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Tipps für Pedelecs und E-Bikes

Wir haben für Sie einige Fragen und Antworten zusammengefasst.

Nützliche Tipps über Pedelecs und E-Bikes

Immer mehr technikbegeisterte oder umweltbewusste Menschen, Pendler und Familien interessieren sich für Pedelecs und E-Bikes.

Wir haben für Sie einige Fragen und Antworten zusammengefasst.

  • Wie unterscheiden sich Pedelecs von E-Bikes?
  • Welche rechtlichen Bestimmungen gibt es?
  • Worauf sollten Sie beim Kauf achten?
  • Was müssen Sie wissen, um sicher ans Ziel zu kommen?
  • Welche Versicherungen benötigen Sie?
  • Wie unterscheiden sich Pedelecs von E-Bikes?
    • Pedelecs sind Elektrofahrräder und unterstützen die Tretbewegung des Fahrers. Nur wenn er tritt, wird der Elektromotor unterstützt. Bei einer Pedalunterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde, sind Pedelecs nicht zulassungspflichtig.
    • E-Bikes haben einen Elektromotor, der durch einen Hebel oder Knopf am Lenker zugeschaltet wird. Ohne die Trittleistung des Fahrers. Hier ist zu beachten, dass E-Bikes bereits ab 6 Kilometer pro Stunde zulassungspflichtig sind.
    • Erzielbare Höchstgeschwindigkeit sowie Motorleistung sind Grundlage für die rechtliche Einordnung. Davon ist abhängig, wo und unter welchen Voraussetzungen am Straßenverkehr teilgenommen werden darf.

    Es gibt drei Gruppen von Pedelecs

    Gruppe 1:
    Pedelec ohne Anfahrhilfe bis 25 km/h

    • Pedelecs werden wie Fahrräder behandelt. Es besteht keine Helmpflicht. Zur eigenen Sicherheit ist aber zu empfehlen, einen geprüften Fahrradhelm zu tragen.
    • Ein Führerschein ist nicht notwendig, ein Mindestalter nicht gefordert. Trotzdem sollten Kinder unter 14 Jahren kein Pedelec fahren.
    • Ein Versicherungskennzeichen wird nicht benötigt. Unfallschäden deckt die private Haftpflichtversicherung ab. Diese Versicherung ist freiwillig, aber unentbehrlich.
    • Gekennzeichnete Radwege müssen, sonstige Radwege dürfen befahren werden.


    Gruppe 2:
    Pedelec mit Anfahrhilfe bis 6 km/h

    • Ohne Mittreten sind diese Pedelecs bis 6 Kilometer pro Stunde zu bewegen. Sie gelten als Fahrräder.
    • Ab 6 Kilometer pro Stunde sind Pedelecs zulassungspflichtig.
    • Gekennzeichnete Radwege sind zu benutzen. Unfallbedingte Fremdschäden ersetzt eine private Haftpflichtversicherung.


    Gruppe 3:
    Schnelle Pedelecs bis 45 km/h – S-Pedelecs

    • Etwa 5 % der Pedelecs fahren schneller als 25 km/h. Sie gelten als Kleinkrafträder und benötigen ein eigenes Versicherungskennzeichen.
    • Damit darf nur fahren, wer mindestens 16 Jahre alt ist und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt.
    • Zulassungspflichtige Pedelecs müssen auf der Straße fahren. Radwege sind nicht erlaubt. Es besteht eine Helmpflicht.

    Es gibt drei Gruppen von E-Bikes

    Gruppe 1:
    E-Bikes bis 20 km/h

    • Sind rechtlich Leichtmofas. Sie werden behandelt wie entsprechende Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
    • Von der Helmpflicht für Krafträder sind sie befreit.
    • Eine Mofa-Prüfbescheinigung ist Vorschrift, wenn der Fahrer / die Fahrerin nach dem 31.03.1965 geboren wurde und nicht Inhaber/in einer Fahrerlaubnis ist.
    • Versicherungskennzeichen ist Pflicht. Schäden deckt eine private Haftpflichtversicherung nicht ab.
    • Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen befahren werden.
    • Andere Radwege dürfen nur benutzt werden, wenn diese durch Zusatzzeichen „Mofa frei“ ausgeschildert sind.


    Gruppe 2:
    E-Bikes bis 25 km/h

    • Sie gelten als Mofas.
    • Ein geeigneter Helm für Krafträder ist Pflicht.


    Gruppe 3:
    E-Bikes bis 45 km/h

    • Sie gelten als Kleinkraftrad.
    • Zu fahren ist auf der Straße. Radwege sind nicht erlaubt. Helmpflicht ist vorgeschrieben
  • Welche rechtlichen Bestimmungen gibt es?
    Die wichtigsten Vorschriften für Pedelecs im Überblick
    Vorschriften Pedelec ohne Anfahrhilfe Pedelec mit Anfahrhilfe Schnelles Pedelec S-Pedelec
    Rechtliche Einordnung Fahrrad Fahrrad Kleinkraftrad
    Höchstgeschwindigkeit 25 km/h 25 km/h 45 km/h
    Max. Motorleistung 250 Watt 250 Watt 500 Watt
    Helmpflicht Nein (Fahrradhelm empfohlen) Nein (Fahrradhelm empfohlen) Ja
    Führerschein Nein Nein Klasse AM
    Mindestalter Nein Nein 16 Jahre
    Versicherungskennzeichen Nein Nein Ja
    Radweg-Benutzung Ja Ja Nein
    Die wichtigsten Vorschriften für E-Bikes im Überblick
    Vorschriften E-Bike bis 20 km/h E-Bike bis 25 km/h E-Bike bis 45 km/h
    Rechtliche Einordnung Leichtmofa Mofa Kleinkraftrad
    Höchstgeschwindigkeit 20 km/h 25 km/h 45 km/h
    Max. Motorleistung 500 Watt 500 Watt 500 Watt
    Helmpflicht Nein (Helm empfohlen) Ja Ja
    Führerschein Mofa *) Mofa *) Klasse AM
    Mindestalter 15 Jahre 15 Jahre 16 Jahre
    Versicherungskennzeichen Ja Ja Ja
    Radweg-Benutzung Nur, wenn für Mofa freigegeben Nur, wenn für Mofa freigegeben Nein
    *) Wer eine allgemeine Fahrerlaubnis besitzt oder vor dem 01.04.1965 geboren wurde, benötigt keine Mofa- Prüfbescheinigung.
    Quelle: ADAC
    Die wichtigsten Vorschriften für E-Bikes im Überblick
    Vorschriften E-Bike bis 20 km/h E-Bike bis 25 km/h E-Bike bis 45 km/h
    Rechtliche Einordnung Leichtmofa Mofa Kleinkraftrad
    Höchstgeschwindigkeit 20 km/h 25 km/h 45 km/h
    Max. Motorleistung 500 Watt 500 Watt 500 Watt
    Helmpflicht Nein (Helm empfohlen) Ja Ja
    Führerschein Mofa *) Mofa *) Klasse AM
    Mindestalter 15 Jahre 15 Jahre 16 Jahre
    Versicherungskennzeichen Ja Ja Ja
    Radweg-Benutzung Nur, wenn für Mofa freigegeben Nur, wenn für Mofa freigegeben Nein
    *) Wer eine allgemeine Fahrerlaubnis besitzt oder vor dem 01.04.1965 geboren wurde, benötigt keine Mofa- Prüfbescheinigung.
    Quelle: ADAC
  • Worauf sollten Sie beim Kauf achten?

    Vorab-Checkliste

    Überlegen Sie, welche Bedürfnisse und Anforderungen Sie haben. Sie sind die Grundlage für den Kauf und das Gespräch mit dem Fachhandel.

    • Welche Reichweiten sollten möglich sein?
      Stehen kurze Strecken im Mittelpunkt? Möchten Sie hauptsächlich in der Stadt, bei Touren, in den Bergen fahren?
    • Wie schnell soll das Rad sein?
      Gemütlich (bis 15 km/h), mittel (bis 25 km/h), schnell (bis 45 km/h und mehr)?
    • Was ist üblicherweise zu transportieren?
      Nur leichtes Handgepäck, normales Gepäck, schwere Lasten?
    • Wie wichtig ist das Gewicht des Fahrzeugs?
      Ist das Rad über Treppen oder andere Hindernisse zu bewegen? Oder soll Ihr Pedelec auch mal mit dem Auto zum Urlaubsort transportiert werden? Nicht jeder Dachgepäckträger ist dafür geeignet.
    • Was ist beim Rahmen zu bedenken?
      Ist ein tiefer Einstieg wie beim Damenfahrrad notwendig? Muss der Rahmen besonders robust sein? Oder mögen Sie es lieber sportlich als E-Mountainbike? Auch die Rahmenhöhe ist entscheidend. Lassen Sie sich ausführlich bei einem Fachhändler beraten und fahren Sie auch mal das eine oder andere E-Bike oder Pedelec zur Probe.

    Beim Fachhändler sollten Sie insbesondere folgende Punkte beachten:

    • Legen Sie Wert auf gute, kompetente Beratung.

    • Machen Sie eine Probefahrt. Testen Sie kritisch, ob Fahrzeug und Fahrverhalten Ihren Vorstellungen entsprechen.

    • Verzichten Sie auf Billigware. Achten Sie auf einen hohen Qualitäts- und Sicherheits-Standard, z. B. auf das GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“. Rechnen Sie mit Preisen ab 2.000.- EUR und aufwärts.

    • Der Akku sollte abnehmbar sein. Er ist das Herzstück des Fahrzeugs. Die Nutzungsdauer eines guten Akkus liegt bei drei bis fünf Jahren oder ca. 1.000 LadeVorgängen. Wichtig: Lagern Sie den Akku am besten nur bei Raumtemperatur.

    • Klären Sie die Reichweite des Fahrzeugs. Im Normalbetrieb liegt sie bei ca. 60 bis 80 Kilometern (je nachdem, wie stark der Elektroantrieb eingesetzt wird).
  • So kommen Sie sicher ans Ziel
    • Lesen Sie sehr genau die Betriebsanleitung Ihres Pedelecs oder E-Bikes. Nur wenn Sie die Funktionen gut beherrschen, können Sie sich voll auf den Straßenverkehr konzentrieren.
    • Prüfen Sie vor der ersten Fahrt Bremsen, Reifen, Schaltung, Licht etc. Halten Sie sich beim Reifendruck an die Angaben des Herstellers.
    • Damit Sie sich an das Fahrzeug und den „Schub-Effekt“ gewöhnen, sollten Sie mit den niedrigen Unterstützungsstufen beginnen. Üben Sie in einer ruhigen Umgebung mit wenig Verkehr.
    • Denken Sie an den Bremsweg. Er ist z. B. bei einem E-Bike bis zu 25 km/h fast doppelt so lang wie bei einem normalen Fahrrad.
    • Langsames, spurgenaues Fahren gehört im Straßenverkehr zur Tagesordnung. Üben Sie es auf einem leicht abschüssigen Weg, indem Sie das Tempo immer weiter verringern.
    • Vorausschauendes Fahren ist besonders wichtig. Achten Sie nicht nur auf den Verkehr direkt vor Ihren Augen. Behalten Sie die gesamte Verkehrssituation in Ihrem Blickfeld. Sie erkennen plötzliche Gefahren schneller und können sofort reagieren.
    • Legen Sie in Kurven Kopf und Oberkörper aktiv in die Kurvenrichtung. Behalten Sie die Straße sicher im Blick und schauen Sie frühzeitig aus der Kurve hinaus.
    • Höhere Geschwindigkeiten erfordern eine besonders konzentrierte Bremsbereitschaft und eine saubere Technik bei Vollbremsungen.
    • Schlaglöcher und Bordsteinkanten überwinden Sie besser, wenn Sie das Vorderrad entlasten.
    • Am sichersten ist beim Pedelec- oder E-Bike-Fahren: Geschwindigkeit anpassen, längeren Bremsweg beachten und defensiv fahren.
  • Welche Versicherungen benötigen Sie?

    Für schnelle S-Pedelecs sowie für E-Bikes über 25 km/h ist eine spezielle Haftpflichtversicherung notwendig.

    Die Zurich bietet folgende Leistungen:

    • Europaweite All Risk Deckung
    • Versichert sind: Einfacher Diebstahl, unsachgemäße Bedienung sowie Akku- und innere Betriebsschäden
    • Außerdem gilt: Neuwert bei Teilentschädigung, keine versteckten Selbstbehalte, die Mitversicherung von Akku-Schäden

     

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