Bergungskosten – was bezahlt die Unfallversicherung?

Zur persönlichen
Beratung

Zuletzt aktualisiert : 04.03.2025
5 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Bergungskosten entstehen, wenn Verunfallte ohne akute medizinische Notwendigkeit, zum Beispiel bei einer leichten Verletzung, und aus schwer zugänglichem Gelände geborgen werden müssen.
  • Bergungsaktionen werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bezahlt. Die GKV übernimmt lediglich Rettungseinsätze, die medizinisch zwingend notwendig sind.
  • Die PrivatSchutz Unfallversicherung von Zurich übernimmt Kosten für eine Bergung nach einem Unfall.
  • Der Einsatz von Bergwacht, Wasserrettung oder Helikoptern kann mehrere Tausend Euro kosten. Ohne medizinische Notwendigkeit und ohne private Unfallversicherung müssen Sie diese Kosten selbst tragen.
  • Mit der PrivatSchutz Unfallversicherung von Zurich genießen Sie rund um die Uhr weltweit und bei allen gängigen Sportarten und Aktivitäten Versicherungsschutz.

Was versteht man unter Bergungskosten oder Rettungskosten?

Stellen Sie sich vor, Sie verunglücken während einer Bergwanderung und geraten in Bergnot. Ein Rettungseinsatz mit dem Hubschrauber und Krankenwagen wird notwendig. Unwahrscheinlich, denken Sie? Leider nein: Allein im Jahr 2023 starteten die Rettungshubschrauber der ADAC-Luftrettung deutschlandweit zu insgesamt 51.347 Rettungseinsätzen aufgrund von medizinischen Notfällen oder Unfällen. Solche und vergleichbare Schadenfälle verursachen zum Teil erhebliche Kosten – für den Hubschrauber, für Such- und Rettungsdienste, die medizinische Versorgung während des Einsatzes und vieles mehr.

Versicherungen unterscheiden in solchen Fällen zwischen Rettungskosten und Bergungskosten.

Rettungskosten

Angenommen, Sie erleiden auf einem gut ausgeschilderten und viel begangenen Wanderweg einen Herzinfarkt. Die Bergrettung entscheidet Sie aufgrund medizinischer Notwendigkeit mit einem Helikopter vom Berg zu holen und ins nächste Krankenhaus zu bringen. Aufgrund der medizinischen Notwendigkeit handelt es sich um eine Rettung. Rettungskosten werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Achtung: Im Ausland werden Rettungskosten – wenn überhaupt – oft nur anteilig übernommen. Wer gern in den Alpen unterwegs ist, bewegt sich damit auch schnell im Ausland.

Bergungskosten

Haben Sie sich hingegen in einem schwer zugänglichen Waldgebiet bei einem Unfall ein Gelenk verrenkt und sind am Ende Ihrer Kräfte, sodass ein Suchteam inklusive Helikoptereinsatz benötigt wird, spricht man von einer Bergung. Solche aus medizinischer Sicht nicht zwingend notwendigen Bergungskosten werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Denn ein verrenktes Gelenk rechtfertigt aus medizinischer Sicht keinen Helikoptereinsatz. Dieser wurde nur aufgrund der geographischen Gegebenheit benötigt. Deshalb wird die Krankenkasse den Helikoptereinsatz nicht bezahlen, aber anteilig die Rettungskosten und die Folgebehandlungskosten, wenn das Gelenk einer medizinischen Behandlung bedarf.

Was auch passieren kann: Sie sind beim Mountainbiken am Berg vom Weg abgekommen und einen Abhang hinabgerutscht und können sich aus eigener Kraft nicht befreien. Die Bergrettung kann entscheiden für die Bergung einen Helikopter einzusetzen, auch um kein notwendiges Risiko für die Retter einzugehen.
Sie hatten Glück, und bis auf ein paar Schrammen ist Ihnen nichts passiert. Eine medizinische Behandlung ist nicht erforderlich.
Aus medizinischer Sicht war der Einsatz des Helikopters nicht notwendig. Dementsprechend wird sich die Krankenkasse an den entstandenen Kosten nicht beteiligen.

Bei Zurich werden entstandene Kosten für Bergung und Rettung, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt, erstattet.

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Unfallversicherung

Ein Unfall ist schnell passiert. Egal ob im Job, in der Freizeit oder im Haushalt. Mit der leistungsstarken Unfallversicherung von Zurich sind Sie nach einem Unfall finanziell abgesichert.

Wer trägt die Kosten für die Bergung?

Die Kosten für eine Bergung, also einen Einsatz ohne medizinische Notwendigkeit, werden nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Sogar bei Rettungseinsätzen deckt die GKV oft nur Transporte, die direkt mit der Gesundheitsversorgung zusammenhängen, nicht aber aufwendige Such- und Bergungseinsätze, wie sie beispielsweise bei Bergunfällen erforderlich sind.
Bergungskosten können schnell mehrere Tausend Euro betragen. Laut österreichischem Alpenverein kostete 2023 ein Helikoptereinsatz in Deutschland durchschnittlich 3.120 EUR, in Österreich 4.984 EUR. Je Flugminute kann man mit einer Pauschale von 60-90 EUR rechnen. Und nicht nur die Bergung aus der Luft ist kostspielig. Auch der Einsatz von Spezialkräften, Rettungsbooten oder Hundestaffeln geht schnell ins Geld.

Wird eine Bergung notwendig, kommen für die finanzielle Haftung infrage:

  1. für den Unfall verantwortliche Dritte
    Falls Dritte Ihren Unfall fahrlässig herbeigeführt haben, könnten diese oder deren Haftpflichtversicherung für die Bergungskosten aufkommen. Hier übernimmt die Zurich Unfallversicherung die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher oder seiner Haftpflichtversicherung für Sie. Das erspart Ihnen Nerven und ggf. anfallende Anwaltskosten.
  2. der oder die Verunfallte selbst
    Wenn keine medizinisch notwendige Rettung vorliegt, sondern eine Bergung, müssen Sie die Kosten für Such- oder Bergungsmaßnahmen selbst tragen. Deshalb kann der Abschluss einer privaten Unfallversicherung, die die Kosten für Bergungen im Rahmen der vereinbarten Bedingungen übernimmt, sehr ratsam sein. Auch die Mitgliedschaft in einer Organisation wie dem Deutschen Alpenverein kann sinnvoll sein.

Welche Versicherung trägt die Bergungskosten?

Bergungseinsätze nach einem Unfall sind durch die private Unfallversicherung abgesichert. Einen umfassenden Schutz bietet die PrivatSchutz Unfallversicherung von Zurich: Sie erstattet Bergungskosten und weitere mit einem Unfall zusammenhängende Kosten, die nicht von Dritten übernommen werden. Zu den mitversicherten Kosten gehören:

  • Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze, die von öffentlich- oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten durchgeführt werden
  • ärztlich angeordnete Transporte zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik
  • Mehraufwand bei der Rückkehr zum Wohnsitz, wenn diese aufgrund ärztlicher Anordnungen oder der Verletzungsart unvermeidbar sind
  • Bestattung im Ausland oder Überführungskosten im Falle eines unfallbedingten Todesfalls
  • zusätzliche Unterbringungs- und Heimreisekosten für mitreisende minderjährige Kinder oder Partner bei einem Unfall im Ausland

Ihr maximaler Versicherungsschutz für Bergungskosten beträgt:

Basis-Tarif:  max. 20.000 EUR 
Top-Tarif:  max. 75.000 EUR
Top-Tarif mit Premium-Baustein:   max. 100.000 EUR

Werden Bergungskosten im Ausland von der Unfallversicherung übernommen?

Mit der PrivatSchutz Unfallversicherung von Zurich sind Sie im Ausland genauso abgesichert wie im Inland – und das rund um den Globus und rund um die Uhr. Ihre Zurich Unfallversicherung übernimmt nachgewiesene Kosten für Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze sowie ärztlich angeordnete Transporte ins Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik.

Eine Einschränkung besteht jedoch bei Unfällen in Kriegs- und Krisengebieten: Die Versicherung zahlt nicht, wenn Unfälle unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden. Gerät die versicherte Person auf Reisen im Ausland unerwartet in ein solches Ereignis, bleibt der Versicherungsschutz für einen gewissen Zeitraum bestehen, der zur Abreise genutzt werden kann.

Bei welchen Sportarten werden Bergungskosten übernommen und bei welchen nicht?

Ob Bergsteigen, Mountainbikefahren, Kitesurfen, Tauchen oder viele Sportarten mehr – mit der PrivatSchutz Unfallversicherung von Zurich sind Sie bei Unfällen, die während fast aller Sportaktivitäten entstehen, abgesichert. Das betrifft selbstverständlich auch die Bergungskosten, die im Falle eines Unfalls übernommen werden.

Abgesichert sind beispielsweise:

  • Bergsteigen
  • Wandern
  • Mountainbiken
  • Ski- und Snowboardfahren
  • Tourengehen
  • Klettern (In- und Outdoor)
  • Kajakfahren
  • Wildwasserrafting
  • Kitesurfen
  • Tauchen
  • Fluggastrisiken

Bergungskosten werden nicht übernommen bei Unfällen, die zum Beispiel entstehen bei:

  • der Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen, die auf Höchstgeschwindigkeiten abzielen
    oder
  • beim Führen eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts

Zwei Schadenbeispiele für entstandene Bergungskosten

Bergung nach einem Skiunfall in Österreich

Max K. verliert abseits der Piste die Kontrolle und rutscht in ein bewaldetes Gebiet. Dabei zieht er sich eine Schulterverletzung zu und bleibt im unwegsamen Gelände liegen. Aufgrund der schwierigen Lage wird ein Helikopter angefordert, um Max zu bergen. Anschließend wird er ins Krankenhaus transportiert. Dank seiner PrivatSchutz Unfallversicherung sind die Bergungs- und Transportkosten vollständig abgedeckt, da diese im Versicherungsvertrag festgelegt sind.

  • Hubschrauberbergung und -transport: 4.000 EUR
  • Rettungsteam (4 Personen inkl. Lawinensuchgeräten): 1.200 EUR
  • Notarztbehandlung vor Ort: 300 EUR
  • Gesamtkosten: 5.500 EUR

Bergung nach einem Badeunfall an der Ostsee

Lisa H. wird während eines Ausflugs mit einem Kajak durch plötzlich aufkommenden Wind und hohe Wellen von ihrem Boot ins Wasser geschleudert. Sie schafft es nicht, an Land zu schwimmen, und wird von der Wasserrettung geborgen. Aus Sicherheitsgründen bringt man sie mit einem Krankenwagen ins Krankenhaus, da Unterkühlung vermutet wird. Auch in diesem Fall übernimmt die PrivatSchutz Unfallversicherung die Bergungskosten.

  • Bootseinsatz der Wasserrettung (ca. 2 Stunden): 2.000 EUR
  • Transport mit dem Krankenwagen: 250 EUR
  • Notfallversorgung im Krankenhaus: 250 EUR
  • Gesamtkosten: 2.500 EUR

Die Unfallversicherung übernimmt die o.g. Kosten mit Ausnahme der Behandlungskosten, sofern kein Dritter (z.B. die Krankenkasse) ersatzpflichtig ist. Behandlungskosten werden innerhalb von Deutschland im Regelfall immer von der Krankenkasse übernommen.

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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Bergungskosten – was bezahlt die Unfallversicherung?, digital oder vor Ort.

Fragen und Antworten zu Bergungskosten bei der privaten Unfallversicherung

  • Was fällt alles unter Bergungskosten?

    Unter Bergungskosten fallen alle notwendigen Aufwendungen, die entstehen, um eine verunglückte Person nach einem Unfall zu bergen oder in Sicherheit zu bringen. Die Leistungsarten umfassen insbesondere:

    • Such- und Rettungsmaßnahmen (zum Beispiel Bergwacht, Feuerwehr, Wasserrettung)
    • Bergung aus unzugänglichen Gebieten (zum Beispiel Berge, Wälder, Gewässer)
    • Transportkosten (zum Beispiel per Krankenwagen, Helikopter, Boot)
    • Spezialrettung (zum Beispiel Einsätze mit Lawinensonden oder Höhlenausrüstung)
    • Überführungskosten
    • sonstige Bergungsmaßnahmen (zum Beispiel Sicherung der Unfallstelle)

    Voraussetzungen für die Kostenübernahme:

    • Die Maßnahmen müssen in direktem Zusammenhang mit einem Unfall stehen.
    • Die Kosten müssen nachweisbar sein und nicht von Dritten (zum Beispiel Krankenkasse, Haftpflichtversicherung) übernommen werden.
  • Wie viel kostet eine Bergung?
    Die Kosten für eine Bergung variieren stark, je nach Art des Einsatzes, dem Unfallort und der eingesetzten Ausrüstung. Eine Wasserrettung in der Nordsee kann 2.500 bis 4.000 EUR kosten, ein Helikoptereinsatz in den Rocky Mountains (USA) auch schnell mal 10.000 EUR.
  • Wann muss man die Bergrettung bezahlen?

    Eine Bergrettung liegt vor, wenn der Einsatz von Such- und Rettungskräften sowie Transportmitteln aus medizinischer Sicht zwingend notwendig ist. Dann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse (GKV) die Kosten für die Bergrettung und der Verunfallte muss sie nicht bezahlen. Dies gilt jedoch nur für eine Bergrettung in Deutschland.
    Im Ausland übernimmt die GKV die Rettungskosten nur in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen wie innerhalb der EU und auch dort nur nach den lokalen Regelungen. In Ländern ohne Abkommen oder bei höheren Kosten, etwa für Hubschraubereinsätze, greift die GKV nicht – eine private Auslandskrankenversicherung ist hier sehr empfehlenswert.

    Die GKV überprüft zudem im Nachhinein, welche Maßnahmen wirklich unumgänglich waren, um den Zustand des Patienten nicht zu gefährden. Erkennt sie beispielsweise keine medizinische Notwendigkeit für den Einsatz eines Helikopters, wird sie diese Kosten nicht übernehmen. Ohne private Unfallversicherung wird man die Rechnung dann in der Regel selbst übernehmen müssen.

  • Was ist der Unterschied zwischen Bergung und Rettung?
    • Eine Rettung bezeichnet einen Einsatz, der medizinisch notwendig ist, um eine verletzte oder erkrankte Person schnellstmöglich in Sicherheit zu bringen, etwa bei einem Herzinfarkt oder schweren Unfall. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt in den meisten Fällen die entstehenden Rettungskosten.
    • Eine Bergung hingegen erfolgt, wenn eine Person aus schwer zugänglichem Gelände transportiert werden muss, auch ohne akute medizinische Notwendigkeit, etwa bei einer leichten Verletzung oder Erschöpfung. Wenn keine unmittelbare medizinische Notwendigkeit besteht, werden die Kosten nicht von der GKV übernommen. Bergungskosten müssen Sie selbst tragen, wenn Sie keine private Unfallversicherung abgeschlossen haben.
  • Wann muss man eine Bergung selbst bezahlen?
    Eine Bergung muss grundsätzlich selbst bezahlt werden, wenn keine medizinische Notwendigkeit vorliegt und die GKV in diesem Fall nicht zahlt. Haben Sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen, übernimmt diese im Rahmen der Versicherungsbedingungen und der vereinbarten Höchstleistung die Kosten der Bergung. Kosten werden von einer Unfallversicherung jedoch auch nur übernommen, wenn ein Unfall vorliegt, der eine Bergung notwendig macht. Verirrt sich aber beispielsweise eine Bergsteigerin oder ein Bergsteiger nur und verständigt die Bergwacht, um sich zurückholen zu lassen, muss sie bzw. er die Bergungskosten selbst tragen.
    Um sich hiergegen abzusichern, empfiehlt sich eine Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein, der auch Einsätze der Bergwacht bei einer Blockierung übernimmt.

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