Alles zur Reiserücktrittsversicherung bei Klassenfahrten

Zur persönlichen
Beratung

Zuletzt aktualisiert : 30.10.2024
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Schutz vor hohen Stornokosten bei Reiserücktritt: Die Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten übernimmt die Stornokosten, wenn einzelne Schüler die Reise aus versicherten Gründen absagen müssen.
  • Abdeckung von Reiseabbruch und verspäteter Anreise: Neben dem Reiserücktritt versichert Zurich auch einen Reiseabbruch und eine verspätete Anreise automatisch, wodurch weitere finanzielle Risiken minimiert werden.

Reiserücktrittsversicherung bei Klassenfahrten

Planen Sie als Lehrkraft eine Klassenfahrt? Das erfordert viel Organisation und Vorbereitung. Dabei sollten auch unvorhersehbare Ereignisse berücksichtigt werden.
Die Reiserücktrittsversicherung von Zurich schützt Sie vor hohen Stornokosten, wenn einzelne Schüler die Reise absagen müssen. Die Versicherung deckt auch die Kosten, wenn die Reise vorzeitig aus versicherten Gründen abgebrochen werden muss.

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Reiserücktrittskosten-Versicherung

Sollten Sie Ihre gebuchte Reise nicht antreten können, kümmern wir uns um die finanziellen Folgen.

Wieso ist eine Reiserücktrittsversicherung bei Klassenfahrten sinnvoll?

Eine Reiserücktrittsversicherung ist besonders bei Klassenfahrten wichtig, da diese Reisen meist lange im Voraus gebucht werden. Unerwartete Ereignisse, wie Erkrankungen oder Unfälle, können kurzfristig die Teilnahme eines oder mehrerer Schüler verhindern.
Ohne Versicherung entstehen hohe Stornokosten. Zudem kann es auf Klassenfahrten – ob Städtereise, Skiausflug oder Abifahrt – vorkommen, dass Schüler wegen Krankheiten oder Unfällen vorzeitig abreisen müssen. In solchen Fällen übernimmt die Reiserücktrittsversicherung von Zurich die anfallenden Kosten und entlastet damit sowohl Eltern als auch Lehrkräfte.

Wann sollte die Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten abgeschlossen werden?

Bei der Zurich Reiserücktrittsversicherung gelten spezielle Abschlussfristen. Um den vollen Versicherungsschutz für Schulklassen zu erhalten, muss die Versicherung spätestens 10 Tage nach der Buchung der Klassenreise abgeschlossen werden.
Für Reisen, die später als 10 Tage nach der Buchung abgesichert werden sollen, darf der Reisebeginn nicht kürzer als 30 Tage vor Beantragung der Versicherung liegen.
Eine spätere Absicherung ist nicht möglich, um sicherzustellen, dass unvorhergesehene Ereignisse abgedeckt sind.

Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung für eine Klassenfahrt?

Die Kosten einer Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten hängen von mehreren Faktoren ab, die den Versicherungsbeitrag bestimmen. Entscheidend sind folgende Punkte:

  • Reisepreis pro Person
    Der Beitrag der Reiserücktrittsversicherung richtet sich nach dem Reisepreis pro Teilnehmer.
  • Versicherte Risiken
    Bei Zurich ist der Versicherungsschutz besonders umfangreich. Neben der klassischen Absicherung des Reiserücktritts sind auch Reiseabbruch und verspätete Anreise automatisch mitversichert. Das bedeutet, dass nicht nur die Stornokosten bei Nichtantritt der Schulfahrt übernommen werden, sondern auch die Kosten, falls ein Teilnehmer die Reise aus versicherten Gründen abbrechen oder verspätet anreisen muss.
  • Selbstbeteiligung
    Die Kosten für die Reiserücktrittsversicherung sind geringer, wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart wird. Das bedeutet, dass die Eltern im Fall der Fälle einen Teil der Stornokosten selbst tragen.

Um den genauen Preis zu ermitteln, bietet Zurich einen Online-Rechner, mit dem Sie den Beitrag individuell berechnen können.

Welche Leistungen beinhaltet die Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten?

Die Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten bietet umfassenden Schutz und deckt folgende Leistungen ab:

  • Erstattung der Stornokosten, wenn ein oder mehrere Schüler aus gesundheitlichen Gründen die Reise nicht antreten können.
  • Kostenübernahme bei Unfall oder Tod eines nahen Angehörigen, der die Teilnahme eines Schülers verhindert.
  • Erstattung der Kosten bei Reiseabbruch aufgrund eines versicherten Ereignisses.
  • Absicherung bei Nichtversetzung bzw. bei Schulnachprüfungen oder offiziellen Prüfungen, die einen Reiseantritt verhindern.
  • Übernahme von Mehrkosten bei einer verspäteten Anreise, wenn ein versicherter Grund vorliegt.
  • Erstattung von Umbuchungskosten, wenn die Klassenfahrt aus versichertem Grund zum ursprünglichen Termin nicht stattfinden kann.
  • Kostenübernahme bei Teilstornierungen oder Einzelzimmerzuschlägen, wenn mitreisende Schüler ausfallen.
  • Übernahme zusätzlicher Beförderungskosten, um den Schüler wieder mit der Reisegruppe zu verbinden.

Schadensbeispiele für die Schülerreiseversicherung

Grippeerkrankung mehrerer Schüler vor der Abreise

Kurz vor Beginn einer Klassenfahrt nach Rom erkranken mehrere Schüler gleichzeitig an einer Grippe und sind nicht reisefähig. Die Lehrerin meldet die Erkrankung unverzüglich bei der Reiserücktrittsversicherung von Zurich. Da der Rücktritt aus einem versicherten Grund erfolgt, übernimmt die Versicherung die Stornokosten der betroffenen Schüler.
Für die Eltern der Schüler bedeutet dies, dass sie nicht auf den bereits bezahlten Reisekosten sitzen bleiben. Gleichzeitig werden auch eventuelle Umbuchungskosten für die verbleibenden Teilnehmer erstattet, etwa wenn durch die Ausfälle Einzelzimmerzuschläge entstehen.

Unfall eines Schülers während der Klassenfahrt

Während einer Wanderung auf einer Klassenfahrt stürzt ein Schüler und erleidet eine Verletzung, die eine sofortige medizinische Versorgung erfordert. Der Schüler muss die Reise abbrechen und vorzeitig nach Hause zurückkehren.
Die Reiserücktrittsversicherung greift hier ebenfalls: Die zusätzlichen Rückreisekosten des Schülers und die anteiligen Reisekosten für die restlichen nicht genutzten Reisetage werden von der Versicherung übernommen. Falls zusätzliche Kosten anfallen, um den Schüler nach seiner Genesung wieder zur Gruppe zu bringen, werden auch diese durch die Versicherung gedeckt.

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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Reiserücktrittversicherung für Klassenfahrten, digital oder vor Ort.

Fragen und Antworten zur Reiserücktrittsversicherung bei Klassenfahrten

  • Muss man die Reiserücktrittsversicherung für eine Klassenfahrt wieder kündigen?
    Nein, bei der Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten handelt es sich um eine einmalige Reiserücktrittsversicherung, die nur für die jeweilige Reise gilt. Nach Ende der Klassenfahrt erlischt der Vertrag automatisch, eine Kündigung ist nicht erforderlich.
  • Sind Begleitpersonen bei der Reiserücktrittsversicherung mitversichert?
    Ja, Begleitpersonen sind bei der Reiserücktrittsversicherung für Klassenfahrten mitversichert. Sie müssen jedoch namentlich in der Versicherungspolice aufgeführt werden, um den Schutz zu gewährleisten. Sollte eine Begleitperson aus einem versicherten Grund die Reise nicht antreten oder abbrechen müssen, übernimmt die Versicherung die entsprechenden Kosten.
  • Kann man von einer Klassenfahrt zurücktreten?
    Ja, man kann von einer Klassenfahrt zurücktreten, allerdings müssen in der Regel Stornierungs- oder Ausfallgebühren bezahlt werden, abhängig davon, wie kurzfristig der Rücktritt erfolgt. Wenn eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde, können diese Kosten von der Versicherung übernommen werden, vorausgesetzt, der Rücktritt erfolgt aus einem versicherten Grund, wie zum Beispiel Krankheit, Unfall oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen. Ohne eine solche Versicherung müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten die Stornokosten meist selbst tragen.

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