Angaben der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft und Zurich Life Legacy Versicherung AG (Deutschland) gemäß §§ 134b, 134c AktG

Angaben der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft gemäß §§ 134b, 134c AktG

Gemäß §§ 134b, 134c AktG sind institutionelle Anleger (§ 134a Abs. 1 Nr. 1 AktG) zur Veröffentlichung ihrer Anlagestrategie und Mitwirkungspolitik in börsennotierten Gesellschaften (Portfoliogesellschaften) verpflichtet.

Als Lebensversicherungsunternehmen handelt es sich bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft (ZDHL) um einen institutionellen Anleger im Sinne des § 134a Abs. 1 Nr. 1 AktG. Derzeit hält die ZDHL vorrübergehend nur eine sehr geringe Beteiligung an Portfoliogesellschaften, sie beabsichtigt jedoch, diese künftig zu erhöhen. Aus diesem Grund hat sich die ZDHL entschieden, die nachstehenden Angaben zu ihrer Anlagestrategie und Mitwirkungspolitik zu veröffentlichen.

Mitwirkungspolitik (§ 134b Abs. 1 AktG)

Mitwirkungspolitik und Stimmrechtsausübung

In der Regel hält die ZDHL ihre Beteiligung an Portfoliogesellschaften in Spezialfonds und damit nur mittelbar. Hinsichtlich der Aktienportfolien, die in den Spezialfonds gehalten werden, erfolgt die Mitwirkung und die Stimmrechtsausübung in den Portfoliogesellschaften ausschließlich durch die Kapitalverwaltungsgesellschaften bzw. durch die von ihnen beauftragten externen Asset Manager.

Derzeit hält die ZDHL nur eine geringfügige unmittelbare Beteiligung in Höhe von ca. 2 % des stimmberechtigten Kapitals an einer Portfoliogesellschaft. Aus diesem Grund hat die ZDHL davon abgesehen, für diese unmittelbare Beteiligung eine Mitwirkungspolitik im Sinne des § 134b Abs. 1 AktG zu verabschieden. Dementsprechend entfallen auch Angaben zu ihrer Umsetzung sowie zum Abstimmungsverhalten gemäß § 134b Abs. 2 und 3 AktG.

Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften

Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften erfolgt hinsichtlich der Aktienportfolien, die in Spezialfonds gehalten werden, durch die Kapitalverwaltungsgesellschaften. Diese berichten jährlich über die Umsetzung ihrer Mitwirkungspolitik. Zusätzlich berichten die von den Kapitalverwaltungsgesellschaften beauftragten externen Asset Manager vierteljährlich über die Performance der von ihnen verwalteten Aktienportfolien.

Meinungsaustausch mit Gesellschaftsorganen und Interessenträgern; Zusammenarbeit mit anderen Aktionären

Die ZDHL übt keine unmittelbare Mitwirkung in den Portfoliogesellschaften aus. Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und Interessenträgern der Portfoliogesellschaften erfolgt durch die beauftragten externen Asset Manager. Die ZDHL gibt allerdings den mit der Verwaltung der Aktienportfolien beauftragten Kapitalverwaltungsgesellschaften bzw. Asset Managern klare Vorgaben für die Abstimmungen in den jeweiligen Hauptversammlungen. Eine Abstimmung oder Zusammenarbeit mit anderen Aktionären – sofern sie stattfindet – erfolgt ebenfalls über die externen Asset Manager.

Umgang mit Interessenkonflikten

Die Kapitalverwaltungsgesellschaften und die beauftragten Asset Manager verfügen über die erforderlichen Prozesse, um Interessenkonflikte zu vermeiden oder mit diesen umzugehen.

Informationen zum Umgang mit tatsächlichen und potenziellen Interessenkonflikten sind im Verhaltenskodex der Zurich Gruppe beschrieben.

Mitwirkungsbericht (§ 134b Abs. 2 AktG) und Abstimmungsverhalten (§ 134b Abs. 3 AktG)

Zurich ist seit 2012 u.a. Unterzeichnerin der ‚Principles for Responsible Investment‘ (PRI), zu denen sich auch die ZDHL verpflichtet hat. Zurich veröffentlicht daher jährlich über die Integrationspraxis in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG), die Beziehungen zu externen Vermögensverwaltern, sowie zu Proxy Voting und Engagement. Alle PRI-Transparenzberichte seit dem Beitritt von Zurich finden Sie auf Zurich's Responsible Investment Webpage sowie direkt auf der Seite der PRI Association unter www.unpri.org.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaften berichten jährlich zum 31.12. über die Umsetzung ihrer Mitwirkungspolitik. Dabei berichten sie auch über die Abstimmungen auf Hauptversammlungen.

1 Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft ist ein mittelbares Tochterunternehmen der in der Schweiz ansässigen Zurich Insurance Group Aktiengesellschaft (ZIG). Die ZIG, gemeinsam mit ihren weltweit tätigen Tochterunternehmen werden hierin als „Zurich“ bezeichnet.

Die Abstimmung hinsichtlich der in den Spezialfonds gehaltenen Aktienportfolien ist Aufgabe der Kapitalverwaltungsgesellschaften.

Anlagestrategie (§ 134c Abs. 1 AktG)

Zurich hat einen klaren und systematischen Investmentansatz definiert, der sowohl von Best Practice der Branche als auch von akademischer Forschung unterstützt wird. Diesen Investmentansatz wendet auch die ZDHL an. Die beiden Hauptprozesse des Investmentansatzes sind die Strategische Asset Allocation (SAA) und die Taktische Asset Allocation (TAA). Die SAA ist die langfristige, optimale Allokation von Vermögenswerten auf Anlageklassen, die zusammen das Investmentuniversum der Gesellschaft bilden. Die SAA wird auf Ebene des Zurich Konzerns, der Zurich Insurance Group, in der Art und Weise bestimmt, dass die erwarteten Investmentrenditen aus der SAA unter Berücksichtigung der eingegangenen Verbindlichkeiten und des für die Gesellschaft angemessenen Risikoprofils maximiert werden. Die TAA ist eine Entscheidung zur temporären Über- oder Untergewichtung von Anlageklassen innerhalb der zuvor definierten und genehmigten Limite und relativ zur strategischen Zielgröße der jeweiligen Anlageklasse. Die weltweite Anwendung dieses Ansatzes auf alle Investitionstätigkeiten ist von großem Wert für Zurich. Der Ansatz sorgt nicht nur für Beständigkeit und Disziplin, sondern trägt auch dazu bei, dass Investitionsentscheidungen nicht prozyklisch werden, d.h. in ‚guten Zeiten‘ nicht ein zusätzliches Investitionsrisiko eingehen, bzw. das Risiko im Marktstress, zum ungünstigsten Zeitpunkt Investitionen verringern zu müssen. Die langfristige Ausrichtung der Anlagestrategie der ZDHL und ein damit verbundenes Asset Liability Management - also die Sicherstellung, dass das Anlageportfolio der ZDHL mit dem Profil und der Laufzeit der Verbindlichkeiten übereinstimmt - sind Eckpfeiler dieses Prozesses.

Auch das Performance Management ist ein wesentlicher Bestandteil der Anlagephilosophie von Zurich. Weitere Informationen zur Anlagephilosophie von Zurich finden Sie in Zurich’s Value Creation Paper.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Anlagestrategie der ZDHL ist der ‚Responsible Investment‘-Ansatz, d.h. die vollständige Integration von ESG-Kriterien in den Anlageprozess der ZDHL. Ausführliche Informationen zu den drei Säulen der Nachhaltigkeitsstrategie der ZDHL finden Sie unter Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken.

Vereinbarungen mit Vermögensverwaltern (§ 134c Abs. 2 AktG)

Die ZDHL ist stets bestrebt, für jedes Portfolio den am besten geeigneten Vermögensverwalter zu bestimmen, sei es intern oder extern. Bei der Auswahl wird ein strenger, faktenbasierter Manager-Bewertungsprozess angewendet.

Die von den Kapitalverwaltungsgesellschaften verwalteten Vermögensgegenstände in den Spezialfonds erfolgen aufgrund Vereinbarungen, die eine Ausgestaltung der Investitionen und der Anlagestrategien enthalten. Diese Vereinbarungen beruhen auf Vorgaben auf Gesamtportfolioebene, insbesondere auf der Strategischen Asset Allokation sowie Taktischen Asset Allokation, dem Laufzeitenprofil der Verbindlichkeiten, Vorgaben des Risikomanagements, aufsichtsrechtlicher und bilanzieller Besonderheiten.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaften und die beauftragten Asset Manager erhalten für ihre Tätigkeiten marktübliche Vergütungen, deren Höhen fest vereinbart sind, sich nach dem Wert der verwalteten Fondsvermögen zu bestimmten Stichtagen bemessen und aus den Fondsvermögen entnommen werden.

Hinsichtlich der Aktienportfolien, die in Spezialfonds gehalten werden, erfolgt die Stimmrechtausübung durch die sie verwaltenden Kapitalverwaltungsgesellschaften bzw. durch die von ihnen beauftragten externen Asset Manager.

Weitere Informationen über die ZDHL finden Sie auch unter: https://www.zurich.de/de-de/ueber-uns/nachhaltigkeit/nachhaltigkeitsbezogene-offenlegung

Informationen über die Anlagephilosophie von Zurich finden Sie in Zurich’s Value Creation Paper. Ein komplettes Kapitel im Responsible Investment White Paper enthält Informationen über den Prozess von Zurich bei der Auswahl externer Vermögensverwalter sowie darüber, was Zurich von externen Vermögensverwaltern erwartet, wie sie ihre Anlagestrategie einhalten, einschließlich ESG-Integration und aktiver Beteiligung bei Proxy Voting und Engagement.

Stand: November 2023

Angaben der Zurich Life Legacy Versicherung Aktiengesellschaft gemäß §§ 134b, 134c AktG

Gemäß §§ 134b, 134c AktG sind institutionelle Anleger (§ 134a Abs. 1 Nr. 1 AktG) zur Veröffentlichung ihrer Anlagestrategie und Mitwirkungspolitik in börsennotierten Gesellschaften (Portfoliogesellschaften) verpflichtet.

Als Lebensversicherungsunternehmen handelt es sich bei der Zurich Life Legacy Versicherung Aktiengesellschaft (ZLLAG) um einen institutionellen Anleger im Sinne des § 134a Abs. 1 Nr. 1 AktG. Die ZLLAG hält keine Beteiligung an börsennotierten Gesellschaften ( Portfoliogesellschaften), weder mittelbar noch unmittelbar. Eine solche Investition ist auch kurz- bis mittelfristig nicht geplant.

Dementsprechend entfallen die Angaben zur Anlagestrategie und Mitwirkungspolitik gemäß §§ 134b, 134c AktG.

Stand: November 2023