Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Als Finanzmarktteilnehmer im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (sog. Offenlegungsverordnung) sind die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft und die Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) zur Offenlegung von bestimmten nachhaltigkeitsbezogenen Informationen verpflichtet.

Die nachstehenden Angaben auf Unternehmensebene erfolgen sowohl für die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft (ZDHL) als auch für die Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) (ZLLAG). Die ZLLAG bietet keine nachhaltigkeitsbezogenen Produkte an, die nachfolgenden Angaben auf Produktebene erfolgen daher nur für die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft.

Diese Informationen finden Sie hier:

Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Strategien der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft und der Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen1

Verantwortungsvolles Investieren bei Zurich2

Die Idee von „verantwortungsvollem Investieren“ oder „Responsible Investment” ist, dass Investitionen nicht nur von Profit, sondern auch von Aspekten in Bezug auf Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance, kurz: „ESG“) motiviert sein sollten. Ein Ziel schließt das andere nicht aus, in Wirklichkeit gehen sie oft Hand in Hand.

Bei unseren Investitionsentscheidungen beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken mit ein. Gemäß Offenlegungsverordnung sind Nachhaltigkeitsrisiken Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Kapitalanlagen haben können. Die Aspekte Umwelt, Soziales und Unternehmensführung umfassen folgende, nicht abschließende Faktoren3:

Environmental / Umwelt Social /Soziales Governance / Unternehmensführung 
  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz gesunder Ökosysteme
  • Nachhaltige Landnutzung
  • Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards (keine Kinder- und Zwangsarbeit, keine Diskriminierung)
  • Einhaltung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
  • Angemessene Entlohnung, faire Bedingungen am Arbeitsplatz, Diversität sowie Aus- und Weiterbildungschancen
  • Gewerkschafts- und Versammlungsfreiheit
  • Gewährleistung einer ausreichenden Produktsicherheit, einschließlich Gesundheitsschutz
  • Gleiche Anforderungen an Unternehmen in der Lieferkette
  • inklusive Projekte bzw. Rücksichtnahme auf die Belange von Gemeinden und sozialen Minderheiten
  • Steuerehrlichkeit
  • Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption
  • Nachhaltigkeitsmanagement durch Vorstand
  • Vorstandsvergütung in Abhängigkeit von Nachhaltigkeit
  • Ermöglichung von Whistle Blowing
  • Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten
  • Gewährleistung des Datenschutzes
  • Offenlegung von Informationen

Die Responsible Investment Strategie von Zurich3 in der Kapitalanlage beruht auf den folgenden drei Säulen:

1 Informationen gemäß Art 3 (1) der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung).

2 Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft und Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) sind mittelbare Tochterunternehmen der in der Schweiz ansässigen Zurich Insurance Group Aktiengesellschaft (ZIG). Die ZIG, gemeinsam mit ihren weltweit tätigen Tochterunternehmen werden hierin als „Zurich“ bezeichnet.

3 Siehe "Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken", zu finden auf der Internetseite der BaFin unter www.bafin.de.

ESG-Integration

Jede Investition birgt Chancen und Risiken. Bei unseren Investitionsentscheidungen beziehen wir Nachhaltigkeitsrisiken mit ein. Unter ansonsten gleichen Umständen (z.B. die Laufzeit des Investments und die Kreditwürdigkeit des investierten Unternehmens) kann es riskanter sein, in ein Unternehmen zu investieren, welches beispielsweise übermäßig viele Treibhausgase freisetzt, gegen Kernarbeitsnormen, wie den Verzicht auf Kinderarbeit verstößt oder seine Geschäftsleitungsmitglieder nicht transparent bezahlt. Ein Unternehmen kann beispielsweise durch sein operatives Geschäft oder Fehlverhalten zu Umweltverschmutzung beitragen und folglich Strafzahlungen von Behörden auferlegt bekommen. Gleiches gilt für Unternehmen, welche eine schlechte oder intransparente Unternehmensführung haben, also wenn beispielsweise Kontrollmechanismen nicht greifen und dadurch Schäden entstehen, weshalb anschließend Strafzahlungen zu leisten sind. In beiden Fällen entstehen Schäden bzw. Kosten für die Umwelt und/oder die Gesellschaft, für die die betroffenen Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden können. Außerdem können den Unternehmen durch ihr Fehlverhalten Reputationsschäden entstehen und Kunden die Produkte des Unternehmens zukünftig boykottieren. Für einen Investor eines solchen Unternehmens steigt das Risiko eines fallenden Aktien- oder Anleihenkurses als Resultat auf die zu erwartende Strafzahlung oder sinkenden Gewinn des Unternehmens.

Im Gegensatz dazu kann es vorteilhaft sein, in ein Unternehmen zu investieren, welches Wert darauflegt, einen positiven Beitrag zur Gesellschaft und zur Umwelt zu leisten und verantwortungsvoll geführt wird. Auch in ein Immobilienunternehmen zu investieren, das für umweltbewusste Mieter und Pächter attraktiv ist, weil es den Energieverbrauch und den Ausstoß von Treibhausgasen reduziert und somit Kosten senkt, kann von Vorteil sein. Potenzielle Strafzahlungen aufgrund von Fehlverhalten, Versäumnissen oder Kosten durch Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben werden bei Unternehmen mit Fokus auf ESG-Aspekten also unwahrscheinlicher, was sie attraktiver für Investoren machen kann.

Aus diesen Gründen betrachten wir bei der Analyse einzelner Investitionen nicht nur ihre finanziellen Kennzahlen, sondern untersuchen auch die Leistung im Hinblick auf ESG-Faktoren. Die Ergebnisse fließen in unsere Entscheidung über den Erwerb oder die Veräußerung von Vermögenswerten ein und sind somit in unsere Investmentprozesse integriert und fester Bestanteil der ersten Säule „ESG-Integration“.

Damit unsere Mitarbeitenden über das notwendige Fachwissen verfügen, um ESG-Faktoren bei Investitionsentscheidungen angemessen bewerten zu können, bilden wir sie laufend weiter aus. Durch interne und externe Schulungen oder Seminare, den regelmäßigen internen Austausch innerhalb des Zurich Konzerns sowie den Austausch mit unseren externen und internen Vermögensverwaltern schaffen wir Bewusstsein bei unseren Mitarbeitenden im Bereich Investment Management für den richtigen Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Kapitalanlage.

Des Weiteren stellen wir für unsere Mitarbeitenden den Zugang zu ESG-relevanten Daten bereit. Hierbei bedienen wir uns externer Datenanbieter, welche uns unterschiedliche Daten, beispielsweise zum CO2-Ausstoß oder zur Vergütung des Managements der investierten Unternehmen, zur Verfügung stellen. Anhand dieser Daten können wir unser Portfolio analysieren, laufend überwachen und den zukünftigen Erfolg unserer Strategie in Richtung einer verantwortungsvolleren Kapitalanlage messen.

Wir schließen von vornherein Unternehmen oder Sektoren für unsere Investitionen anhand unserer sogenannten „Restricted List“ aus. So nehmen wir keine Investitionen in Unternehmen vor, die geächtete Waffen wie Streubomben und Landminen produzieren, lagern, verteilen oder verkaufen. Außerdem tätigen wir keine Neuinvestitionen in Unternehmen, welche 30 % ihrer Erträge durch die Förderung von Kohle, Ölsanden und Ölschiefer erwirtschaften oder mehr als 20 Millionen Tonnen Kohle pro Jahr fördern, sowie solche, die mehr als 30 % ihres Stroms mit Kohle produzieren. Ebenfalls ausgeschlossen sind Neuinvestitionen in Unternehmen, die mehr als 5 % ihres Umsatzes im Bereich Waffen oder der Herstellung oder dem Verkauf von Tabakprodukten erwirtschaften.

Obwohl verantwortungsvolles Investieren eines unserer handlungsleitenden Prinzipien ist, wollen wir nicht einfach alle Unternehmen und Sektoren kategorisch ausschließen, die wir als weniger verantwortungsvoll betrachten. Denn dies würde unser Investmentuniversum deutlich einschränken und zudem unserem Ansatz widersprechen, Einfluss auf solche Unternehmen auszuüben, die im Hinblick auf die Umsetzung einer verantwortungsvollen Unternehmensstrategie noch mehr unternehmen könnten. Uns ist es wichtig, entweder direkt oder indirekt über unsere externen Vermögensverwalter in den Dialog mit dem Management der Unternehmen zu treten, in die wir investieren, um gezielt anzusprechen, inwiefern ESG-Aspekte in der Strategie der einzelnen Unternehmen berücksichtigt werden und auch um Bedenken und Verbesserungsvorschläge zu adressieren bzw. zu diskutieren. Eine Möglichkeit zur Mitbestimmung bei der Unternehmensstrategie haben wir, wenn wir Aktionär, also (Mit)-Inhaber eines Unternehmens sind. In einem solchen Fall üben wir auf der Hauptversammlung des Unternehmens unsere Stimmrechte aus. Bei Bedarf stimmen wir selbst oder durch unsere Kapitalverwahrgesellschaften bzw. durch die beauftragten Vermögensverwalter gegen eine Unternehmensstrategie, sofern die vom Vorstand des investierten Unternehmens vorgestellte Strategie ESG-Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt. Mehr Informationen zu unserer Mitwirkungspolitik finden Sie hier.

Zuletzt spielen auch unsere Vermögensverwalter eine wichtige Rolle bei der Umsetzung unserer ESG-Integration. So achten wir darauf, dass sowohl interne wie externe Vermögensverwalter über genügend Fachwissen in Bezug auf verantwortungsvolles Investieren verfügen. Im Auswahlprozess externer Vermögensverwalter werden bereits bei der Kontaktaufnahme Fragen zur Integration von ESG-Aspekten in den Investitionsprozess gestellt und bewertet. Auch nach der Mandatierung eines Vermögensverwalters bleiben wir mit diesem im Hinblick auf ESG-Aspekte im Dialog, überprüfen und entwickeln sie gemeinsam weiter. Wir überwachen genau, ob unsere Vermögensverwalter die von uns vorgegebenen Ausschlusskriterien einhalten.

Impact-Investing

Als Versicherer haben wir ein Interesse an einem nachhaltigen globalen Wirtschaftswachstum und der Unterstützung von Gemeinschaften, um widerstandsfähiger gegenüber ökologischen und sozialen Herausforderungen zu werden. Die zweite Säule unserer Responsible Investment Strategie, das sogenannte Impact-Investing, soll dabei helfen, solche Herausforderungen anzugehen. Während sich die ESG-Integration darauf beschränkt, ESG-relevante Daten in den gesamten Investitionsprozess zu integrieren, möchten wir beim Impact-Investing einen Schritt weitergehen. Beim Impact-Investing investieren wir in Unternehmen, Institutionen oder Projekte, die adäquate Renditen erbringen und gleichzeitig eine bestimmte soziale oder ökologisch messbare Wirkung erzielen.

Den Großteil unserer Impact Investments machen dabei sogenannte Green Bonds, also ‚grüne‘ Anleihen aus, aber auch sogenannte Social Bonds oder Sustainability Bonds haben einen bedeutsamen Anteil an unseren Impact Investments. Anfänglich wurden solche Anleihen hauptsächlich von quasistaatlichen Institutionen wie der Weltbank ausgegeben, mittlerweile gehören aber auch immer mehr Unternehmen und Staaten zu den regelmäßigen Emittenten.

Ein sog. „Green Bond“ wird entweder von einem Staat (oder staatsnahen Emittenten) oder einem Unternehmen emittiert, um Kapital an den Kapitalmärkten einzusammeln. Das eingesammelte Kapital dient dem Zweck, ökologische Projekte zu finanzieren. Hierzu gehören u.a. der Ausbau erneuerbarer Energien, Investitionen in die Steigerung von Energieeffizienz, Schadstoffreduktion, Müllvermeidung oder grüne Mobilität. Ein Beispiel für einen Green Bond ist eine Anleihe eines Energieversorgers, welcher eine Anleihe begeben hat, um in die Erzeugung von erneuerbaren Energien zu investieren.

Sog. „Social Bonds“ werden von Staaten und Unternehmen emittiert, um grundlegende Infrastruktur wie Trinkwasser, Kanalisation oder sanitäre Einrichtungen, den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung, oder bezahlbaren Wohnraum (sozialer Wohnungsbau) zu finanzieren. Beispiele für Social Bonds sind von Banken begebene Anleihen, welche die Darlehen gegenfinanzieren, die die Bank für den sozialen Wohnungsbau vergeben hat. Ein weiteres Beispiel für einen Social Bond ist die Finanzierung von Gemeinden oder Regionen, welche das eingesammelte Kapital für den Ausbau und die Sanierung von Schulen verwenden.

Sog. „Sustainability Bonds“ werden ebenfalls von Staaten und Unternehmen emittiert. Sie dienen der Finanzierung von Projekten, die sowohl ökologische als auch soziale Ziele verfolgen, also eine Kombination von Green Bond und Social Bond sind.

Über die verschiedenen Green, Social oder Sustainability Bonds hinaus investieren wir auch in Infrastrukturprojekte, die einen positiven Einfluss auf die Umwelt oder Gesellschaft haben sollen. Dazu gehören Investitionen in Solar- und Windparks oder in den sozialen Wohnungsbau.

Gemeinsamer Fortschritt

Wir glauben, dass verantwortungsvolles Investieren nur dann Wirkung zeigt, wenn Finanzmarktteilnehmer gemeinsam voranschreiten, um diesen Ansatz zum Mainstream zu machen. Die Unterstützung von Kooperationsinitiativen und die Zusammenarbeit mit anderen Branchenteilnehmern zur Förderung verantwortungsvoller Anlagepraktiken ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Ansatzes.

Daher engagiert sich Zurich in verschiedenen Initiativen zur Weiterentwicklung und Stärkung verantwortungsvollen Investierens.

Zurich hat die von den Vereinten Nationen unterstützten Principles for Responsible Investment (PRI) und Principles for Sustainable Insurance (PSI) unterzeichnet, deren Ziele grundsätzlich in die Investitionsstrategie der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft und der Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) integriert sind.

Die Mitgliedschaft der Zurich in diesen Initiativen verpflichtet uns unter anderem zu einer Fortschrittsmessung und zu einer transparenten Berichterstattung, der wir auf Konzernebene unseres Mutterkonzerns nachkommen (siehe: https://www.zurich.com/sustainability/responsible-investment).

Zurich arbeitet außerdem mit Initiativen wie dem  Global Impact Investing Network (GIIN) zusammen. Das GIIN ist eine gemeinnützige Organisation, die sich eine Steigerung des Volumens und der Wirksamkeit von Impact-Investitionen zum Ziel gesetzt hat.

Über die Investment Leaders Group (ILG) der Universität Cambridge finanziert Zurich zudem wissenschaftliche Forschung zum nachhaltigen Investment.

Seit September 2019 ist Zurich Mitglied der UN Net-Zero Asset Owner Alliance. Als Gründungsmitglied hat sich Zurich im Rahmen dieser Initiative unter anderem dazu verpflichtet, die Emissionen aus Investitionen in Unternehmensanleihen, Aktien und Immobilien bis 2050 neutral (Netto-Null-Emissionen) zu gestalten. Dabei hat sich Zurich auch konkrete Zwischenziele gesetzt, so sollen bis 2025 die Emissionen in diesen Anlageklassen gegenüber dem Basisjahr 2019 um 25% gesenkt werden. Diese Zwischenziele gelten auch für die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft und die Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland).

Stand: 31. Oktober 2024

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Nachstehend finden Sie die Erklärung der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft und der Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gemäß Art 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung) in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission vom 6. April 2022 zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung (RTS).

Erklärung der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft

Erklärung der Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland)

Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken 

Die nachfolgende Erklärung gilt sowohl für die Zurich Deutscher Herold Aktiengesellschaft als auch die Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland).

Unsere Vergütungspolitik

Die Vergütungspolitik findet Anwendung auf Mitglieder des Vorstands sowie alle Mitarbeitenden der Zurich Gruppe Deutschland. Unser Vergütungssystem sieht grundsätzlich erfolgsabhängige variable Vergütungen für den überwiegenden. Teil unserer Belegschaft vor. Diese stehen jedoch im untergeordneten Verhältnis zur jeweiligen Grundvergütung.

Nachhaltigkeit ist ein Kernpfeiler unserer Geschäftsstrategie. Im Rahmen der Bemessung erfolgsabhängiger, variabler Vergütungen spielen auch Nachhaltigkeitsaspekte und der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken eine Rolle. Sie sind Bestandteil individueller Zielvorgaben, insbesondere für Vorstandsfunktionen und sollen eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens fördern. Somit verknüpfen wir die Bemessung der variablen Vergütung mit der Erreichung formulierter Nachhaltigkeitsziele und schließen gleichzeitig risikobehaftete Fehlanreize aus.

Das Vergütungssystem der Mitarbeitenden des angestellten Außendienstes soll so ausgestaltet sein, dass Interessenkonflikte vermieden werden. Es soll keine Anreize setzen, durch das Eingehen übermäßiger Nachhaltigkeitsrisiken die variable Vergütung zu hebeln.

Wir evaluieren regelmäßig und kritisch unsere Vergütungspolitik, ob diese eventuell unangemessene Risikobereitschaft begünstigt.

Vergütungspolitik im Bereich Investment Management

Für Mitarbeitende des Bereichs Investment Management gelten besondere Regeln.

Als Investor tragen wir Verantwortung. Im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken in der Geschäftstätigkeit nehmen wir mit unserer Investitionstätigkeit großen Einfluss. Unsere Aktivitäten in Bezug auf Nachhaltigkeit sind Bestandteil unserer Anlagestrategie. Die Leistung wird anhand von Umsetzungsergebnissen bewertet, die Nachhaltigkeitsziele des Unternehmens enthalten oder enthalten können. Diese Ergebnisse werden ins Verhältnis zu den vorgegebenen Zielen eines Mitarbeitenden gesetzt. Der Group Chief Investment Officer des Zurich Konzerns legt jedes Jahr fest, in welchem Verhältnis die Zielerreichung zur erfolgsabhängigen variablen Vergütung steht. Dieses wird im Einvernehmen mit der Zurich Gruppe Deutschland festgelegt, im Rahmen des konzerninternen Vergütungssystems jährlich überprüft und aktualisiert. Die individuelle Zielerfüllung ist daran gebunden.

Stand: 01. Dezember 2023

Unsere Produkte in der Altersvorsorge mit ökologischen oder sozialen Merkmalen

Die nachfolgenden Informationen gelten ausschließlich für die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft.