E-Scooter-Versicherung: Schutz ab 15,40 EUR*/Jahr
- Umfassender Schutz: Finanzielle Absicherung bei Unfällen, Diebstahl oder Naturgewalten.
- Haftpflichtversicherung: Deckt Schäden ab, die Sie anderen Personen oder Fahrzeugen zufügen.
- Kaskoversicherung: Schützt Sie zusätzlich bei Beschädigungen Ihres eigenen E-Scooters, z. B. durch Unfälle, Brand oder Vandalismus.
- Schutz bei Brand & Vandalismus: Übernahme der Reparaturkosten, wenn Ihr E-Scooter durch Brand oder Vandalismus beschädigt wird.
- Versicherungsschutz nur mit aktuellem Kennzeichen: Wichtig! Ab dem 1. März sind blaue Kennzeichen ungültig, und Sie benötigen ein grünes Kennzeichen, um versichert zu bleiben.
- Jährlicher Farbwechsel: Die Farbe des Versicherungskennzeichens wechselt jedes Jahr für Mofas und E-Scooter, damit der Versicherungsschutz eindeutig erkennbar ist.
- E-Scooter-Kennzeichen inklusive: Beim Abschluss der Versicherung erhalten Sie eine Plakette, die Ihren Schutz nachweist.
Leistungen der E-Scooter Versicherung
Die E-Scooter Versicherung schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen Dritter und Vermögensschäden wie durch einen Unfall (Haftpflicht) oder Diebstahl (E-Mobilschutz - Kaskoversicherung) an Ihrem E-Scooter. Lesen Sie hier, welche Leistungen in der E-Scooter-Versicherung bei Zurich enthalten sind und wann Sie Entschädigungen erhalten.
Pauschale Haftpflichtversicherung mit bis zu 100 Mio. EUR Deckungssumme.
Bis zu 250 EUR werden im Schadenfall für Ihre Heimfahrt wiedererstattet.
Akkuschäden und andere Elektronikschäden sind abgedeckt gemäß den Bedingungen.
Festes Zubehör ist bis 1.000 EUR abgedeckt und Ihnen wird der Neu- oder Kaufwert erstattet.
Vandalismus, Brand oder Explosion sind im Schutz enthalten.
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Leistungen der E-Scooter Haftpflichtversicherung
Am 15. Juni 2019 wurden E-Scooter in Deutschland für den öffentlichen Verkehr zugelassen. Seitdem schreibt der Gesetzgeber den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die elektrischen Tretroller verpflichtend vor. Die Haftpflichtversicherung dient dem Schutz vor finanziellen Ansprüchen Dritter im Falle von Schäden, die Sie durch den Gebrauch Ihres E-Scooters verursachen könnten. Typische Beispiele, in denen Ihre E-Scooter-Haftpflichtversicherung leistet, sind:
- Sachschäden: Wenn Sie durch Ihren E-Scooter das Eigentum Dritter schädigen, also zum Beispiel einen Unfall mit einem Fahrradfahrer verursachen, bei dem dessen Fahrrad beschädigt wird.
- Personenschäden: Wenn Sie beim Fahren mit Ihrem Scooter versehentlich ein Kind anfahren und sich dieses verletzt.
- Vermögensschäden: Wenn bei einem von Ihnen verursachten Unfall mit Ihrem E-Scooter jemand so schwer verletzt wird, dass er seinen Job für längere Zeit nicht mehr ausüben kann und dadurch kein Einkommen mehr hat.
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Leistungen der E-Scooter Kaskoversicherung
Für Schäden am eigenen E-Scooter und seinem Akku ist die Kaskoversicherung für E-Scooter zuständig. Sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann aber auf Wunsch zusätzlich im Rahmen der E-Scooter-Versicherung abgeschlossen werden. Sie deckt die Kosten am eigenen Fahrzeug ab. Typische Beispiele, in denen Ihre E-Scooter-Kaskoversicherung Leistungen erbringt, sind:
- Elektronische Schäden: Wenn Wasser in den Akku oder die Elektronik Ihres E-Scooters eindringt und diese beschädigt.
- Diebstahl: Wenn Ihr E-Scooter auf der Straße entwendet wird. In dem Fall erstattet Ihnen die Kasko den aktuellen Zeitwert des Fahrzeugs.
- Brand und Explosion: Wenn Ihr Fahrzeug beispielsweise durch einen überhitzten Akku Feuer fängt und abbrennt.
- Elementarschäden: Wenn nach einem Starkregen, einem Sturm oder einer anderen Naturgewalt eine Reparatur an Ihrem E-Scooter nötig wird.
Die Kaskoversicherung von Zurich erstattet in diesen und weiteren Fällen die Reparaturkosten für Ihren E-Scooter bis maximal zum Wiederbeschaffungswert. Bei Totalschäden, Zerstörung oder Verlust bezahlt die Versicherung den Neupreis für ein vergleichbares Ersatzfahrzeug.
Was kostet eine E-Scooter Versicherung?
Die Höhe der Prämie für Ihre E-Scooter-Versicherung ist abhängig von folgenden Faktoren:
- Alter des jüngsten Fahrers: Bei der Versicherung muss das Alter des jüngsten Nutzers angegeben werden. Falls auch Kinder unter 24 Jahren den E-Scooter nutzen, wird die Prämie entsprechend berechnet. Hinweis: Das Mindestalter für das Fahren eines E-Scooters in Deutschland beträgt 14 Jahre.
- Versicherungsvariante: Wählen Sie zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung oder der Kombination aus Haftpflicht & Kasko.
- Versicherungsbeginn: Das Versicherungsjahr startet am 1. März und endet am 28./29. Februar des Folgejahres. Schließen Sie die Versicherung nach dem 1. März ab, wird die Prämie anteilig berechnet.
- Kostenberechnung: Nutzen Sie den Zurich Online-Rechner, um den idealen Versicherungsschutz zu ermitteln und die Kosten sofort zu berechnen.
- Versicherungsabschluss und Kennzeichen: Nach dem Abschluss erhalten Sie Ihr E-Scooter-Kennzeichen bequem per Post zugeschickt.
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Unsere E-Scooter Versicherung im Vergleich
Versicherungsschutz | Versicherungspflicht erfüllen | Volle Ladung Versicherungsschutz |
---|---|---|
KFZ-Haftpflichtversicherung mit Versicherungsplakette | ✓ | ✓ |
Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 100 Mio EUR | 100 Mio EUR |
Versicherungsschutz Deutschland, Europa und Länder der EU | ✓ | ✓ |
Höchstentschädigung je verletzte Person/Ereignis: 12 Mio. EUR | ✓ | ✓ |
Fest mit dem Fahrzeug verbundenes Fahrzeugzubehör | - | ✓ |
Brand, Explosion, Naturgewalten | - | ✓ |
Zusammenstoß mit Tieren und Marderbissschäden | - | ✓ |
Kurzschlussschäden an der Verkabelung, Akku & Elektronik | - | ✓ |
Sonstige Feuchtigkeitsschäden am Akku, der Elektronik oder Steuerungseinheit | - | ✓ |
Verschleißschäden | - | ✓ |
Manipulationen an der Fahrzeugsoftware | - | ✓ |
Diebstahl | - | ✓ |
Kosten für Heimfahrt und Transport nach einem Schaden | - | 250 EUR |
Entsorgungskosten | - | 600 EUR |
✓ mitversichert
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.
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Warum ist die E-Scooter Versicherung sinnvoll?
Für die offizielle E-Scooter-Zulassung ist eine Versicherung mit Haftpflicht absolut notwendig. Besitzen Sie einen E-Scooter oder ein selbstbalancierendes Fahrzeug (z.B. Segway) so müssen Sie ein selbstklebendes E-Scooter-Kennzeichen anbringen. Dieser beweist anderen Verkehrsteilnehmer, dass Sie gesetzlich versichert sind. Bei der Nutzung Ihres E-Scooters ohne die notwendige Versicherung könnte es zu einer hohen Geldstrafe kommen – im schlimmsten Fall ist sogar eine Freiheitsstrafe möglich.
Unfälle können auch mit E-Scootern jederzeit passieren, daher sollten Sie einen Schutz für sich finden, der alle für Sie wichtigen Leistungen im Schadenfall abdeckt. In den folgenden Szenarios zeigen wir Ihnen Beispiele, bei denen die E-Scooter Versicherung von Zurich greift:
E-Scooter Unfall
Sie fahren mit Ihrem E-Scooter auf dem Fahrradweg und wollen gerade eine Seitenstraße überqueren, als plötzlich ein Fußgänger aus dieser kommt. Sie versuchen noch zu bremsen, jedoch ist es schon zu spät und Sie fahren ihn an. Durch den Sturz erleidet der Passant Schürfwunden und eine leichte Gehirnerschütterung. Alle Kosten für die Behandlung des Fußgängers, eventuelles Schmerzensgeld sowie für die Schäden an Ihrem Scooter werden von der Zurich E-Scooter Versicherung übernommen.
Diebstahl des E-Scooters
Sie lassen Ihren E-Scooter über Nacht vor dem Haus eines Freundes stehen. Am nächsten Tag wollen Sie ihn abholen und bemerken, dass dieser gestohlen wurde. Bei zusätzlich abgeschlossener Kaskoversicherung erstattet Ihnen die E-Scooter Versicherung den E-Roller zum Neupreis, solange der Kauf nicht länger als 12 Monate zurückliegt.
Was zahlt die E-Scooter Versicherung und was nicht?
Die E-Scooter-Versicherung von Zurich kombiniert die verpflichtende Haftpflichtversicherung mit der zusätzlich wählbaren Kaskoversicherung. Die Haftpflichtversicherung deckt die Kosten für Sach- oder Personenschäden ab, die durch den Versicherungsnehmer mit dem E-Scooter verursacht werden. Ergänzend dazu bietet die Kaskoversicherung Schutz für den eigenen E-Scooter bei Schäden, die durch Diebstahl, Brand oder Unfälle entstehen. Diese Kombination sorgt für eine umfangreiche Absicherung und verringert das finanzielle Risiko für den Besitzer des E-Scooters.
Folgende Schäden sind mitversichert:
- Beschädigte Fahrzeugteile
- Schäden durch Fehlbedienung wie Tiefentladung
- Diebstahl und Vandalismus
- Durch Sie verursachte Sach- oder Personenschäden (Haftpflicht)
- Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion
- Elektronische Schäden, z.B. durch Kurzschluss oder Überspannung
Was zahlt die E-Scooter Versicherung im Schadenfall nicht?
Folgende Schäden sind nicht durch E-Scooter Versicherung abgesichert:
- Schäden durch Naturgefahren wie Erdbeben, Erdrutsch und Lawinen sind im E-Scooter-Schutz nicht mit eingeschlossen.
Fragen und Antworten zur E-Scooter Versicherung
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Benötige ich ein E-Scooter-Kennzeichen?
Ja. Um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen, müssen E-Scooter mit einem E-Scooter-Nummernschild versehen sein, das jährlich erneuert werden muss. Das E-Scooter-Kennzeichen ist ein Aufkleber, der auf der Rückseite des elektrischen Tretrollers unter der Schlussleuchte angebracht werden muss. Er dient als Nachweis dafür, dass für den E-Scooter eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Das Fahren ohne einen solchen Aufkleber – und damit ohne Versicherung – ist illegal und kann zu Strafen führen. Zusätzlich riskieren Sie natürlich, für Schäden in voller Höhe selbst aufkommen zu müssen.
Die Farbe des E-Scooter-Nummernschilds wechselt jährlich, damit auf den ersten Blick ersichtlich ist, ob eine gültige Versicherung besteht. Die aktuellen Farben sind:
- 2024/2025: Blau
- 2025/2026: Grün
- 2026/2027: Schwarz
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Welche Unterlagen benötigt man für die E-Scooter-Versicherung?
Die E-Scooter-Versicherung von Zurich können Sie ganz einfach online abschließen. Dafür benötigen Sie neben Ihren persönlichen und den Zahlungsdaten folgende Unterlagen und Informationen:
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) Ihres E-Scooters (kann ggf. beim Hersteller angefordert werden)
- Marke/Hersteller
- Fabrikat/Modell
- Herstellernummer Ihres E-Scooters (4-stellig)
- Baujahr
- Rahmennummer
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Welche Fahrzeuge sind versichert?
E-Scooter sind in den letzten Jahren auf den Straßen immer präsenter geworden und haben sich in Städten zum beliebten Transportmittel entwickelt. E-Mobilität steht für Naturschutz und Fortschritt. Bei der Zurich Versicherung liegt es uns daher am Herzen, alle elektrischen Fahrzeuge von E-Motorrädern und E-Autos bis zu E-Rollern vollständig abzudecken und Sie somit umfassend zu schützen.
Folgende Fahrzeuge sind versichert:
- E-Scooter (Plakette)
- Segways (Plakette)
Folgende Fahrzeuge sind in dem E-Scooter-Schutz nicht eingeschlossen:
- E-Motorräder mit amtlichen Kennzeichen – hierzu finden Sie unsere separate Motorradversicherung
- Elektrische Kraftfahrzeuge wie Hybrid- und Elektroautos – hierzu finden Sie unsere separate E-Auto-Versicherung
- E-Roller (Blechkennzeichen), E-Mofas (Blechkennzeichen), E-Krankenfahrstühle (Blechkennzeichen), S-Pedelecs (Blechkennzeichen) – hierzu finden Sie unsere separate Roller-Versicherung
Tipp: Bitte beachten Sie, dass die Private Haftpflichtversicherung nicht als Ersatz für die E-Scooter Versicherung gilt und das mit einem E-Scooter verursachte Schäden an Dritten in dieser nicht übernommen werden.
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Gilt der Versicherungsschutz für den E-Scooter auch im Ausland?Ja. Die Haftpflicht- und die Kaskoversicherung der Zurich E-Scooter-Versicherung gelten auch in Europa im geographischen Sinne sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zur EU gehören.
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Welche Voraussetzungen braucht mein E-Scooter für eine Straßenzulassung?Ob Ihr E-Scooter eine Straßenzulassung braucht, hängt vor allem von dem Modell ab. Die Anforderungen schließen etwa eine Klingel, Licht und Lenkstange ein, aber auch das maximale Gesamtgewicht, die Geschwindigkeit und die Größe sind entscheidend. Informieren Sie sich am besten vor Abschluss der Versicherung beim Hersteller, ob eine Straßenzulassung vorliegt.
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Wer darf mit meinem E-Scooter fahren?Neben Ihnen, dem Versicherungsnehmer, dürfen auch alle anderen Personen mit Ihrem E-Scooter fahren, die 14 Jahre oder älter sind. Eine Führerscheinpflicht für E-Scooter gibt es in Deutschland nicht. Ihre gültige E-Scooter-Versicherung deckt im Rahmen der gewählten Versicherungsleistungen auch Schäden ab, die durch andere Fahrer verursacht werden.
Wichtig: Bitte beachten Sie dazu unbedingt das Alter des jüngsten Fahrers, an den Sie Ihren E-Scooter verleihen. Sollten Fahrer zwischen 14 und 23 Jahren darunter sein, muss der Versicherungsschutz daran angepasst sein!
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Muss mein E-Scooter ein Kennzeichen haben?Für die Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr ist es notwendig, dass Ihr E-Scooter eine Versicherungsplakette besitzt, die eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung nachweist. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Abschnitt „Benötige ich ein E-Scooter-Kennzeichen?“.
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In welchem Zeitraum gilt die E-Scooter-Versicherung?Eine E-Scooter-Versicherung schließen Sie immer für ein Jahr ab. Das Versicherungsjahr beginnt stets am 1. März und endet am 28. oder 29. Februar des Folgejahres. Sollten Sie Ihr Fahrzeug nach dem 1. März versichern oder vor Ende Februar verkaufen, wird die Versicherungsprämie entsprechend monatsweise erstattet.
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Wie und wo bekomme ich die Versicherungsplakette?Sie erhalten Ihre Versicherungsplakette in der Post, nachdem Sie Ihre Haftpflichtversicherung für E-Scooter erfolgreich abgeschlossen haben. Die Plakette ist selbstklebend und kann direkt an der Rückseite angebracht werden.
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Ist mein E-Scooter gegen Diebstahl versichert?Ja, mit der E-Scooter-Versicherung bei Zurich sind Raub und Diebstähle eingeschlossen. Sollte Ihr E-Scooter gestohlen worden sein, melden Sie dies bitte bei uns und wir sorgen uns um eine Erstattung oder einen Ersatz Ihres Fahrzeugs. Weitere Informationen können Sie unter "Was deckt eine E-Scooter Versicherung ab?" lesen.
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Ab wie vielen Jahren darf ich einen E-Scooter fahren?E-Scooter dürfen schon ab 14 Jahren gefahren werden, solange diese nicht gemietet sind. Bitte beachten Sie, dass eine Versicherung bei minderjährigen jedoch von Elternteilen abgeschlossen werden muss und unter Umständen ein höherer Beitrag verlangt wird.
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Muss ich einen Helm tragen beim E-Scooter fahren?Ein Helm ist beim Fahren von E-Scootern derzeit nicht vorgeschrieben. Wir würden jedoch empfehlen, zum eigenen Schutz einen Helm zu tragen, wenn Sie in Städten unterwegs sind. Viele E-Scooter nehmen schnell Fahrt auf, haben jedoch mit Bordsteinkanten große Probleme, was schnell zum Sturz führen kann.
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Wie schnell darf mein E-Scooter fahren?E-Scooter dürfen baulich bedingt maximal 20 km/h fahren, um straßentauglich zu sein. Schnellere E-Roller sind bei uns im Schutz der E-Scooter-Versicherung daher nicht abgedeckt.
Ratgeber E-Scooter
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