Fahrradunfall: Welche Versicherung zahlt?

Zur persönlichen
Beratung

Zuletzt aktualisiert : 11.08.2023
5 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Sind Sie bei einem Fahrradunfall der Geschädigte, greift die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
  • Haben Sie selbst den Fahrradunfall verursacht und einem anderen Schaden zugefügt, übernimmt Ihre private Haftpflichtversicherung die Kosten für das Unfallopfer.
  • Erleiden Sie in Ihrer Freizeit einen Fahrradunfall, ohne dass jemand anderes die Schuld dafür trägt, sind Sie mit einer privaten Unfallversicherung gegen die finanziellen Schäden abgesichert.

Fahrradunfall – schnell passiert

Nur mal kurz nicht aufgepasst im Straßenverkehr – und schon ist’s geschehen: Der Fahrradfahrer ist zu nah an die Bordsteinkante gekommen und gestürzt. Oder in ein parkendes Auto gefahren. Oder ein Fußgänger war in sein Handy vertieft und hat den Fahrradfahrer nicht gesehen, der nicht rechtzeitig bremsen konnte.
Das Fahrrad wird als umweltfreundliches Verkehrsmittel immer beliebter. Doch es gibt viele Unfallrisiken, denen Fahrradfahrer ausgesetzt sind. Auf einem Zweirad ist der Verkehrsteilnehmer deutlich ungeschützter und gefährdeter als zum Beispiel im Auto. Zwar ist die Zahl der Unfälle mit nicht motorisierten Fahrrädern rückläufig: 2014 kamen rund 76.000 Menschen zu Schaden, 2021 waren es rund 67.000 Personenschäden. Allerdings geht man bei sogenannten Eigenunfällen, an denen nur der Fahrradfahrer selbst beteiligt war, von einer hohen Dunkelziffer aus.

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Unfallversicherung

Ein Unfall ist schnell passiert. Egal ob im Job, in der Freizeit oder im Haushalt. Mit der leistungsstarken Unfallversicherung von Zurich sind Sie nach einem Unfall finanziell abgesichert.

Fahrradunfall – so verhält man sich richtig

Sind Sie an einem Fahrradunfall beteiligt, ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und sofort folgende Schritte zu unternehmen:

  • die Unfallstelle absichern, um zu verhindern, dass sich weitere Unfälle ereignen
  • sich um mögliche Verletzte kümmern, eventuell den Rettungsdienst rufen
  • bei Unklarheit, wer für den Fahrradunfall verantwortlich ist, die Polizei rufen
  • Schäden dokumentieren, am besten mit Fotos, falls ein Handy zur Hand ist
  • Daten wie Namen, Anschrift, Telefonnummern der Unfallbeteiligten sowie möglicher Zeugen notieren
  • als Unfallverursacher am besten schon mal die eigene Haftpflichtversicherung informieren

Welche Versicherung zahlt bei einem Fahrradunfall?

Private Haftpflichtversicherung

Üblicherweise kann man davon ausgehen, dass ein Fahrradunfall nicht vorsätzlich herbeigeführt wird. Verursachen Sie selbst also fahrlässig einen Unfall während des Fahrradfahrens und fügen Sie dadurch einem anderen Verkehrsteilnehmer Schaden zu, übernimmt Ihre private Haftpflichtversicherung die Kosten für den Geschädigten – ob Sachschäden oder Personenschäden. Auch die Zahlung von Schmerzensgeld für das Unfallopfer übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung.
Für Schäden, die Ihnen selbst als Unfallverursacher entstehen, ist die Haftpflichtversicherung hingegen nicht zuständig.

Private Unfallversicherung

Sind Sie selbst der Geschädigte und wurde der Fahrradunfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht, zahlt dessen Haftpflichtversicherung für die Ihnen entstandenen Schäden.
Kam Ihr Fahrradunfall jedoch ohne Fremdeinwirkung zustande, schützt eine private Unfallversicherung Sie vor den möglicherweise großen finanziellen Folgen. Dazu zählen zum Beispiel medizinische Behandlungskosten oder auch eine vorab vereinbarte Kapitalzahlung, wenn Sie etwa unter dauerhaften Beeinträchtigungen nach dem Fahrradunfall leiden.

Private Rechtsschutzversicherung

Kommt es infolge eines Fahrradunfalls zu Streitigkeiten mit dem Unfallgegner über den Unfallhergang oder die Schadensregulierung, sind Sie mit einer privaten Rechtsschutzversicherung auf der sicheren Seite. Bei der kostenfreien 24-Stunden-Anwaltshotline der Zurich Rechtsschutzversicherung können Sie sich rund um die Uhr juristische Unterstützung holen.

Fahrradunfall auf dem Weg zur Arbeit: Wer zahlt?

Sie fahren mit dem Fahrrad zur Arbeit oder sind auf dem Nachhauseweg – und haben einen selbst verschuldeten Fahrradunfall. In diesem Fall springt die gesetzliche Unfallversicherung ein und übernimmt mögliche Kosten, etwa für medizinische Behandlung. Das gilt allerdings im Normalfall nur für den direkten Weg zur Arbeit. Umwege, zum Beispiel, um beim Bäcker haltzumachen oder das Kind in die Schule zu bringen, sind nicht versichert.

Was passiert bei einem Fahrradunfall ohne Versicherung?

Werden Sie in einen Fahrradunfall verwickelt und verfügen über keinen Versicherungsschutz, kann dies schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen für Sie haben. Zum einen müssen Sie für eigene Schäden – etwa am Fahrrad – aufkommen, zum anderen sind Sie als Unfallverursacher in der Pflicht, für sämtliche Kosten des Geschädigten aufzukommen – sei es am Fahrrad, an Eigentum oder an der Person selbst.

Was passiert, wenn ein Kind einen Fahrradunfall hat?

Verursacht ein Kind einen Fahrradunfall, bei dem eine andere Person zu Schaden kommt, ist die private Haftpflichtversicherung der Eltern zuständig.
Für den Fall, dass sich Ihr Kind bei einem Fahrradunfall selbst verletzt, können Sie bei Zurich eine Unfallversicherung für Kinder abschließen. Denn außer auf dem Schulweg oder während einer schulischen Veranstaltung sind Kinder durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgesichert.

Verhaltensregeln, um Fahrradunfälle zu vermeiden

Klar ist: Sie sollten alles tun, um einen Fahrradunfall mit möglichen schweren Verletzungen und Schäden von vornherein zu vermeiden. Diese Tipps für mehr Sicherheit beim Fahrradfahren sollten Sie daher beachten:

  • Helm tragen: Auch wenn es zuweilen lästig erscheint – schützen Sie Ihren Kopf mit einem Fahrradhelm. Damit verringern Sie die Gefahr schwerer Verletzungen, sollte es zu einem Unfall kommen.
  • Fahrrad checken: Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Fahrrad in verkehrstüchtigem Zustand ist, und warten Sie es zuverlässig. Achten Sie besonders darauf, dass Vorder- und Rücklicht funktionieren.
  • Verkehrsregeln beachten: Halten Sie sich an die vorgeschriebenen Verkehrsregeln, fahren Sie – wenn vorhanden – auf dem Fahrradweg und immer auf der rechten Seite der Straße in Fahrtrichtung. Ampeln und Verkehrszeichen sollten Sie unbedingt beachten.
  • Aufmerksam verhalten: Auch beim Fahrradfahren sollten Sie nicht zu dicht auffahren – ob auf das Auto vor Ihnen oder einen anderen Fahrradfahrer. Haben Sie stets die anderen Verkehrsteilnehmer im Blick und schätzen Sie ihre Geschwindigkeiten richtig ein.
  • Nicht ablenken lassen: Verzichten Sie aufs Musikhören beim Fahrradfahren und lassen Sie die Kopfhörer in der Tasche. Ebenso sollten Sie der Versuchung widerstehen, während des Fahrens das Handy in die Hand zu nehmen, um einen Anruf entgegenzunehmen oder den Routenplaner einzuschalten.
  • Nüchtern fahren: Auch Fahrradfahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann zu schweren Konsequenzen führen. Werden Sie mit 0,3 Promille Alkohol im Blut erwischt, kann Strafanzeige gegen Sie gestellt werden.

Wann zahlt die Versicherung nicht bei einem Fahrradunfall?

Wer nachweislich nicht aus Fahrlässigkeit, sondern absichtlich einen Fahrradunfall herbeiführt, für den springt die Haftpflichtversicherung nicht ein. Die Kosten muss der Unfallverursacher dann selbst tragen.
Auch die private Unfallversicherung zahlt nicht, wenn der Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Steht der Fahrradfahrer unter Alkoholeinfluss, während der Unfall passiert, kann dies ebenfalls zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Wie meldet man einen Schaden nach einem Fahrradunfall?

In jedem Fall gilt: Ein Unfall sollte so schnell wie möglich der entsprechenden Versicherung gemeldet werden. Dafür ist es wichtig, entsprechende Unterlagen bzw. Details vom Unfallhergang wie Fotos und Kontaktdaten der Beteiligten vorliegen zu haben.

  • Als Unfallverursacher sollten Sie den Fahrradunfall vorsorglich Ihrer Haftpflichtversicherung melden, auch wenn die geschädigte Person noch keine Ansprüche geltend gemacht hat.
    Ist der Fahrradunfall auf dem Weg zur Arbeit passiert, informieren Sie die gesetzliche Unfallversicherung, anderenfalls – wenn es sich um einen Unfall in der Freizeit handelt – Ihre private Unfallversicherung. Die Schadensmeldung können Sie bei Zurich auch online vornehmen.
  • Als Geschädigter kontaktieren Sie ebenfalls entweder die gesetzliche Unfallversicherung (bei Unfall auf dem Arbeitsweg) oder Ihre private Unfallversicherung. Für den Fall, dass Sie dazu nicht in der Lage sind, sollte dies eine andere Person möglichst schnell nach dem Unfall für Sie übernehmen.
    Informieren Sie außerdem die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers über die entstandenen Schäden.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema „Fahrradunfall: Welche Versicherung zahlt?“

  • Zahlt die Versicherung bei einem Fahrradunfall im Ausland?
    Die private Unfallversicherung gilt weltweit. Die Zurich Haftpflichtversicherung übernimmt auch bei einem Fahrradunfall innerhalb der EU, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Monaco, San Marino, Andorra die Kosten, die Ihnen als Unfallverursacher entstehen.
  • Welche Versicherung haftet bei einem Unfall zwischen Fahrrad und Auto?
    Ist der Autofahrer für den Unfall mit dem Fahrradfahrer verantwortlich, übernimmt seine Kfz-Versicherung die für den Geschädigten entstandenen Kosten.
    Liegt die Schuld aufseiten des Fahrradfahrers, springt dessen private Haftpflichtversicherung ein.
  • Wie ist man als Fahrradfahrer versichert?
    Auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause sind Sie als Fahrradfahrer über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Für Unfälle in der Freizeit empfiehlt es sich, eine private Unfallversicherung abzuschließen.
    Fügen Sie als Verursacher eines Fahrradunfalls einem anderen Schaden zu, greift Ihre private Haftpflichtversicherung.
  • Zahlt die Versicherung bei einem Fahrradunfall mit Alkohol?
    Stellt sich heraus, dass Sie als Unfallverursacher unter Alkoholeinfluss standen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Versicherungsschutz reduziert oder gänzlich gestrichen wird. Das gilt sowohl für die Haftplicht- wie auch die Unfallversicherung.

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