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Schäden durch Ihre Katze vorbeugen

Sichern Sie Ihre Katze über die private Haftpflichtversicherung von Zurich ab.

Das Wichtigste kurz erklärt

Katzenbesitzer haften für alle Schäden, die ihr Stubentiger verursacht – von zerkratzen Parkettböden bis hin zu verletzten Artgenossen und Personen. Um sich als Tierhalter finanziell abzusichern, ist jedoch keine separate Katzenhaftpflichtversicherung notwendig. Schäden, die Ihre Katze verursacht, übernimmt die private Haftpflichtversicherung. Ohne Versicherungsschutz haften Sie mit ihrem gesamten jetzigen und zukünftigen Vermögen. Werden Personen verletzt, können Kosten in Millionenhöhe auf die Tierhalter zukommen.

  • Schäden an Mietwohnungen sind über die private Haftpflicht der Zurich mitversichert.
  • Im Rahmen des passiven Rechtschutz überprüft die Versicherungen die an Sie gestellten Forderungen: Ist Ihre Katze nachweislich nicht für einen Schaden verantwortlich, übernimmt die Haftpflicht zudem die Kosten für einen Gerichtsprozess.
  • Die Haftpflichtversicherung von Zurich deckt Schäden bis zu einer Höhe von 50 Millionen Euro

Was ist eine Katzenhaftpflichtversicherung?

Katzen sind die beliebtesten Haustiere der Deutschen. Doch so niedlich sie aussehen, mit ihren scharfen Krallen und spitzen Zähnen können sie große Schäden anrichten. Zerkratzte Parkettböden, beschädigte Möbel und Kleidung sind ärgerlich und teuer. Schlimmer aber noch sind die Folgen eines Katzenbisses. Er kann zu Infektionen führen und eine Behandlung beim Arzt erforderlich machen. Ist Ihre Katze ein Freigänger, kann sie während ihres Auslaufs einen Autounfall verursachen. Kommen dabei Menschen zu Schaden, können Kosten in Millionenhöhe auf Sie zukommen.


Denn laut der sogenannten Gefährdungshaftung sind Sie als Halter für alle Sach- und Personenschäden, die ihre Katze verursacht, verantwortlich und haften mit Ihrem derzeitigen und zukünftigen Vermögen in unbegrenzter Höhe. Eine eigene Haftpflicht für Katzen ist jedoch nicht notwendig, um Sie vor existenzbedrohenden Kosten zu bewahren. Katzen sind über die private Haftpflichtversicherung Ihrer Halter mitversichert. Mit ihr schützen Sie sich vor kostspieligen Schäden, die ihr Ihre Katze verursacht, aber auch vor selbstverursachten Haftpflichtschäden. Die private Haftpflicht gilt daher als die wichtigste Versicherung überhaupt.

Was deckt die Privathaftpflicht für Ihre Katze ab?

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden: Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme gehört die Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden zu den Kernbestandteilen der Katzenhaftpflicht beziehungsweise der privaten Haftpflichtversicherung.
  • Mietschäden: Zerkratzt die Katze in der Mietwohnung das edle Parkett kommt die Versicherung für den Schaden auf, denn die sogenannten Mietschäden sind im Tarif der Zurich enthalten.
  • Rechtschutz: Die Haftpflichtversicherung prüft, ob Sie für den Schaden haftbar gemacht können und wehrt unberechtigte Schadensansprüche für Sie ab.

Leistungen der Katzenhaftpflicht in der Privathaftpflicht

Die private Haftpflichtversicherung der Zurich sieht für die Mitversicherung von Katzen keinen Mehrbetrag vor. Zahme Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen und Wellensittiche sind automatisch mitversichert. Für Hunde und Pferde benötigen Sie jedoch eine eigene Absicherung.

Was die Haftpflicht für Katzen bzw. die Haftpflichtversicherung kostet, hängt von der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab.


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  • Die monatlichen Kosten für den Top-Schutz betragen 8,28 Euro.
  • Die Versicherungssummen liegen bei 50 Millionen Euro.

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Wie sinnvoll ist eine Katzenhaftpflichtversicherung?

Als Katzenhalter haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier verursacht. Das regelt die sogenannte Gefährdungshaftung. Die entscheidende Passage steht in Paragraf 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch):

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Als Tierhalter müssen Sie Schadensersatz leisten, auch wenn Sie selbst keine Schuld am Zustandekommen des Schadens tragen. Sie haften mit Ihrem derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Gerade wenn Personen geschädigt werden, können Schäden in Millionenhöhe entstehen.

Eine eigene Katzenhaftpflicht ist jedoch nicht notwendig. Katzen sind in der privaten Haftpflichtversicherung ihrer Besitzer mitversichert. Mit der privaten Haftpflichtversicherung schützen sich daher nicht nur Katzenhalter vor Schäden, die ihre Samtpfoten anrichten, sondern auch vor eigenen Missgeschicken in einer Höhe von bis zu 50 Millionen EURO. Daher ist eine private Haftpflicht für jeden sinnvoll.

Wer benötigt eine Katzenhaftpflichtversicherung?

Als Tierhalter sind Sie für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden verantwortlich, die Ihre Katze verursacht, und haften mit ihrem ganzen Vermögen.

Eine eigene Tierhalter-Haftpflicht für Katzen ist jedoch nicht notwendig. Katzen sind wie alle anderen zahmen Haustiere in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Für Hunde und Pferde gibt es dagegen eine extra Tierhaftpflicht, denn sie können erhebliche Schäden verursachen. Die Gefahr, die von kleinen Haustieren wie Hamstern oder Katzen ausgeht, ist gegenüber Hunden und Pferden deutlich geringer.

Dennoch ist auch das Verhalten von Katzen nicht berechenbar. Um sich vor unkalkulierbaren finanziellen Risiken zu schützen, sollten Katzenhalter daher eine private Haftpflichtversicherung abschließen, in der ihre Katze mitversichert ist.

Beispielsituationen, in denen Sie eine Katzenhaftpflicht benötigen

Revierkämpfe

Ein häufig auftretender Fall, in dem Sie eine Katzenhaftpflicht benötigen, ist der Katzenbiss. Bei Freigängern lassen sich Revierkämpfe kaum vermeiden. Besonders Kater, die sich in der Rangordnung noch behaupten müssen, kämpfen teilweise bis aufs Blut. Fügt Ihr Tier einem anderen eine Verletzung zu, die der Tierarzt behandeln muss, wird der Schaden von der Haftpflicht übernommen. Als Tierhalter wissen Sie sicher, dass sich Tierarztkosten schnell summieren. Ohne Haftpflichtversicherung, in der die Katze mitversichert ist, müssen Sie alle Kosten selbst zahlen.

Katze beißt Mensch

Noch größer ist der finanzielle Schaden, wenn Ihr Tier einen anderen Menschen beißt. Ein Katzenbiss ist stets ein medizinischer Notfall. Die Wunde kann sich entzünden, muss desinfiziert und vielleicht genäht werden. Eventuell benötigt der Geschädigte auch eine Tetanus-Impfung und muss Antibiotika einnehmen. Schlimmsten Falls kann es bei einem Katzenbiss zu einer Sepsis kommen, dann wird eine Behandlung in der Klinik notwendig. Die Haftpflichtversicherung kommt in diesem Fall für alle Kosten auf, die für die ambulante und stationäre Behandlung anfallen.

Katze stört den Verkehr

Weitere Fälle mit gravierenden Folgen sind Verkehrsunfälle. Ihre Katze kann zum Beispiel vor einem bellenden Hund flüchten und über eine viel befahrene Straße rennen. Ein Autofahrer ist dadurch gezwungen heftig zu bremsen und rutscht in einen am Straßenrand geparkten PKW. Der Sachschaden ist immens, aber im Grunde noch überschaubar. Das sieht ganz anders aus, wenn bei einem Unfall Personen zu Schaden kommen. Medizinische Behandlungskosten, Krankengeld, Schmerzensgeld und schlimmstenfalls eine lebenslange Invalidenrente können sich auf einen Millionenbetrag summieren. Auch diese Deckung übernimmt die Haftpflicht für Katzen bis zum vereinbarten Betrag.

Katzenhaftpflicht bei der Zurich Versicherung abschließen

Als Halter einer Katze haften Sie alle Schäden, die Ihre Samtpfote verursacht. Egal, ob Ihr Kater einen Artgenossen im Kampf verletzt oder Ihre Katze einen Verkehrsunfall verursacht. Um sich vor den finanziellen Folgen zu schützen, sollten Sie eine Privathaftpflicht abschließen, in der Ihre Katze mitversichert ist.

Die Zurich bietet Ihnen eine private Haftpflichtversicherung mit vielen Vorteilen:

  • Bis zu 50 Mio. Euro Versicherungssumme bei durch Ihre Katze verursachten Personen- und Sachschäden
  • Mietschäden sind mitversichert
  • Passiver Rechtsschutz
  • Familienangehörige und private Hüter sind beitragsfrei mitversichert
  • Vorübergehender Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahre mitversichert

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Die häufigsten Fragen zur Katzenhaftpflichtversicherung

  • Wie verhalten Sie sich im Schadensfall?

    1.    Den Schaden dokumentieren
    Gerade bei Sachschäden ist es sinnvoll, den beschädigten Gegenstand zu fotografieren.

    2.    Kein vorschnelles Schuldeingeständnis abgeben

    Warten Sie bis die Versicherung die Ansprüche gegen Sie geprüft hat, bevor Sie ein Schuldeingeständnis oder Zusagen zur Kostenübernahme abgeben.

    3.    Die Versicherung kontaktieren
    Melden Sie uns den Schaden umgehend, spätestens innerhalb einer Woche.
    Jetzt Haftpflicht-Schaden melden!

    4.    Schadenmeldung ausfüllen
    Das Schadensformular handschriftlich ausfühlen oder online einreichen Zum Schadenformular

    5.    Auf Rückfragen warten

    Die Regulierung kann einige Tage dauern. In dieser Zeit sollten Sie sich für mögliche Rückfragen bereithalten.


  • Gibt es eine Katzenhaftpflichtversicherung?

    Nein, es gibt keine separate Haftpflichtversicherung für Katzen. Anders als Hunde und Pferde, für die es eine Tierhalterhaftpflichtversicherung gibt, sind Katzen als zahme Kleintiere in der privaten Haftpflicht mitversichert.

  • Bietet die Versicherung auch Schutz für Freigänger-Katzen?
    Die private Haftpflichtversicherung der Zurich bietet für alle Hauskatzen einen umfassenden Versicherungsschutz. Dabei ist es egal, ob es sich um Freigänger oder reine Wohnungskatzen handelt.
  • Welche Leistungen sollte die Privat-Haftpflicht beinhalten, wenn eine Katze im Haushalt lebt?
    Wer in einer gemieteten Wohnung lebt, sollte darauf achten, dass die Versicherungspolice Mietsachschäden beinhaltet. Zu Mietsachschäden, die die Haftpflichtversicherung der Zurich übernimmt, gehören: Schäden an Böden, Schäden an Bad- und Sanitäreinrichtung und Schäden an Wänden, Türen und Fensterrahmen.
  • Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
    Nach deutschem Recht, haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier verursacht. Die Deckungssumme sollte daher mindestens 5 Millionen EUR betragen, vor allem bei Katzen, die Freigänger sind.
  • Zahlt die Katzenhaftpflicht auch, wenn meine Katze verletzt wird?

    Nein, eine Haftpflichtversicherung übernimmt immer nur den Schaden an Dritten. Aber natürlich können auch auf Sie hohe Kosten zukommen, wenn Sie mit Ihrem verletzten Tier einen Tierarzt aufsuchen müssen oder gar eine Operation notwendig wird. Diese finanziellen Risiken können Sie mit einer Tierarztversicherung oder einer OP-Versicherung für Ihre Katze absichern.

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