Altersgerecht wohnen
Altersgerecht zu Hause wohnen
Wie kann man im Alter noch unabhängig, selbstbestimmt, sicher und barrierefrei leben? Auf was ist zu achten, wenn man später im eigenen Zuhause altersgerecht wohnen will?
Inhaltsverzeichnis
Welche altersgerechten Assistenz-Systeme gibt es?
Weitere Beispiele für altersgerechte Assistenz-Systeme
Wie kann man barrierefrei wohnen und umbauen?
Checkliste - Wie kann man barrierefrei wohnen und umbauen?
Welche Besonderheiten gelten für Rollstuhlfahrer?
Welche altersgerechten Assistenz-Systeme gibt es?
Für den Gesundheits-, Haushalts-, Mobilitäts- und Kommunikationsbereich gibt es eine Vielzahl technischer und elektronischer Produkte. Man spricht von intelligenten altersgerechten Assistenz-Systemen, die Hilfen und Komfort bieten (AAL). Sie unterstützen Menschen im Alltag, warnen vor möglichen Gefahren und benachrichtigen auf Wunsch Angehörige oder einen Pflegedienst.
- Funkarmbänder z. B. informieren, wenn jemand stürzt. Sensoren für Herdplatten überwachen das Kochen und warnen bei Gefahren. Möbel oder Kleider messen die Vitalparameter eines Menschen und informieren den Arzt. Tablets bündeln und vereinfachen Kommunikationskanäle.
- Messgeräte kontrollieren Blutdruck oder Blutzucker. Aus der Ferne kann kontrolliert werden, ob die Werte in Ordnung sind.
- Immer mehr elektronische Geräte sind auf die Bedürfnisse von älteren Menschen abgestimmt. Zum Beispiel:
- extra große und leicht zu betätigende Fernbedienungen für den Fernseher
- Telefone mit großen Displayanzeigen und Tasten sowie laut einstellbaren Klingeltönen
- Armbanduhren mit integrierter Sprachfunktion
- speziell auf Senioren abgestimmte Handys und Smartphones
Weitere Beispiele für altersgerechte Assistenz-Systeme:
Sicherheit
- Sensormatten: Sie registrieren, wenn sich eine Person über den Boden bewegt oder lange Zeit liegen bleibt.
- Bewegungs- und Hitzesensoren: Sie überwachen Gefahrenpotenziale und alarmieren im Notfall Angehörige oder Pflegepersonal.
- Einbruchmelder über Tür- und Fensterkontakt: Sensoren werden an Türen und Fenstern angebracht und überwachen, ob diese geschlossen sind.
- Badewannenalarm: Er meldet mit lautem Signalton, wenn die Badewanne vollgelaufen ist und kurz vor dem Überlaufen ist.
Kommunikation
- Seniorenhandy: Es ist einfach zu bedienen, übersichtlich und mit großen Tasten ausgestattet.
- Tischblitzlampe und Vibrationskissen: Sie machen auf die Türklingel, einen Telefonanruf oder ähnliches aufmerksam.
- Altersgerechte Tablet-Anwendungen.
Mobilität
- Paravan Rollstuhl: Er ist elektrisch betrieben, auch für die Fahrt außerhalb der Wohnung geeignet und kann im Auto als Fahrersitz verwendet werden.
- Türautomatisierung: Sie schließt und öffnet über Funksender Türen selbstständig.
Gesundheit
- Telemedizin: Sie ermöglicht dem Arzt bzw. einer Pflegekraft, durch Telekommunikation Informationen zum Gesundheitszustand des Patienten zu erhalten. Die Produktangebote sind vielfältig und reichen vom Blutdruckmessen bis zur Kontaktaufnahme über Videotelefonie.
- Notrufarmband: Es wird immer getragen, um im Notfall Angehörige oder eine Pflegekraft bzw. den Notarzt zu verständigen. Alternativ gibt es Produkte, bei denen in regelmäßigen Abständen die Gesundheit zu bestätigen ist. Bleibt dies aus, wird ein Warnruf abgegeben.
- Pulsmesser in Armbanduhr: Ist eine Uhr mit Pulsmesser ausgestattet und satellitengestützt, kann sie Unregelmäßigkeiten an Pflegepersonal oder Angehörige weiterleiten.
- Temperaturmessung am Handy: Zusatzprodukte für bestimmte Smartphones können mit Infrarot die Körpertemperatur messen. Das Handy kann die Werte direkt speichern und auswerten.
Wie kann man barrierefrei wohnen und umbauen?
Um eine Wohnung barrierefrei zu gestalten, ist nicht zwangsläufig ein kompletter Umbau notwendig.
Wohnräume
Zweckmäßig ist es, in den Wohnräumen folgende Veränderungen vorzunehmen:
- Stufen mit Leuchtdioden (LEDs) ausleuchten.
- An beiden Seiten von Treppen durchgängige Handläufe anbringen.
- Eventuell Liftsysteme (Treppen-, Sitz-, Steh-, Hub- oder Plattform-Lift) montieren.
- Möbel standfest machen.
- Räume ausreichend hell beleuchten und Bewegungsmelder anbringen.
- Dafür sorgen, dass Fenster und Türen leicht zu öffnen sind.
- Niedrigere Griffe oder Fenstergriff-Verlängerungen anbringen, um Fenster auch im Sitzen öffnen zu können.
- Elektrische Rollläden einbauen.
- Haltegriffe anbringen – wo immer notwendig.
- Türschwellen abbauen (z. B. bei Balkon oder Terrasse).
- Ggf. Türdurchgänge für Rollstuhl verbreitern.
- Lichtschalter und Steckdosen auf einer Höhe von ca. 85 cm über dem Boden anbringen (damit sie auch sitzend gut erreichbar sind).
Schlafzimmer
Im Schlafzimmer sollte folgendes verändert werden:
- Jedes Bett sollte eine bequeme Höhe zum Hinsetzen und Aufstehen haben.
- Betten können umgebaut werden, um Matratzen elektrisch in Sitzposition zu bringen sind (erleichtert das Aufstehen).
- Wenn möglich, sollte das Bett von drei Seiten her zugänglich sein (für leichtere Hilfestellung).
- Lichtschalter oder Fernbedienung für das Licht sollte in Bett-Nähe angebracht sein.
- Kleiderstangen im Schrank und Ablagebretter auf Griffhöhe montieren.
Badezimmer und Toilette
Im Badezimmer und in der Toilette ist auf folgendes zu achten:
- Die Dusche sollte bodengleich (ohne Stolperfalle) mit rutschfestem Belag eingerichtet sein.
- Eine Sitzhilfe ist zweckmäßig.
- Soll die Badewanne weiter genutzt werden, kann ein Hebesitz installiert werden, damit man sich im Wasser auf- und absenken kann. Eine Badewanne mit Tür zum Ein- und Aussteigen ist möglicherweise hilfreich.
- Bei der Toilette sollte auf einer Seite mindestens 30 cm, auf der anderen Seite mindestens 90 cm Platz sein. Mit Rollstuhl kann die Toilette so auch seitlich angefahren werden.
- Haltegriffe sind sinnvoll, die mit der Oberkante 28 cm über der Sitzhöhe liegen.
- Bei Waschbecken ist eine unterfahrbare Variante zu wählen (für Rollstuhl).
- Spiegel sind in angemessener Höhe anzubringen.
- Für den Boden sind rutschhemmende Fliesen zu empfehlen.
- Schiebetüren bzw. sich nach außen öffnende Türen sind meist besser geeignet.
Küche
Die Küche sollte abgerundete Ecken haben, leicht zu bedienen und mit dem Rollstuhl befahrbar sein.
- Höhenverstellbare Oberschränke und unterfahrbare Arbeitsplatten sind ideal.
- Um Gefahren durch Verbrennungen zu reduzieren, ist ein Induktions-Kochfeld sinnvoll. Es wird nicht so heiß wie andere Herdarten. Außerdem wird Wärme nur dann produziert, wenn ein Topf auf der Platte steht.
- Der Backofen sollte komplett schwenkbare Türen und ein Auszugstableau zum Abstellen heißer Speisen haben.
- Für die Spüle ist ein langer Brauseschlauch vorteilhaft.
- Der Fußboden der Küche darf sich nicht elektrostatisch aufladen, muss rutsch-sicher und mit einem Rollstuhl befahrbar sein.
Eingangsbereich
Auch der Eingangsbereich ist soweit möglich barrierefrei umzubauen.
- Fest installierte oder mobile, ausfahrbare Rampen-Systeme machen es möglich, die Treppe mit einem Rollstuhl oder Rollator zu überwinden.
- Damit die Türschwelle nicht nur Stolperfalle wird, sind beidseitig Türschwellen-Rampen anzubringen.
- Der Zugang zur Wohnung sollte überdacht und gut ausgeleuchtet sein.
- Ein Türspion – für Rollstuhlfahrer in Sitzhöhe – sowie eine Gegensprechanlage sind praktische Hilfen und dienen dem Schutz vor „ungebetenen Gästen“.
Welche Besonderheiten gelten für Rollstuhlfahrer?
- Welche Maße hat der Rollstuhl, wie groß ist der Platzbedarf?
- Gibt es genug Raum für Wendemanöver oder zum Abstellen des Rollstuhls?
- Bei einem Standard-Modell ist von folgenden maximalen Maßen auszugehen: Breite 70 cm, Höhe 95 cm, Länge 120 cm. Im zusammengefalteten Zustand = 30 cm Breite.
- Von welchen Reichweiten und Greifhöhen des Rollstuhlfahrers ist auszugehen? Entsprechend sind Schalter, Steckdosen, Türspion und Fenstergriffe anzubringen.
Was ist sonst noch zu beachten?
- Mieter, die barrierefreie Umbauten planen, müssen diese zuvor vom Vermieter genehmigen lassen.
- Lassen Sie sich ggf. von einem neutralen und unabhängigen Wohnberater unterstützen. In der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. haben sich viele davon zusammengeschlossen, z.B. die wohnungsanpassung-bag.de.
- Die Norm DIN 18040-2 regelt die Mindestanforderungen für eine barrierefreie Wohnung. Sie ist maßgebend u.a. für die Finanzierung und das Beantragen von Fördermitteln.
Welche Finanzierungs- und Fördermittel werden angeboten?
Bei der staatlichen KfW Bankengruppe können Wohnungseigentümer, Vermieter oder Mieter Kredite und Zuschüsse für altersgerechte Umbauten in Anspruch nehmen. Die gesetzliche Pflegeversicherung gibt Zuschüsse für Maßnahmen, die das Wohnumfeld von Pflegebedürftigen verbessern. Außerdem ist es möglich, kommunale Sonder- und Fördermittel zu erhalten. Alle Finanz- und Fördermöglichkeiten sind vor Beginn der Wohn- und Umbaumaßnahmen zu beantragen. Als Beginn gilt der Start der Baumaßnahme vor Ort.
Kredit von der KfW
Mit dem KfW-Kredit (Förderprogramm Nummer 159) ist es möglich, eine Umbaumaßnahme zum barrierefreien Wohnen zu finanzieren.
- Beantragen können den Kredit:
- Zu finanzieren sind bis zu 100 % der Umbaukosten inkl. Planungs- und Beratungskosten bis maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit.
- Möglich sind verschiedene Laufzeit- und Tilgungsvarianten sowie ein Zinssatz ab 0,75 %.
- Den Kredit zum altersgerechten Umbauen können Sie bei einer Bank Ihrer Wahl beantragen.
- Mit dieser Bank schließen Sie den Kreditvertrag ab. Sie haftet für die Rückzahlung an die KfW.
- Die Baumaßnahmen sind von einem geeigneten Fachmann durchzuführen.
Weitere Informationen erhalten Sie online unter www.kfw.de.
Investitions-Zuschuss von der KfW
Mit den KfW Investitions-Zuschuss (Förderprogramm Nummer 455) können alle Besitzer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung unterstützt werden. Vorausgesetzt, sie planen Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit.
Das gleiche gilt für Personen, die beabsichtigen umgebauten Wohnraum zu kaufen. Vorausgesetzt:
- es handelt sich um den Ersterwerb des Objekts.
- die Kosten der Umbaumaßnahmen sind gesondert im Kaufvertrag aufgeführt.
- die Bauabnahme liegt nicht länger als 12 Monate zurück.
- der Antrag auf den Investitions-Zuschuss wurde vor Abschluss des Kaufvertrags gestellt.
- Die Baumaßnahmen sind von einem geeigneten Fachmann innerhalb von 36 Monaten nach Erhalt der Zusage durchzuführen.
- Privatpersonen erhalten einen Zuschuss von 6.250 EUR pro Wohnung, um vorhandene Barrieren zu reduzieren.
- Der KfW Investitions-Zuschuss zum altersgerechten Umbauen ist grundsätzlich mit öffentlichen Fördermitteln, z. B. von Kommunen kombinierbar. (Sofern die gesamte Förderhöhe die Kosten der Maßnahme nicht übersteigt.)
- Keine Kombination ist möglich mit dem:
Unterstützung durch die gesetzliche Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet finanzielle Zuschüsse. Vorausgesetzt, durch die Maßnahme verbessert sich das individuelle Wohnumfeld des Pflegebedürftigen, und es ist dem Pflegebedürftigen möglich, in seinem bisherigen Wohnumfeld zu verbleiben.
- Entscheidend zur Beurteilung der notwendigen Maßnahme ist der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Antragstellung.
- Der Förderbetrag – je nach Maßnahme – kann bis zu 4.000 EUR betragen.
- Es können Kosten für die Genehmigung des Bauvorhabens sowie Planungs-, Beratungs- und Materialkosten berücksichtigt werden.
Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.