Leistungen der privaten Unfallversicherung
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Das Wichtigste kurz erklärt
- Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die während der Arbeit oder in der Universität/Schule/Kindertagesstätte passieren sowie auf dem Weg dorthin oder zurück. Man spricht vom Arbeitsunfall oder Wegeunfall.
- Die private Unfallversicherung leistet darüber hinaus, wenn Sie privat einen Unfall erleiden, etwa beim Sport, im Haushalt oder unterwegs.
- Wichtige Leistungen der privaten Unfallversicherung sind zum Beispiel die Invaliditätsleistung, die Unfall-Rente und das Krankenhaustagegeld.
Was sind die Leistungen der privaten Unfallversicherung?
Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, die sich nur auf Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin bezieht, gilt der Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung darüber hinaus umfassend bei Unfällen im privaten Umfeld, in der Freizeit und in der Regel auf Reisen weltweit. Diese Leistungen finden Sie bei der privaten Unfallversicherung:
- Invaliditätsleistung
- lebenslange Unfall-Rente
- Todesfallleistung
- Unfall-Assistance mit Reha-, Hilfs- und Pflegeleistungen
- Übergangsleistung
- Sofortleistungen
- Krankenhaustagegeld inklusive Genesungsgeld
- Bergungskosten
- kosmetische Operationen
Leistungen der Zurich Unfallversicherung
Für die Optimierung Ihres Unfallschutzes können Sie bei der privaten Unfallversicherung zwischen dem Basis-Tarif und dem Top-Tarif wählen.
Je nach gewähltem Tarif sind folgende Leistungen bei Gesundheitsschäden nach einem Unfall enthalten:
- Invaliditätsleistung beispielsweise mit einer Invaliditätsgrundsumme von 100.000 EUR; bei Verlust oder Funktionsausfall eines Körperteils regelt die Gliedertaxe, wie viel Geld Ihnen zusteht
- Wiederkehrende Zahlung der Invaliditätsgrundsumme alle 10 Jahre ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent
- monatliche Unfall-Rente ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent
- Todesfallleistung
- Krankenhaustagegeld inklusive Genesungsgeld
- Unfall-Assistance mit Reha-Management
- Tagegeld (nur im Top-Tarif wählbar)
- Zusatzbaustein Knochenbruch mit 1.000 EUR Sofortleistung, auch bei Muskel- oder Bänderriss (nur im Top-Tarif wählbar)
- Bergungskosten (bis 75.000 EUR im Top-Tarif, bis 20.000 EUR im Basis-Tarif)
- kosmetische Operationen (bis 75.000 EUR im Top-Tarif, bis 20.000 EUR im Basis-Tarif)
Was ist für Versicherungen ein Unfall?
Versicherungen definieren den Begriff „Unfall“ so:
„Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“
Das bedeutet zum einen, dass Sie den Unfall innerhalb einer kurzen Zeitspanne erleiden und nicht Gesundheitsschäden etwa durch eine dauerhafte Belastung im Sport entstehen. Unfälle im Straßenverkehr wie auch Schädigungen durch herabstürzende Gegenstände sind gemeint mit der Formulierung „von außen auf (den) Körper wirkend“. Zuletzt darf der Unfall nicht willentlich verursacht worden sein.
Ist eines dieser Kriterien, die einen Unfall definieren, nicht erfüllt, zahlt die Versicherung normalerweise nicht.
Was zählt nicht als Unfall?
Treiben Sie beispielsweise Sport und belasten immer wieder ungünstig Ihre Knie, sodass diese geschädigt werden und Sie eine Operation benötigen, gilt dies nicht als Unfall.
Wann bezahlt die private Unfallversicherung?
Die private Unfallversicherung zahlt, wenn es sich eindeutig und nachweislich um einen Unfall handelt, der den Kriterien eines „plötzlich und von außen auf den Körper einwirkenden Ereignisses“ entspricht, das nicht willentlich herbeigeführt wurde.
So haben Sie Anspruch auf Zahlungen, wenn Sie infolge eines Unfalls dauerhafte körperliche oder psychische Beeinträchtigungen davontragen. Das kann zum Beispiel auch der Fall sein, wenn Sie beim Renovieren von der Leiter fallen, dabei unglücklich auf der Wirbelsäule aufkommen und bleibende Beeinträchtigungen durch Wirbelfrakturen Folgen des Sturzes sind. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf die vertraglich festgelegte Versicherungssumme. Im Rahmen des Unfalles übernehmen wir auch entstandene Kosten, wie z.B. Bergungskosten.
Wann zahlt die private Unfallversicherung nicht?
Kommt es zu den oben genannten körperlichen oder geistigen Schäden nach einem Unfall, kann es dennoch sein, dass die private Unfallversicherung nicht zahlt. Und zwar dann, wenn diese beispielsweise unter folgenden Umständen entstanden sind:
- Alkohol- oder Drogenmissbrauch
- Verüben einer Straftat
- vorsätzlich herbeigeführte Unfälle
- Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen
- Krieg (nach Ablauf von 30 Tagen im Top-Tarif, nach 7 Tagen im Basis-Tarif)
Wann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur, wenn Ihnen an Ihrem Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit und zurück ein Unfall passiert. Das gilt ebenso für Kinder, Jugendliche und Studenten in Kita, Schule und Universität.
Ebenso greift der gesetzliche Versicherungsschutz bei einem Unfall während eines Betriebsausflugs.
Wer ist nicht gesetzlich unfallversichert?
Die gesetzliche Unfallversicherung sichert nur Arbeitnehmer ab – Selbstständige und Freiberufler verfügen nicht automatisch über diesen Versicherungsschutz, können sich aber freiwillig bei der Berufsgenossenschaft versichern.
Für Beamte gilt die gesetzliche Unfallversicherungspflicht ebenfalls nicht, sie sind über die Beamtenversorgung abgesichert.
Mit dem Eintritt in die Rente erlischt der Schutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung auch für ehemals angestellte Arbeitnehmer.
Häufige Fragen zu den Leistungen der Unfallversicherung
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Was zahlt die Unfallversicherung bei Knochenbruch?
Bleiben nach einem Knochenbruch keine dauerhaften Schädigungen zurück, zahlt die Unfallversicherung häufig gar nicht. Bei Zurich profitieren Sie im Top-Tarif jedoch von der Sofortleistung Knochenbruch – hier stehen Ihnen im Falle eines Knochenbruchs oder Muskel- sowie Bänderrisses 1.000 EUR Sofortleistung zu.
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Für wen lohnt sich eine private Unfallversicherung?
Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung lohnt sich für viele Personengruppen, die aufgrund ihrer beruflichen Situation (als Selbstständige zum Beispiel) oder ihres Risikoprofils besonderen Schutz benötigen. Dazu gehören:
- Kinder (viele Gefahrenquellen)
- Familien (Risiko: Ausfall des Hauptverdieners)
- junge Erwachsene (führen ein aktives Leben)
- ältere Menschen (erhöhte Sturzgefahr durch zunehmende körperliche Einschränkungen)
- Freiberufler/Selbstständige (kein gesetzlicher Unfallschutz)
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Was kann ich alles der Unfallversicherung melden?Ihrer privaten Unfallversicherung können Sie alle Unfälle melden, welche Ihnen im privaten und beruflichen Umfeld zustoßen. Arbeits- oder Wegeunfälle melden Sie zusätzlich der gesetzlichen Unfallversicherung.
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Ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen, die mit der Arbeit zu tun haben. Da jedoch die meisten Unfälle beim Sport, im Haushalt oder sonst in der Freizeit passieren, ist eine private Unfallversicherung sinnvoll, um den Versicherungsschutz zu optimieren.
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Ist ein Muskelfaserriss ein Unfall?Entsteht ein Muskelfaserriss durch plötzliche Einwirkung von außen oder durch erhöhte Kraftanstrengung – etwa beim Fußballspielen –, gilt dies als Unfall. Ist die Schädigung dagegen die Folge einer dauerhaften Überlastung, zahlt die Unfallversicherung in der Regel nicht.
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Kann man einen Unfall nachträglich bei der Unfallversicherung melden?Im Unterschied zu anderen Versicherungen müssen Sie Ihrer Unfallversicherung den Schaden nicht sofort melden. Da die Unfallversicherung ohnehin vor allem bei dauerhaften Unfallfolgen zahlt, muss erst mal feststehen, welche Schäden sich als längerfristig herausstellen. Daher gilt in der Regel eine Meldefrist von 18 Monaten (Basis-Tarif) und 30 Monate im Top-Tarif. Nach Ablauf der Frist haben Sie keinen Anspruch mehr auf eine Leistung der privaten Unfallversicherung.