Checkliste Skiurlaub – 9 Tipps inklusive Packliste

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Beratung

Zuletzt aktualisiert : 11.08.2023
5 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Checkliste Skiurlaub – das Wichtigste kurz erklärt

  • Wer spätestens sechs Wochen vor dem Skiurlaub mit einem Ski-Workout beginnt, trainiert nicht nur seine Fitness, sondern mindert auch das Unfallrisiko erheblich.
  • Wenn Sie in den Skiurlaub nach Südtirol oder Italien fahren, müssen Sie seit dem 1. Januar 2022 folgende Regeln beachten:
    - Haftpflichtversicherung ist Pflicht für alle Skifahrer, Snowboarder und Rodler
    - erweiterte Helmpflicht für Minderjährige
    - hohe Bußgelder für Skifahrer ab Alkohol von 0,5 Promille
  • Eine private Haftpflichtversicherung empfiehlt sich für Skifahrer auch in Ländern, in denen sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Versicherung tritt für Schäden ein, die Sie anderen zufügen und für die Sie laut Gesetz in vollem Umfang haften.


Ski-Workout

Muskelkater nach dem ersten Skitag? Das muss nicht sein. Mit einem gezielten Ski-Workout können Sie sich optimal auf den Skiurlaub vorbereiten. Durch Skigymnastik sinkt die Anfälligkeit für Muskelkater. Aber nicht nur das: Ein Ski-Workout senkt vor allem die Verletzungsgefahr, denn trainierte Muskeln schützen gleichzeitig die Knochen und Sehnen. Ein geschulter Gleichgewichtssinn beugt zudem Stürzen vor.

Entscheidend ist natürlich, dass Sie spätestens sechs Wochen vor dem Skiurlaub mit der Skigymnastik beginnen und viermal die Woche rund 20 Minuten trainieren. Als Übungen eignen sich Kniebeugen, Ausfallschritt, Standwaage, Seitstütz und Planke.

Sehen Sie sich am besten entsprechende Übungen im Internet an oder trainieren Sie anhand eines Videos oder im Fitnessstudio. Vor dem Training, aber auch am Anfang eines jeden Skitages sollten Sie sich aufwärmen und dehnen. Auch so reduzieren Sie das Verletzungsrisiko.

Stiftung Warentest Finanztest: Zurich Privathaftpflichtschutz Note Sehr gut

Private Haftpflichtversicherung

Kleine und große Missgeschicke passieren schnell. Mit der privaten Haftpflichtversicherung von Zurich genießen Sie und Ihre Familie weltweiten Versicherungsschutz. Von Stiftung Warentest mit sehr gut (0,7) bewertet.

Skiausrüstung und Packliste

Die Skiausrüstung sollten Sie am besten ein paar Tage, besser noch Wochen vor dem Urlaub aus dem Keller holen. Bei Kindern prüfen, ob die Skier noch die richtige Größe haben. Es lohnt sich, die Skier zu wachsen, wenn der Belag grau und rau ist. Im Falle von stumpfen Kanten sollte ein Fachmann die Skier abschleifen.

Auch die Bindung sollte man einmal im Jahr professionell kontrollieren lassen. Hierfür die Skischuhe mit ins Geschäft nehmen, damit die Bindung richtig eingestellt werden kann. Das alles können Sie natürlich auch bei einem Fachgeschäft im Skigebiet machen – am besten am Abend vor dem ersten Skitag.

Packliste für den Skiurlaub

Ausrüstung:

  • Skier oder Snowboard
  • Skischuhe
  • Skistöcke
  • Skibrille
  • Skihelm
  • eventuell Rückenprotektor
  • Sonnenbrille

Bekleidung fürs Skifahren:

  • Skijacke
  • Skihose
  • Skirucksack
  • Softshelljacke für wärmere Tage
  • Fleecejacke oder Fleecepullover
  • Funktionsunterwäsche, evtl. aus Merinowolle
  • Skisocken
  • Skihandschuhe
  • Schal oder Buff
  • Skihaube

Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein (bei Anreise mit dem Auto)
  • Krankenkarte
  • Auslandskrankenversicherung
  • Nachweis Haftpflichtversicherung (in Südtirol und Italien Pflicht)
  • EC-Karte
  • Kreditkarte
  • Reiseunterlagen

An- und Abreise mit dem Auto

Viele Skifahrer und Snowboarder fahren mit dem eigenen Auto in den Skiurlaub. Die Fahrt erschweren können lang anhaltende Schneefälle oder glatte Fahrbahnen. Deshalb sollten Sie auf alle Eventualitäten vorbereitet sein und folgende Vorkehrungen treffen:

  • Reifen, Reifendruck und Ölstand vor der Reise checken
  • Eiskratzer und Handbesen mitnehmen
  • ausreichend Wischwasser dabeihaben, das mit einem Antifrostschutzmittel gemischt sein sollte
  • warme Woll- oder Fleecedecken ins Auto legen, damit Sie und Ihre Familie notfalls für einen langen Stau gerüstet sind
  • Schneeketten so im Kofferraum platzieren, dass sie schnell griffbereit sind
  • Proviant und Wasser mitnehmen

Versicherungspflicht auf der Piste

Seit dem 1. Januar 2022 ist in Südtirol und dem Rest Italiens eine private Haftpflichtversicherung beim Skifahren, Snowboarden und Rodeln Pflicht. Diese Versicherung sichert Wintersportler im Falle eines Unfalls mit anderen auf der Piste finanziell ab. Wer keine Haftpflichtversicherung hat, bekommt am Urlaubsort die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Skipass eine Tagespolice abzuschließen.

Wer dennoch ohne Versicherungsschutz auf der Piste unterwegs ist, muss mit Bußgeldern in Höhe von 100 bis 150 Euro rechnen. Bei einer Kontrolle können die Ordnungshüter zudem den Skipass einziehen.

Da eine private Haftpflichtversicherung nicht nur beim Skifahren, sondern auch im Alltag ein besonders wichtiger Versicherungsschutz ist, sollten Sie für sich und Ihre Familie eine Haftpflichtversicherung für das ganze Jahr abschließen. Diese gilt dann auch auf der Piste in Italien. Ob die eigenen Kinder mitversichert sind, richtet sich nach der jeweiligen Police. In der Zurich Familien-Haftpflichtversicherung verfügen Kinder bis zum Abschluss des Studiums oder ihrer Ausbildung über den Versicherungsschutz.

Helmpflicht

Das Tragen eines Skihelms bietet Kindern wie Erwachsene einen guten Schutz. Dennoch gibt es eine Helmpflicht nicht in allen Ländern und nur für Kinder und Jugendliche.

Neu ist: Seit dem 1. Januar 2022 gilt in Südtirol wie in ganz Italien eine Helmpflicht beim Skifahren, Snowboarden und Rodeln für Minderjährige unter 18 Jahren. Die Regel zum Tragen eines geeigneten Kopfschutzes galt bisher nur für Kinder bis 14 Jahren. Die Skihelme müssen CE-zertifiziert sein. Mit dieser Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass ein Helm den gültigen EU-Richtlinien entspricht. Bevor das Prüfzeichen angebracht werden darf, muss der Skihelm von einer zugelassenen Prüfstelle kontrolliert werden. Wer in Südtirol und Italien gegen die Bestimmung der Helmpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld von 30 bis 150 Euro rechnen.

So ist die Helmpflicht in traditionellen Skiländern geregelt:

  • Deutschland: keine Helmpflicht
  • Österreich: Helmpflicht für Kinder bis 15 Jahre, in Tirol und Vorarlberg ist das Tragen eines Skihelms lediglich eine Empfehlung
  • Schweiz: keine Helmpflicht
  • Italien: Helmpflicht für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
  • Frankreich: keine Helmpflicht
  • Slowenien: Helmpflicht für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre
  • Kroatien: Helmpflicht für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre
  • Polen: Helmpflicht für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre

Alkohol auf der Piste

Für viele Skifahrer gehört nach einem Tag auf der Skipiste der Einkehrschwung dazu. Doch in Südtirol wurde wie in ganz Italien das Feiern auf der Hütte mit Bier, Glühwein, Jagertee und Schnäpsen stark eingeschränkt.

Seit dem 1. Januar 2022 gilt ein Alkoholverbot auf italienischen Pisten: Alkoholisierte Skifahrerinnen und Skifahrer müssen mit hohen Geldbußen rechnen. Ab einem Alkoholpegel von 0,5 Promille können Bußgelder zwischen 250 und 1.000 Euro verhängt werden. Skifahren sowie Snowboarden mit einem Alkoholpegel ab 0,8 Promille gilt als Straftat und kann entsprechend sanktioniert werden.

Die Alkoholkontrollen können Polizei, Carabinieri, Finanzpolizei und die Ortspolizei mit mobilen Geräten durchführen. Fällt ein Test positiv aus, kann der Skifahrer in die nächstgelegene Polizeistation oder ins Krankenhaus gebracht werden und muss sich dort einer Untersuchung unterziehen, wie man sie von der Straßenverkehrsordnung kennt.

Orientierung im Skigebiet

Einfach in den Lift steigen und los geht’s? Schlechte Idee! Vor allem, wenn Skifahrer zum ersten Mal in einem Skigebiet unterwegs sind, sollten sie vorher mal einen Blick auf die Homepage der Region werfen. Bei größeren Skigebieten und Skischaukeln riskieren Sie sonst, nicht rechtzeitig vor Liftschluss im richtigen Skiort zu sein. An der Talstation gibt es meist einen Pistenplan für die Skijacke. In den meisten Skigebieten kann man zudem eine App mit den Pistenplänen herunterladen.

Auch die richtige Wahl der Pisten sollten Sie nicht unterschätzen. Beim alpinen Skilaufen bietet die Farbgebung Blau, Rot, Schwarz Orientierung. Die blauen Tafeln kennzeichnen die leichte, die roten die mittleren und die schwarzen die schweren Abfahrten.

FIS-Verhaltensregeln

Was beim Autofahren die Straßenverkehrsordnung, sind beim Skifahren die FIS-Verhaltensregeln. Sie sind allgemeine Verhaltensregeln des Internationalen Ski-Verbandes FIS. Bitte beachten Sie diese 10 FIS-Regeln sowohl auf der Piste als auch in der Loipe:

  1. Rücksicht auf andere Skifahrer und Snowboarder
  2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
  3. vorausschauende Wahl der Fahrspur durch den von hinten kommenden Skifahrer
  4. Überholen nur in ausreichendem Abstand, damit dem überholten Skifahrer oder Snowboarder genügend Raum bleibt
  5. Einfahren, Anfahren und Hangaufwärts-Fahren, ohne sich und andere zu gefährden
  6. kein Anhalten an engen und unübersichtlichen Stellen
  7. Aufstieg und Abstieg zu Fuß nur am Rand der Abfahrt
  8. Beachten der Zeichen und Pistenmarkierungen
  9. Hilfeleistung bei Unfällen ist Pflicht
  10. Ausweispflicht im Falle eines Unfalls

Unfall auf der Skipiste

Ein Unfall auf der Skipiste kann schnell passieren. Einmal kurz nicht aufgepasst oder einen Schneehügel nicht gesehen, schon kommt es zum Sturz. Zudem sind viele Skifahrer mit hohen Geschwindigkeiten unterwegs. Beobachten Sie einen schweren Skiunfall, rufen Sie die Bergrettung oder den europäischen Notruf unter 112. Dann sichern Sie die Unfallstelle und leisten Erste Hilfe.

Eine private Haftpflichtversicherung tritt für den Fremdschaden ein. Sie empfiehlt sich daher unbedingt für Skifahrer, auch in Ländern, in denen sie nicht wie in Südtirol und Italien gesetzlich vorgeschrieben ist.

Kommen Sie selbst bei einem Skiunfall zu Schaden, kommt Ihre Krankenversicherung für die Heilbehandlungskosten auf. Ist durch den Unfall eine Invalidität eingetreten, müssen Sie die finanziellen Folgen selbst tragen. In diesem Fall ist eine private Unfallversicherung sinnvoll. Sie übernimmt beispielsweise auch die Kosten für eine Helikopterbergung.

Sind Sie auf Pisten in Österreich, der Schweiz oder Italien unterwegs, empfiehlt sich eine Auslandskrankenversicherung. Denn bei einem Unfall im Ausland übernehmen deutsche Krankenkassen die Kosten nicht im vollen Umfang. Vor allem die kostspieligen Such-, Rettungs- und Bergungskosten sind nicht inkludiert. Die Auslandskrankenversicherung bezahlt zudem weltweit notwendige Behandlungskosten sowie einen medizinisch vertretbaren Rücktransport von Patienten nach Deutschland.

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