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E-Scooter Versicherung

  • Bis zu 100 Mio. EUR Haftpflicht Deckungssumme
  • Feste Fahrzeugteile werden zum Neuwert erstattet
  • 24-Stunden-Deckung und freie Werkstattwahl

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Eine E-Scooter Versicherung schützt Sie vor finanziellen Schäden, die etwa durch Unfälle, Diebstahl oder Naturgewalten entstehen.
  • Sie besteht aus einer Kombination der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung und einer zusätzlich abschließbaren Kaskoversicherung.
  • Sollte Ihr E-Scooter in einem Brand oder durch Vandalismus beschädigt werden, erhalten Sie die für eine Reparatur nötigen Kosten zurückerstattet.
  • Als Teil der Haftpflicht sind auch Fahrzeug- und Personenschäden an Dritten abgedeckt, die Sie mit dem Fahrzeug verschulden.
  • Außerdem erhalten Sie mit der E-Scooter Versicherung eine Plakette, der anderen Verkehrsteilnehmern zeigt, dass Sie gesetzlich versichert sind.

Leistungen der E-Scooter Versicherung

Die E-Scooter Versicherung schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen Dritter und Vermögensschäden wie durch einen Unfall (Haftpflicht) oder Diebstahl (E-Mobilschutz - Kaskoversicherung) an Ihrem E-Roller. Lesen Sie hier, welche Leistungen in der E-Scooter-Versicherung bei Zurich enthalten sind und wann Sie Entschädigungen erhalten.

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Haftpflichtversicherung

Pauschale Haftpflichtversicherung mit bis zu 100 Mio. EUR Deckungssumme.
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Zubehör

Festes Zubehör ist bis 1.000 EUR abgedeckt und Ihnen wird der Neu- oder Kaufwert erstattet.
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Elektronische Schäden

Akkuschäden und andere Elektronikschäden sind abgedeckt gemäß den Bedingungen.
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Reisekosten nach Schaden

Bis zu 250 EUR werden im Schadenfall für Ihre Heimfahrt wiedererstattet.
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Unvorhersehbare Schäden

Vandalismus, Brand oder Explosion sind im Schutz enthalten.

Unsere E-Scooter Versicherung im Vergleich

Versicherungsschutz Versicherungspflicht erfüllen Volle Ladung Versicherungsschutz
KFZ-Haftpflichtversicherung mit Versicherungsplakette
Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 100 Mio EUR 100 Mio EUR
Versicherungsschutz Deutschland, Europa und Länder der EU
Höchstentschädigung je verletzte Person/Ereignis: 12 Mio. EUR
Fest mit dem Fahrzeug verbundenes Fahrzeugzubehör -
Brand, Explosion, Naturgewalten -
Zusammenstoß mit Tieren und Marderbissschäden -
Kurzschlussschäden an der Verkabelung, Akku & Elektronik -
Sonstige Feuchtigkeitsschäden am Akku, der Elektronik oder Steuerungseinheit -
Verschleißschäden -
Manipulationen an der Fahrzeugsoftware -
Diebstahl -
Kosten für Heimfahrt und Transport nach einem Schaden - 250 EUR
Entsorgungskosten - 600 EUR

✓ mitversichert

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.

Alle Leistungstabellen in der Übersicht

Haftpflicht

Kasko

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Warum ist die E-Scooter Versicherung sinnvoll?

Für die offizielle E-Scooter-Zulassung ist eine Versicherung mit Haftpflicht absolut notwendig. Besitzen Sie einen E-Roller, einen Segway oder einen E-Krankenfahrstuhl, so müssen Sie eine Versicherungsplakette oder einen Aufkleber anbringen. Dieser beweist anderen Verkehrsteilnehmer, dass Sie gesetzlich versichert sind. Bei der Nutzung Ihres E-Scooters ohne die notwendige Versicherung könnte es zu einer hohen Geldstrafe kommen – im schlimmsten Fall ist sogar eine Freiheitsstrafe möglich.

Unfälle können auch mit E-Rollern jederzeit passieren, daher sollten Sie einen Schutz für sich finden, der alle für Sie wichtigen Leistungen im Schadenfall abdeckt. In den folgenden Szenarios zeigen wir Ihnen Beispiele, bei denen die E-Scooter Versicherung von Zurich greift:

E-Scooter Unfall

Sie fahren mit Ihrem E-Scooter auf dem Fahrradweg und wollen gerade eine Seitenstraße überqueren, als plötzlich ein Fußgänger aus dieser kommt. Sie versuchen noch zu bremsen, jedoch ist es schon zu spät und Sie fahren ihn an. Durch den Sturz erleidet der Passant Schürfwunden und eine leichte Gehirnerschütterung. Alle Kosten für die Behandlung des Fußgängers, eventuelles Schmerzensgeld sowie für die Schäden an Ihrem Scooter werden von der Zurich E-Scooter Versicherung übernommen.

Diebstahl des E-Scooters

Sie lassen Ihren E-Scooter über Nacht vor dem Haus eines Freundes stehen. Am nächsten Tag wollen Sie ihn abholen und bemerken, dass dieser gestohlen wurde. Bei zusätzlich abgeschlossener Kaskoversicherung erstattet Ihnen die E-Scooter Versicherung den E-Roller zum Neupreis, solange der Kauf nicht länger als 12 Monate zurückliegt.

Was zahlt die E-Scooter Versicherung und was nicht?

Was zahlt die E-Scooter Versicherung im Schadenfall?

 

Folgende Schäden sind mitversichert:

  • Beschädigte Fahrzeugteile
  • Schäden durch Fehlbedienung wie Tiefentladung
  • Diebstahl und Vandalismus
  • Durch Sie verursachte Sach- oder Personenschäden (Haftpflicht)
  • Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Elektronische Schäden, z.B. durch Kurzschluss oder Überspannung

Was zahlt die E-Scooter Versicherung im Schadenfall nicht?

Folgende Schäden sind nicht durch E-Scooter Versicherung abgesichert:

  • Schäden durch Naturgefahren wie Erdbeben, Erdrutsch und Lawinen sind im E-Scooter-Schutz nicht mit eingeschlossen.
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Fragen und Antworten zur E-Scooter Versicherung

  • Welche Fahrzeuge sind versichert?

    E-Scooter sind in den letzten Jahren auf den Straßen immer präsenter geworden und haben sich in Städten zum beliebten Transportmittel entwickelt. E-Mobilität steht für Naturschutz und Fortschritt. Bei der Zurich Versicherung liegt es uns daher am Herzen, alle elektrischen Fahrzeuge von E-Motorrädern und E-Autos bis zu E-Rollern vollständig abzudecken und Sie somit umfassend zu schützen.

    Folgende Fahrzeuge sind versichert: 

    • E-Scooter (Plakette)
    • Segways (Plakette)

    Folgende Fahrzeuge sind in dem E-Scooter-Schutz nicht eingeschlossen:

    • E-Motorräder mit amtlichen Kennzeichen – hierzu finden Sie unsere separate Motorradversicherung
    • Elektrische Kraftfahrzeuge wie Hybrid- und Elektroautos – hierzu finden Sie unsere separate E-Auto-Versicherung
    • E-Roller (Blechkennzeichen), E-Mofas (Blechkennzeichen), E-Krankenfahrstühle (Blechkennzeichen), S-Pedelecs (Blechkennzeichen) – hierzu finden Sie unsere separate Roller-Versicherung

    Tipp: Bitte beachten Sie, dass die Private Haftpflichtversicherung nicht als Ersatz für die E-Scooter Versicherung gilt und das mit einem E-Scooter verursachte Schäden an Dritten in dieser nicht übernommen werden.


  • Welche Voraussetzungen braucht mein E-Scooter für eine Straßenzulassung?
    Ob Ihr E-Scooter eine Straßenzulassung braucht, hängt vor allem von dem Modell ab. Die Anforderungen schließen etwa eine Klingel, Licht und Lenkstange ein, aber auch das maximale Gesamtgewicht, die Geschwindigkeit und die Größe sind entscheidend. Informieren Sie sich am besten vor Abschluss der Versicherung beim Hersteller, ob eine Straßenzulassung vorliegt.
  • Muss mein E-Scooter ein Kennzeichen haben?
    Für die Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr ist es notwendig, dass Ihr E-Scooter eine Versicherungsplakette besitzt, die eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung nachweist. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Abschnitt "Wer braucht eine E-Scooter Versicherung?".
  • Wie und wo bekomme ich die Versicherungsplakette?
    Sie erhalten Ihre Versicherungsplakette in der Post, nachdem Sie Ihre Haftpflichtversicherung für E-Scooter erfolgreich abgeschlossen haben. Die Plakette ist selbstklebend und kann direkt an der Rückseite angebracht werden.
  • Ist mein E-Scooter gegen Diebstahl versichert?
    Ja, mit der E-Scooter-Versicherung bei Zurich sind Raub und Diebstähle eingeschlossen. Sollte Ihr E-Roller gestohlen worden sein, melden Sie dies bitte bei uns und wir sorgen uns um eine Erstattung oder einen Ersatz Ihres E-Scooters. Weitere Informationen können Sie unter "Was deckt eine E-Scooter Versicherung ab?" lesen.
  • Ab wie vielen Jahren darf ich einen E-Scooter fahren?
    E-Scooter dürfen schon ab 14 Jahren gefahren werden, solange diese nicht gemietet sind. Bitte beachten Sie, dass eine Versicherung bei minderjährigen jedoch von Elternteilen abgeschlossen werden muss und unter Umständen ein höherer Beitrag verlangt wird.
  • Muss ich einen Helm tragen beim E-Scooter fahren?
    Ein Helm ist beim Fahren von E-Scootern derzeit nicht vorgeschrieben. Wir würden jedoch empfehlen, zum eigenen Schutz einen Helm zu tragen, wenn Sie in Städten unterwegs sind. Viele E-Scooter nehmen schnell Fahrt auf, haben jedoch mit Bordsteinkanten große Probleme, was schnell zum Sturz führen kann.
  • Wie schnell darf mein E-Scooter fahren?
    E-Scooter dürfen maximal eine Geschwindigkeit von 20km/h besitzen, um straßentauglich zu sein. Schnellere E-Roller sind bei uns im Schutz der E-Scooter-Versicherung daher nicht abgedeckt.

Ratgeber E-Scooter

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    E-Scooter mieten

    Wenn Sie einen E-Scooter mieten wollen, gibt es einiges zu beachten. Erfahren Sie hier mehr dazu.

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    E-Scooter kaufen

    Hier erfahren Sie das Wichtigste über Kauf, Zulassung und die passende E-Scooter-Versicherung.

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