Unfall-Rente: In diesen Fällen wird sie gezahlt
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Das Wichtigste kurz erklärt
- Die gesetzliche Unfall-Rente ist eine finanzielle Leistung, die nach einem Unfall Einkommensverluste ausgleicht, wenn bei bleibenden Gesundheitsschäden das Erreichen eines Invalidität von mindestens 50 % vorliegt.
- Die gesetzliche Unfall-Rente wird von der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse bei Arbeits- oder Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten gezahlt, basierend auf dem Jahresarbeitsverdienst und der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Eine private Unfall-Rente wird von privaten Unfallversicherern gezahlt.
- Die private Unfall-Rente greift bei dauerhafter Invalidität. Sie ist unabhängig davon, ob der Unfall beruflich oder privat passiert ist, und hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und einem festgestellten Invaliditätsgrad von mindestens 50 % ab.
- Die private Unfall-Rente von Zurich ist zudem unabhängig von der Altersrente und wird somit lebenslang in voller Höhe gezahlt. Die gesetzliche Unfall-Rente kann hingegen gekürzt werden, wenn die Summe aus Unfall-Rente und Altersrente eine festgelegte Höhe überschreitet.
In diesem Ratgeber
Was ist die gesetzliche Unfall-Rente?
Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfall-Rente
Wie wird die private Unfall-Rente berechnet?
Kann man eine Altersrente und eine Unfall-Rente gleichzeitig erhalten?
Wann wird eine Unfall-Rente gezahlt?
Wie lange wird eine Unfall-Rente gezahlt?
Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema „In diesen Fällen wird die Unfall-Rente gezahlt“
Was ist die gesetzliche Unfall-Rente?
Die Unfall-Rente ist eine finanzielle Leistung nach einem Unfall mit bleibendem Gesundheitsschaden. Sie dient dazu, im Versicherungsfall Einkommensverluste auszugleichen, die durch die Folgen des Unfalls entstehen. Voraussetzung ist eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ab einem bestimmten Grad. Die Höhe der Rente hängt von der Schwere der Beeinträchtigung und dem Einkommen vor dem Unfall ab. Ist die Erwerbsfähigkeit nur teilweise gemindert, kann eine Teilrente gezahlt werden, die proportional zur festgestellten MdE berechnet wird.
Grundsätzlich gibt es zwei Quellen für die Unfall-Rente: die gesetzliche und die private Unfallversicherung.
Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Unfall-Rente
Die Unfall-Rente bietet finanzielle Unterstützung bei unfallbedingter Invalidität. Dabei unterscheiden sich gesetzliche und private Unfallversicherungen in mehreren Aspekten.
Gesetzliche Unfallversicherung
- Träger der Unfall-Rente:
Die gesetzliche Unfall-Rente wird von der Berufsgenossenschaft (BG) oder der Unfallkasse gezahlt. - Versicherte Personen:
Die gesetzliche Unfall-Rente oder die BG-Unfall-Rente schützt Arbeitnehmer, Schüler, Studierende und Kindergartenkinder während beruflicher Tätigkeiten oder auf Bildungswegen. Selbstständige und Hausfrauen sind in der Regel nicht erfasst. - Leistungsumfang:
Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Sie konzentriert sich insbesondere auf Rehabilitation, Wiedereingliederung und die Unterstützung bei langfristigen Einschränkungen. - Invaliditätsgrad:
Eine gesetzliche Unfall-Rente wird gewährt, wenn eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 % festgestellt wird. - Höhe der Unfall-Rente:
Die Höhe richtet sich nach dem vorherigen Jahresarbeitsverdienst und beträgt bei vollständiger Erwerbsminderung bis zu zwei Drittel dieses Einkommens. - Dauer der Zahlungen:
Die Unfall-Rente wird gezahlt, solange die Invalidität besteht. Sie endet bei Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit oder mit dem Eintritt in die Altersrente.
Private Unfall-Rente
- Träger der Unfall-Rente:
Eine private Unfall-Rente wird von privaten Unfallversicherern wie Zurich gezahlt. Sie greift bei Unfällen, die unabhängig von beruflichen Tätigkeiten auftreten – etwa in der Freizeit, im Haushalt oder bei sportlichen Aktivitäten –, sofern die im Vertrag vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. - Versicherte Personen:
Die private Unfallversicherung kann von jeder Person abgeschlossen werden und bietet umfassenden Schutz, unabhängig von Beruf, Tätigkeit oder spezifischen Lebensumständen. - Leistungsumfang:
Die private Unfallversicherung deckt alle Unfälle weltweit und rund um die Uhr ab, auch in der Freizeit oder im Haushalt. - Invaliditätsgrad:
Die private Unfall-Rente von Zurich wird ab einem Invaliditätsgrad von 50 % gezahlt. - Höhe der Unfall-Rente:
Die Höhe der privaten Unfall-Rente wird individuell vereinbart. Sie hängt unter anderem von der im Vertrag festgelegten Versicherungssumme ab. - Dauer der Zahlungen
Die Unfall-Rente wird entsprechend den Vertragsbedingungen gezahlt. Die Zahlung erfolgt lebenslang, solange die Invalidität über der bedingungsgemäß genannten Grenze fortbesteht. Bei der Zurich PrivatSchutz Unfallversicherung liegt diese bei 50 %.
Wie wird die private Unfall-Rente berechnet?
Die private Unfall-Rente bietet finanzielle Unterstützung bei unfallbedingter Invalidität. Die Berechnung dieser Rente basiert auf folgenden Faktoren:
- Vereinbarte monatliche Rentenhöhe: Bei Vertragsabschluss legen Sie die gewünschte Rentensumme fest, die Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Eine mögliche Staffelung der Auszahlung und der Fälligkeitszeitpunkt variiert ja nach Versicherer und Wahl des Tarifs.
- Invaliditätsgrad: Bei der PrivatSchutz Unfallversicherung der Zurich erfolgt die Auszahlung der vollen Unfall-Rente ab einem Invaliditätsgrad von 50 %, der im Vertrag definiert ist. Eine Abstufung oder gestaffelte Auszahlung gibt es nicht.
Kann man eine Altersrente und eine Unfall-Rente gleichzeitig erhalten?
Grundsätzlich ist es möglich, eine Altersrente und eine Unfall-Rente gleichzeitig zu erhalten. Allerdings gibt es Unterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten Unfall-Rente.
Die gesetzliche Unfallversicherung kann die Unfall-Rente kürzen, wenn die Gesamtleistung aus Altersrente und Unfall-Rente bestimmte Einkommensgrenzen überschreitet.
Bei der privaten Unfall-Rente besteht dieser Zusammenhang nicht. Die private Unfall-Rente wird auf Grundlage der vereinbarten Bedingungen gezahlt und ist unabhängig von der gesetzlichen Altersrente. Sie bleibt in voller Höhe bestehen, selbst wenn der Versicherungsnehmer zusätzlich eine Altersrente bezieht.
Die private Unfallversicherung bietet somit zusätzlich finanzielle Sicherheit im Alter, wenn ein Unfall zu dauerhafter Invalidität führt.
Wann wird eine Unfall-Rente gezahlt?
Wann eine Unfall-Rente gezahlt wird, ist abhängig davon, ob sie aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs oder aufgrund einer privaten Absicherung gezahlt wird.
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt eine Unfall-Rente, wenn:
- Arbeitsunfälle oder Wegeunfälle eintreten oder eine Berufskrankheit vorliegt.
- die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) dauerhaft mindestens 20 % beträgt.
- der Unfall im beruflichen Kontext oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit geschieht.
- Die Höhe der Rente richtet sich nach dem Grad der MdE und dem vorherigen Jahresarbeitsverdienst. Die Unfall-Rente gleicht Einkommensverluste aus, die durch die Unfallfolgen entstehen.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer erleidet bei einem Arbeitsunfall eine dauerhafte MdE von 30 %. Die gesetzliche Unfall-Rente wird in diesem Fall entsprechend der Berechnungsgrundlage gezahlt.
Die private Unfallversicherung zahlt eine Unfall-Rente, wenn:
- der Versicherte einen Unfall erleidet, der zu einer dauerhaften Invalidität führt.
- der vertraglich vereinbarte Invaliditätsgrad von 50 % erreicht wird.
- Die Höhe und Auszahlung der Rente hängen von der im Vertrag festgelegten Versicherungssumme ab.
- Die private Unfall-Rente greift unabhängig davon, ob der Unfall beruflich oder privat passiert ist, rund um die Uhr – auch weltweit.
Beispiel: Ein Versicherungsnehmer hat eine private Unfall-Rente von 1.500 EUR pro Monat vereinbart. Bei einem Unfall führt eine dauerhafte Invalidität von 60 % zur Auszahlung der vollen monatlichen Rente.
Wie lange wird eine Unfall-Rente gezahlt?
Eine Unfall-Rente wird gezahlt, solange die Voraussetzungen dafür bestehen.
In der privaten Unfallversicherung von Zurich erhalten Versicherte die Rente, wenn die Invalidität dauerhaft über einem Invaliditätsgrad von 50 % liegt. Bleibt dieser Grad ein Leben lang bestehen, zahlt die private Versicherung die Unfall-Rente lebenslang. Der Anspruch endet nur, wenn die Invalidität durch Heilung oder Rehabilitation unter den festgelegten Grad von 50 % fällt.
Es gibt auch Anbieter, die die Unfall-Rente schon ab einem niedrigeren Invaliditätsgrad auszahlen, und auch gestaffelte Leistungen ja nach Invaliditätsgrad sind möglich.
In der gesetzlichen Unfallversicherung gelten ähnliche Regelungen. Die gesetzliche Unfall-Rente fließt, solange eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 % vorliegt. Ändert sich der Gesundheitszustand, prüft der Unfallversicherungsträger regelmäßig den Grad der MdE und passt die Rente gegebenenfalls an.
Verstirbt der Rentenberechtigte infolge des Unfalls oder einer Berufskrankheit, kann die gesetzliche Unfall-Rente in eine Hinterbliebenenrente umgewandelt werden. Ehepartner oder Kinder erhalten dann finanzielle Unterstützung, die abhängig vom Jahresarbeitsverdienst und den gesetzlichen Regelungen gilt.
Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema „In diesen Fällen wird die Unfall-Rente gezahlt“
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Wann bekommt man eine Unfall-Rente?
- Gesetzliche Unfallversicherung: Sie zahlt eine Unfall-Rente, wenn ein Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 % führt.
- Private Unfallversicherung: Sie leistet eine Unfall-Rente, wenn ein Unfall zu einer dauerhaften Invalidität führt, die den bedingungsgemäß festgelegten Invaliditätsgrad, bei Zurich 50 %, erreicht oder übersteigt
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Kann man die Unfall-Rente rückwirkend erhalten?In der gesetzlichen Unfallversicherung kann eine Unfall-Rente rückwirkend gewährt werden, beispielsweise nach Klärung des Sachverhalts. Dabei werden gemäß § 44 Abs. 1 SGB I Zinsen von 4 % gezahlt.
In der privaten Unfallversicherung variieren die Bedingungen für rückwirkende Zahlungen je nach Versicherer und Vertragsbedingungen. Grundsätzlich ist es wichtig, Unfälle umgehend zu melden, um den Versicherungsschutz vollständig zu nutzen. -
Was zählt zum Jahresarbeitsverdienst?Zum Jahresarbeitsverdienst (JAV) zählen alle Bruttoeinkünfte des Versicherten aus abhängiger Beschäftigung in den zwölf Monaten vor dem Unfallereignis, einschließlich regelmäßiger Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
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Kann eine Unfall-Rente gekürzt werden?
Gesetzliche Unfall-Rente: Ja, sie kann gekürzt werden, wenn die Summe aus Unfall-Rente und anderen Renten, beispielsweise der gesetzlichen Altersrente, bestimmte Grenzbeträge überschreitet.
Private Unfall-Rente: Es erfolgt keine Kürzung, da sie unabhängig von anderen Renten gezahlt wird. Die Unfall-Rente aus der privaten Unfallversicherung ist zu versteuern. Die Invaliditätsleistung dagegen ist steuerfrei.
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Geht die Unfall-Rente nach Tod an den hinterbliebenen Ehepartner über?
Gesetzliche Unfall-Rente: Nach dem Tod des Versicherten können Hinterbliebene wie der Ehepartner Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben, die sich prozentual aus der bisherigen Unfall-Rente berechnet.
Private Unfall-Rente: Sie endet in der Regel mit dem Tod des Versicherten; ob und welche Leistungen an Hinterbliebene gezahlt werden, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen der Anbieter ab. Bei Zurich endet die Zahlung mit Eintritt des Todes.
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Was ist der Unterschied zwischen Verletztenrente und gesetzlicher Unfall-Rente?Der Unterschied zwischen Verletztenrente und Unfall-Rente liegt in der Art und Dauer der Leistung: Verletztengeld wird als kurzfristige Lohnersatzleistung gezahlt, solange der Versicherte nach einem Unfall arbeitsunfähig ist und keine Erwerbstätigkeit ausüben kann. Die Unfall-Rente hingegen wird bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit (ab 20 %) gezahlt und dient als langfristiger Einkommensausgleich.