Skiunfall: Versicherungen für den Wintersport

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Beratung

Zuletzt aktualisiert : 11.08.2023
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Skifahren gehört zu den Sportarten, bei denen die meisten Verletzungen passieren.
  • Wer einen Skiunfall verursacht, dessen private Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden an Dritten, nicht aber für die eigenen.
  • Verletzt sich ein Wintersportler bei einem Unfall selbst, kommt die private Unfallversicherung für eigene Schäden und auch für mögliche Folgen wie Invalidität auf.

Skiunfall: unterschätzte Gefahr

Volle Skipisten, auf denen sich Skifahrer und Snowboardfahrer mit unterschiedlichem Können tummeln, schlechte Sicht, rücksichtlose Fahrweisen, Alkohol – die Gründe, warum es zu einem Zusammenstoß oder einem heftigen Sturz auf der Piste kommen kann, sind vielfältig. Der Deutsche Skiverband verzeichnet jährlich rund 40.000 Skiunfälle.
Gerade Fahranfänger unterschätzen häufig, wie schnell sie bei der Abfahrt an Tempo gewinnen, und verlieren dann oft die Kontrolle. Doch auch erfahrene Skifahrer sind vor Unfällen nicht geschützt. Schnell ist mal ein Schneehügel übersehen oder ein unaufmerksamer Hintermann rast in einen hinein.
Laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) steht der Skisport mit einem Anteil von 21,9 Prozent nach dem Fußball (35 Prozent) an zweiter Stelle auf der Liste der häufigsten Sportunfälle. Muskel- und Bänderrisse, Zerrungen, Verrenkungen und Knochenbrüche kommen bei Skiunfällen besonders oft vor.

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Unfallversicherung

Ein Unfall ist schnell passiert. Egal ob im Job, in der Freizeit oder im Haushalt. Mit der leistungsstarken Unfallversicherung von Zurich sind Sie nach einem Unfall finanziell abgesichert.

Skiunfall: Erste Hilfe und Sofortmaßnahmen

Werden Sie Zeuge eines Skiunfalls, sind Sie zur Hilfeleistung verpflichtet:

  • Rufen Sie die Bergrettung oder den europäischen Notruf unter 112 an.
  • Sichern Sie die Unfallstelle ab, um zu verhindern, dass es zu weiteren Unfällen kommt.
  • Leisten Sie je nach Zustand des Unfallopfers Erste-Hilfe-Maßnahmen, eventuell auch mit Herzmassage und Mund-zu-Mund-Beatmung, falls der Verletzte nicht mehr atmet.

Haben Sie selbst den Skiunfall verursacht und einem anderen Schaden zugefügt, informieren Sie so bald wie möglich Ihre Haftpflichtversicherung. Diese kommt für die Schäden, die Dritten entstanden sind, auf.

Skiunfall: Welche Versicherungen zahlen?

Private Haftpflichtversicherung

Sind Sie bei einem Skiunfall der Unfallverursacher und kommt jemand anderes zu Schaden, ist das ein Fall für Ihre private Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt die Folgekosten für Personen- und Sachschäden, die Dritten durch Ihre Schuld entstanden sind. Auch mögliche Schmerzensgeldforderungen sind inbegriffen.
Wer keine Haftpflichtversicherung hat, haftet mit seinem gesamten Vermögen.

Private Unfallversicherung

Für den Fall, dass Sie selbst das Unfallopfer sind, das durch eine andere Person geschädigt wurde, leistet dessen Haftpflichtversicherung und kommt für die Ihnen entstehenden Kosten auf.
Jedoch kann ein Skiunfall auch ohne Fremdeinwirkung passieren – beispielsweise durch einen Sturz über einen Schneehügel. Wer über eine private Unfallversicherung verfügt, ist in dieser Situation vor den finanziellen Folgen geschützt, von den Bergungskosten bis hin zur Leistung bei Invalidität und verminderter Erwerbsfähigkeit.
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet hier keinen Schutz – sie greift nur bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zwar die unmittelbaren Behandlungskosten, die sich aus einem Skiunfall ergeben, nicht jedoch weitere Folgekosten.

Transportkosten und Bergung bei einem Skiunfall

Brauchen Sie nach einem Ski- oder Snowboardunfall einen Krankentransport, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen dafür nur, wenn zwingende medizinische Gründe vorliegen. Die private Unfallversicherung übernimmt auch die Kosten für z. B. einen ärztlich angeordneten Transport zu einer Spezialklinik oder den Mehraufwand für die Rückkehr der verletzten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz.

Skiunfall und Alkohol

Volle Reaktionsfähigkeit und Kontrolle über das eigene Fahrverhalten sind für die Sicherheit auf der Piste unabdingbar. Alkoholgenuss vor oder während des Skifahrens kann daher zu erheblichen Risiken führen. Zudem setzen Ski- oder Snowboardfahrer ihren Versicherungsschutz aufs Spiel, wenn sie alkoholisiert in einen Unfall verwickelt werden.
In Italien gilt mittlerweile eine Promillegrenze von 0,5 auf Skipisten.

Skiunfall in der Skischule

Erleiden Sie als Teilnehmer eines Skikurses einen Skiunfall, sind Sie vertraglich über die Skischule abgesichert. Diese muss dafür sorgen, dass Sie Ihrem Können gemäß unterrichtet werden. Anders gesagt: Überfordert ein Skilehrer seinen Schüler – etwa, wenn er mit einem ungeübten Skischüler eine schwarze Piste fährt – und verletzt sich der Schüler daraufhin, haftet der Skilehrer beziehungsweise die Skischule. Missachtet hingegen der Schüler die Anweisungen des Lehrers, kann dafür nicht die Skischule verantwortlich gemacht werden.

Skiunfall im Ausland

Gerade für Skiurlauber im Ausland ist es besonders ratsam, den Versicherungsschutz anzupassen. Zwar zahlt die gesetzliche Krankenkasse, wenn Sie zum Beispiel in den österreichischen Alpen einen Skiunfall haben, aber nicht immer werden die Kosten komplett abgedeckt. Mit einer Auslandskrankenversicherung sind Sie dagegen finanziell auf der sicheren Seite. Auch die private Unfallversicherung übernimmt im Ausland einige der Kosten, die die gesetzliche Krankenkasse möglicherweise nicht erstattet, wie zum Beispiel Kosten für Bergung und Rücktransport.

Skiunfall: nicht zu unterschätzen

Ein Skiunfall kann zu gravierenden Verletzungen bis hin zu Invalidität führen. Abgesehen von den körperlichen und lebenseinschränkenden Folgen können jedoch auch die finanziellen Belastungen große Ausmaße annehmen, die Sie nicht unterschätzen sollten.

  • Verursachen Sie selbst einen Skiunfall, bei dem Dritte zu Schaden kommen, müssen Sie ohne Haftpflichtversicherung selbst für sämtliche Kosten aufkommen. Je nach Schwere des Unfalls und der Schäden können das immense Summen sein, für die Sie mit Ihrem gesamten Vermögen haften.
  • Macht ein Skiunfall eine Bergung nötig, kommen die gesetzlichen Krankenkassen nicht in jedem Fall für die Kosten auf, schon gar nicht im Ausland. Bergungskosten – vor allem mit dem Hubschrauber, bei dem die Minute zwischen 40 und 80 Euro kostet – können sich schnell auf mehrere Tausend Euro belaufen. 
  • Kommen nach den Kosten für einen Rücktransport in die Heimat noch Reha-Maßnahmen und mögliche Einkommensausfälle hinzu, wird die finanzielle Belastung für viele nicht mehr tragbar. Hier sind Sie nur mit einer privaten Unfallversicherung optimal geschützt.
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Häufig gestellte Fragen zu Versicherungen bei einem Skiunfall

  • Wer haftet bei einem Skiunfall?
    Verursacht ein Ski- oder Snowboardfahrer einen Unfall, haftet er für die Schäden, die andere Personen dabei erleiden. Seine Haftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten. Für entstandene eigene Schäden, wie zum Beispiel kaputte Ausrüstung, muss der Unfallverursacher selbst zahlen.
  • Was ist die häufigste Verletzung bei Skiunfällen?
    Spitzenreiter bei den Verletzungen auf der Piste ist das Knie, gefolgt von Schulter, Kopf, Hüfte/Oberschenkel, Rumpf und Unterschenkel.
  • Wer zahlt die Bergungskosten beim Skiunfall?
    Nicht immer übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Bergungskosten, besonders im Ausland ist die Lage oft kompliziert. Daher ist eine private Unfallversicherung sinnvoll. Sie schließt zum Beispiel auch die hohen Kosten einer Helikopterbergung mit ein.
  • Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Skiunfall?
    Wer durch einen Skiunfall Schmerzen oder gesundheitliche Schäden erleidet – auch seelische –, hat einen Anspruch auf Schmerzensgeld, das er beim Unfallverursacher geltend machen kann.
    Um dieses Recht durchzusetzen, empfiehlt es sich, juristischen Rat einzuholen. Die Zurich Rechtsschutzversicherung bietet unter anderem eine kostenfreie 24-Stunden-Anwaltshotline und übernimmt die Kosten für weitere rechtliche Schritte.

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