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Jagdhaftpflichtversicherung

  • Jäger – sowohl Berufs- als auch Hobbyjäger
  • Besitz bzw. Gebrauch von Schusswaffen/Munition
  • Schäden durch Verkauf von Wildbret

Jagdhaftpflichtversicherung: Das Wichtigste kurz erklärt

Wer in deutschen Wäldern auf die Pirsch gehen möchte, braucht eine Jagdhaftpflichtversicherung. Sie ist in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für die Beantragung eines Jagdscheins. Mit einer Jagdhaftpflichtversicherung schützen sich Hobby- und Berufsjäger zugleich vor den Ansprüchen Dritter, falls auf der Jagd ein Unfall geschieht – etwa, wenn sich beim Reinigen der Waffe ein Schuss löst und jemanden verletzt.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Bis zu 50 Mio. EUR Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Deckung von Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten beweglichen Sachen
  • Schäden aus ehrenamtlicher Tätigkeit sind beitragsfrei mitversichert
  • Umweltschäden sind mitversichert

Was ist eine Jagdhaftpflichtversicherung?

Egal wie routiniert Sie als Jäger sind, ein gewisses Risiko birgt der Umgang mit Waffen immer. Dabei können nicht nur teure Sachschäden entstehen; in schlimmen Fällen können auch Menschen verletzt oder gar getötet werden. Für die finanziellen Folgen müssen Sie aufkommen. Bei einem Sachschaden wäre das eine Entschädigungssumme für den entstandenen Schaden. Bei Personenschäden kann es schnell teuer werden, z.B. wenn Sie für das Unfallopfer die Kosten für ärztliche Behandlungen, Verdienstausfälle, Schmerzensgeld, etc. zahlen müssen.

Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet finanziellen Schutz und übernimmt im Versicherungsfall die Kosten für entstandene Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Wer braucht eine Jagdhaftpflichtversicherung

Die Zahl der Jägerinnen und Jäger in Deutschland steigt. Laut dem Deutschen Jagdverband (DJV) gibt es bundesweit 4,7 Jäger auf 1.000 Einwohner (Stand 2019) . Doch wer einen Jagdschein haben möchte, braucht auch eine Jagdhaftpflichtversicherung. Diese gesetzliche Vorschrift bedeutet, dass Sie die entsprechende Police benötigen, bevor Sie einen Jagdschein beantragen können.

Der Grund liegt darin, dass der Umgang mit einer Schusswaffe stets ein gewisses Risiko mit sich bringt. Löst sich z.B. ein Schuss Ihres Gewehrs und verletzt eine andere Person, dann haften Sie für den entstandenen Schaden. Das bedeutet, dass Sie für die Behandlungskosten oder ggf. Schmerzensgeldansprüche aufkommen müssen. Möglicherweise wird das Opfer auch berufsunfähig und benötigt eine Rente. Solche Beträge können im schlimmsten Fall in die Millionenhöhe gehen - die Versicherung kann diese Kosten jedoch für Sie übernehmen.

Im Versicherungsschutz der Zurich Jagdhaftpflicht eigeschlossen sind:

  • Jäger – sowohl Berufs- als auch Hobbyjäger
  • Jagdpächter und Jagdherr
  • Förster, Forstbeamte, Forstaufseher
  • Jagdaufseher
  • Falkner, soweit es sich um eine mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit handelt

Es sind jedoch nicht nur Schäden versichert, die durch den Gebrauch von Schusswaffen entstehen. Auch wenn Ihre Jagdhunde oder Beizvögel einen Schaden verursachen, bietet die Jagdhaftpflichtversicherung Schutz. Wenn Ihr Jagdhund beim Nachsetzen eines Rehs auf die Straße rennt und einen Verkehrsunfall verursacht, sind Sie also ebenfalls geschützt.

Da Jäger stets speziellen Haftpflichtrisiken ausgesetzt sind, ist es wichtig, dass sie sich im Ernstfall mit einer Jagdhaftpflichtversicherung finanziell gegen die Ansprüche Dritter absichern können. Der Versicherungsschutz gilt dabei nicht nur in Deutschland, sondern auch auf Jagdreisen im Ausland. Er umfasst Unfälle bei allen unmittelbaren oder mittelbaren mit der Jagd in Verbindung stehenden Tätigkeiten oder Unterlassungen.

Die Leistungen der Zurich Jagdhaftpflichtversicherung im Vergleich

Unsere Empfehlung: Umfassender Schutz

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  • Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten beweglichen Sachen
  • Schäden aus ehrenamtlicher Tätigkeit
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Versicherungsschutz als Halter von drei Jagdhunden auch außerhalb der Jagd
  • Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis 50 Mio. EUR
  • Schutz bei Forderungsausfall für Personen- und Sachschäden bis 500.000 EUR

Unser Angebot: Solide Grundabsicherung

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  • Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten beweglichen Sachen
  • Schäden aus ehrenamtlicher Tätigkeit
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Versicherungsschutz als Halter von drei Jagdhunden auch außerhalb der Jagd
  • Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis 5 Mio. EUR
  • Schutz bei Forderungsausfall für Personen- und Sachschäden bis 500.000 EUR

Was deckt die Jagdhaftpflichtversicherung ab?

Mit einer Jagdhaftpflichtversicherung schützen Sie sich als Jäger vor den Schadensersatzansprüchen Dritter. Versichert sind in dem Schutz Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus einer unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehenden Tätigkeit oder Unterlassung entstanden sind. Wenn Sie also für einen Schaden verantwortlich gemacht werden, kann die Jagdhaftpflichtversicherung daraus entstandene Kosten übernehmen.

Versichert sind unter anderem:

Besitz bzw. Gebrauch von Schusswaffen/Munition

Entnahme von Trichinen- und Becquerel-Proben

Schäden durch Verkauf von Wildbret (Gastronomie)

Auslegen von Gift, solange Genehmigung vorliegt

Umweltschäden

Ehrenamtliche Tätigkeit (subsidiär)

Wer ist versichert?

Der Versicherungsschutz gilt für:

  • Berufsjäger
  • Hobbyjäger
  • Jagdscheinanwärter
  • Jagdpächter, Jagdherr und Jagdaufseher
  • Förster, Forstbeamte, Forstaufseher
  • Falkner und Halter von Frettchen, soweit es sich um eine mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit handelt

Der richtige Schutz für Ihre Jagdhunde

Mit der Zurich Jagdhaftpflichtversicherung sind auch Ihre Jagdhunde optimal geschützt. Der Schutz umfasst unter anderem:

  • bis zu drei Jagdhunde (auch außerhalb der Jagd)
  • Hundewelpen bis 18 Monate auch ohne Nachweis jagdlicher Ausbildung
  • den gewollten/ungewollten Deckakt versicherter Jagdhunde
  • die Teilnahme an Jagdhunde-Gebrauchsprüfungen
  • Mietsachschäden an Gebäuden durch versicherte Jagdhunde bis 10.000 EUR (Selbstbeteiligung 150 EUR)

Der passende Rundumschutz für den Alltag

Sie suchen nach dem richtigen Schutz für Ihren Hund zu Hause? Auch Haustiere können bei der Zurich abgedeckt werden, wenn Sie eine passende Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Sie ist eine ideale Ergänzung für Ihre private Haftpflichtversicherung, die eintritt, wenn Sie anderen Personen oder Gegenständen versehentlich Schaden zufügen.

Für einen erweiterten Rundumschutz in der Freizeit, empfehlen wir Ihnen, zudem eine Unfallversicherung abzuschließen, damit Sie auch im Alltag vor finanziellen Schäden geschützt bleiben.

Warum Zurich der richtige Versicherungspartner für Sie ist

Wer auf die Jagd geht, ist immer einem gewissen Risiko ausgesetzt. Eine gute Absicherung vor den finanziellen Schadensforderungen Dritter ist für Jäger deshalb besonders wichtig. Die Zurich Jagdhaftpflichtversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz rund um die Jagd.

  • Hohe Deckungssumme mit bis zu 50 Mio. EUR für alle Personen-, Sach und Vermögensschäden
  • Inklusive Forderungsausfalldeckung – falls Ihnen selbst ein Schaden zugefügt wird, der Verursacher aber nicht für die Schadensforderung aufkommen kann
  • Versicherungsschutz gilt weltweit
  • Beitragsfreie Mitversicherung für Schäden aus ehrenamtlichen Tätigkeiten
  • Jagdhunde sind mitversichert
  • Umweltschäden sind mitversichert
  • Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten beweglichen Sachen sind bis zu 10.000 EUR abdeckt
  • Fremder privater Schlüsselverlust ist bis zu 5.000 mitversichert – auch bei ehrenamtlichen Tätigkeiten
  • Kautionsleistung bis zu 100.000 EUR bei Schäden im Ausland
  • Durchführung von Gesellschaftsjagden ist mitversichert

Beispielsituationen, in denen Sie eine Jagdhaftpflichtversicherung benötigen

Querschläger

Ein Pilzsammler nutzt einen sonnigen Herbsttag, um sich im Wald eine Beilage für das Abendessen zu suchen. Dabei trifft ihn plötzlich die Kugel eines Jägers am Oberarm. Die Kugel war von einem Baum abgeprallt. Der Jäger ruft sofort den Rettungsdienst und der Verletzte wird in ein Krankenhaus gebracht und operiert. Die Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt die Zahlung für Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Behandlungskosten des verletzten Pilzsammlers.

Jagdhund auf Abwegen

Ein junger Jagdhund, der sich noch in der Ausbildung befindet, verschwindet während der Jagd. Einige Stunden später wird er im Hühnerstall eines Bauernhofs wiedergefunden. Die Hühner haben den Jagdinstinkt des Hundes geweckt und drei von ihnen wurden gerissen. Die Jagdhaftpflicht kommt für die finanzielle Entschädigung des Bauern auf.

Auslaufendes Öl

Beim Bau eines neuen Hochsitzes wird aus Versehen Gerätebenzin verschüttet. Jetzt muss ein Froschbiotop wieder renaturiert werden. Auch hier kann die Jagdhaftpflichtversicherung die Kosten für die Sanierung übernehmen.

Alle Tarife der Jagdhaftpflichtversicherung im Vergleich

Versicherungsumfang Top-Schutz Basis-Schutz
Personen-, Sach- und Vermögensschäden, pauschal bis 50 Mio. EUR 5 Mio. EUR
Vorsorge-Versicherung, pauschal 50 Mio. EUR
5 Mio. EUR
Forderungsausfalldeckung für Personen- und Sachschäden die Ihnen durch einen Dritten zugefügt wurden und bei diesem nicht realisiert werden konnten  500.000 EUR 500.000 EUR
Forderungsausfalldeckung Mindestschadenhöhe 1.000 EUR
 2.000 EUR

Unmittelbare und mittelbare jagdliche Tätigkeit
Besitz/Gebrauch von Schusswaffen und Munition

Halter von Frettchen und Beizvögeln

Halter von drei Jagdhunden (auch außerhalb der Jagd)
Hundewelpen bis 18 Monate (ohne Nachweis jagdlicher Ausbildung)


Gewollter/ungewollter Deckakt versicherter Jagdhunde
Teilnahme an Jagdhunde-Gebrauchsprüfungen
Fahrlässige Überschreitung des Waffengebrauchsrechts / der Notwehr  
Personenschäden von Angehörigen aus dem Gebrauch von Schusswaffen
Fahrlässige Überschreitung der jagdrechtlichen Befugnis zum Abschuss wildernder Hunde/Katzen
Aufwendungen zur Gefahrenabwehr zum Einfangen von Hunden/Beizvögeln
Durchführung von Gesellschaftsjagden
Dienstherr der im Jagdbetrieb beschäftigten Personen
Entnahme von Trichinen- und Becquerel-Proben
Besitz, Betrieb, Unterhaltung von jagdlichen Einrichtungen
Schäden aus dem Inverkehrbringen von Wild bzw. Wildbret
Bejagen/Erlegen von Tieren, die nicht dem Jagdrecht unterliegen sowie Kaninchen/Tauben etc. in befriedeten Bezirken
Auslegen von Gift mit behördlicher Genehmigung
Anbringung von Wildwarnreflektoren mit behördlicher Genehmigung  
Ausländische Jäger
Schäden im Ausland
Umweltschaden
Jagdscheinanwärter
Ehrenamtliche Tätigkeit (subsidiär)
Wasserfahrzeuge, nicht jedoch Motorboote, mit Hilfsmotor versehene Fahrzeuge jeder Art sowie Segelboote
Wir garantieren mindestens die Leistungen der Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. AVB JagdHV Stand: April
Mietsachschäden an Gebäuden durch versicherte  Jagdhunde 10.000 EUR
(SB 150 EUR)
10.000 EUR
(SB 150 EUR) 
Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten beweglichen Sachen 10.000 EUR
(SB 150 EUR)
10.000 EUR
(SB 150 EUR) 
Schäden durch Gefälligkeitshandlungen 20.000 EUR
(SB 150 EUR)
20.000 EUR
(SB 150 EUR) 
Fremder privater Schlüsselverlust (auch ehrenamtlich)  5.000 EUR
(SB 150 EUR)
 5.000 EUR
(SB 150 EUR)
Kautionsleistung bei Schäden im Ausland 100.000 EUR  100.000 EUR 

✓ mitversichert

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.

Was Sie in beiden Tarifen beachten sollten

Der Top- und Basis-Tarif der Zurich Jagdhaftpflichtversicherung unterscheidet sich vor allem in der Höhe der Versicherungssumme. Im Top-Tarif sind Sie bis zu 50 Mio. EUR versichert und im Basis-Schutz sind Sie bis 5 Mio. EUR vor Schäden abgedeckt. 

Doch egal, ob Top- oder Basis-Tarif – was Sie stets beachten sollten, ist die Gültigkeit der Jagdhaftpflichtversicherung im Ausland. Zwar gilt der Schutz der Zurich Jagdhaftpflicht weltweit, doch schreiben einige Länder noch eine zusätzliche Versicherung vor, die im jeweiligen Land abgeschlossen wird.

Bitte beachten Sie auch, dass die Jagdhaftpflichtversicherung steuerlich absetzbar ist und in Deutschland unter der „Anlage Vorsorgeaufwendungen“ angegeben werden kann.

Wie viel kostet eine Jagdhaftpflichtversicherung?

Die Höhe der Beitragskosten für Ihre Jagdhaftpflichtversicherung hängt davon ab, ob Sie sich für unseren Top- oder Basis-Schutz entscheiden. Da nicht jeder einen Langzeitschutz benötigt, bieten wir auch Tagesjagdscheine (max. 14 Tage) an – z.B. wenn Sie aus dem Ausland kommen und eine Jagdreise in Deutschland machen möchten.

Häufig gestellte Fragen zur Jagdhaftpflichtversicherung

  • Bin ich verpflichtet, eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen?
    Ja, eine Jagdhaftpflichtversicherung gehört mit zu den Grundvoraussetzungen für die erfolgreiche Beantragung eines Jagdscheins. Genau wie auch Fahrzeugbesitzer eine KFZ-Haftpflicht benötigen, ist die Jagdhaftpflichtversicherung für Jäger gesetzlich vorgeschrieben.
  • Für welche Tätigkeiten besteht Versicherungsschutz in der Jagdhaftpflichtversicherung?
    Versichert sind alle Unfälle bei Tätigkeiten oder Unterlassungen, die in unmittelbarer oder mittelbarer Verbindung mit der Jagd in Verbindung stehen. Das kann z.B. während der Jagd sein, beim Üben am Schießstand oder aber bei der Instandhaltung eines Hochsitzes. Der Versicherungsschutz der Zurich Jagdhaftpflichtversicherung gilt weltweit.
  • Sind Jagdhunde in der Jagdhaftpflichtversicherung integriert?
    Ja, bis zu drei Jagdhunde sind im Versicherungsschutz mit integriert. Das gilt auch für Hundewelpen bis 18 Monate, die keinen Nachweis einer jagdlichen Ausbildung haben. Mehr Informationen gibt es hier.

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