z.B.
5,95 EUR
monatlich*
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Fahrradversicherung

  • Umfangreiche Absicherung auch gegen Verschleiß
  • 24-Stunden Deckung sowohl im In- als auch im Ausland – weltweit
  • Neuwertentschädigung

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Jährlich werden in Deutschland Tausende Fahrräder gestohlen. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik waren es 2019 ca. 278.000 – wobei die Dunkelziffer der nicht gemeldeten Diebstähle noch deutlich höher liegen dürfte.
  • Mit der Zurich Fahrradversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen eines Fahrraddiebstahls sowie auch vor den Reparaturkosten von Unfallschäden – egal ob Mountainbike, Rennrad, Gravel-Bike oder Trekkingrad.
  • Wir versichern alle Fahrräder ab einem Neuwert von 500 EUR und zahlen Ihnen die individuell vereinbarte Versicherungssumme bei Verlust oder Schaden.
  • Auch Schäden infolge von Naturgewalten sind in der Fahrradversicherung von Zurich mitversichert.

Leistungen der Fahrradversicherung

Die Zurich Vollkasko-Fahrradversicherung bietet finanziellen Schutz bei Diebstahl und Schäden an Ihrem versicherten Fahrrad. Das Fahrrad muss im Versicherungsschein mit Marke, Modell und Seriennummer angegeben werden. In der Fahrradversicherung von Zurich sind unter anderem folgende Leistungen abgedeckt:
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24-Stunden-Deckung

Ihr Fahrrad ist rund um die Uhr geschützt, wenn das ordnungsgemäß verschlossene Fahrrad gestohlen wird.
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Weltweiter Schutz

Ihr Fahrrad ist bei zusammenhängendem Auslandsaufenthalt bis 3 Monate geschützt.
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Fahrradtransport

Wir übernehmen 250 Euro für den Rücktransport oder den Transport zur Werkstatt, sollte es nicht vor Ort repariert werden können.
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Heimfahrt nach Panne

Nach einer Panne übernehmen wir die Kosten für Ihre einmalige Heimfahrt mit einem Verkehrsmittel eigener Wahl bis 250 €.
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Fahrradzubehör

Im Lieferumfang enthaltenes und mit dem Fahrrad fest verbundenes Zubehör ist in unbegrenzter Höhe versichert.

Unsere Fahrrad-Tarife im Vergleich

Versicherte Gefahren & Kosten Versicherungsschutz
Beschädigung oder Zerstörung durch  
- Bedienungsfehler ja
- Eindringen von Flüssigkeit und Feuchtigkeit ja
- Überstrom, Überspannung ja
- Brand, Explosion ja
- Einwirkungen von Tieren ja
- Naturgewalten (z.B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben) ja
- Fall, Sturz oder Unfall ja
Abhandenkommen infolge von Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub ja
Teildiebstahl innerhalb oder außerhalb Ihrer Wohnung (einschließlich Keller und angebauter, verschlossener Garage) ja
Teildiebstahl aus verschlossenem Kfz und gesichertem Fahrradträger ja
Kosten der einmaligen Heimfahrt nach einem versicherten Schadenfall 250 EUR
Kosten der Pannenhilfe 50 EUR
Verpflegungskosten während der Reparatur durch Pannenhilfe oder der Wartezeit bei Abschleppservice 30 EUR
Kosten für Rücktransport oder Transport zur Werkstatt sofern Reparatur vor Ort nicht möglich 250 EUR

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Warum ist eine Fahrradversicherung sinnvoll?

Ob für eine gemütliche Radtour im Urlaub, als nachhaltiges Transportmittel für den Weg zur Arbeit oder aber als sportliches Gefährt für anspruchsvolle Waldwege – das Fahrrad hat für jede Person eine andere Bedeutung. Unabhängig wie Sie Ihr Rad nutzen, es lohnt sich immer, über einen passenden Schutz nachzudenken. Wenn Sie gerne auf zwei Rädern unterwegs sind, und ein eigenes Fahrrad besitzen, ist eine spezielle Fahrradversicherung für Sie in jedem Fall sinnvoll. Das gilt vor allem, wenn Sie ein hochpreisiges Fahrrad besitzen.

Vandalismus

Lange haben Sie Ihr neues Mountainbike warten müssen und nun ist es endlich da. Doch schon nach kurzer Zeit finden Sie es eines Abends nach dem Sport mit einem völlig verbeulten Hinterrad, der Sattel ist aufgeschlitzt und auch die Reifen wurden zerstochen. Ein klarer Fall von mutwilliger Zerstörung. Die Fahrradversicherung deckt Beschädigungen durch Vandalismus ab und erstattet die notwendigen Reparaturkosten (Material, Ersatzteile und Arbeitslohn), die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen.

Verschleiß der Kette

Auf einer langen Radtour mit der Familie reißt plötzlich die Kette. Und Obwohl Sie Ihr Fahrrad sehr pflegen und regelmäßig warten, stellt sich in der Werkstatt heraus, dass dies aufgrund von Verschleiß passiert ist. Dieses Risiko können Sie mit einer Fahrradversicherung von Zurich versichern.

Fahrraddiebstahl

Bei einem Ausflug in den örtlichen Park kommen Sie nach einem ausgedehnten Spaziergang zu dem Ort zurück, an dem Sie Ihr Fahrrad angeschlossen haben. Doch es ist nicht mehr da, wo Sie es abgestellt hatten und kann auch sonst nirgendwo mehr aufgefunden werden – es wurde geklaut. Mit der Fahrradversicherung von Zurich sind Sie in diesem Fall abgesichert und bekommen nicht nur die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art erstattet, sondern wir erstatten auch die Kosten für die Heimfahrt.

Was zahlt die Fahrradversicherung und was nicht?

Was zahlt die Fahrradversicherung im Schadenfall?

  • Raub, Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Teildiebstahl des Fahrrads
  • Vandalismus
  • Beschädigungen durch Fall, Sturz oder Unfall
  • Naturgefahren wie Brand, Explosion, Blitzschlag und Erdbeben
  • Schäden durch Einwirkungen von Tieren
  • Schäden während des Transportes z. B. mit Ihrem Kfz
  • Schäden durch Verschleiß, wenn das Fahrrad zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 3 Jahre ab Neukaufdatum ist

Was zahlt die Fahrradversicherung im Schadenfall nicht?

Folgende Schäden sind nicht durch die Fahrradversicherung abgesichert:

  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt sind
  • Leistungen für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind, können wir entsprechend dem Verhältnis Ihres Verschuldens kürzen
  • Nicht abgedeckt sind in der Fahrradversicherung unter anderem Schäden durch Korrosion/Oxidation und unsachgemäße Reparaturen
  • Sach- oder Personenschäden, die Sie verursacht haben. In diesem Fall müssen Sie eine Private Haftpflichtversicherung abschließen.
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Fragen und Antworten zur Fahrradversicherung

  • Was kostet eine Fahrradversicherung?

    Die Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrags der Fahrradversicherung richtet sich nach dem Neuwert Ihres Fahrrads. Die Versicherungssumme kann individuell vereinbart werden und entspricht idealerweise dem Neuwert des versicherten Fahrrads. Sie können Ihre jährlich anfallende Prämie einfach überweisen oder mit einem SEPA-Lastschriftmandat von uns von Ihrem Konto einziehen lassen.

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  • Kann ich mein Fahrrad auch über meine Hausratversicherung absichern?
    Ja, jedoch bietet eine Hausratversicherung nur begrenzten Schutz, da Ihr Rad als Teil des Hausrats angesehen wird. Eine spezielle Fahrradversicherung hingegen bietet einen deutlich umfassenderen Schutz, z.B. bei Schäden am Fahrrad infolge eines Unfalls.
  • Kann ich die Versicherung auf ein neu gekauftes Fahrrad umschreiben?
    Bitte teilen Sie uns schriftlich (z. B. Brief, E-Mail, Fax) mit, dass Ihr altes Fahrrad verkauft wurde. Ab dem Eingang Ihrer Mitteilung bei uns endet damit der alte Versicherungsvertrag und es kann mit dem neu gekauften Fahrrad eine neue Versicherung zu den aktuellen Bedingungen abgeschlossen werden.
  • Wie kann ich die Fahrradversicherung kündigen?
    Sofern nichts anderes vereinbart, verlängert sich der Vertrag bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) zugegangen sein. Informationen zu Sonderkündigungsrechten können Sie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entnehmen.
  • Kann ich die Beiträge zur Fahrradversicherung steuerlich geltend machen?
    Nein, denn die Fahrradversicherung gehört zu den sogenannten Sachversicherungen. Diese können nicht von der Steuer abgesetzt werden.

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*Der Preis von 5,95 € je Monat für die Fahrradversicherung von Zurich gilt für ein Fahrrad mit einem Neuwert von 2000 €, dass am 01.10.2020 gekauft wurde. Berechnungszeitraum ist der 19.10.2021.

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