E-Scooter-Zulassung
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Das Wichtigste kurz erklärt
- Sie müssen Ihren E-Scooter nicht bei der Zulassungsstelle anmelden. Ein Haftpflichtversicherungsnachweis reicht aus.
- Nach Abschluss einer Haftpflichtversicherung erhalten Sie eine selbstklebende Versicherungsplakette, die Sie gut sichtbar am hinteren Teil des E-Scooters anbringen müssen.
- Achten Sie zudem darauf, dass Ihr E-Scooter über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügt, da diese die Nutzung im Straßenverkehr erlaubt. Andernfalls ist der Betrieb nicht zulässig.
- Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an. Die einzigen Kosten entstehen durch die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, deren Höhe Sie bei Ihrem Versicherer berechnen können.
In diesem Ratgeber
Muss man einen E-Scooter anmelden?
E-Scooter-Zulassung und Allgemeine Betriebserlaubnis
Voraussetzungen für die Straßenzulassung eines E-Scooters
Wie melden Sie einen E-Scooter an?
Was kostet die Anmeldung eines E-Rollers?
Welche Versicherung eignet sich für die E-Scooter-Anmeldung?
Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema E-Scooter-Zulassung
Muss man einen E-Scooter anmelden?
E-Scooter müssen in Deutschland nicht im klassischen Sinne angemeldet werden wie Autos oder Motorräder. Allerdings ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Versicherung deckt Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden ab, die Sie anderen mit Ihrem Elektroroller zufügen.
Nach Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie eine Versicherungsplakette, die Sie an Ihrem E-Scooter anbringen müssen. Ohne diese Plakette ist das Fahren mit dem E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt. Anders als bei Autos ist jedoch keine Anmeldung bei der Zulassungsstelle notwendig. Es entfällt auch die Pflicht zur Zahlung einer Kfz-Steuer. Dennoch muss der E-Scooter alle gesetzlichen Vorgaben für den Straßenverkehr erfüllen, beispielsweise eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzen.
E-Scooter-Zulassung und Allgemeine Betriebserlaubnis
Für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ist es zwingend erforderlich, dass Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen. Diese wird vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) ausgestellt und bestätigt, dass der E-Scooter den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Modelle ohne ABE sind nicht zugelassen und dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden. Dies betrifft häufig preiswerte Importmodelle aus Asien.
Die Allgemeine Betriebserlaubnis muss beim Kauf des E-Scooters vorliegen oder vom Hersteller bereitgestellt werden.
Voraussetzungen für die Straßenzulassung eines E-Scooters
Ein E-Scooter muss mehrere Voraussetzungen erfüllen, um im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden zu dürfen. Eine wichtige Grundlage ist die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Sie bestätigt, dass das Fahrzeug die technischen und gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Technische Anforderungen
Damit Ihr E-Scooter straßentauglich ist, müssen die folgenden Vorgaben eingehalten werden:
- Höchstgeschwindigkeit: Der Scooter darf maximal 20 km/h fahren.
- Abmessungen: Eine Breite bis 70 cm, Höhe bis 140 cm, Länge bis 200 cm darf nicht überschritten werden.
- Maximale Motorleistung: Der Motor darf höchstens 500 Watt leisten.
- Gewicht: Das Gesamtgewicht des Scooters darf 55 kg nicht überschreiten.
- Lenkstange: Der Scooter muss mit einer Lenkstange ausgestattet sein.
- Bremsen: Es sind zwei unabhängige Bremsen vorgeschrieben.
- Beleuchtung: Ein funktionierendes Beleuchtungssystem vorne und hinten ist Pflicht.
- Klingel: Der E-Scooter muss eine betriebsbereite Klingel haben.
Versicherungspflicht
Zusätzlich unterliegt jeder straßenzugelassene E-Scooter der Versicherungspflicht. Es muss eine Haftpflichtversicherung oder eine E-Scooter-Versicherung abgeschlossen werden, die mit einer Versicherungsplakette (oft auch Versicherungskennzeichen genannt) nachgewiesen wird. Dieses kleine, selbstklebende Kennzeichen müssen Sie gut sichtbar am Fahrzeug anbringen.
Wie melden Sie einen E-Scooter an?
E-Scooter kaufen und einfach losfahren – das ist keine gute Idee. Bevor Sie mit Ihrem E-Roller am Straßenverkehr teilnehmen, sind folgende Schritte nötig.
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) prüfen: Diese sollte entweder beim Kauf beigelegt sein oder vom Hersteller bereitgestellt werden. Fehlt die ABE, können Sie den Hersteller kontaktieren. In Ausnahmefällen ist eine Einzelbetriebserlaubnis möglich. Diese müssen Sie jedoch individuell beantragen, beispielsweise über eine Prüforganisation wie dem TÜV oder der Dekra.
- Haftpflichtversicherung abschließen: Sie übernimmt Schäden, die Sie anderen mit Ihrem E-Roller zufügen.
- Versicherungsplakette erhalten: Nach Abschluss der Haftpflichtversicherung erhalten Sie eine Versicherungsplakette. Diese Plakette dient als Nachweis Ihrer Versicherungspflicht und wird jährlich erneuert.
- Plakette anbringen: Befestigen Sie die selbstklebende Plakette gut sichtbar am hinteren Teil Ihres E-Scooters.
- Technische Funktionen prüfen: Überprüfen Sie vor der ersten Fahrt, ob Ihr E-Scooter alle vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen erfüllt. Dazu zählen unter anderem funktionstüchtige Bremsen, Beleuchtung, eine Klingel und eine Lenkstange.
- Scooter registrieren (falls gewünscht): Eine Registrierung des E-Scooters, beispielsweise bei einer Prüforganisation oder Behörde, ist in Deutschland nicht erforderlich. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie den Scooter freiwillig registrieren lassen, etwa als zusätzliche Absicherung im Falle eines Diebstahls.
- Losfahren: Nach Anbringung der Versicherungsplakette ist Ihr E-Scooter startklar und einsatzbereit für den Straßenverkehr.
Was kostet die Anmeldung eines E-Rollers?
Die Anmeldung eines E-Scooters ist unkompliziert und verursacht keine zusätzlichen Gebühren, da keine Zulassung bei der Kfz-Zulassungsstelle notwendig ist. Kosten entstehen ausschließlich für die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.
Die Höhe der Prämie richtet sich nach den folgenden Faktoren:
- Alter des jüngsten Fahrers: Jüngere Fahrer zahlen in der Regel mehr, da sie statistisch ein höheres Risiko darstellen. Hinweis: Das Mindestalter für das Fahren eines E-Scooters in Deutschland beträgt 14 Jahre.
- Zusätzliche Kaskoversicherung: Wenn Sie im Rahmen der Zurich E-Scooter-Versicherung neben der Haftpflichtversicherung auch eine Kaskoversicherung abschließen, steigen die Kosten. Die Kasko deckt zum Beispiel Diebstahl, Vandalismus oder Schäden am E-Scooter ab.
- Versicherungsbeginn: Das Versicherungsjahr startet am 1. März und endet am 28./29. Februar des Folgejahres. Schließen Sie die Versicherung nach dem 1. März ab, wird die Prämie anteilig berechnet.
Nutzen Sie den Zurich Online-Rechner, um den idealen Versicherungsschutz zu ermitteln und die Kosten sofort zu berechnen.
Welche Versicherung eignet sich für die E-Scooter-Anmeldung?
Für die Anmeldung eines E-Scooters brauchen Sie eine Haftpflichtversicherung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn Sie mit dem E-Scooter Schäden bei anderen verursachen.
Zurich bietet Ihnen eine spezielle E-Scooter-Versicherung. Sie umfasst zwei wichtige Bausteine:
- die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, die Sie vor finanziellen Ansprüchen Dritter im Falle von Personen-, Sach- und Vermögensschäden bewahrt.
- eine Kaskoversicherung, die bei Schäden am eigenen E-Scooter und Akku greift. Sie erstattet zum Beispiel im Fall von elektronischen Schäden oder Elementarschäden die Reparaturkosten für Ihren E-Scooter bis maximal zum Wiederbeschaffungswert. Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust bezahlt die Kaskoversicherung den Neupreis für einen vergleichbares
Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema E-Scooter-Zulassung
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Wie bekomme ich eine Zulassung für einen E-Scooter?Sie brauchen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für den E-Scooter. Diese stellt sicher, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die ABE erhalten Sie vom Hersteller oder der zuständigen Behörde.
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Was brauche ich, um einen E-Scooter zuzulassen?Sie benötigen die ABE und eine Haftpflichtversicherung. Die Versicherung stellt Ihnen dann eine Versicherungsplakette aus. Diese müssen Sie gut sichtbar am E-Scooter anbringen.
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Benötige ich in Deutschland eine Versicherung für einen E-Roller?Ja, Sie benötigen eine Haftpflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Police schützt Sie vor finanziellen Forderungen bei Schäden, die Sie verursachen. Ohne Haftpflichtversicherung dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
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Was kostet eine ABE für einen E-Scooter?Die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist in der Regel im Kaufpreis des E-Scooters enthalten. Fehlt diese, können Sie versuchen, eine Einzelbetriebserlaubnis beim TÜV oder der DEKRA zu beantragen. Die Kosten für dieses Gutachten betragen zwischen 200 und 300 EUR.
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Was passiert, wenn man mit dem E-Scooter auf dem Gehweg fährt?Das Fahren auf dem Gehweg ist verboten. Bei Verstößen drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg. Außerdem kann Ihre Versicherung bei einem Unfall die Zahlung verweigern.