Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung angeben

Zuletzt aktualisiert : 05.02.2024
3 Minuten
Von : Zurich Redaktion

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Ihre Haftpflichtversicherung können Sie in der Steuererklärung als Sonderausgabe unter Vorsorgeaufwendungen angeben und somit von der Steuer absetzen.
  • Beachten Sie die Höchstgrenze für Sonderausgaben in der Steuererklärung: Sie beträgt für Angestellte, Beamte und Rentner 1.900 Euro, für Selbstständige 2.800 Euro.
  • Benötigte Unterlagen für den Nachweis der gezahlten Haftpflichtversicherung sind entweder eine Bestätigung Ihrer Versicherung über die gezahlten Beträge oder eine Kopie des Versicherungsvertrags mit Kontoauszügen, aus denen die Zahlung der Versicherungsbeiträge hervorgeht.

Kann man die Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?

Ja, Sie können Ihre Haftpflichtversicherung steuerlich geltend machen. Dahinter steckt die Absicht des Staates, die Bürger zu unterstützen, sich gegen Risiken abzusichern. Dazu zählt auch der Abschluss von Haftpflichtversicherungen, die vor großem finanziellen Schaden schützen können.
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Welche Haftpflichtversicherungen kann man von der Steuer absetzen?

Eine private Haftpflichtversicherung sollte jeder abschließen. Denn fügen Sie jemandem Schaden zu, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die entstandenen Kosten. Ohne Haftpflichtversicherung müssen Sie den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Neben der privaten Haftpflichtversicherung gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Haftpflichtversicherungen, die je nach Beruf, Hobby oder sonstiger Situation sinnvoll sein können.
Folgende Haftpflichtversicherungen können Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen:

Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen – so geht’s

Um den Jahresbeitrag für Ihre Haftpflichtversicherung – oder mehrere Haftpflichtversicherungen – in der Steuererklärung einzutragen, benötigen Sie die Anlage „Vorsorgeaufwand“. Unter „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ können Sie in Zeile 46–50 den Betrag eintragen.
Haben Sie mehrere Haftpflichtversicherungen abgeschlossen, addieren Sie diese und tragen den Gesamtbetrag ein.
Beispiel: Für Ihre private Haftpflichtversicherung zahlen Sie 50 Euro im Jahr, für Ihre Pferdehaftpflichtversicherung 127 Euro. Zusammen sind das 177 Euro, die Sie in Ihre Steuererklärung eintragen.

Wer kann die Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?

Voraussetzung dafür, dass Sie Ihre Haftpflichtversicherung steuerlich geltend machen können: Sie müssen steuerpflichtige Einnahmen haben.
Zudem müssen Sie die Höchstgrenzen für die Vorsorgeaufwendungen einhalten. Das bedeutet, als Angestellter, Beamter oder Rentner dürfen diese nicht mehr als 1.900 Euro betragen, für Selbstständige gilt eine Höchstgrenze von 2.800 Euro.
Ehepartner dürfen ihre jeweiligen Höchstgrenzen addieren. Ist also einer als Angestellter tätig und der Partner selbstständig, ergibt sich daraus: 1.900 Euro + 2.800 Euro = 4.700 Euro.
Beide Ehepartner dürfen demnach zusammen insgesamt 4.700 Euro an Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen.

Lohnt es sich, die Haftpflichtversicherung von der Steuer abzusetzen?

Die Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung anzugeben, lohnt sich für Sie vor allem dann, wenn Sie Ihren Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft haben. Besitzen Sie viele Versicherungen, kann das aber durchaus der Fall sein – oft ist die Grenze auch bereits mit den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen erreicht. Dann können Sie Ihre Haftpflichtversicherung unter Umständen nicht mehr angeben.
Als Rentner oder Geringverdiener profitieren Sie dagegen meistens von der Möglichkeit, die Haftpflichtversicherung steuerlich abzusetzen, da die Sozialversicherungsbeiträge in diesen Fällen niedriger sind und somit mehr Versicherungen angegeben werden können.

Welche Belege benötigt man, um die Haftpflichtversicherung von der Steuer abzusetzen?

Mittlerweile brauchen Sie Nachweise bei der Steuererklärung nicht mehr mit einzureichen, sondern müssen diese nur auf Verlangen des Finanzamtes vorlegen. Achten Sie daher darauf, die benötigten Belege zu sammeln und bereitzuhalten.
Um die Haftpflichtversicherung steuerlich abzusetzen, brauchen Sie als Beleg den Nachweis Ihrer Versicherung über die gezahlten Beträge. Diesen erhalten Sie üblicherweise jährlich von Ihrer Versicherung. Alternativ können Sie dem Finanzamt auch eine Kopie des Versicherungsvertrags sowie die entsprechenden Kontoauszüge mit den Zahlungen der Haftpflichtversicherungsbeiträge vorlegen.

Können auch andere Versicherungen in der Steuererklärung angegeben werden?

Ja, neben den verschiedenen Haftpflichtversicherungen lassen sich auch folgende Versicherungen als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen:

  • Krankenversicherung
  • Krankenzusatzversicherungen
  • Pflegeversicherung
  • Unfallversicherung
  • Versicherungen zur Altersvorsorge
  • Risikolebensversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung

Als Selbstständiger können Sie neben der Kfz-Haftpflichtversicherung auch Ihre Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung steuerlich absetzen. Arbeitnehmer dürfen nur die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen. Wenn Sie aber als Arbeitnehmer Ihr Auto beruflich nutzen, haben Sie die Möglichkeit, dies in der Steuererklärung bei „Werbungskosten“ einzutragen.

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Häufige Fragen zu „Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung angeben“

  • Welche Haftpflichtversicherungen sind steuerlich absetzbar?

    Folgende Haftpflichtversicherungen können Sie in Ihrer Steuerklärung als Vorsorgeaufwendungen angeben:

    • Privathaftpflichtversicherung
    • Kfz-Haftpflichtversicherung
    • Berufshaftpflichtversicherung
    • Bauherrenhaftpflichtversicherung
    • Pferdehaftpflichtversicherung
    • Hundehalterhaftpflichtversicherung
    • Jagdhaftpflichtversicherung
    • Bootshaftpflichtversicherung
    • Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
  • Ist eine private Haftpflichtversicherung steuerlich absetzbar?
    Ja, Ihre private Haftpflichtversicherung können Sie in der Steuererklärung als Sonderausgabe unter „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ angeben. Dabei müssen Sie darauf achten, den zulässigen Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen insgesamt nicht zu überschreiten. Dieser beträgt für Angestellte, Beamte und Rentner 1.900 Euro, für Selbstständige 2.800 Euro.

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