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Das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Keine Mehrbelastung durch Pflegekosten

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz: Keine Mehrbelastung durch Pflegekosten

Wer pflegebedürftige Angehörige umsorgt, leidet häufig nicht nur unter der psychischen Belastung. Auch finanziell kann die Pflege Angehöriger schnell Probleme bereiten. Viele betroffene Familien können nun durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz von der Unterhaltspflicht befreit werden.

Das Wichtigste auf einen Blick 

  • Im August 2019 hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Entlastung Angehöriger von pflegebedürftigen Menschen verabschiedet
  • Dieses Angehörigen-Entlastungsgesetz verringert die finanzielle Mehrbelastung von pflegenden Angehörigen 
  • Eine Unterhaltspflicht gilt dann erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro
  • Auch Eltern von Kindern mit Behinderung werden finanziell entlastet
  • Die entstehenden Kosten sollen die Kommunen tragen

Was ist das Angehörigen-Entlastungsgesetz?

Im August 2019 wurde im Bundeskabinett das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe – kurz: Angehörigen-Entlastungsgesetz – verabschiedet. Mit diesem neuen Gesetz möchte die Bundesregierung Angehörige pflegebedürftiger Menschen entlasten, indem diese erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro einen Beitrag zu den Pflegekosten leisten müssen. Die Schwelle gilt immer pro Unterhaltspflichtigem, also pro Sohn oder Tochter der pflegebedürftigen Person. Die Neuregelung hat auch für Angehörige Gültigkeit, die bereits zahlen. Bisher mussten Kinder ab einer deutlich niedrigeren Einkommensgrenze für die Pflege ihrer Eltern aufkommen, sofern diese nicht eigene Mittel oder eine private Pflegeversicherung haben. Neben der finanziellen Entlastung der Betroffenen möchte das zuständige Arbeitsministerium durch das Gesetz auch wieder für mehr Solidarität und Zusammenhalt innerhalb der Gesellschaft sorgen.

Details des Gesetzes können Sie den FAQ zum Angehörigen-Entlastungsgesetz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entnehmen.

Finanzielle Mehrbelastung durch Pflegekosten

Gute Pflege ist in Deutschland leider nicht günstig: Der Eigenanteil für einen Platz im Seniorenheim kostete 2018 im Schnitt 1.830 Euro im Monat. Das kann zum Problem werden, wenn Pflegebedürftige selbst nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Zwar fließen auch Mittel aus der gesetzlichen Pflegeversicherung in die Betreuung, doch wenn diese nicht ausreichen, greift die Sozialhilfe ein. Das Sozialamt wiederum verpflichtet dann die Angehörigen zu Unterhaltszahlungen und somit zu einer Mehrbelastung durch die Beteiligung an den Pflegekosten.

Finanzielle Aspekte können letztlich auch dazu führen, dass einige Senioren sich gegen eine Pflege im Heim entscheiden. Sie leben weiterhin zu Hause, obwohl sie allein wohnen oder ihre Kinder nicht die Zeit oder die finanziellen Mittel haben, um sie zu pflegen.

Verbesserung für Kinder durch neue Einkommensgrenze

Bereits vor Verabschieden des Gesetzesentwurfes gab es Mindestgrenzen, unter denen Angehörigen selbst nicht durch Pflegekosten belastet werden durften. Bei alleinstehenden Kindern lag diese Grenze bei 21.600 Euro, bei Familien bei 38.800 Euro Jahresnettoeinkommen. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz setzt die Einkommensgrenze der Kinder nun auf ein Jahresbruttoeinkommen von mindestens 100.000 Euro hoch. Neu ist auch, dass das Einkommen des Ehepartners hierbei nicht angerechnet wird. Neben der finanziellen Entlastung soll es auch im bürokratischen Prozess eine deutliche Verbesserung geben.

Entlastungsgesetz gilt auch für Eltern von Kindern mit Behinderung

Auch für Eltern von Kindern mit Behinderung greift das Entlastungsgesetz. Wenn die Kinder bereits volljährig sind, können über das Angehörigen-Entlastungsgesetz Ansprüche geltend gemacht werden, die die Lebenssituation oder gesellschaftliche Eingliederung des Kindes fördern. Darunter fallen beispielsweise der barrierefreie Ausbau einer Wohnung oder die Kosten für einen Gebärdendolmetscher. Durch die Finanzierung einer dauerhaften Teilhabeberatung und eines größeren Ausbildungsbudgets möchte das Angehörigen-Entlastungsgesetz auch eine höhere gesellschaftliche Teilhabe sowie bessere berufliche Chancen für Menschen mit Behinderung ermöglichen.

Kommunen sollen für Leistung aufkommen

Die Finanzierung des Entlastungsgesetzes sollen die einzelnen Kommunen, die für gewöhnlich auch für die Leistung der Sozialhilfe zuständig sind, übernehmen. Das Bundessozialministerium schätzt die Mehrausgaben auf 300 Millionen Euro pro Jahr. Mit der weiter steigenden Zahl der Pflegebedürftigen drohen diese Kosten zukünftig stärker anzusteigen.

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz wird am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Fazit

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz befreit nicht nur die Angehörigen Pflegebedürftiger von einem finanziellen Mehraufwand, sondern bietet auch neue Chancen für die Integration von Menschen mit Behinderung. Auch die Betroffenen selbst werden durch das Gesetz finanziell und psychisch entlastet. 

Unabhängig von der Entlastung der Angehörigen gilt: Pflege ist teuer! Eine Betreuung in einem Pflegeheim in Deutschland kostet mehrere tausend Euro im Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt davon nur einen Teil ab. Heimbewohner müssen im Schnitt monatlich 1.830 Euro aus eigener Tasche für die Unterbringung aufbringen – Tendenz steigend. 

So bleibt die private Pflegeversicherung wie der PflegeStarter von Zurich unerlässlich. Sie ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Absicherung und ermöglicht ein würdevolles Leben.

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