Frau mit Pferd

Pferdehaftpflicht

  • Reitbeteiligungen und Fremdreiter mitversichert
  • Flurschäden mitversichert
  • Mitversicherung von Fohlen bis 12 Monate

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für Pferdebesitzer, denn in Deutschland haften Sie als Halter für alle Schäden, die Ihr Pferd verursacht.
  • Die Pferdehaftpflicht von Zurich übernimmt alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Pferd verursacht, in Höhe der vereinbarten Deckungssumme.
  • Die Zurich Pferdehaftpflicht schützt Halter versicherter Pferde vor dem finanziellen Risiko, übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab – notfalls auch vor Gericht.
  • Hohe Versicherungssumme: Je nach Ihrem individuellen Sicherheitsbedürfnis können Sie mit der Zurich Pferdehaftpflicht Schäden bis zu einer Höhe von 50 Millionen Euro absichern.
  • Gemeldete Reitbeteiligungen, private Tierhüter und Fremdreiter sind beitragsfrei mitversichert.

Leistungen der Pferdehaftpflicht

Zurich bietet Ihnen eine Pferdehaftpflichtversicherung mit vielen Vorteilen:

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Versicherungssumme

Bis zu 50 Mio. Euro Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
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Fohlen

Beitragsfrei mitversichert sind Fohlen bis zu 12 Monaten im Besitz des Versicherungsnehmers.
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Flurschäden

Schäden an einer Weide, in Gärten oder einer landwirtschaftlich genutzten Fläche.
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Mietschäden

Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten wie Pferde-Boxen und Reithalle.
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Reitbeteiligung und private Hüter

Halter, Eigentümer, Familienangehörige, private Tierhüter, gemeldete Reitbeteiligungen und Fremdreiter gelten beitragsfrei mitversichert.

Unsere Pferdehaftpflicht-Tarife im Vergleich

Die Pferdehaftpflicht der Zurich übernimmt alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Tier verursacht, in Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Je nach Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis können Sie Schäden bis zu 50 Millionen Euro finanziell absichern. Dieser Versicherungsschutz gilt auch für private Hüter und gemeldete Reitbeteiligungen.

Tierhalter-Haftpflicht    
Versicherungsschutz Top-Schutz Basis-Schutz
   Entschädigungsgrenze innerhalb der Versicherungssumme
Personen- und Sachschäden, pauschal bis 50 Mio. EUR 5 Mio. EUR
Vorsorge-Versicherung, pauschal 50 Mio. EUR 5 Mio. EUR
Vermögenschäden 50 Mio. EUR 5 Mio. EUR
Mietsachschäden z.B. an durch Sie gemieteten Gebäuden, Wohnräumen 50 Mio. EUR 5 Mio. EUR

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Warum ist eine Pferdehaftpflicht sinnvoll?

Die Pferdehaftpflicht schützt Sie vor den Kosten sowie den Folgekosten eines Schadens. Sind Sie im Fall der Fälle nicht abgesichert, haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen. Das kann schnell in einem finanziellen Desaster enden. Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist daher für jeden privaten Halter eines Pferdes unverzichtbar.

Ungewollter Deckakt

Auch wenn umfassende Vorkehrungen bei der Hengsthaltung üblich sind, kann es passieren, dass ein Hengst eine Stute ohne die Einwilligung der Stutenbesitzer deckt. Um sich in diesem Fall vor hohen Schadensansprüchen zu schützen, ist für den Halter eines Hengstes die Klausel „ungewollter Deckakt“ ein Muss in der Pferdehaftpflicht-Versicherung. Wird das Fohlen ausgetragen, kommen auf den Halter des Hengstes hohe Kosten für Tierarztbesuche, die Entbindung und die Aufzucht des Fohlens zu. Nimmt die Stute an professionellen Turnieren teil, kann sogar ein Schadenersatz gefordert werden.

Pferd verursacht Autounfall mit Personenschaden

Existenzbedrohende Kosten können auf einen Pferdebesitzer zukommen, wenn das Pferd einen Unfall mit einem Autofahrer verursacht. In diesem Fall muss der Halter für die entstandenen Sach- und Personenkosten aufkommen, aber auch alle Folgekosten wie Pflegekosten oder Verdienstausfälle tragen. Ist die Person lebenslang geschädigt, können mit Schmerzensgeld und Rentenzahlungen Kosten in Millionenhöhe entstehen. Das kann schnell den finanziellen Ruin für den Pferdebesitzer bedeuten, denn er haftet mit seinem gesamten jetzigen und zukünftigen Vermögen. Hat er eine Pferdehaftpflicht abgeschlossen, kommt die Versicherung für den entstandenen Schaden auf.

Mietsachschäden im Pferdehof

Nicht jeder hat die Möglichkeit, sein Pferd im eigenen Stall unterzustellen oder auf dem eigenen Grund und Boden weiden zu lassen. Viele Pferde sind auf einem Pferdehof untergebracht. Verursacht Ihr Tier hier Schäden an der Pferdebox, dem Weidezaun oder der Reithalle, müssen Sie als Halter dafür aufkommen. Diese sogenannten Mietsachschäden sind daher ein wichtiger Baustein in der Pferdehaftpflichtversicherung der Zurich und in den beiden Tarifen Basis und Top mitversichert.

Was zahlt die Pferdehaftpflicht und was nicht?

Was zahlt die Pferdehaftpflicht im Schadenfall?

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die das versicherte Pferd verursacht
  • Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten wie Pferde-Boxen und Reithalle
  • Flurschäden: Schäden an einer Weide, in Gärten oder einer landwirtschaftlich genutzten Fläche
  • Mitversicherung von Fohlen (ab Geburt bis zum 6. Lebensmonat)
  • Auslandsaufenthalte: europaweit unbegrenzt, weltweit bis zur Dauer von 5 Jahren
  • Teilnahme an Reitturnieren
  • Gemeldete Reitbeteiligungen, private Tierhüter und Fremdreiter sind beitragsfrei mitversichert
  • Prüfung der Schadensersatzforderungen und gegebenenfalls Vertretung vor Gericht im Leistungsfall
  • Ungewollter Deckakt
  • Kutschfahrten
  • Schäden an zur Tierhaltung gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen (nicht an KFZ) Beispiel: Transportbox für das Pferd oder Sattel für das Pferd
  • Haftpflichtansprüche aus Personenschäden der versicherten Personen untereinander
  • Leistungsanspruch auch beim Reiten oder Führen ohne Zaumzeug und/ oder ohne Sattel
  • Besitz und Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Pferdetransportanhänger
  • Forderungsausfalldeckung und Gewalteropferschutz
  • Rettungs-und Bergungskosten (für das versicherte Tier)

Was zahlt die Pferdehaftpflicht im Schadenfall nicht?

Folgende Schäden sind nicht durch die Hausratversicherung abgesichert:

  • Schäden, die dem Tierhalter selbst entstehen
  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt sind
  • Schäden an Ihrem Eigentum
  • an ihrer eigenen Person
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Fragen und Antworten zur Pferdehaftpflicht

  • Was kostet eine Pferdehaftpflicht?

    Die Pferdehaftpflicht der Zurich kann in den Tarifvarianten Basis und Top abgeschlossen werden. Die Hauptunterschiede liegen in der Höhe der Versicherungssummen und dem weltweiten Auslandsschutz. Die monatlichen Kosten für den Top-Schutz betragen 15,59 Euro. Diese günstigere Pferdehaftpflicht von Zurich kostet 13,21 Euro im Monat. Vorteile vom Top-Tarif sind eine Deckungssumme von 50. Mio. Euro und der weltweite Versicherungsschutz für Auslandsaufenthalte bis zu fünf Jahre. Bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro im Schadenfall kann man die monatlichen Kosten für die Pferdehaftpflicht von Zurich senken.

  • Wie sinnvoll ist eine Pferdehaftpflichtversicherung?

    Pferde sind Fluchttiere und sehr schreckhaft. Ein lautes Geräusch oder ein unvorhergesehenes Ereignis kann dazu führen, dass ein Pferd in Panik gerät, steigt oder durchgeht. Allein durch ihre Größe und Kraft können Pferde in diesen Situationen erhebliche Schäden verursachen. Sie können den angemieteten Stall beschädigen oder noch schlimmer: Ein Pferd bricht aus seiner Koppel aus, rennt über eine Straße und verursacht dabei einen Autounfall. Dabei können Schäden in Millionenhöhe entstehen, für die Sie als Pferdehalter in voller Höhe haften. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine Schuld trifft oder nicht. Allein die Tatsache, dass Sie ein Pferd besitzen, macht Sie für dessen Verhalten verantwortlich.

  • Wer benötigt eine Pferdehaftpflichtversicherung?

    Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Pferde können jedoch schon aufgrund ihrer Größe erhebliche Schäden verursachen, die eine private Haftpflichtversicherung nicht miteinschließt. Pferdehalter benötigen deshalb eine Pferdehaftpflicht, die Sie vor finanziellen Folgen bewahrt. Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Ihr Pferd geht bei einem Austritt durch und verursacht einen Autounfall, bei dem eine Person schwer verletzt wird. Als Pferdehalter sind Sie verpflichtet, für den Sachschaden und die Behandlungskosten aufzukommen. Wird die verletzte Person aufgrund des Unfalls sogar arbeitsunfähig, drohen lebenslange Rentenzahlungen. In diesem Fall schützt Sie eine Pferdehaftpflichtversicherung in einer Höhe von bis zu 50 Millionen Euro vor dem finanziellen Fiasko.

  • Warum brauchen Pferdehalter eine extra Haftpflichtversicherung?

    Die private Haftpflichtversicherung zahlt nur bei kleineren Haustieren wie Katzen, Wellensittichen oder Hamstern. Aber gerade Pferde können aufgrund ihrer Größe und Stärke große Schäden anrichten. Als Tierhalter müssen Sie die Gefährdungshaftung übernehmen. Das heißt: Sie haften für alle Schäden, die Ihr Tier verursacht, in unbegrenzter Höhe. Insofern ist eine Pferdehalterhaftpflicht ein Selbstschutz, der Sie vor einem finanziellen Fiasko bewahrt.

  • Welche Deckungshöhen sind sinnvoll?

    Besonders wenn Personen durch ein Pferd verletzt werden, können Schäden in Millionenhöhe entstehen. Eine Deckungshöhe von mindestens 5 Millionen Euro ist daher ratsam. Sonst kann es im Schadensfall geschehen, dass der Halter trotz einer Pferdehaftpflicht den Fehlbetrag zwischen der maximalen Deckungshöhe seiner Versicherung und der tatsächlichen Schadenssumme nicht aufbringen kann.

  • Kann die Pferdehaftpflicht von der Steuer abgesetzt werden?

    Die Beitragszahlungen für eine Pferdehaftpflicht können bei der Einkommenssteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. Denn Haftpflichtversicherungen fallen in den Bereich der sonstigen Vorsorgeaufwendungen.

  • Welche Personen sind in der Pferdehaftpflicht mitversichert?
    • Sie als Versicherungsnehmer und Halter des Pferdes
    • Familie und Kinder
    • Freunde und Bekannte, einfach alle privaten Hüter, in deren Obhut sich das Tier befindet
    • Angemeldete Reitbeteiligungen
  • Welche weiteren Versicherungen brauche ich für ein Pferd?

    Neben der Pferdehaftpflicht sollten Sie auch eine Pferdekrankenversicherung bzw. eine Pferde OP Versicherung abschließen. Auch diese Versicherungen bewahren Sie vor einem finanziellen Fiasko. Denn Unfälle und Krankheiten des Pferdes können aufwendige Tierarztbehandlungen und somit immense Kosten mit sich bringen.

  • Wie verhalten Sie sich im Schadensfall?

    Im Schadensfall sollten Sie Folgendes beachten, damit Ihre Pferdehaftpflicht-Versicherung alle wichtigen Daten zur Schadensregulierung bekommt:

    • Wenn möglich, dokumentieren Sie den Schaden und fotografieren Sie beschädigte Gegenstände – am besten aus verschiedenen Perspektiven.
    • Geben Sie bitte kein Schuldeingeständnis oder Zusagen zur Kostenübernahme ab. Warten Sie, bis die Versicherung die Ansprüche gegen Sie geprüft hat.
    • Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.
    • Unterstützen Sie uns bei der Schadenermittlung und -regulierung, indem Sie uns z. B. umgehend alle gerichtlichen oder behördlichen Verfahren wie Mahnverfahren oder Klagen mitteilen, die im Zusammenhang mit dem gegen Sie erhobenen Schaden stehen.
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