E-Scooter Führerschein

Zur persönlichen
Beratung

Zuletzt aktualisiert : 10.02.2025
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Für das Fahren eines E-Scooters ist in Deutschland kein Führerschein notwendig.
  • Für Elektrokleinstfahrzeuge gelten jedoch folgende Regeln:
    • Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein.
    • Der Tretroller darf eine Geschwindigkeit von maximal 20 km/h nicht überschreiten.
    • Der E-Roller muss über eine Betriebserlaubnis und eine Straßenzulassung sowie ein Versicherungskennzeichen verfügen.
  • Wichtig: Auch wenn Sie keinen E-Scooter-Führerschein brauchen, gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Wer unter Alkoholeinfluss fährt, riskiert Bußgelder; Führerscheinbesitzer riskieren darüber hinaus Punkte in Flensburg oder sogar den Verlust des Kfz-Führerscheins.

Ab wann darf man E-Scooter fahren?

Wer einen E-Scooter im Straßenverkehr nutzen will, braucht keinen Führerschein. Zumindest bis jetzt. Allerdings gelten auch ohne E-Scooter-Führerschein klare Regeln: Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und sich strikt an die Straßenverkehrsordnung halten. Das Fahren auf Gehwegen ist verboten. Ebenso dürfen E-Scooter die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten.

E-Scooter-Versicherung

E-Scooter Versicherung

Sie haben sich ein E-Scooter zugelegt? Mit der E-Scooter Haftpflicht und Kasko-Versicherung von Zurich versichern wir Ihr Gefährt rundum in einer Police. Schäden durch falsche Fahrzeugbedienung sind mitversichert.

E-Roller mit und ohne Straßenzulassung – das sind die Unterschiede

E-Roller unterscheiden sich in solche mit und welche ohne Straßenzulassung:

E-Roller mit Straßenzulassung

Sicherheitsanforderungen:

  • Sie müssen bestimmten gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
  • Dazu zählen: funktionierendes Licht (Front- und Rücklicht), Bremsen an Vorder- und Hinterrad, Klingel sowie Reflektoren.
  • Die maximale Geschwindigkeit ist auf 20 km/h begrenzt, um eine sichere Nutzung im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Versicherungspflicht:

  • Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt vor finanziellen Folgen bei Unfällen oder Schäden, die Dritten entstehen.
  • Der Abschluss erfolgt zum Beispiel über die Zurich E-Scooter Versicherung.
  • Der Versicherungsschutz wird durch ein kleines Versicherungskennzeichen nachgewiesen, das sichtbar am Roller angebracht wird.

Nutzung:

  • Diese E-Scooter dürfen legal auf öffentlichen Straßen und Radwegen gefahren werden.
  • Sie bieten eine praktische, umweltfreundliche Mobilitätslösung für den Alltag.

E-Roller ohne Straßenzulassung

Merkmale:

  • Diese Modelle erfüllen nicht die gesetzlichen Sicherheitsvorgaben, beispielsweise fehlen Beleuchtung, Reflektoren oder Bremsen gemäß Norm.
  • Häufig sind sie schneller als die zulässigen 20 km/h. Tuning kann die Geschwindigkeit auf 45 km/h oder mehr erhöhen.

Nutzung:

  • Sie dürfen ausschließlich auf Privatgelände betrieben werden.
  • Die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr ist verboten und wird mit Bußgeldern oder anderen Strafen geahndet.

Versicherung:

  • Für diese Roller besteht kein Versicherungsschutz.
  • Bei Unfällen haften Fahrer vollständig selbst sowohl für Sachschäden und Personenschäden als auch für Vermögensschäden.
  • Das kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, besonders bei schweren Unfällen.

Tipp vor dem Kauf

Prüfen Sie daher, bevor Sie einen E-Scooter kaufen, ob er eine Straßenzulassung hat.
Ein Modell ohne Zulassung birgt erhebliche Risiken:

  • Recht: Bußgelder, Strafverfahren bei Verstößen
  • Sicherheit: höheres Unfallrisiko durch fehlende Sicherheitsmerkmale
  • Finanziell: keine Haftpflichtversicherung – hohe Kosten bei Schäden

Wo dürfen E-Roller fahren?

E-Scooter dürfen in Deutschland auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist verboten, es sei denn, entsprechende Zusatzzeichen erlauben es. In Einbahnstraßen dürfen E-Scooter entgegen der Fahrtrichtung fahren, wenn ein Zusatzzeichen dies für Radfahrer freigibt. Das Fahren in Grünanlagen (zum Beispiel in Gärten, Wald, Parks, Uferbereichen) ist grundsätzlich verboten.

E-Scooter ohne Straßenzulassung dürfen ausschließlich auf Privatgelände genutzt werden.

Gibt es eine Helmpflicht für E-Scooter?

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Helmpflicht für E-Scooter. Fahrer dürfen unabhängig von Alter oder Geschwindigkeit ohne Helm unterwegs sein. Dennoch empfehlen Experten dringend, einen Helm zu tragen, da E-Scooter-Unfälle häufig zu Kopfverletzungen führen.

Besonders in dichtem Verkehr oder bei Stürzen auf Kopfsteinpflaster ist das Risiko für schwere Verletzungen am Kopf erhöht. Ein Helm kann die Schwere der Verletzungen erheblich reduzieren, insbesondere bei Geschwindigkeiten bis zu 20 km/h, die zugelassene E-Scooter fahren dürfen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen für E-Scooter und mögliche Neuerungen

E-Scooter unterliegen in Deutschland der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Die Roller dürfen maximal 20 km/h fahren und benötigen eine Betriebserlaubnis sowie eine Haftpflichtversicherung.

Aktuell plant das Bundesverkehrsministerium aufgrund zunehmender Unfälle mit E-Scootern folgende Änderungen der eKFV:

  • Gleichstellung mit Fahrrädern:
    E-Scooter sollen überall fahren dürfen, wo Radverkehr erlaubt ist.
  • Regelungen für Gehwege und Fußgängerzonen:
    Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, dürfen E-Roller nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme fahren.
  • Radwegbenutzungspflicht:
    E-Scooter-Fahrer müssen Radwege nur nutzen, wenn dies auch für Radfahrer gilt. Fahrbahnnutzung ist ansonsten erlaubt.
  • Grünpfeil-Regelung:
    Abbiegen bei Rot an Grünpfeilen dürfen E-Scooter-Fahrer unter denselben Bedingungen wie Radfahrer.
  • Technische Neuerungen ab 2027:
    Für neu zugelassene E-Scooter gilt zukünftig eine Blinkerpflicht. Zudem brauchen sie technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremsen.

Promillegrenze beim E-Scooter

Gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) gelten für Elektrorollerfahrer dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Auch ohne auffälliges Verhalten drohen 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Wiederholte Verstöße führen zu höheren Strafen.

Ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Das Fahren eines E-Scooters mit dieser BAK ist nach § 316 StGB eine Straftat. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt (zum Beispiel Schlangenlinien fährt).

Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gibt es null Toleranz. Es gelten demnach 0,0 Promille. Sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Rollerlenker. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann Bußgeld, Punkte und Maßnahmen wie ein Aufbauseminar zur Folge haben.

Wie viele Personen dürfen auf einem E-Scooter fahren?

Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren, da das Mitnehmen einer weiteren Person gefährlich ist. Es erhöht das Unfallrisiko und beeinträchtigt die Stabilität des Fahrzeugs. Laut § 7 Abs. 2 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ist das Mitführen einer zweiten Person daher verboten. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Bußgeld beträgt 10 Euro, kann aber bei zusätzlichen Gefährdungen höher ausfallen.

agent-finder-y-300x300

Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema E-Scooter Führerschein, digital oder vor Ort.

Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema E-Scooter-Führerschein

  • Ab welchem Alter darf man E-Scooter fahren?
    In Deutschland dürfen Jugendliche E-Scooter ab 14 Jahren fahren. Eine spezielle Fahrerlaubnis müssen sie hierfür nicht erlangen.
  • Sind 45 km/h bei E-Scootern erlaubt?
    Nein, E-Scooter dürfen gemäß § 1 Abs. 1 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) maximal 20 km/h fahren. Fahrzeuge mit einer höheren Geschwindigkeit gelten nicht als Elektrokleinstfahrzeuge. Ein E-Scooter mit 45 km/h wird als Kleinkraftrad eingestuft und benötigt ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis sowie eine Prüfbescheinigung für Mofas für den Fahrer. Wer mit einem solchen E-Scooter ohne die entsprechenden Anforderungen fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat und riskiert hohe Bußgelder, Punkte und ein Fahrverbot.
  • Wann dürfen E-Roller 25 km/h fahren?
    E-Scooter dürfen nur dann 25 km/h fahren, wenn sie auf Privatgelände oder in abgesperrten Bereichen genutzt werden. Auf öffentlichen Straßen gelten die Regeln der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), die eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h vorschreibt. Fahrzeuge, die schneller fahren, benötigen eine Zulassung als Kleinkraftrad, ein Versicherungskennzeichen und einen Führerschein, andernfalls drohen Bußgelder und rechtliche Konsequenzen.
  • Welche E-Roller kann man ohne Führerschein fahren?

    E-Roller, die man ohne Führerschein fahren kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

    1. Höchstgeschwindigkeit: Sie dürfen maximal 20 km/h schnell sein.
    2. Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV): Sie müssen den Anforderungen der eKFV entsprechen, zum Beispiel mit einer Lenk- oder Haltestange ausgestattet sein.
    3. Mindestalter: In Deutschland ist ein Mindestalter von 14 Jahren erforderlich.
    4. Versicherungskennzeichen: Der E-Scooter muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die durch ein Versicherungskennzeichen nachgewiesen wird.
  • Welche E-Fahrzeuge darf man ohne Führerschein fahren?

    Man darf folgende E-Fahrzeuge in Deutschland ohne Führerschein fahren, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen:

    1. E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge): Diese müssen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) entsprechen. Sie dürfen maximal 20 km/h fahren und benötigen ein Versicherungskennzeichen. Das Mindestalter ist 14 Jahre.
    2. E-Bikes (Pedelecs): Pedelecs mit Unterstützung bis 25 km/h und einer maximalen Motorleistung von 250 Watt gelten als Fahrräder. Für sie benötigt man keinen Führerschein.
    3. Elektrorollstühle: Elektrische Rollstühle, die Schrittgeschwindigkeit fahren (max. 6 km/h), können ohne Führerschein genutzt werden.
    4. Segways: Segways, die den Anforderungen der eKFV entsprechen (max. 20 km/h), dürfen ebenfalls ohne Führerschein gefahren werden. Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen.
    5. E-Balance-Boards und Hoverboards: Diese sind allerdings nur auf einem Privatgelände erlaubt und im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen.
  • Welche Papiere muss ich beim E-Scooter mitführen?

    Beim Fahren eines E-Scooters im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland sind folgende Unterlagen oder Nachweise mitzuführen.

    1. Versicherungsnachweis:
      Der E-Scooter muss eine Haftpflichtversicherung haben, die durch das Versicherungskennzeichen am Fahrzeug belegt wird. Dieses Kennzeichen ersetzt ein separates Mitführen von Papieren.
    2. Betriebserlaubnis oder CoC-Dokument:
      In der Regel reicht es aus, dass der E-Scooter den Anforderungen der eKFV entspricht und zugelassen ist. Eine Kopie der Betriebserlaubnis (Allgemeine Betriebserlaubnis – ABE) oder das EU-Konformitätszertifikat (CoC-Dokument) kann jedoch hilfreich sein, falls Zweifel an der Zulassung aufkommen.
    3. Personalausweis:
      Ein Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument ist zwar nicht speziell für den E-Scooter vorgeschrieben, sollte aber generell mitgeführt werden, um die Identität bei Bedarf nachzuweisen.

Ratgeber Fahrzeuge

  • escooter_352x220_2022_01
    Ratgeber Fahrzeuge

    E-Scooter kaufen

    Hier erfahren Sie das Wichtigste über Kauf, Zulassung und die passende E-Scooter-Versicherung.

  • e-scooter-mieten_352x220_2022_01
    Ratgeber Fahrzeuge

    E-Scooter mieten

    Wenn Sie einen E-Scooter mieten wollen, gibt es einiges zu beachten. Erfahren Sie hier mehr dazu.

  • fahrrad-arbeit_352x220_2022_01
    Ratgeber Fahrzeuge

    Mit dem Fahrrad zur Arbeit

    Keine Lust mehr auf Stress und Abgase auf dem Weg zur Arbeit? Dann wechseln Sie auf alternative Verkehrsmittel von Fahrrad bis Segway.

Das könnte Sie auch interessieren

E-Scooter-Versicherung

E-Scooter Versicherung

Sie haben sich ein E-Scooter zugelegt? Mit der E-Scooter Haftpflicht und Kasko-Versicherung von Zurich versichern wir Ihr Gefährt rundum in einer Police. Schäden durch falsche Fahrzeugbedienung sind mitversichert.

e-bike-versicherung_300x300_2021_05

E-Bike Versicherung

Die E-Bike Versicherung von Zurich bietet E-Bike-Fahrern einen zuverlässigen, umfassenden Versicherungsschutz , wenn Sie in Deutschland und im Ausland fahren.

motorradversicherung_300x300_2020_11

Starke Leistungen für Motorräder

Egal ob als Hobby, oder Ausgleich zum Alltag, hier erhalten Individualisten auf zwei Rädern starke Leistungen und attraktive Preise für ihre Motorräder.