Unfallversicherung steuerlich absetzen

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Zuletzt aktualisiert : 11.08.2023
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Eine private Unfallversicherung lässt sich von der Steuer absetzen. Sie zählt zu den allgemeinen Vorsorgeaufwendungen, für die der Gesetzgeber den Höchstbetrag von 1.900 Euro für Angestellte, Beamte, Rentner und Pensionäre und 2.800 Euro für Selbstständige festgelegt hat.
  • Selbstständige können die Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen auch als Werbungskosten geltend machen.
  • Eine Unfallversicherung, die zugleich den privaten und beruflichen Bereich abdeckt, wird in der Steuererklärung je zur Hälfte als Vorsorgeleistung und Werbungskosten angegeben.

Was ist eine private Unfallversicherung?

Wer sich vor den finanziellen Folgen bleibender Schäden nach einem Unfall schützen will, setzt neben der gesetzlichen Unfallversicherung zusätzlich auf eine private Absicherung. Denn die gesetzliche Versicherung bietet bei Arbeitsunfällen oder auf dem Arbeitsweg Schutz. Kinder haben während der Zeit im Kindergarten, in der Schule und der Universität ebenfalls Versicherungsschutz. Auch der Hin- und Rückweg ist versichert.

In allen anderen Situationen greift nur eine private Unfallversicherung, die im Fall einer Invalidität durch einen Unfall eine vorher vereinbarte Kapitalleistung und/oder eine Rente auszahlt.
Die Beiträge zur privaten Unfallversicherung sind steuerlich absetzbar.

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Unfallversicherung

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Was sind die Voraussetzungen, um eine private Unfallversicherung von der Steuer abzusetzen?

Um die private Unfallversicherung von der Steuer absetzen zu können, müssen folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie beziehen im Steuerjahr ein steuerpflichtiges Einkommen.
  • Sie haben im Steuerjahr eine laufende Unfallversicherung.
  • Der Höchstbetrag für die allgemeinen Vorsorgeaufwendungen wurde noch nicht mit Beiträgen für andere Versicherungen überschritten.
  • Sie haben einen gültigen Nachweis über Ihre Unfallversicherung.

Was sind die möglichen Höchstbeiträge für die private Unfallversicherung?

Die Beiträge zu einer privaten Unfallversicherung gelten als Vorsorgeaufwendungen. Hierzu zählen zudem die Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Risikolebensversicherung sowie Leistungen zur Zusatzversorgung wie die Riester-Rente.

Für die Vorsorgeaufwendungen hat der Gesetzgeber Höchstbeträge für Steuerpflichtige festgelegt. Bei der Festlegung wird zwischen Selbstständigen, Angestellten, Beamten, Rentnern oder auch Pensionären unterschieden.

  • Angestellte, Beamte, Rentner und Pensionäre
    Für Angestellte, Beamte, Rentner und Pensionäre ist für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen der Höchstbetrag auf 1.900 Euro/Jahr beschränkt (Stand 2023).
  • Selbstständige
    Für Selbstständige, die selbst für ihre Kranken- und Pflegeversicherung aufkommen müs-sen, gilt ein Höchstbetrag von 2.800 Euro/Jahr (Stand 2023).
  • Ehepaare
    Bei Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern, die ihr Einkommen zusammen veranlagen, werden die Höchstbeträge entsprechend addiert, zum Beispiel 1.900 Euro (für angestellten Ehemann) + 2.800 Euro (für freiberufliche Ehefrau) = 4.700 Euro.
  • Ein Beispiel
    Als Selbstständiger zahlt Marius T. 1.500 Euro im Jahr für die gesetzliche Krankenversicherung, 150 Euro für die Pflegeversicherung und 78 Euro für eine private Haftpflichtversicherung. Zieht er diese Beträge von dem Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen von 2.800 Euro ab, bleiben ihm noch 1.072 Euro für weitere, absetzbare Vorsorgeaufwendungen wie zum Beispiel die private Unfallversicherung.

Wo trägt man die Unfallversicherung bei der Steuererklärung ein?

Wo Sie die Unfallversicherung in der Steuererklärung eintragen müssen, hängt davon ab, in welchem Lebensbereich Sie die Police nutzen.

Privat: Wenn die Unfallversicherung als private Vorsorge für den Versicherungsnehmer dient, wird sie als Sonderausgabe betrachtet. In diesem Fall tragen Sie die Beiträge in Zeile 50 der Anlage „Vorsorgeaufwand“ ein.

Beruflich: Wenn Arbeitnehmer die Versicherungsbeiträge als berufliche Ausgaben von der Steuer absetzen möchten, müssen sie diese in der Anlage N (Zeile 46–48) als weitere Werbungskosten angeben. Selbstständige können die Beiträge hingegen als Betriebsausgaben verbuchen, was dazu führt, dass ihr steuerpflichtiger Gewinn reduziert wird. Hierfür können sie die Beiträge in der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) angeben.

Privat und beruflich: Wird die Unfallversicherung privat und beruflich genutzt, werden in der Regel 50 Prozent als Vorsorgeaufwendung und 50 Prozent als Werbungskosten angegeben.

Nachweise, um die Unfallversicherung von der Steuer abzusetzen

Um die Unfallversicherung von der Steuer abzusetzen, müssen Sie Ihrer Steuererklärung einen Nachweis über die geleisteten Beiträge im entsprechenden Steuerjahr anfügen. Diesen erhalten Sie normalerweise automatisch von Ihrer Versicherung oder über den Online-Service.

Falls nicht, können Sie die Versicherung kontaktieren und darum bitten. Alternativ reicht manchmal auch der Versicherungsvertrag zusammen mit den Belegen der Kontoauszüge. Das Finanzamt kann so nachvollziehen, dass die Beiträge gezahlt wurden. Darüber hinaus sollte man die jeweiligen Aufbewahrungsfristen beachten.

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Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Unfallversicherung steuerlich absetzen, digital oder vor Ort.

Die häufigsten Fragen zum Thema Unfallversicherung steuerlich absetzen

  • Kann eine private Unfallversicherung von der Steuer abgesetzt werden?
    Ja, eine private Unfallversicherung lässt sich prinzipiell von der Steuer absetzen. Sie kann als sonstige Vorsorgeleistung geltend gemacht werden, wenn der Höchstbetrag von 1.900 Euro (für Selbstständige) oder 2.800 Euro (für Angestellte, Beamte, Pensionäre) nicht überschritten wird. Selbstständige können die Versicherung unter Umständen auch als Werbungskosten geltend machen.
  • Wann gehört eine Unfallversicherung zu den Werbungskosten?
    Selbstständige können eine private Unfallversicherung als Werbungskosten absetzen, wenn sie mit der Police ausschließlich berufliche Unfälle absichern.
  • Können Selbstständige auch Sachversicherungen wie die Kasko-Versicherung absetzen?
    Ja, im Gegensatz zu Angestellten können Selbstständige auch die Kfz-Haftpflichtversicherung absetzen. Voraussetzung: Sie nutzen Ihr Auto beruflich.
  • Kann man die Unfallversicherung der Kinder steuerlich absetzen?
    Ja, Eltern, die eine private Unfallversicherung für Kinder abgeschlossen haben, können die Beiträge hierfür in der Steuererklärung angeben.
  • Zahlt man auf die Leistungen einer Unfallversicherung Steuern?
    Die private Unfallversicherung bietet größtenteils steuerfreie Leistungen an, wie zum Beispiel die Invaliditätssumme als Kapitalleistung. Allerdings unterliegen Rentenzahlungen aus einer Unfallrente der Einkommenssteuer und der Ertragsanteil muss entsprechend dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.

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