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Unterstützungskasse

  • Steuer- und Sozialversicherungsersparnis
  • Flexibler Rentenbeginn ab 62 Jahre
  • Jährliche Wertbestätigung

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Die Unterstützungskasse ist eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge.
  • Sie ist besonders für Bezieher höherer Einkommen interessant oder wenn andere Möglichkeiten der Altersvorsorge wie die Direktversicherung oder der Pensionsfond in Bezug auf Fördergrenzen ausgeschöpft sind.
  • Die Unterstützungskasse kann sowohl arbeitnehmerfinanziert als auch arbeitgeberfinanziert sein. Auch Mischmodelle sind möglich.
  • Arbeitnehmer können in unbegrenzter Höhe steuerfrei in die Unterstützungskasse einzahlen.

Leistungen der Unterstützungskasse

Mit Hilfe der Unterstützungskasse können Sie Ihre Rente aufbessern. In allen Fällen führt der Arbeitgeber die Beiträge an die Unterstützungskasse ab.

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Vorsorgeleistung

Vorsorgeleistung wahlweise als Kapitalauszahlung oder Rentenzahlung
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Kapitalmarktchancen

Nutzung von Kapitalmarktchancen durch fondsgebundene Kapitalvariante inklusive Garantieleistungen
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Wertbestätigung

Jährliche Wertbestätigung über den aktuellen Stand der Höhe der Versorgung
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Flexibler Rentenbeginn

Flexibler Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres.
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Zusätzliche Absicherung

Zusätzliche Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos und der Hinterbliebenen möglich
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Staatliche Grundsicherung

Keine volle Anrechnung von Rentenzahlungen auf die staatliche Grundsicherung

Wie funktioniert die Zurich Unterstützungskasse?

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Der Zweck des Vereins besteht darin, den angeschlossenen Mitgliedern (Trägerunternehmen) Versorgungsleistungen zu gewähren.

Der Verein als soziale Einrichtung gewährt den Arbeitnehmern keinen eigenen Rechtsanspruch auf die zugesagten Versorgungsleistungen. Gleichwohl hat der Arbeitnehmer einen unmittelbaren Leistungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Um die Leistungen gewähren zu können, schließt die Unterstützungskasse eine Rückdeckungsversicherung bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG ab. Die Unterstützungskasse unterliegt nicht der Versicherungsaufsicht und ist daher in der Anlage ihres Vermögens frei.

Unsere Versicherungsexperten beraten Sie persönlich, kompetent und individuell.

Warum ist die Unterstützungskasse sinnvoll?

Fach und Führungskraft

Wenn Sie als Angestellter oder Manager einen guten Verdienst haben und ihre finanzielle Reserve im Alter erhöhen möchten.

Fördergrenzen

Wenn Sie in Sachen Altersvorsorgen alle Möglichkeiten und Fördegrenzen genutzt haben und umfänglich abgesichert sind z.B. in Form einer Direktversicherung oder eines Pensionsfonds.

Steuer- und Sozialversicherungsersparnis

Die Beiträge zugunsten einer Unterstützungskassenversorgung sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Sozialversicherungsfreiheit besteht für diese Beiträge bis zu einer Höhe von 4 % p. a. der Beitragsbemessungsgrenze (BBG West).

Das Beispiel zeigt: Ihr Jahresbeitrag von 1.200 EUR kostet Sie durch die Ersparnis bei der Steuer- und Sozialversicherung effektiv nur 660 EUR. Bei einem Jahresbeitrag von 2.500 EUR sind es nur 1.375 EUR.


    Aufwandsberechnung

  Arbeitnehmer A:
    Beitragshöhe:
 1.200 EUR


   Arbeitnehmer B:
     Beitragshöhe:
       2.500 EUR

jährlicher Umwandlungsbetrag 1.200 EUR 2.500 EUR
abzügl. Steuer- und Sozialversicherungsersparnis (bspw. 45 %) 540 EUR 1.125 EUR
jährlicher Nettoaufwand für die Unterstützungskasse 660 EUR 1.375 EUR

Änderungen vorbehalten. Die Produktbeschreibungen ersetzen nicht die Versicherungsbedingungen.

 

Unterstützungskasse: Welche Vorteile haben Arbeitgeber?

  • Senkung der Lohnnebenkosten durch Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Entgeltumwandlung bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung.
  • Beiträge zur Unterstützungskasse sind unbegrenzt lohnsteuerfrei.
  • Minimierung des eigenen Verwaltungsaufwands.
  • Verlagerung der zugesagten Versorgungsverpflichtungen auf die Zurich Deutscher Herold überbetriebliche Unterstützungskasse e. V.
  • Bilanzneutrale Versorgungsleistungen und somit Stärkung der Liquidität Ihres Unternehmens

Unsere Versicherungsexperten beraten Sie persönlich, kompetent und individuell.

Versorgungskonzept zur Gestaltung der Unterstützungskassenversorgung

Standardleistungspläne oder flexible Leistungspläne als

  • Rentenzusage
  • Kapitalzusage
  • mit oder ohne Berufsunfähigkeitsabsicherung

Egal, für welches Versorgungskonzept Sie sich entscheiden – wir haben für Sie immer die richtige Rückdeckungsvariante. Wählen Sie die geeignete Rückdeckungsversicherung nach Ihren Präferenzen:

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Private Rentenversicherung

Wenn Ihnen Sicherheitsaspekte bei der Altersvorsorge besonders wichtig sind, empfehlen wir Ihnen unsere private Rentenversicherung.

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Möchten Sie mit ihrer Rentenversicherung an der Wertentwicklung der Kapitalmärkte partizipieren und vielleicht sogar selbst bei der Fondswahl mitreden?

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Zurich in Ihrer Nähe

Fragen und Antworten zur Unterstützungskasse

  • Ist der Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert?
    Der Arbeitnehmer ist bei Insolvenz des Arbeitgebers über den Pensions-Sicherungs-Verein − Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) geschützt.
  • Was passiert bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

    Scheidet der Arbeitnehmer aus, kann er die Unterstützungskassenversorgung unverändert fortführen, sofern der neue Arbeitgeber Mitglied der Unterstützungskasse wird. In der Regel wird die Zusage aber bei dem alten Arbeitgeber verbleiben. Der Versorgungsberechtigte hat dann diesem gegenüber weiterhin einen Anspruch auf Erfüllung der Zusage.

    Eine private Fortführung der Altersvorsorge durch den Arbeitnehmer mit Eigenbeiträgen, wie z.B. bei der Direktversicherung, ist normalerweise nicht möglich.

  • Müssen die Beiträge zur Unterstützungskasse besteuert werden?

    Die Beiträge zugunsten einer Unterstützungskassenversorgung sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Sozialversicherungsfreiheit besteht für diese Beiträge bis zu einer Höhe von 4 % p. a. der Beitragsbemessungsgrenze (BBG West).

    Erst die zur Auszahlung kommenden Leistungen sind in voller Höhe zu versteuern - dann aber in der Regel mit einem geringeren Steuersatz als im aktiven Berufsleben. Pflichtversicherte und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte müssen aus diesen Leistungen zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

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