Justitia

Erweiterter Strafrechtsschutz

  • Ergänzungsbaustein zum Privat- und Berufsrechtschutz
  • Weltweite Absicherung
  • Gilt auch bei vorsätzlichen Vorwürfen

Erweiterter Strafrechtsschutz schon ab 1,21 EUR* EUR/Monat

Umfassender Schutz: Der Erweiterte Strafrechtsschutz ergänzt den Privat- und Berufs-Rechtsschutz und bietet zusätzlichen Schutz bei Vorwürfen einer vorsätzlich begangenen Straftat im privaten, beruflichen und ehrenamtlichen Bereich.

Kostenübernahme: Wir übernehmen die Kosten für eine professionelle Strafverteidigung bis zu einer Entschädigungsgrenze von 1 Mio. EUR.

Voraussetzungen: Voraussetzung ist der Abschluss des Privat- und Berufs-Rechtsschutzes. Der Versicherungsschutz entfällt bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatz.

Was ist ein Erweiterter Strafrechtsschutz?

Ein erweiterter Strafrechtsschutz ist ein zusätzlicher Baustein, die über den herkömmlichen Strafrechtsschutz hinausgeht. Während der allgemeine Strafrechtsschutz in der Regel nur die Verteidigung bei fahrlässig begangenen Straftaten abdeckt, bietet der erweiterte Strafrechtsschutz auch Schutz bei Vorwürfen vorsätzlich begangener Straftaten. Dies bedeutet, dass die Versicherung die Kosten für eine professionelle Strafverteidigung übernimmt, auch wenn dem Versicherten eine vorsätzliche Straftat vorgeworfen wird. Dieser erweiterte Schutz ist besonders wichtig, wenn gegen die versicherte Person ermittelt wird, obwohl sie unschuldig ist. Voraussetzung für den erweiterten Strafrechtsschutz ist der Abschluss einer Privat- und Berufs-Rechtsschutz.

Leistungen des Erweiterten Strafrechtsschutzes

Kostenübernahme für Strafverteidigung
Übernahme der Kosten für eine professionelle Strafverteidigung bei Vorwürfen vorsätzlich begangener Straftaten, bis zu einer Entschädigungsgrenze von 1 Mio. EUR.
Umfassender Schutzbereich
Absicherung bei strafrechtlichen Vorwürfen im privaten, beruflichen und ehrenamtlichen Bereich, auch bei Vorsatzdelikten.
Ergänzung zur Grundversicherung
Der erweiterte Strafrechtsschutz ergänzt den bestehenden Privat- und Berufs-Rechtsschutz und bietet zusätzlichen Schutz, der im Grundschutz nicht enthalten ist.

Alle Tarife des Erweiterten Strafrechtsschutzes im Vergleich

Versicherungsschutz Basis-Schutz Top-Schutz
Geltungsbereich
Weltweit je Versicherungsfall bis 1 Mio. EUR 1 Mio. EUR
Selbstbeteiligung
Je Versicherungsfall (*bei von uns vermitteltem Anwalt gilt geringere Selbstbeteiligung) 150 EUR
250 (150*) EUR
500 (250*) EUR
150 (0*) EUR
250 (150*) EUR
500 (250*) EUR
Versicherte Personen
Sie
Ihr ehelicher oder eingetragener Lebenspartner1,2
Ihr eingetragener Lebenspartner, in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebend (Erstwohnsitz)1,2
Ihre Kinder, die unverheiratet sind/nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben1
... bis Beendigung deren ununterbrochenen Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung, bisher nicht berufstätig bis zum 30. Lebensjahr ohne Altersbegrenzung
... nach Beendigung deren Schul- oder Berufsausbildung in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebend (Erstwohnsitz) und berufstätig sind ohne Altersbegrenzung
Ihre Stief-, Adoptiv-, Enkel- (in Obhut) oder Pflegekinder den leiblichen Kindern entsprechend1
Ihre nicht berufstätigen Eltern, Großeltern und Geschwister, in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebend (Erstwohnsitz)1,2
Leistungserweiterungen
Anwaltshotline (telefonische Rechtsberatung, Bußgeldcheck, Vertrags-/ Dokumentencheck, Mediation, zentrale Mandatsbearbeitung) kostenfrei ohne Selbstbeteiligung kostenfrei ohne Selbstbeteiligung
Anwalts-Chat kostenfrei ohne Selbstbeteiligung kostenfrei ohne Selbstbeteiligung
Vorsatzdelikte Versicherungsschutz entfällt bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatz Versicherungsschutz entfällt bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatz

1 nicht in der Single-Deckung mitversichert
2 nicht in der Single mit Kind/er-Deckung mitversichert

✓ mitversichert

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den laut Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.

Beispiele für einen Erweiterten Strafrechtsschutz

Vorwurf der Steuerhinterziehung: Ihnen wird vorgeworfen, Steuern hinterzogen zu haben. Weil Sie unschuldig sind und keine illegalen Handlungen vorgenommen haben, greift der erweiterte Strafrechtsschutz und übernimmt die Kosten für Ihre Strafverteidigung.
Angeblicher Diebstahl: Sie erhalten eine Anzeige wegen eines angeblichen Diebstahls, den Sie nicht begangen haben. Der erweiterte Strafrechtsschutz unterstützt Sie dabei, sich gegen diesen Vorwurf zu verteidigen und übernimmt die anfallenden Verteidigungskosten.
Vorwurf der Urkundenfälschung: Sie werden der Urkundenfälschung bezichtigt, obwohl Sie keine Urkunden manipuliert haben. In diesem Fall hilft Ihnen der erweiterte Strafrechtsschutz, indem er die Kosten für eine professionelle Strafverteidigung übernimmt.

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Häufig gestellte Fragen zum Erweiterten Strafrechtsschutz

  • Für wen ist ein Erweiterter Straf-Rechtsschutz wichtig?
    Ein erweiterter Strafrechtsschutz ist besonders sinnvoll für Privatpersonen, die sich umfassend gegen strafrechtliche Vorwürfe absichern möchten, auch wenn diese vorsätzlich begangene Straftaten betreffen. Dies ist wichtig, wenn man sich gegen ungerechtfertigte Anschuldigungen wehren muss. Zudem profitieren Berufstätige, die in ihrem beruflichen Umfeld mit erhöhten Risiken konfrontiert sind, wie beispielsweise Führungskräfte, Selbstständige oder Personen in vertrauensvollen Positionen. Diese Personen können leicht in Situationen geraten, in denen ihnen vorsätzliche Straftaten vorgeworfen werden, wie etwa bei Verdacht auf Urkundenfälschung oder bei Streitigkeiten im beruflichen Umfeld. Auch für Personen, die sich in ehrenamtlichen Tätigkeiten engagieren und dabei einem erhöhten Risiko ausgesetzt sein können, strafrechtlich belangt zu werden, bietet der erweiterte Strafrechtsschutz wertvollen Schutz. Insgesamt ist der erweiterte Strafrechtsschutz für jeden sinnvoll, der sich gegen die finanziellen und rechtlichen Folgen von strafrechtlichen Vorwürfen – insbesondere bei Vorsatzdelikten – absichern möchte.
  • Welche Kosten werden durch den erweiterten Strafrechtsschutz abgedeckt?
    Der erweiterte Strafrechtsschutz deckt die Kosten für eine professionelle Strafverteidigung bei Vorwürfen vorsätzlich begangener Straftaten ab. Dazu gehören Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Auslagen für Sachverständige. Die Entschädigungsgrenze beträgt dabei bis zu 1 Mio. EUR. Dies bedeutet, dass die Versicherung umfassend für die finanziellen Aufwendungen aufkommt, die im Rahmen einer strafrechtlichen Verteidigung anfallen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt.
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den erweiterten Strafrechtsschutz in Anspruch nehmen zu können?
    Um den erweiterten Strafrechtsschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie bereits einen Privat- und Berufs-Rechtsschutz abgeschlossen haben. Der erweiterte Schutz ist eine Ergänzung zu dieser Grundversicherung und bietet zusätzlichen Schutz bei Vorwürfen vorsätzlicher Straftaten. Es ist wichtig zu beachten, dass der Versicherungsschutz entfällt, wenn es zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatz kommt. Daher ist der erweiterte Strafrechtsschutz besonders für diejenigen sinnvoll, die sich gegen unbegründete oder falsche Anschuldigungen schützen möchten.

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*Der Preis von 1,21 EUR je Monat für den Ergänzungsbaustein Erweiterter Strafrechtsschutz zu der Privaten Rechtsschutzversicherung von Zurich gilt für einen Single im Basis-Tarif mit einer Selbstbeteiligung von 500 EUR und einer Versicherungsdauer von 5 Jahren. Berechnungsdatum ist der 14.10.2024.

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