Wofür braucht man eine Unfallversicherung?

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Zuletzt aktualisiert : 27.01.2025
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Eine private Unfallversicherung bietet Unterstützung über den begrenzten Schutz der gesetzlichen Versicherungen hinaus und greift bei Unfällen, die zu bleibenden Beeinträchtigungen wie einer Invalidität führen können.
  • Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung bietet sie rund um die Uhr und weltweit Schutz – auch bei Freizeitunfällen, im Haushalt, auf Reisen oder beim Sport.
  • Eine private Unfallversicherung ist eine zusätzliche Absicherung für Personen, die gesetzlich unfallversichert sind, denn der gesetzliche Versicherungsschutz greift nicht in der Freizeit – und dort passieren die meisten Unfälle.
  • Gute Tarife beinhalten sowohl fakultative als auch obligatorische Leistungen. Zum Beispiel Invaliditätszahlungen, Unfall-Rente, Bergungskosten, kosmetische Operationen und Reha-Maßnahmen, um finanzielle Belastungen nach einem Unfall zu mindern.

Wofür benötigt man eine private Unfallversicherung?

Eine private Unfallversicherung schützt Sie finanziell bei Unfällen, die dauerhafte Gesundheitsschäden verursachen. Sie greift sowohl im privaten Bereich (zu Hause, in der Freizeit und beim Sport – und somit überall da, wo der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung endet), als auch im beruflichen Bereich und ergänzt dort zusätzlich die gesetzliche Absicherung.
Die Versicherung gilt rund um die Uhr und weltweit. Leistungen wie die Übernahme von z. B. Bergungs- oder Rückreisekosten erhöhen den Nutzen.

Haben Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung, ist die Unfallversicherung eine besonders sinnvolle Option, da sie einen Teil der Risiken absichert. Die Police ist zudem flexibel anpassbar und ergänzt bestehende Versicherungen sinnvoll.

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Unfallversicherung

Ein Unfall ist schnell passiert. Egal ob im Job, in der Freizeit oder im Haushalt. Mit der leistungsstarken Unfallversicherung von Zurich sind Sie nach einem Unfall finanziell abgesichert.

Wann greift die Unfallversicherung?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nur bei Arbeits- oder Wegeunfällen sowie bei Schulunfällen Schutz bietet, gilt der Unfallschutz der privaten auch bei Unfällen in der Freizeit. Dies schließt Unfälle bei Sport, im Haushalt oder auf Reisen ein, die häufig nicht durch andere Versicherungen abgesichert sind. Dabei müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.

  1. Plötzliches Ereignis
    Der Unfall muss unerwartet und innerhalb eines kurzen Zeitraums eintreten. Ein schleichender Prozess wie eine Erkrankung oder chronische Belastung ist ausgeschlossen. Beispielsweise deckt der Versicherungsschutz einen plötzlichen Sturz von einer Leiter, nicht jedoch langfristige Schäden durch falsche Haltung.
  2. Krafteinwirkung von außen
    Es muss eine äußere Ursache für den Unfall vorliegen, die auf den Körper einwirkt. Dies können Ereignisse wie ein Autounfall, ein Sturz oder ein Schlag sein. Innere Ursachen wie ein Bandscheibenvorfall durch Überbelastung fallen in der Regel nicht unter den Schutz.
  3. Unfreiwilligkeit
    Der Unfall muss gegen den Willen der versicherten Person geschehen. Eine selbst herbeigeführte Verletzung, beispielsweise durch vorsätzliches Handeln oder riskantes Verhalten ohne Absicherung, gilt nicht als Versicherungsfall.
  4. Gesundheitsschädigung
    Es muss zu einer dauerhaften oder erheblichen Schädigung des Körpers kommen. Kleine Verletzungen, die keine bleibenden Auswirkungen haben, führen in der Regel nicht zu einer Leistung. Ein Beispiel ist eine Invalidität durch eine schwere Verletzung, etwa der Verlust einer Gliedmaße.

Wer braucht eine private Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung ist für viele Menschen eine sinnvolle Ergänzung, da sie Schutz bietet, wo die gesetzliche Unfallversicherung an ihre Grenzen stößt. Während Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die Berufsgenossenschaft für Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten abgesichert sind, endet dieser Schutz in der Freizeit. Ähnlich verhält es sich bei Kindern und Jugendlichen, die in Kindergarten, Schule oder Universität sowie auf den Hin- und Rückwegen versichert sind. Doch auch hier besteht keine Absicherung für Unfälle im Haushalt, im Straßenverkehr oder während des Urlaubs. Wer diese Lücken schließen möchte, sollte eine private Unfallversicherung in Betracht ziehen.

Besonders empfehlenswert ist die private Unfallversicherung für folgende Personen:

  • Personen ohne Beruf: Arbeitssuchende und Personen ohne Anstellung sind in der Regel nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, wodurch sie bei Unfällen auf eigene Mittel angewiesen wären.
  • Personen mit hohem Unfallrisiko: Wer in seiner Freizeit riskante Sportarten ausübt oder gefährliche Hobbys hat, erhöht die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls erheblich und benötigt daher zusätzlichen Schutz.
  • Selbstständige: Da sie nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung eingebunden sind, kann ein Unfall ihre finanzielle und unternehmerische Existenz gefährden. Die private Unfallversicherung bietet hier mit Kapitalzahlungen oder einer monatlichen Rente ein essenzielles Sicherheitsnetz, um Einkommensausfälle oder Unternehmensverluste abzufangen.
  • Hausfrauen und Hausmänner: Hausfrauen und Hausmänner sind ebenfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Im Falle eines Unfalls können sie daher auf eine private Unfallversicherung angewiesen sein, um Kosten abzudecken.
  • Rentner und Rentenrinnen: Da sie nicht mehr im Erwerbsleben stehen, greift die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen nicht. Eine private Unfallversicherung sichert Rentner ab und übernimmt Kosten für notwendige Anpassungen im Wohnbereich oder zahlt im Falle bleibender Schäden eine zusätzliche Unfall-Rente.

Private Unfallversicherung: Welche Leistungen machen einen guten Tarif aus?

Eine private Unfallversicherung bietet finanziellen Schutz bei unfallbedingten Beeinträchtigungen. Ein guter Tarif zeichnet sich durch wählbare und obligatorische Leistungen aus:

  • Invaliditätsleistung: einmalige Kapitalzahlung bei dauerhafter körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung. Die Höhe richtet sich nach der individuellen Versicherungssumme und dem entstandenen Invaliditätsgrad nach einem Unfall, der anhand der sogenannten Gliedertaxe bemessen wird.
  • Progression: Erhöhung der Invaliditätsleistung bei schweren Verletzungen, um den finanziellen Bedarf bei bleibenden Beeinträchtigungen besser abzudecken.
  • Todesfallleistung: Auszahlung einer vereinbarten Summe an die Hinterbliebenen im Falle eines unfallbedingten Todes innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Unfall.
  • Unfall-Rente: monatliche Rentenzahlung bei dauerhafter Beeinträchtigung, um Einkommensverluste auszugleichen.
  • Krankenhaus- und Genesungsgeld: Tägliche Zahlungen während eines Krankenhausaufenthalts und der Genesungszeit nach einem Unfall, um zusätzliche Kosten abzudecken.
  • Bergungs- und Rettungskosten: Übernahme von Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze nach einem Unfall.
  • Kosmetische Operationen: Kostenübernahme für ästhetische Eingriffe zur Wiederherstellung des äußeren Erscheinungsbildes nach einem Unfall.
  • Rehabilitationsmaßnahmen: Unterstützung bei Kosten für Reha-Maßnahmen, um die Genesung und Wiederherstellung der Gesundheit zu fördern.

Sportunfall: Was zahlt die Unfallversicherung?

Sportunfälle wie ein Sturz vom Pferd, eine Fahrradkollision oder ein Zusammenstoß auf der Skipiste können schwerwiegende gesundheitliche und finanzielle Folgen haben.
Die gesetzliche Unfallversicherung greift in diesen Fällen nicht, da sie lediglich Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg abdeckt. Auch die gesetzliche Krankenversicherung bietet nur eingeschränkten Schutz, insbesondere bei schweren oder unheilbaren Verletzungen. Kosten für Umbauten im Haus oder am Auto, zusätzliche Therapien oder spezielle Hilfsmittel müssen Sie nach einem Sportunfall meist selbst tragen.

Eine private Unfallversicherung von Zurich schließt diese Lücken und bietet umfassenden finanziellen Schutz. Sie hilft mit finanziellen Leistungen bei der Übernahme von Kosten, die durch Folgeschäden eines Sportunfalls entstehen, und unterstützt langfristig bei gesundheitlichen Problemen.
Besonders Freizeitsportler und Menschen, die Risikosportarten wie Klettern, Mountainbiken oder Skifahren ausüben, profitieren daher von dieser Absicherung. Allerdings gilt der Schutz nicht uneingeschränkt, bei Unfällen beispielsweise während eines Auto- oder Motorradrennens greift die Unfallversicherung nicht.

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Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema „Wofür braucht man eine Unfallversicherung?“

  • Was ist der Zweck einer privaten Unfallversicherung?
    Der Zweck einer privaten Unfallversicherung ist es, die finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern, die nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung oder Krankenversicherung gedeckt werden. Sie übernimmt zum Beispiel Kosten für Reha-Maßnahmen, Umbauten oder Hilfe im Haushalt und bietet bei bleibenden körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen langfristige Unterstützung.
  • Wofür braucht man die Unfallversicherung?
    Man braucht sie, um Kosten für Behandlungen, Reha-Maßnahmen oder notwendige Anpassungen im Alltag abzudecken, und sie bietet Sicherheit bei finanziellen Belastungen nach einem Unfall.
  • Welche zwei Arten von Unfallversicherung gibt es?
    Es gibt die gesetzliche Unfallversicherung und die private Unfallversicherung. Beide ergänzen sich, aber nur die private Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz 24/7, weltweit, im privaten und beruflichen Bereich.
  • Was zahlt die Unfallversicherung bei Knochenbruch?
    Die Unfallversicherung zahlt je nach Vereinbarung eine einmalige Summe oder übernimmt bis zu einem gewissen Grad Heil- und Rehabilitationskosten, die von der Krankenversicherung nicht abgedeckt werden. Sie kann auch Krankenhaustagegeld oder Hilfsmittel finanzieren. Bei besonders schweren Gesundheitsschädigungen (ab einem Invaliditätsgrad von 50 %) zahlt die Zurich Unfallversicherung eine lebenslange, monatliche Unfall-Rente, sofern vereinbart.
  • Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung?
    Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für einen Arbeitsunfall und einen Unfall auf dem Arbeitsweg oder bei Kindern und Jugendlichen für Unfälle in der Schule und auf dem Schulweg. Die private Unfallversicherung schützt darüber hinaus auch bei Unfällen in der Freizeit und beim Sport.

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