Einmalige Reiseversicherung – was gibt es zu beachten

Zur persönlichen
Beratung

Zuletzt aktualisiert : 29.10.2024
2 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Mit der einmaligen Reiserücktrittsversicherung schützen Sie sich vor hohen Stornokosten bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Krankheit, Unfall oder Tod von engen Familienangehörigen.
  • Die einmalige Reiserücktrittsversicherung ist besonders geeignet, wenn Sie nur gelegentlich reisen oder eine bestimmte, eventuell besonders teure Reise absichern möchten.
  • Die Reiserücktrittsversicherung von Zurich bietet neben der Stornokostenübernahme auch Schutz bei Reiseabbrüchen und deckt zudem Umbuchungskosten.

Was ist eine einmalige Reiserücktrittsversicherung?

Im Gegensatz zur jährlichen Reiserücktrittsversicherung, die einen ganzjährigen Schutz bietet, können Sie mit der einmaligen Reiserücktrittsversicherung gezielt eine einzelne Reise absichern. Zu den abgedeckten Gründen zählen Krankheiten, Unfälle oder schwerwiegende Ereignisse im privaten Umfeld.
Die einmalige Reiserücktrittsversicherung übernimmt in diesen Fällen die Stornogebühren oder die Kosten, die durch einen Reiseabbruch oder eine verspätete Anreise entstehen. So bleiben Sie vor hohen finanziellen Verlusten bewahrt.

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Reiserücktrittskosten-Versicherung

Sollten Sie Ihre gebuchte Reise nicht antreten können, kümmern wir uns um die finanziellen Folgen.

Vorteile bei der einmaligen Reiserücktrittsversicherung von Zurich

  • Flexible Absicherung: Der Schutz bezieht sich ausschließlich auf die gebuchte Reise, ohne langfristige Verpflichtung.
  • Kostenersparnis: Zahlung nur für den genauen Reisezeitraum, keine zusätzlichen Kosten für nicht genutzte Zeiträume.
  • Breite Abdeckung: Abgesichert sind nicht nur Reiserücktritt, sondern auch Mehrkosten durch Reiseabbruch und verspätete Anreise durch Krankheit, Unfall oder unvorhersehbare Ereignisse.
  • Schutz für Reisen von bis zu 60 Tagen: Gültig für Reisen mit einer Dauer von bis zu 60 Tagen. Ideal, um längere Urlaube optimal abzusichern.
  • Übernahme der Umbuchungskosten: Es werden nicht nur Stornokosten, sondern auch Umbuchungsgebühren übernommen.
  • Familienschutz: Mitversichert sind Angehörige im gleichen Haushalt oder namentlich genannte Personen.
  • Weltweiter Schutz: Der Versicherungsschutz gilt für alle Länder weltweit, außer Kriegs- und Krisengebiete.
  • Schneller Abschluss: Der Vertrag lässt sich schnell und bequem online abschließen.

Reiserücktrittsversicherung: Jahresschutz oder Einmalschutz

Zurich bietet zwei Modelle der Reiserücktrittsversicherung: den Einmalschutz und den Jahresschutz. Beide Optionen bieten Schutz vor hohen Stornokosten, unterscheiden sich jedoch in der Flexibilität.

Die einmalige Reiserücktrittsversicherung ist ideal für Gelegenheitsreisende, die lediglich eine bestimmte Reise absichern möchten. Sie bietet gezielten Schutz für eine konkrete Urlaubsreise, ohne langfristige Verpflichtungen einzugehen. Der Vorteil liegt darin, dass nur für den ausgewählten Reisezeitraum gezahlt wird.

Der Jahresschutz hingegen sichert sämtliche Reisen innerhalb eines Jahres ab, unabhängig von deren Anzahl. Damit sind sowohl die Reiseleistungen von kurzen Ausflügen als auch längere Reisen (bis 60 Tage) abgedeckt.
Für Vielreisende, z.B. Familien, ist dieser Schutz aufgrund der pauschalen Jahresgebühr vor allem finanziell interessant, da er im Vergleich zum mehrfachen Abschluss von Einzelschutzpolicen langfristig günstiger ist.

Für wen ist eine einmalige Reiserücktrittsversicherung generell sinnvoll?

  • Für Personen, die im Voraus buchen: Generell ist eine Reiseversicherung für alle Personen sinnvoll, die ihre Reise im Voraus buchen. Sie schützt vor unvorhersehbaren Ereignissen wie Krankheit oder plötzlichen familiären Notfällen, die zu einer Stornierung führen könnten.
  • Familien mit Kindern und Senioren: Familien mit Kindern und ältere Menschen profitieren besonders von einer Reiserücktrittsversicherung, da das Risiko von unerwarteten Krankheiten oder Notfällen bei ihnen höher ist
  • Gruppenreisen: Die Reiserücktrittsversicherung bietet auch für Gruppenreisen wie Klassenfahrten oder Ausflügen von Vereinen einen wertvollen Schutz – unabhängig von der Gruppengröße.
  • Sinnvoll für teure Reisen: Eine Reiserücktrittsversicherung ist besonders nützlich für teure Reisen, um das finanzielle Risiko im Falle von unvorhergesehenen Absagen zu minimieren. Zurich versichert Luxusreisen bis zu 50.000 Euro.

Wie viel kostet eine einmalige Reiserücktrittsversicherung?

Die Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung variieren und hängen von mehreren Faktoren ab. Hier sind die wichtigsten Faktoren, die in die Berechnung einfließen:

  1. Reisepreis: Je teurer die Reise, desto höher ist die Prämie der Reiserücktrittsversicherung.
  2. Selbstbehalt: Wenn Sie bereit sind, im Fall der Fälle einen Teil der Stornokosten selbst zu tragen, sind die Versicherungsprämien niedriger.

Um den genauen Preis zu ermitteln, bietet Zurich einen Online-Rechner, mit dem Sie den Beitrag individuell berechnen können.

Gibt es bei einer Reiserücktrittsversicherung Abschlussfristen?

Bei der Reiserücktrittsversicherung von Zurich gibt es spezielle Abschlussfristen. Generell müssen Sie die Versicherung spätestens 10 Tage nach der Reisebuchung abschließen, um den vollen Schutz zu erhalten.
Für bereits vor Vertragsabschluss gebuchte Reisen, die später als 10 Tage nach der Buchung abgesichert werden sollen, darf der Reisebeginn nicht kürzer als 30 Tage vor Beantragung der Versicherung liegen. Innerhalb der Vertragslaufzeit gebuchte Reisen (Jahresvertrag) sind automatisch versichert.

Gegen was schützt eine einmalige Reiserücktrittsversicherung?

Die einmalige Reiserücktrittsversicherung von Zurich bietet Ihnen einen umfassenden Schutz in verschiedenen Situationen:

  • Schwere Erkrankung oder Unfall der versicherten Person
  • Todesfall eines Familienangehörigen
  • Erheblicher Schaden am Eigentum
  • Impfunverträglichkeit oder Schwangerschaftskomplikationen
  • Unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes oder Kurzarbeit
  • Neues Arbeitsverhältnis nach Arbeitslosigkeit
  • Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes oder freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahres
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
  • Unerwarteter Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers, Organtransplantation oder Organspende
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
  • Scheidung
  • Fahrzeug, das das Hauptbeförderungsmittel für die Reise sein sollte, wird gestohlen.
  • Unerwartete gerichtliche Vorladung
  • Adoption eines minderjährigen Kindes
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Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Einmalige Reiseversicherung, digital oder vor Ort.

Die häufigsten Fragen und Antworten zur einmaligen Reiserücktrittsversicherung

  • Kann man eine Reiserücktrittsversicherung nach der Buchung abschließen?
    Ja, eine Reiserücktrittsversicherung kann nach der Buchung der Reise abgeschlossen werden, solange die Abschlussfristen eingehalten werden und das versicherte Ereignis zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten oder absehbar ist. Der Schutz greift ab dem Vertragsabschluss.
  • Bis wann muss man spätestens eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben?
    Die Reiserücktrittsversicherung von Zurich muss spätestens 10 Tage nach der Reisebuchung abgeschlossen werden, um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten. Für bereits vor Vertragsabschluss gebuchte Reisen, die später als 10 Tage nach der Buchung abgesichert werden sollen, darf der Reisebeginn nicht kürzer als 30 Tage vor Beantragung der Versicherung liegen. Innerhalb der Vertragslaufzeit gebuchte Reisen (Jahresvertrag) sind automatisch versichert.
  • Ist eine Trennung ein versicherter Grund für Reiserücktritt?
    Wenn Sie nach einer Trennung eine gemeinsam geplante Reise stornieren, erhalten Sie von der Reiserücktrittsversicherung keine Erstattung. Eine Scheidung hingegen wird als versicherter Grund anerkannt. In diesem Fall erstattet Zurich die Stornokosten.
  • Sind Mitreisende bei der einmaligen Reiserücktrittsversicherung mitversichert?
    Mitreisende sind bei der einmaligen Reiserücktrittsversicherung von Zurich mitversichert, wenn sie entweder Familienangehörige des Versicherten sind und im selben Haushalt leben oder im Versicherungsvertrag namentlich genannt wurden. In diesem Fall ist es nicht erforderlich, dass der oder die Mitreisende im gleichen Haushalt lebt.

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