Wasserschaden: Welche Versicherung haftet?

Zuletzt aktualisiert : 24.07.2024
4 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Wasserschaden – das Wichtigste kurz erklärt

  • Welche Versicherung die Kosten eines Wasserschadens übernimmt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich.
  • Die Wohngebäudeversicherung deckt den Wasserschaden am Gebäude oder fest mit dem Gebäude verbundenen Einbauten. Beispiel: Leitungs- oder Heizungswasser tritt durch ein defektes Rohr aus und beschädigt Boden und Wände.
  • Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die an Ihren beweglichen Einrichtungs- und Wertgegenständen wie Möbeln, Teppichen oder Elektrogeräten entstehen.
  • Die Privathaftpflichtversicherung tritt ein, wenn ein Dritter geschädigt wurde. Beispiel: Ein geplatztes Rohr an Ihrer Waschmaschine läuft aus und überflutet die Wohnung unter Ihnen.
  • Je nach abgeschlossenem Tarif sind Wasserschäden und Folgeschäden nicht oder nur beschränkt durch die Gebäudeversicherung oder die Hausratversicherung abgedeckt. Insbesondere für Wasserschäden durch Naturereignisse wie Hochwasser und Starkregen muss in den meisten Fällen zusätzlich eine Elementarversicherung abgeschlossen werden.

Welche Versicherung zahlt welchen Wasserschaden?

Eine Waschmaschine läuft über und setzt die Wohnung unter Wasser. Eine defekte Wasserleitung platzt. Nach einem Sturm überschwemmt Hochwasser Keller und Haus. Drei typische Szenarien von Wasserschäden, die jedes Jahr Milliardenschäden anrichten. Um solche Wasserschäden nicht allein tragen zu müssen, können Sie durch eine Versicherung vorsorgen. Für Versicherungen ist Wasserschaden dabei jedoch nicht gleich Wasserschaden. Je nach Ursache und Ort des Wasserschadens greift die Hausrat-, Wohngebäude- oder Haftpflichtversicherung. Ratsam kann es auch sein, verschiedene Zusatzklauseln in den Versicherungsschutz mit einzuschließen.

Das zahlt die Wohngebäudeversicherung bei einem Wasserschaden

Der Schutz der Wohngebäudeversicherung greift, wenn das Gebäude oder fest mit dem Gebäude verbundene Einbauten beschädigt werden. Bei einem Wasserschaden ist das beispielsweise der Fall, wenn Leitungs- oder Heizungswasser durch ein defektes Rohr austritt und Boden und Wände ruiniert. In diesem Fall übernimmt Ihre Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Trocknung, Reparatur und Beseitigung der Schäden und Folgeschäden am Gebäude sowie von festen Einbauten wie einer Einbauküche. Achtung: Nicht alle möglichen Wasserschäden am Gebäude sind mit einer Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Für die Absicherung gegen einen Rückstau aus Abwasserrohren oder gegen Naturgefahren wie Starkregen, Hochwasser, Lawinen müssen Sie zusätzlich einen Elementarschutz in Ihre Versicherung einschließen.

Das zahlt die Hausratversicherung bei einem Wasserschaden

Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die an Ihren beweglichen Einrichtungs- und Wertgegenständen entstehen. Nehmen bei einem Wasserschaden durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser Ihre Möbel, Elektrogeräte, Bücher, Bilder oder Teppiche Schaden, ersetzt Ihnen Ihre Zurich Hausratversicherung den Neuwert. Die Obergrenze liegt bei Wertgegenständen bis zu 50.000 EUR und ist individuell erhöhbar. In anderen Wasserschadensfällen wie zum Beispiel durch Starkregen oder Hochwasser haftet die Hausratversicherung nur, wenn Sie den zusätzlichen Elementarschutz eingeschlossen haben.

Das zahlt die Privathaftpflichtversicherung bei einem Wasserschaden

Die Privathaftpflichtversicherung tritt immer dann ein, wenn ein Dritter geschädigt wurde. Verursachen Sie beispielsweise einen Wasserschaden in der Wohnung unter Ihnen, weil Ihre Waschmaschine ausgelaufen ist, übernimmt die Zahlung der Kosten Ihre Private Haftpflichtversicherung. Dasselbe gilt, wenn Ihr Nachbar über Ihnen einen Wasserschaden hat und sich dieser auf Ihre Wohnung auswirkt. Dann muss er Schadensersatz leisten und seine Privathaftpflichtversicherung die Kosten übernehmen.

Wer zahlt Ersatzwohnung oder Unterbringung im Hotel bei einem Wasserschaden?

Ein Wasserschaden kann verheerende Ausmaße haben. Ist Ihre Wohnung vorübergehend nicht bewohnbar, kann die zuständige Versicherung die Kosten für ein Hotel oder eine anderweitige Unterbringung übernehmen. Allerdings kommt es hier sowohl auf den Tarif als auch auf das Ausmaß des Wasserschadens an. Wer Haustiere hat, sollte auch auf die Einschließung von deren Unterbringung im Tarif achten. Auch Mietausfallszahlungen für vermietete Wohngebäude sind in den jeweiligen Tarifen unterschiedlich hoch abgedeckt. Dasselbe gilt für externe Lagerkosten von Möbeln, Kleidern und anderen Habseligkeiten. Vergleichen Sie hier jeweils unseren Top- und Basis-Schutz der Zurich Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung.

Was deckt die Versicherung bei einem Wasserschaden nicht ab?

Je nach abgeschlossenem Tarif sind Wasserschäden und Folgeschäden nicht oder nur beschränkt durch die Gebäudeversicherung oder die Hausratversicherung abgedeckt. Insbesondere für Wasserschäden durch Rückstau aus Abwasserrohren oder durch Naturereignisse wie Starkregen und Überschwemmungen müssen Sie zusätzlich eine Elementarversicherung abschließen. Einschränkungen kann es auch geben, wenn das Wasser nur durch eine poröse Dichtung austritt. Auch undichte Aquarien und Wasserbetten sind in den meisten Fällen nicht in den Basis-Tarifen eingeschlossen. Darüber hinaus prüft die Versicherung auch, ob Sie Ihren vertraglichen Pflichten nachgekommen sind und zum Beispiel Ihre Räume ausreichend geheizt haben, um Frostschäden in Wasserleitungen vorzubeugen. Eine Pflichtverletzung kann die Kürzung der Entschädigungszahlung zur Folge haben. Vergleichen Sie hier jeweils unseren Top- und Basis-Schutz der Zurich Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung.

Wie kann ich Wasserschäden vorbeugen?

Altersschwache oder durch Frost aufgeplatzte Wasserleitungen, verstopfte Rohre oder unsachgemäßes Anschließen von Wasch- und Spülmaschinen: Leitungswasserschäden können unterschiedliche Ursachen haben. So beugen Sie als Hausbesitzer oder Mieter vor:

  • Lassen Sie Leitungen und Anschlüsse regelmäßig kontrollieren und Ihre Heizung warten. Vermeiden Sie Verstopfungen in Wasserrohren; lassen Sie diese gegebenenfalls reinigen.
  • Beugen Sie bei Kälte und Frost vor: Heizen Sie alle Räume ausreichend, auch während Ihrer Abwesenheit und längeren Urlauben.
  • Den Gartenwasserhahn vor dem Winter absperren und restliches Wasser entleeren. Fenster schließen (Keller!).
  • Denken Sie daran, den Hauptwasserhahn abzudrehen, wenn Sie in den Urlaub fahren.
  • Außerdem: Ein eingebauter Leckageschutz stoppt die Wasserzufuhr der Hauptleitung, wenn er ein Leck erkennt.

Was tun bei einem Wasserschaden?

  • Sorgen Sie für Ihre Sicherheit: Nehmen Sie keine elektrischen Geräte in Betrieb. Sperren Sie die Wasserleitung ab und unterbrechen Sie sofort die Stromzufuhr. Dafür legen Sie entweder den entsprechenden Kippschalter Ihrer Sicherung um oder drehen die Schraubsicherung heraus.
  • Melden Sie uns den Schaden umgehend und beschreiben Sie den Umfang des Schadens. Wir leiten dann die notwendigen Schritte ein. Halten Sie den Schaden möglichst auf Fotos fest.
  • Vermeiden Sie Folgeschäden: Schützen Sie Ihren Besitz vor Feuchtigkeit und sichern Sie Ihr Inventar.
  • Kontaktieren Sie einen Profi: Versuchen Sie nicht, die Leitung selbst aufzutauen. Überlassen Sie diese Arbeit einem Fachunternehmen. Verwenden Sie in keinem Fall offene Flammen oder elektrischen Strom.
  • Wenn ein Wasserschaden eingetreten ist, stehen wir Ihnen zur Seite.
    Melden Sie sich bitte sofort telefonisch unter der Rufnummer:  +49 (0) 221 7715-7780 oder nutzen Sie das Schadenformular hier.
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Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Wasserschaden, digital oder vor Ort.

Haben Sie Fragen zum Thema Wasserschaden?

  • Welche Versicherung übernimmt welchen Wasserschaden?

    Je nach Ursache und Ort des Wasserschadens greift die Hausrat-, Wohngebäude- oder Haftpflichtversicherung.

  • Was zahlt die Wohngebäudeversicherung bei einem Wasserschaden?

    Der Schutz der Wohngebäudeversicherung greift, wenn das Gebäude oder fest mit dem Gebäude verbundene Einbauten wie zum Beispiel die Einbauküche beschädigt werden.

  • Was zahlt die Hausratversicherung bei einem Wasserschaden?

    Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die an Ihren beweglichen Einrichtungs- und Wertgegenständen wie Möbeln oder Elektrogeräten entstehen.

  • Was zahlt die Privathaftpflichtversicherung bei einem Wasserschaden?

    Die Privathaftpflichtversicherung tritt immer dann ein, wenn ein Dritter geschädigt wurde. Wenn zum Beispiel ein Rohr in Ihrer Wohnung geplatzt ist und deshalb die Wohnung unter Ihnen mit Wasser geflutet wurde.

  • Wer zahlt bei Wasserschaden in einer Mietwohnung?

    Kommt es zu einem Wasserrohrbruch in einer Mietwohnung, ist der Hauseigentümer für die Schadenbeseitigung zuständig. Dessen Gebäudeversicherung zahlt für die Instandsetzung des Gebäudes und der Substanz der Wohnung. Nicht zuständig ist diese Versicherung für den Hausrat des Mieters.

  • Was kostet eine Versicherung gegen Wasserschaden?

    Wie viel die Hausratversicherung- und Wohngebäudeversicherung kostet, richtet sich immer nach der Quadratmeterwohnfläche.

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