Arbeiten trotz Krankschreibung
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Arbeiten trotz Krankschreibung – das Wichtigste kurz erklärt
- Eine Krankschreibung ist kein Tätigkeitsverbot – Sie dürfen also rechtlich gesehen zur Arbeit gehen, auch wenn Sie krankgeschrieben sind.
- Möchten Sie wieder zur Arbeit gehen, obwohl Ihre Krankschreibung noch gültig ist, steht Ihr Arbeitgeber in der Fürsorgepflicht. Das heißt, er muss abwägen, ob er Ihre Arbeitsaufnahme ohne Risiko erlauben kann.
- Arbeiten Sie trotz einer Krankschreibung vom Arzt, besteht nach wie vor Ihr Versicherungsschutz: Sie sind genauso kranken- und unfallversichert wie sonst auch.
- Setzt Ihr Arbeitgeber Sie trotz einer – möglicherweise längeren – Krankschreibung unter Druck und kommt es zum Konflikt, sind Sie mit einer Rechtsschutzversicherung vor möglichen finanziellen Folgen einer juristischen Auseinandersetzung geschützt.
Darf man arbeiten trotz Krankschreibung?
Laut Statistik gehen drei Viertel der Arbeitnehmer in Deutschland zur Arbeit, obwohl sie krankgeschrieben sind. Das kann nicht nur für einen selbst gefährlich sein – auch den Mitarbeitern und Kollegen gegenüber kann das ein fahrlässiges Verhalten bedeuten, etwa bei einer ansteckenden Infektion.
Wenn Sie allerdings eine Krankschreibung – auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) oder Krankenschein genannt – vom Arzt haben, die beispielsweise für fünf Tage ausgestellt ist, Sie sich nach einigen Tagen aber wieder fit und arbeitsfähig fühlen, dürfen Sie zur Arbeit gehen. Die gesetzliche Regelung verbietet das nicht. Eine etwaige Gesundschreibung brauchen Sie nicht – es gibt sie auch offiziell gar nicht.
Für den Fall, dass Sie Krankengeld beziehen, gilt: Sobald Sie Ihre berufliche Tätigkeit wieder aufgenommen haben, erlischt der Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld. Eventuell vorab erhaltenes Krankengeld muss zurückgezahlt werden. Krankengeld wird gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist – ab dann ist die Krankenkasse für die Lohnfortzahlung zuständig.
Ist man versichert, wenn man trotz Krankschreibung arbeiten geht?
Die Antwort ist ein klares: Ja! Auch wenn sich anderslautende Gerüchte hartnäckig halten: Gehen Sie zur Arbeit, obwohl Sie (noch) krankgeschrieben sind, steht Ihnen Ihr voller Versicherungsschutz zu. Das gilt auch für den Arbeitsweg: Brechen Sie sich beispielsweise morgens auf dem Weg ins Büro den Fuß, greift ganz normal die gesetzliche Unfallversicherung.Allerdings sollten Sie Ihren Arbeitgeber informieren, wenn Sie trotz Ihrer Krankschreibung wieder in den Betrieb kommen – damit zum Beispiel bei einem Unfall auf dem Weg klar ist, dass es sich um den Arbeitsweg handelt.
Was ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?
Es ist eine Sache, wenn Sie als Arbeitnehmer beschließen: Ich fühle mich fit genug zum Arbeiten trotz Krankschreibung. Eine andere Sache ist die Fürsorgepflicht Ihres Chefs bzw. der Personalverantwortlichen. Dieser muss einschätzen, ob Sie wirklich in der Lage sind, die Ihnen auferlegten Aufgaben zu erledigen, ohne Ihren Gesundheitszustand zu gefährden. Zudem hat er auch seinen anderen Mitarbeitern gegenüber eine Fürsorgepflicht und darf sie keinem Risiko aussetzen.
Zwei Fallbeispiele verdeutlichen unterschiedliche Ausgangssituationen:
Fallbeispiel 1: Eine Arbeitnehmerin wird aufgrund einer starken Erkältungsinfektion krankgeschrieben. Sie erscheint dennoch im Büro, um wegen des Zeitdrucks ihres Projekts weiterzuarbeiten. Ihr Chef schickt sie umgehend wieder nach Hause – zum einen ist ihr Verhalten genesungswidrig, zum anderen muss er seine anderen Mitarbeiter schützen.
Fallbeispiel 2: Ein Arbeitnehmer hat sich den Knöchel verstaucht und sein Arzt stellt ihm für die Dauer von zwei Wochen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Da der Arbeitnehmer aber einer sitzenden Tätigkeit im Büro am Computer nachgeht, erlaubt ihm sein Vorgesetzter, auf eigenen Wunsch nach sieben Tagen wieder zur Arbeit zu kommen.
Muss der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über die Krankschreibung informieren?
Als Arbeitnehmer müssen Sie bei einer Krankheit, die länger als drei Tage dauert, Ihrem Arbeitgeber eine Krankschreibung zukommen lassen, die ihn darüber informiert, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen lassen. Das ist wichtig für die Regelung der Entgeltfortzahlung.Auch wenn Sie nicht zu Hause bleiben wollen und sich gesund genug zum Arbeiten fühlen, sollten Sie die Krankschreibung nicht verheimlichen. Denn Ihr Chef muss letztlich entscheiden, ob er aufgrund seiner Fürsorgepflicht erlaubt, dass Sie trotz Krankschreibung bei der Arbeit erscheinen.
Kann man eine Krankschreibung vorzeitig beenden?
Eine vorzeitige Beendigung der Krankschreibung – sozusagen eine „Gesundschreibung“ – ist normalerweise nicht nötig, da es ja gesetzlich erlaubt ist, trotz Krankschreibung zu arbeiten. Liegen allerdings besondere Umstände vor und möchte der Arbeitgeber auf Nummer sicher gehen, dass sein Mitarbeiter wieder voll einsatzfähig ist, kann dieser eine ärztliche Bestätigung einholen.Haben Sie Fragen zum Thema Arbeiten trotz Krankschreibung?
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Kann man sich selbst gesund melden?Da es keine offizielle „Gesundschreibung“ vom Arzt gibt, können Sie Ihrem Arbeitgeber selbst Bescheid geben, wenn Sie sich wieder gesund genug fühlen, um zu arbeiten. Dabei sollten Sie jedoch gut abschätzen können, ob Sie – je nach Ihrer Tätigkeit – wirklich so weit genesen sind, um ohne Risiko für sich und Ihre Kollegen die Arbeit wieder aufzunehmen.
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Darf man während einer Krankschreibung stundenweise arbeiten?Da eine Krankschreibung kein Arbeitsverbot darstellt, dürfen Sie rein rechtlich gesehen trotzdem arbeiten. Ob Sie das stundenweise tun möchten und ob das sinnvoll ist, müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.
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Darf ich trotz Krankschreibung im Homeoffice arbeiten?Für das Arbeiten im Homeoffice gilt das Gleiche wie für das Arbeiten vor Ort, etwa im Büro: Sie dürfen trotz Krankschreibung arbeiten. Keinesfalls aber darf Ihr Arbeitgeber Sie dazu verpflichten, von zu Hause aus zu arbeiten, wenn Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen können. Diese bescheinigt ja, dass Sie krank sind und sich erholen sollen.
Sollte es zu Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitgeber kommen, können Sie als Inhaber einer Zurich Rechtsschutzversicherung jederzeit die kostenfreie 24-Stunden-Anwaltshotline kontaktieren und sich beraten lassen. -
Kann man woanders arbeiten, wenn man krankgeschrieben ist?Das hängt von der jeweiligen Tätigkeit ab. Angenommen, Sie arbeiten auf einer Baustelle und sind wegen eines Bänderrisses krankgeschrieben. Haben Sie noch einen Nebenjob, der zum Beispiel im Sitzen am Computer ausgeübt werden kann, dürfen Sie ihn ausüben. Allerdings darf er Ihre Genesung nicht verzögern.