Absicherung der Finanzierung
Absicherung der Finanzierung
Die Absicherung der Finanzierung ist für Sie ebenso wichtig wie die Entscheidung für das richtige Darlehen. Zurich bietet Ihnen Lösungen für den Fall, dass Sie, sei es aufgrund von Tod, Berufsunfähigkeit, Unfall oder Krankheit, die monatlichen Raten aus Sollzins und Tilgung nicht mehr bezahlen können.
Absicherung bei Tod
Bei Tod der versicherten Person wird das Darlehen mit der vereinbarten Todesfallsumme inklusive Überschuss der Versicherung getilgt.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Absicherung bei Unfall
Nach einem Unfall mit Invaliditätsfolge wird eine einmalige Kapitalzahlung geleistet. Zusätzlich können eine lebenslange monatliche Rentenzahlung und regelmäßig wiederkehrende Kapitalzahlungen vereinbart werden.
Absicherung bei Krankheit
Bei Krankheit zahlt Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn nur bis zur sechsten Krankheitswoche. Das anschließend von den Krankenkassen gezahlte Krankengeld ist deutlich geringer. Die private Krankentagegeldversicherung unseres Kooperationspartners DKV sichert Ihr Einkommen ab der siebten Krankheitswoche.
Absicherung bei Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit ist ein Risiko, das immer noch unterschätzt wird. Alle Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, erhalten bei Berufsunfähigkeit keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Die Versicherungsprodukte von Zurich sorgen im Versicherungsfall für die vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente.