Familienrechtsschutz im Überblick

Zuletzt aktualisiert : 11.08.2023
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Familienrechtsschutz – das Wichtigste kurz erklärt

  • Eine Familienrechtsschutzversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor hohen finanziellen Kosten, falls Sie im Fall von Rechtsstreitigkeiten einen Anwalt benötigen oder gar vor Gericht müssen.
  • Mit einer Familienrechtsschutzversicherung können Sie auch Ihre Angehörigen in den Privat- und Berufs-Rechtsschutz einbinden.
  • Welche Rechtsschutzgebiete und welche Leistungen in Ihrem Familienrechtsschutz mitversichert sind, können Sie je nach Ihrer persönlichen Situation mit den entsprechenden Bausteinen anpassen.

Was ist eine Familienrechtsschutzversicherung?

Die Familienrechtsschutzversicherung an sich ist keine eigene Rechtsschutzvariante, sondern Teil Ihrer Zurich Berufs- und Privat-Rechtsschutzversicherung. Mit der Familienrechtsschutzversicherung können Sie nicht nur sich, sondern auch Ihre Familie mitversichern. Sollten Sie oder eines Ihrer Familienmitglieder irgendwann einen Anwalt benötigen oder vor Gericht müssen, springt die Rechtsschutzversicherung im versicherten Rechtsschutzfall ein und übernimmt auch die versicherten Kosten.

Welche Rechtsprobleme werden von der Familienrechtsschutzversicherung abgedeckt?

Welche Rechtsprobleme durch Ihren Familienrechtsschutz versichert sind, hängt vom abgeschlossenen Angebot ab. Bei Zurich ist immer der Privat- und Berufs-Rechtsschutz enthalten. Damit sind alle Bereiche aus dem Privatrecht versichert und die häufigsten Rechtsstreitigkeiten im privaten Leben abgedeckt – angefangen bei Medizin- und Gesundheitsthemen bis zu Angelegenheiten des Steuer-, Straf-, Verwaltungs- und Familienrechts.

So unterstützt Sie eine Privatrechtsschutzversicherung für Familien juristisch und finanziell zum Beispiel bei Schadenersatzansprüchen nach einem Ski- oder Sportunfall.

Um Ihrer Familie weiteren Versicherungsschutz zu bieten, können Sie diese mit den passenden Bausteinen wie Verkehrs-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz oder Immobilien-Rechtsschutz an Ihre private Situation anpassen.

  • Der Verkehrs-Rechtsschutz leistet, wenn es aufgrund eines Verkehrsunfalls zu juristischen Auseinandersetzungen kommt.
  • Der Immobilien-Rechtsschutz schützt Sie und Ihre Familie bei Streitigkeiten rund ums Wohnen, wenn es zum Beispiel zu Problemen mit der Nebenkostenabrechnung kommt.
  • Der Arbeits-Rechtsschutz deckt die Kosten eines Rechtsstreits mit dem Arbeitgeber, zum Beispiel im Falle einer Kündigung.

Was zahlt die Familienrechtsschutzversicherung?

Für welche Kosten die Familienrechtsschutzversicherung aufkommt, hängt vom gewählten Tarif ab. Im Top-Schutz von Zurich sind folgende Kosten gedeckt:

  • Anwaltskosten (gemäß der gesetzlichen Gebührenordnung)
  • Gebühren für Sachverständige und Zeugen
  • Kosten des Prozessgegners, die Sie übernehmen müssen
  • Kosten für einen Übersetzer bei einer Strafverfolgung im Ausland
  • Reisekosten für den Fall, dass Sie im Ausland vor Gericht erscheinen müssen

Bei der Familienrechtsschutzversicherung gilt es aber auch, die Wartezeiten zu beachten. Je nachdem welche Bausteine Ihre Rechtsschutzversicherung beinhaltet, müssen Sie eine Wartezeit von bis zu drei Monaten einrechnen.
In diesem Zeitraum greift Ihr Versicherungsschutz noch nicht. Damit soll verhindert werden, dass eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird, wenn ein Konflikt bereits existiert.

Viele Versicherungsleistungen können Sie aber auch sofort nach Vertragsabschluss in Anspruch nehmen, wie zum Beispiel den Schadenersatz- oder Straf-Rechtsschutz. Auf die allgemeine Wartezeit wird verzichtet, wenn die versicherte Leistungsart bereits versichert war und der Übergang vom Vorvertrag zum aktuellen Vertrag lückenlos ist.

Wer ist in der Familienrechtsschutz mitversichert?

In der Regel gilt die Familienrechtsschutzversicherung für die Familienmitglieder, die mit dem Versicherten in einem Haushalt leben. Welche Personen genau mit abgedeckt sind, hängt vom jeweiligen Tarif ab.

In der Familienrechtsschutzversicherung von Zurich sind folgende Familienmitglieder mitversichert:

  • Ihr ehelicher oder eingetragener Lebenspartner
  • Ihr nicht ehelicher oder nicht eingetragener Lebenspartner, wenn dieser mit Ihnen in einem Haushalt lebt
  • Ihre Kinder, die unverheiratet sind bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, bis Beendigung deren ununterbrochenen Schul- und/oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung, wenn diese bisher noch nicht berufstätig waren
  • Ihre Pflegekinder, Adoptivkinder, Enkelkinder (in Obhut) oder Stiefkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt

Der Top-Schutz sichert zusätzlich folgende Familienmitglieder ab:

  • Ihre Kinder, die unverheiratet sind bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, auch nach Beendigung deren Schul- und/oder Berufsausbildung, ohne Altersbegrenzung, soweit diese in Ihrem Haushalt leben
  • Ihre nicht berufstätigen Eltern, Großeltern und Geschwister, soweit diese in Ihrem Haushalt leben

Was kostet eine Familienrechtsschutzversicherung?

Online können Sie eine Familienrechtsschutzversicherung mit umfassendem Schutz ab 20,58 Euro im Monat abschließen.

Dank der individuell wählbaren Selbstbeteiligung können Sie entscheiden wie viel Sie im Versicherungsfall selbst bezahlen möchten – und bestimmen so auch, wie hoch oder niedrig der Beitrag für Ihre Familienrechtsschutz sein soll.

Bei allen Rechtsschutzarten von Zurich können Sie eine Selbstbeteiligung von 150 Euro, 250 Euro oder 500 Euro wählen. Bei der Wahl eines von Zurich vermittelten Rechtsanwalts kann sich die Selbstbeteiligung zudem um bis zu 250 Euro reduzieren.

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Haben Sie Fragen zum Thema Familienrechtsschutz?

  • Ich habe eine Private Rechtsschutzversicherung von Zurich. Sind mein Partner und mein Kind automatisch mitversichert?
    Ja, in der Zurich Private Rechtsschutzversicherung sind Ihr Ehepartner und Ihre Kinder automatisch mitversichert. Auch nicht eheliche Partner sind absichert, wenn diese mit Ihnen im gleichen Haushalt leben. Diese Regelung gilt allerdings nur für den Familien- und nicht für den Singletarif der Zurich Private Rechtsschutzversicherung.
  • Wie lange ist ein Kind in der Rechtsschutzversicherung mitversichert?
    Bei der Zurich Familienrechtsschutzversicherung bleiben Kinder auch nach erreichter Volljährigkeit je nach Tarif ohne Altersbegrenzung mitversichert, solange sie im selben Haushalt leben, unverheiratet sind.
  • Besteht auch während eines Urlaubs im Ausland Versicherungsschutz?
    Ja. Mit einer Privaten Rechtsschutzversicherung genießen Sie auch im Ausland Versicherungsschutz.
    Die Versicherung zahlt bei Rechtsstreitigkeiten im europäischen Ausland und in den Mittelmeer-Anliegerstaaten, auf Madeira, den Kanarischen Inseln und den Azoren. Außerhalb dieser Gebiete gilt im Top-Tarif ein Versicherungsschutz für bis zu 2 Jahre bei privatem und beruflichem Aufenthalt und einer Versicherungssumme von 1.000.000 Euro.
  • Welche Rechtsangelegenheiten deckt der Familienrechtsschutz nicht ab?
    • vorsätzlich begangene Straftaten
    • Scheidungsangelegenheiten und Scheidungsfolgeangelegenheiten
    • Verfahren vor Verfassungsgerichten oder/ und vor internationalen Gerichtshöfen
    • nicht versicherte Rechtsgebiete und Versicherungsfälle
    • Bauherrenrechtsschutz
    • aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht

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