitz anmelden, gilt die deutsche Haftpflichtversicherung nicht mehr.
  • Eine hohe Deckungssumme ist vor allem für Reisen in die USA zu empfehlen, wo hohe Schadensersatzforderungen selbst bei kleinen Schäden üblich sind.

Ist die Haftpflichtversicherung im Ausland gültig?

Fügen Sie anderen Personen im Ausland aus Versehen einen Schaden zu oder beschädigen Sie fremdes Eigentum, sind Sie dafür haftbar. Eine solche Situation kann schnell finanzielle Belastungen mit sich bringen. Hier kommt Ihre Privat-Haftpflichtversicherung ins Spiel. Sie übernimmt die Kosten, die aus versehentlich verursachten Schäden an Dritten entstehen.

Voraussetzung für den Haftpflichtschutz ist, dass Sie Ihren Erstwohnsitz weiterhin in Deutschland haben.

Zudem gibt es je nach Tarif Grenzen für die Aufenthaltsdauer und die Entschädigungssumme:

Basis-Schutz:

  • Auslandsaufenthalt weltweit bis 3 Jahre
  • Auslandsaufenthalte in der EU, der Schweiz, Lichtenstein, Norwegen, Island, Monaco, San Marino und Andorra zeitlich unbegrenzt

Top-Schutz:

  • Auslandsaufenthalt weltweit bis 5 Jahre
  • Auslandsaufenthalte in der EU, der Schweiz, Lichtenstein, Norwegen, Island, Monaco, San Marino und Andorra zeitlich unbegrenzt
Stiftung Warentest Finanztest: Zurich Privathaftpflichtschutz Note Sehr gut

Private Haftpflichtversicherung

Kleine und große Missgeschicke passieren schnell. Mit der privaten Haftpflichtversicherung von Zurich genießen Sie und Ihre Familie weltweiten Versicherungsschutz. Von Stiftung Warentest mit sehr gut (0,7) bewertet.

Warum ist eine Haftpflichtversicherung im Ausland wichtig?

Wenn Sie jemandem aufgrund eines Missgeschicks im Ausland einen Schaden zufügen, haften Sie dafür wie zu Hause in Deutschland mit Ihrem Privatvermögen. Das heißt, Sie müssen für die entstandenen Kosten aufkommen. Diese finanziellen Belastungen können, insbesondere wenn ein Mensch zu Schaden kommt, in die Millionenhöhe gehen.

Die Haftpflichtversicherung ist daher auch im Ausland ein wichtiger Schutz, denn sie zahlt die Kosten, die aus versehentlich verursachten Schäden resultieren könnten. Sie ist daher eine wichtige Ergänzung der Reiseversicherungen.

Gilt die Haftpflichtversicherung auch bei einem Wohnsitz im Ausland?

Wenn Sie ins Ausland umziehen und Ihren Wohnsitz dort anmelden, sind Sie nicht mehr über die deutsche Haftpflicht versichert. Für die Haftpflichtversicherung ist wie für die meisten Policen Voraussetzung, dass Sie Ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben. Diese Regelung gilt auch dann, wenn Sie nur vorübergehend ins Ausland ziehen und planen, nach einer gewissen Zeit nach Deutschland zurückzukehren.

Um den wichtigen Haftpflichtschutz nicht zu verlieren, sollten im Ausland lebende Deutsche eine private Haftpflichtversicherung im neuen Heimatland auswählen. Am besten kümmern Sie sich deshalb bei einem Umzug rechtzeitig mithilfe einer Umzugs-Checkliste um alles Wichtige.

Welche Schadensfälle zahlt die Haftpflichtversicherung im Ausland?

Ihre private Haftpflichtversicherung kommt im Ausland für alle Schäden auf, die sie auch im Inland übernimmt. Das bedeutet, wenn Ihnen ein Missgeschick passiert, sind Sie über Ihre Zurich Haftpflichtversicherung bei Personen-, Vermögens- und Sachschäden weltweit abgesichert.

Die Deckungssumme ist in der Regel im In- und Ausland gleich. Damit Sie auch bei Personenschäden ausreichend abgesichert sind, sollte sie mindestens bei 5 Mio. EUR liegen, so wie dies der Zurich Basis-Schutz bietet. Eine hohe Absicherung kann besonders bei Reisen in die USA wichtig werden. Dort sind Klagen auf hohe Schadensersatzforderungen selbst bei kleinen Schäden üblich.

Der Top-Schutz der Zurich Haftpflichtversicherung bietet Ihnen in diesem Fall eine Deckungssumme von 50 Mio. EUR.

Vor dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung lohnt sich deshalb ein Vergleich der Tarife.

Welche Schadensfälle zahlt die Haftpflichtversicherung im Ausland nicht?

Wie im Inland erhalten Versicherte keine Leistungen bei den folgenden Schadensfällen im Ausland:

  • Wenn Sie selbst im Ausland einen Schaden erleiden oder wenn Schäden am Eigentum der mitversicherten Personen entstehen. Die Haftpflichtversicherung ist darauf ausgelegt, Dritte zu schützen und deren Schäden abzudecken. Daher erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf Schäden, die Sie oder Ihre mitversicherten Familienmitglieder erleiden.
  • Wenn Sie vorsätzlich einen Schaden herbeiführen. Solche Schäden sind nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wenn ein Schaden absichtlich verursacht wurde, liegt keine versehentliche oder unabsichtliche Handlung vor, die von der Versicherung abgedeckt wäre.
  • Wenn Schäden aufgrund eines strafbaren Vergehens entstehen, werden diese nicht von der Haftpflichtversicherung übernommen. Dies umfasst beispielsweise Schäden, die durch Diebstahl, Sachbeschädigung oder Körperverletzung verursacht werden.
  • Auch Schäden, die im Zusammenhang mit einer Vertragspflichtverletzung entstehen, werden nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt. Wenn Sie beispielsweise einen Vertrag eingegangen sind und Ihre Verpflichtungen daraus nicht erfüllen, kann dies zu Schäden führen, für die Sie selbst verantwortlich sind und die von der Haftpflichtversicherung nicht übernommen werden.

Wie meldet man einen Schadensfall im Ausland?

Bei einem Schaden im Ausland gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Wenn bei einem Schaden eindeutig ist, dass Sie für entstandene Kosten haften müssen, dokumentieren Sie den Schadensfall. Machen Sie Fotos, notieren Sie sich eventuell auch den kompletten Hergang, um später nichts Wichtiges zu vergessen.
  2. Kontaktieren Sie telefonisch oder online Ihre Haftpflichtversicherung. Leisten Sie keine Zahlungen vorab, wenn zum Beispiel eine betroffene Person von Ihnen direkt Geld verlangt.
  3. Warten Sie auf Anweisungen der Versicherung. Sie wird Sie informieren, wie Sie weiter vorgehen sollen.
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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Haftpflichtversicherung Ausland, digital oder vor Ort.

Fragen und Antworten zum Thema Haftpflichtversicherung im Ausland

  • Ist meine Haftpflichtversicherung im Ausland gültig?
    Ja, ihre Privat-Haftpflicht ist weltweit gültig und kommt für Sach-, Personen- und Vermögensschäden auf, die Sie im Ausland aufgrund von Unachtsamkeiten Dritten zufügen.
  • Gibt es Länder, in denen die Haftpflicht nicht gilt?
    Unabhängig davon, ob Sie sich im In- oder Ausland befinden, ist Ihre private Haftpflichtversicherung weltweit gültig. Es spielt keine Rolle, in welchem Land Sie sich aufhalten. Die Versicherung gilt gleichermaßen in allen Ländern, solange Ihr Erstwohnsitz in Deutschland liegt.
  • Wie lange gilt die Haftpflichtversicherung im Ausland?
    Innerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Norwegens, der Schweiz, Liechtensteins, Islands, Monacos, San Marinos oder Andorras gilt der Versicherungsschutz der Zurich Haftpflichtversicherung zeitlich unbegrenzt. In allen anderen Ländern ist Ihr Auslandlandsaufenthalt im Basis-Schutz von Zurich bis zu 3 Jahren abgesichert, im Top-Schutz bis zu 5 Jahren.
  • Gilt die Haftpflichtversicherung im Auslandssemester?

    Ja, die private Haftpflichtversicherung gilt innerhalb der EU, Norwegens, der Schweiz, Liechtensteins, Islands, Monacos, San Marinos und Andorras zeitlich unbegrenzt – auch während eines Auslandssemesters. Voraussetzung ist auch hier, dass Ihr Erstwohnsitz in Deutschland bleibt. Die jeweiligen Informationen können Sie der Leistungsübersicht entnehmen.

    Übrigens: Studenten, die sich in ihrer Erstausbildung befinden, bleiben in der Familienversicherung bei ihren Eltern mitversichert.

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