E-Scooter – worauf Sie bei Kauf und Zulassung achten sollten
E-Scooter kaufen – das Wichtigste kurz erklärt
- Seit Juni 2019 sind E-Scooter in Deutschland zugelassen. Sie müssen über eine Allgemeine Betriebserlaubnis und eine Straßenzulassung verfügen und haftpflichtversichert sein (Versicherungsplakette).
- Es gibt keine Helmpflicht, aber andere wichtige Regeln wie die 0,5-Promille-Grenze und ein Mindestalter von 14 Jahren.
- Beim Kauf sollten Sie auf wichtige Sicherheitsaspekte und Qualität achten.
- Hochwertige E-Scooter sichern Sie am besten über eine E-Scooter Versicherung ab.
eScooter, Elektroroller, E-Tretroller ...
... all das sind Namen für das selbe Gefährt. Die offizielle, seit Juni 2019 geltende gesetzliche Verordnung nennt sie „Elektrokleinstfahrzeuge“. Auch eine Abkürzung gibt es natürlich schon: EKF – analog zum PKW und LKW.
Definiert sind E-Tretroller demnach als Kraftfahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange (Hoverboards oder Skateboards mit E-Antrieb sind also nicht gemeint) und einer Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h. Wer sich einen E-Scooter kaufen möchte, sollte zudem auf die zulässigen Maße achten: Die Stange misst mindestens 50 cm bei Rollern mit Sitz und mindestens 70 cm bei den E-Scootern ohne Sitz. Zugleich ist die Höhe auf 1,40 m begrenzt, die Länge auf 2 m. Die Motorleistung beträgt in der Regel maximal 500 W, das Gewicht höchstens 55 kg.
Innerhalb dieser Vorgaben das individuell passende Modell zu finden, ist gar nicht so einfach. Überlegen Sie sich genau, wofür Sie den E-Scooter einsetzen möchten. Die leichtesten Fahrzeuge kommen auf 7,5 kg. Solche Roller können Sie auch in der U-Bahn oder im Bus mitnehmen. Andererseits leidet unter dem geringen Gewicht oft auch der Komfort und die Qualität. Hochwertige Roller aus Metall bringen schon mal 16 kg auf die Waage. Dafür liegen sie oft besser auf der Straße und auch die Reichweite ist deutlich höher. Für welche Variante Sie sich auch entscheiden: Die Qualität sollte einer der wichtigsten Aspekte sein, denn hier geht es um Ihre Sicherheit!
Wo darf der E-Scooter im Stadtverkehr fahren?
Ursprünglich sollten die E-Tretroller im Stadtverkehr auch auf dem Gehweg fahren dürfen, zumindest weniger rasante Modelle, die es maximal auf 12 km/h bringen. Der Bundesrat hatte jedoch Bedenken und sprach sich dagegen aus: um Chaos im Stadtbild zu vermeiden und Fußgänger zu schützen.
Nun sind grundsätzlich Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen für E-Scooter vorgesehen. Gibt es all das nicht, dürfen sie auch auf der Straße fahren. Allerdings sollen die Straßenverkehrsbehörden in der Stadt auch gezielt Fußwege freigeben können durch ein spezielles Schild: „Elektrokleinstfahrzeuge frei“.
Auf Gehwegen zu rollern, wird übrigens teuer: 15 Euro Strafe sind laut Gesetzgeber vorgesehen, wenn man mit dem Scooter zwischen den Fußgängern fährt.
Es geht ohne Führerschein und Helm
Die Anforderungen für die Fahrer sind ebenfalls im Gesetz festgelegt: Das Mindestalter beträgt 14 Jahre, auch ohne Führerschein darf gefahren werden. Eine Helmpflicht gibt es nicht. Einen Helm zu tragen ist jedoch aus drei Gründen zu empfehlen:
- die Geschwindigkeit: 20 km/h entsprechen sehr flottem Fahrradfahren.
- die fehlende Übung: Auch wenn Sie als Kind mal Roller gefahren sind: Unterschätzen Sie die kleinen Flitzer nicht, was Brems- und Lenkverhalten angeht. Der ein oder andere Fahrer ist auf den ersten Touren sehr unfreiwillig vom E-Scooter gestiegen ...
- die generelle Unerfahrenheit: Das dürfte das wichtigste Argument sein. Die Schnelligkeit und Wendigkeit von E-Scootern einzuschätzen, wird vielen Verkehrsteilnehmern gerade am Anfang schwerfallen. Fahren Sie daher besonders vorausschauend und am besten, wie gesagt, mit Helm!
Aus Sicherheitsgründen gibt es ein paar weitere Einschränkungen: Grundsätzlich verboten ist zum Beispiel, einen Beifahrer auf dem Elektroroller mitzunehmen oder einen Anhänger zu benutzen. Anders als beim Fahrrad oder auf dem E-Bike gelten auch sehr strikte Grenzen fürs Fahren unter Einfluss von Alkohol: Ab 0,5 Promille droht – analog zum Autofahren – eine Strafe. Für Fahranfänger gibt es sogar – auch das entspricht der Gesetzgebung für Autofahrer – eine strikte 0,0-Promille-Vorgabe.
Ohne E-Scooter-Versicherung keine Straßenzulassung
Zunächst muss der E-Scooter die nötigen Anforderungen erfüllen (siehe oben) sowie eine für den Straßenverkehr zugelassene Ausstattung besitzen. Dazu zählen in erster Linie zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen und Licht. Die Beleuchtung darf – vergleichbar mit Elektrolampen beim Rad – abnehmbar sein. Neben Vorder- und Rücklicht sind seitliche Reflektoren und eine klar zu hörende Klingel oder Glocke Pflicht für die Straßenzulassung. Nur dann erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt die offizielle Betriebserlaubnis. Das Gefährt braucht zudem eine Identifizierungsnummer und ein sogenanntes Schild mit dem Fahrzeugtyp „Elektrokleinstfahrzeug“.
Außerdem darf es nur dann öffentlich benutzt werden, wenn es eine gültige Haftpflichtversicherung hat. Um diese – das ist für Scooterfahrer ganz besonders wichtig – muss man sich selbst kümmern. Wer eine Versicherung abschließt, erhält eine am Roller anzubringende Versicherungsplakette mit fälschungssicherem Hologramm. Sie ähnelt einem Mofa-Kennzeichen. Auch Bedingungen und Kosten für eine solche Plakette entsprechen in etwa denen für die Mofa-Versicherung.
Erstklassige E-Scooter-Versicherung
Wer E-Scooter fahren möchte, sollte aber noch einen Schritt weiter denken, nämlich an Schäden am E-Scooter selbst, also zum Beispiel am Akku oder nach einem Sturz. Für ein hochwertiges Elektrofahrzeug sollten Sie eine entsprechende E-Scooter-Versicherung abschließen.
Zurich bietet als bisher einziger Versicherer in Deutschland eine Allgefahrendeckung für Ihren E-Scooter. Sie schließt u.a. Schäden am Akku oder nach Stürzen und vieles mehr ein. Informationen darüber finden Sie hier.
Welches Modell ist das Richtige?
Ein Elektroroller hat viele Vorteile: Auf dem Trittbrett kommt man rasch und bequem auch mehrere Kilometer voran, kann fast jeden Stau umfahren und das Gefährt – je nach Modell – meist problemlos im Nahverkehr mitnehmen. Daher ist oft auch von der „letzten Meile“ die Rede, der Strecke also von der Bahnhaltestelle zum Büro oder vom Bus nach Hause, wenn es um die praktischen Nutzungsformen für E-Scooter geht.
Der wichtigste Aspekt beim Kauf eine E-Scooters sollte die Qualität sein – damit zum einen der Spaß von Dauer ist, zum anderen Ihre Sicherheit gewährleistet ist. So gehören gute Scheibenbremsen und eine gute Beleuchtung zu den ersten Dingen, auf die Sie achten sollten. Wichtig ist zudem ein Elektromotor mit einem starken Lithium-Ionen-Akku und damit einer hohen Reichweite. Zwar kann man den Akku in der Regel an jeder Haushaltssteckdose aufladen, wer das aber dauernd tun muss, verliert Freude und Mobilität. Als Richtwert gilt: 30 km sollte der Akku am Stück schaffen. Allzu einfache Roller, das haben mehrere Tests ergeben, kommen gerade einmal auf die halbe Distanz. Natürlich schlägt sich die unterschiedliche Leistung auch im Preis nieder: Einsteigermodelle gibt es unter 500 Euro, für hochwertige Scooter wie den Metz Moover oder den BMW X2City zahlt man auch schon mal um 2.000 Euro.
Auf in Deutschland zugelassene Modelle achten
Und das Wichtigste zum Schluss: Der E-Scooter sollte eine Zulassung für den Straßenverkehr in Deutschland haben. So selbstverständlich das klingt, ist es leider gar nicht. In den vergangenen Monaten sind bereits tausende E-Scooter verkauft worden – Tendenz von Monat zu Monat steigend. So ist die Nachfrage nach den Elektrorollern auf dem Online-Vergleichsportal Idealo seit Dezember 2018 etwa um 600 Prozent gestiegen. Die über lange Zeit unklare Rechtslage hat dazu beigetragen, dass viele Tretroller verkauft worden sind, die nicht den inzwischen gültigen Voraussetzungen entsprechen. So fährt der laut idealo.de am häufigsten verkaufte Tretroller, der Xiaomi Mi Electric Scooter M365, 25 km/h schnell – 5 km/h über der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit.
Zwar lassen sich manche Scooter umrüsten, doch sind das unnötige Kosten. Achten Sie daher darauf, dass Ihr Modell der Wahl unbedingt die aktuellen Zulassungsbedingungen erfüllt. Sonst hat der Roller-Spaß bei der ersten Polizeikontrolle ein böses Ende – nicht zu vergessen, dass ohne Zulassung kein Versicherungsschutz besteht … In diesem Sinne: eine gute und sichere Fahrt!
Fazit
E-Scooter bevölkern seit Juni 2019 unsere Straßen. So viel Spaß es macht, mit ihnen zu fahren, so viel Wert sollte man beim Kauf und Betrieb auf Sicherheit und Qualität legen. Ihr Roller benötigt zudem eine Haftpflichtversicherung und eine Zulassung (beim Kauf auf die maximal zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h achten).
Eine gute E-Scooter Versicherung ist sehr ratsam, um das meist teure Gefährt optimal abzusichern. Das Fahren ist erst ab 14 Jahren erlaubt, Beifahrer sind verboten, es gilt die 0,5-Promille-Grenze. Einen Helm zu tragen, ist sehr ratsam, auch wenn es keine Helmpflicht gibt.