Mädchen und Hund in Bett

Hundehaftpflicht

  • Pflichtversicherung in sechs Bundesländern
  • Auch gefährlich eingestufte Hunde versicherbar
  • Private Hüter sind mitversichert

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Als Hundehalter haften Sie in unbegrenzter Höhe für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Vierbeiner verursacht – auch wenn Sie selbst keine Schuld tragen.
  • Die Hundehaftpflichtversicherung von Zurich schützt Sie vor dem finanziellen Risiko, übernimmt berechtigte Schadensersatzforderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab – notfalls auch vor Gericht.
  • Zurich versichert auch gefährlich eingestufte Hunde. Für Listenhunde besteht in ganz Deutschland eine Versicherungspflicht.
  • Die Hundehaftpflichtversicherung von Zurich deckt Schäden bis zu einer Höhe von 50 Millionen Euro. Mitversichert sind Familienangehörige, private Hüter und sonstige Personen in häuslicher Gemeinschaft (je nach Deckungskonzept)
  • In sechs Bundesländern ist eine Haftpflicht für Hunde gesetzlich vorgeschrieben.

Leistungen der Hundehaftpflichtversicherung

Als Hundehalter haften Sie für alle Schäden, die Ihr Vierbeiner verursacht – unabhängig davon, ob Sie schuld sind oder nicht. Die Hundehaftpflicht von Zurich schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Ersatzansprüchen. Egal, ob Ihr Hund einen Artgenossen verletzt oder einen Verkehrsunfall verursacht. Zurich bietet Ihnen eine günstige Haftpflicht für Hunde mit vielen Vorteilen:

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Versicherungssumme

Bis zu 50 Millionen Euro Versicherungssumme bei durch Ihren Hund verursachte Personen- und Sachschäden
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Gefährlich eingestufte Hunde

Zurich versichert auch gefährlich eingestufte Hunde.
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Welpen

Welpen sind mitversichert (solange sie sich in Ihrem Besitz befinden, spätestens nach Ablauf von 12 Monaten)
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Auslandsaufenthalte

Vorübergehender Auslandsaufenthalt sind bis zu fünf Jahre mitversichert
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Private Hüter

Familienangehörige, private Hüter und sonstige Personen in häuslicher Gemeinschaft sind (je nach Deckungskonzept) mitversichert

Unsere Hundehaftpflicht-Tarife im Vergleich

Die Hundehaftpflichtversicherung von Zurich kann in den Tarifvarianten Top und Basis abgeschlossen werden. Die Hauptunterschiede liegen bspw. in der Höhe der Versicherungssummen und dem weltweiten Auslandsschutz.

Die monatlichen Kosten für den Top-Schutz betragen 8,03 Euro. Im Top-Schutz belaufen sich die Deckungssummen auf 50 Millionen Euro. Der Versicherungsschutz gilt weltweit für Auslandsaufenthalte für bis zu fünf Jahren.

Im Gegensatz dazu besteht der weltweite Versicherungsschutz im Basis-Schutz nur für drei Jahre. Die Versicherungssummen liegen bei 5 Millionen Euro. Diese günstige Hundehaftpflichtversicherung kostet 6,81 Euro im Monat.

Bei einer Selbstbeteiligung von 150 bzw. 250 Euro können die Beträge bei beiden Tarifen gesenkt werden.

Tierhalter-Haftpflicht    
Versicherungsschutz Top-Schutz Basis-Schutz
   Entschädigungsgrenze innerhalb der Versicherungssumme
Personen-, Sach- und Vermögensschäden, pauschal bis 50 Mio. EUR 5 Mio. EUR
Vorsorge-Versicherung, pauschal 50 Mio. EUR 5 Mio. EUR
Mietsachschäden z.B. an durch Sie gemieteten Gebäuden, Wohnräumen 50 Mio. EUR 5 Mio. EUR

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Warum ist eine Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll?

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist absolut sinnvoll, weil es mit einem Hund jederzeit zu einem unvorhersehbaren Schaden kommen kann. Auch wenn Sie Ihren Gefährten gut erzogen haben, können immer mal Missgeschicke und Unfälle passieren. Haben Sie keine Hundehaftpflicht abgeschlossen, haften Sie im Ernstfall mit Ihrem gesamten Privatvermögen – selbst wenn Sie keinerlei Schuld trifft oder Sie zum Schadenzeitpunkt gar nicht anwesend waren. Reicht Ihr derzeitiges Vermögen nicht aus, stehen Sie schlimmstenfalls vor einem großen Schuldenberg.

Hund richtet Sachschaden an

Als treuen Begleiter nehmen Sie Ihren Hund auch zu einem Besuch bei Freunden mit. Beim Hinausgehen räumt Ihr temperamentvoller Gefährte mit seinem Schwanz den Tisch ab. Tassen, Teller und eine sehr teure Vase gehen dabei zu Bruch. Für den entstandenen Sachschaden haften Sie als Hundehalter. Er ist in vollem Umfang von der Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt.

Hund verletzt einen anderen Hund

Hunde können sich gegenseitig verletzen. In den meisten Fällen beginnt alles als eine harmlose Spielerei auf der Hundewiese und wird dann plötzlich so ernst, dass einer der Hunde verletzt wird. Ist Ihr Hund der Übeltäter, haften Sie als Tierhalter und müssen für den entstandenen Schaden aufkommen. Hierunter können die Kosten für den Tierarzt fallen, aber auch für eine Operation und weitere Nachfolgebehandlungen. Haben Sie jedoch eine Versicherung abgeschlossen, zahlt die Hundehaftpflicht und Sie haben nichts zu befürchten.

Hund verursacht Verkehrsschaden

Durch Hunde verursachte Verkehrsunfälle sind keine Seltenheit. Auch ein braver Hund kann sich von der Leine losreißen, wenn er eine Katze entdeckt. Rennt der Hund dabei plötzlich über die Straße, müssen Autos vielleicht scharf abbremsen oder ausweichen. Dabei kann es zu einem schweren Verkehrsunfall kommen. Als Hundehalter haften Sie nicht nur für die Sach- und Personenschäden, sondern auch für alle Folgeschäden. So können für Operationen, Therapien oder gar Pflege- und Rentenzahlungen Kosten in Millionenhöhe entstehen. Das kann schnell den finanziellen Ruin für den Hundebesitzer bedeuten, wenn er keine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Was zahlt die Hundehaftpflicht und was nicht?

Was zahlt die Hundehaftpflicht im Schadenfall?

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der versicherte Hund verursacht
  • Unberechtigte Ansprüche werden kostenfrei abgewehrt – falls nötig auch vor Gericht
  • Welpen sind mitversichert (solange sie sich in Ihrem Besitz befinden, spätestens nach Ablauf von 12 Monaten)
  • Vorübergehender Auslandsaufenthalt (EU, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Monaco, San Marino, Andorra) ist zeitlich unbegrenzt mitversichert
  • Weltweite Auslandsaufhalte sind je nach Tarif 3 bzw. 5 Jahre mitversichert
  • Gewollter und ungewollter Deckakt
  • Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro
  • Die Zurich versichert auch gefährlich eingestufte Hunde
  • Private Nutzung des versicherten Tieres zu therapeutischen Zwecken, Besuchs-, Rettungs- oder Suchhund (privat und Ehrenamt)
  • Leistungsanspruch auch bei Missachtung eines Leinen- und Maulkorbzwangs bei versicherten Hunden
  • Schäden an Einrichtungsgegenständen in gemieteten Ferienimmobilien
  • Schäden aus dem Aufenthalt in einer Hundepension (subsidiär)
  • Rettungs-und Bergungskosten (für das versicherte Tier)
  • Forderungsausfalldeckung und Gewalteropferschutz

Was zahlt die Hundehaftpflicht im Schadenfall nicht?

Folgende Schäden sind nicht durch die Hundehaftpflicht abgesichert:

  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt sind
  • Schäden an Ihrem Eigentum
  • an Ihrer eigenen Person
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Fragen und Antworten zur Hundehaftpflicht

  • Wer benötigt eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Abhängig von Ihrem Wohnort und Ihrem Hund ist die Hundehaftflicht freiwillig oder gesetzliche Pflicht.

    In den Bundesländern Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gilt eine Hundeversicherungspflicht für alle Hunde. In Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen sind dagegen nur gefährlich eingestufte Hunde, wie zum Beispiel American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier und Bordeaux Doggen, oder bestimmte Hunderassen ab einer gewissen Größe versicherungspflichtig.

    Darüber hinaus sind aber auch die Gemeinden befugt, eigene Hundegesetze zu erlassen. Hundehalter sollten sich deshalb informieren, welche Bestimmungen an ihrem Wohnort gelten.

  • Ist eine Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?

    In folgenden sechs Bundesländern ist eine Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben:

    • Berlin
    • Hamburg
    • Niedersachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen

    Halter von Kampfhunden sind in fast allen Bundesländern verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Zudem gelten in vielen Gemeinden deutschlandweit eigene Vorschriften und Regelungen. Daher erkundigt man sich am besten an seinem Wohnort, ob eine Versicherung vorgeschrieben ist.

  • Ich habe mehrere Hunde. Benötige ich für jeden Hund eine eigene Versicherung?

    Jeder Hund benötigt eine eigene Hundehaftpflicht. Zurich gewährt aber Rabatte, wenn Sie einen zweiten Hund absichern möchten.

  • Kann ich auch einen Listenhund versichern?

    Die Zurich versichert auch Listenhunde bzw. gefährlich eingestufte Hunde.

  • Sind Welpen automatisch mitversichert?

    Wenn Ihre Hündin Nachwuchs erwartet, sind die Welpen 12 Monate mitversichert. Vorausgesetzt, diese sind weiter in Ihrem Besitz.

  • Gilt der Hundehalterhaftpflichtschutz, wenn Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte den Hund hüten?

    Der Schutz der Hundehaftpflicht besteht unabhängig davon, welches Familienmitglied den Hund hütet. Die Zurich Haftpflicht zahlt auch einen Schaden, der entsteht, wenn ein Nachbar, ein Bekannter oder eine sonstige Person in häuslicher Gemeinschaft auf den Hund aufpasst oder ihn Gassi führt.

  • Wie verhalten Sie sich im Schadensfall?

    Im Schadensfall sollten Sie Folgendes beachten, damit Ihre Hundehaftpflichtversicherung alle wichtigen Daten zur Schadensregulierung bekommt:

    • Wenn möglich, dokumentieren Sie den Schaden und fotografieren Sie beschädigte Gegenstände – am besten aus verschiedenen Perspektiven.
    • Geben Sie bitte kein Schuldeingeständnis oder Zusagen zur Kostenübernahme ab. Warten Sie, bis die Versicherung die Ansprüche gegen Sie geprüft hat.
    • Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.
    • Unterstützen Sie uns bei der Schadenermittlung und -regulierung, indem Sie uns z. B. umgehend alle gerichtlichen oder behördlichen Verfahren wie Mahnverfahren oder Klagen mitteilen, die im Zusammenhang mit dem gegen Sie erhobenen Schaden stehen.
  • Was ist eine Hundehaftpflichtversicherung?

    Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie als Hundehalter, wenn Ihr Tier einer anderen Person Schaden zufügt oder deren Eigentum beschädigt wird.

    Denn laut Gesetz haften Sie als Halter für alle durch Ihren Hund verursachten Schäden – und das in unbegrenzter Höhe und mit Ihrem ganzen Vermögen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie als Hundebesitzer selbst vor Ort waren oder der Schaden mit oder ohne Ihr Verschulden zustande gekommen ist. Für den Gesetzgeber stellt schon allein die Haltung eines Hundes eine Gefahr dar.

    Für jeden Halter ist daher der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung empfehlenswert. Ob Sie abgeschlossen werden muss, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie wohnen. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist eine Haftpflicht für Hunde gesetzlich vorgeschrieben. In Nordrhein-Westfalen ist sie Pflicht, sobald der Hund größer als 40 cm ist. Gefährlich eingestufte Hunde bzw. Kampfhunde müssen deutschlandweit hingegen immer versichert werden.

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