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Wie Sie Ihren Ruhestand früher genießen können.

So gelingt die Frührente

Sie wollen nicht bis zur Regelaltersgrenze bis maximal zum 67. Lebensjahr arbeiten? Dann bieten Ihnen sowohl die gesetzliche Rente als auch die private Vorsorge die Möglichkeiten, in Frührente zu gehen.

  • Die gesetzliche Rentenversicherung ermöglicht es Arbeitnehmern maximal vier Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter in Frührente zu gehen.
  • Der Frührentner muss dafür lebenslang Abschläge in Kauf nehmen. Ausnahme: besonders langjährig Versicherte.
  • Der Zurich Rentencheck ermittelt online die monatliche Sparrate, die nötig ist, um die Rentenlücke zu schließen.
  • Eine private Vorsorgestrategie ermöglicht es, zielführend Geld anzulegen. Je früher sich Arbeitnehmer darum kümmern, umso leichter erreichen sie ihr Ziel.
  • Altersteilzeit, Flexi- und Erwerbsminderungsrente sind weitere Möglichkeiten, früher in Rente zu gehen.

Frührente der gesetzlichen Rentenversicherung – nicht ohne Abschläge

 

„Ich geh dann mal früher in Rente!“ Immer mehr Menschen in Deutschland träumen davon, diesen Satz einmal in die Tat umsetzen zu können. Und es scheint ja auch durchaus reizvoll, als Arbeitnehmer nicht erst mit einem Alter von 67 Jahren in den Ruhe- oder Unruhestand zu gehen, sondern ein paar oder vielleicht sogar mehrere Jahre früher den Vorruhestand zu genießen. Geht das denn überhaupt? „Ja, aber …“, heißt die Antwort, denn die gesetzliche Altersrente ermöglicht zwar eine Frührente, jedoch erst maximal vier Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter und dann auch meist nur mit finanziellen Einbußen.

Bei der Frage nach dem regulären Rentenalter lohnt sich ein Blick auf die Rechtslage. Dort ist zu lesen, dass Arbeitnehmer ihre Altersrente ab der Regelaltersgrenze ohne Abschläge ausgezahlt bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Wartezeit aus Beitragszeiten und Ersatzzeiten von mindestens fünf Jahren erfüllen. Die Regelaltersgrenze richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr:

  • Sie beträgt 65 Jahre für die Geburtsjahrgänge vor 1947.
  • Für jedes Geburtsjahr nach 1947 erhöht sich die Altersgrenze bis zum Jahrgang 1964 um einen weiteren zusätzlichen Monat.
  • Wer 1964 oder später geboren ist, erhält die abschlagsfreie Altersrente erst ab dem 67. Lebensjahr.

So sieht die Frührente der gesetzlichen Rentenversicherung aus

 

Bei der gesetzlichen Rente ist die Frührente klar geregelt: Frühestens können Rentenversicherte mit 63 Jahren in Rente gehen. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden, müssen Sie auf 0,3 Prozent ihrer Rente verzichten. Das klingt zunächst nach wenig, kann aber erhebliche Einbußen bedeuten. Gibt ein Arbeitnehmer seinen Job zum Beispiel vier Jahre vor der Regelaltersgrenze auf, sinkt seine Rente um 14,4 Prozent. Bei einer Standardrente von 1.000 Euro fallen 144 Euro weniger im Monat durchaus ins Gewicht. Diese Abschläge müssen Betroffene das ganze Leben lang hinnehmen.

Am Anfang aller Träume von einer Frührente sollte für Sie deshalb ein Kassensturz stehen, um zu prüfen, ob Sie sich den früheren Ruhestand leisten können. Welcher Betrag ist von der gesetzlichen Rente zu erwarten? Welche Ansprüche habe ich? Gibt es eine Betriebsrente und wie hoch ist diese? Gibt es eine private Rentenversicherung? Eine Kapitallebensversicherung? Wohnen Sie zur Miete oder im Eigenheim? Sind Aktien und Anleihen vorhanden?

Für die Frührente ist eine private Vorsorgestrategie nötig

 

Sollten Sie keine große Erbschaft gemacht oder sonstige Finanzreserven haben, dann geht der Traum vom vorzeitigen Ruhestand für Sie am einfachsten in Erfüllung, wenn Sie frühzeitig mit der Planung beginnen. Wer sich bereits im Alter von 30 oder 40 Jahren Gedanken über einen frühen Ruhestand macht, hat bessere Chancen, seine Frührente zu verwirklichen. Denn ohne Sparen wird es nicht gehen, um ausreichend Kapital für die Frührente beiseite zu legen. Und je früher Sie damit beginnen, umso kleiner sind die monatlich nötigen Sparbeträge, um die spätere Rentenlücke auszugleichen. Um sich einen Überblick über den nötigen Vorsorgebedarf zu verschaffen, bietet Ihnen Zurich den digitalen Rentencheck.

Nach Eingabe einiger rentenrelevanter Daten errechnet der Zurich Rentencheck eine aktuelle monatliche Sparrate, mit der Sie Ihre Wunschrente erreichen können.

Sparen mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung

Um sinnvoll und zielführend zu sparen, sollten Sie im Anschluss mit einem Versicherungspartner von Zurich eine private Vorsorgestrategie entwickeln. Für die private Finanzierung der Frührente ist neben einer passenden Strategie auch die Höhe der Rendite ein wichtiger Aspekt. Je höher sie ist, umso geringer ist der finanzielle Aufwand für Sie. Für eine höhere Rendite müssen Sparer heute bereit sein, auch etwas mehr Risiko einzugehen. Das kann zum Beispiel über das Sparen mit Aktienfonds geschehen, das bei längerer Anlagedauer auch Chancen auf eine höhere Rendite bietet. Bei gleichen Sparbeträgen ergibt sich mit einer breit gestreuten Aktienanlage oft mehr Kapital. Mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung kann die Aktienanlage in der Ansparphase mit einer Rente im Ruhestand verbunden werden.

Eine Alternative kann sein, Ihr Kapital zum Zeitpunkt des gewünschten Ruhestands einmalig in eine Sofortrente einzuzahlen, um dann bis zum Lebensende eine private Rente zu erhalten. Solch eine Lösung bietet sich zum Beispiel an, wenn Sie eine Erbschaft gemacht haben oder eine Lebensversicherung ausbezahlt wurde.

Altersteilzeit und Flexirente – Rentenbeginn vor dem 63. Lebensjahr

 

Vielleicht steht für Sie ja sogar ein Renteneintrittsalter von 60 oder sogar 55 Jahren zur Debatte. Auch in dem Fall bezahlt der Staat Ihre gesetzliche Rente frühestens ab dem vollendeten 63. Lebensjahr. Sie müssen also zusätzlich die Jahre bis zur gesetzlichen Frührente komplett aus eigenen Mitteln finanzieren. Zu bedenken ist dabei auch, dass sich die Versicherungszeit verkürzt und Ihre gesetzliche Rente deshalb geringer ausfallen wird. Für alle, die ab frühestens 55 in Frührente gehen wollen, gibt es deshalb die Möglichkeit der Altersteilzeit. Dabei halbieren Sie bis zum Eintritt der gesetzlichen Rente Ihre Arbeitszeit, mindestens aber drei Jahre. Der Arbeitgeber stockt das reduzierte Gehalt auf und zahlt zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge. Einen Rechtsanspruch auf die Altersteilzeit gibt es jedoch nicht. Ein Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber zum Thema Altersteilzeit kann aber durchaus positiv verlaufen. Eine weitere Möglichkeit ist die Flexirente. Sie ermöglicht es Ihnen, Ihre Rentenabschläge ab dem 50. Lebensjahr durch freiwillige Sonderzahlungen in die Rentenkasse, auszugleichen. Welche Lösung für Sie die richtige sein kann, erfahren Sie bei einer persönlichen Beratung. Vielleicht vereinbaren Sie gleich einen Termin mit einem unserer Experten.

Frührente für langjährig und besonders langjährig Versicherte

 

Für einige wenige hat der Staat Ausnahmen zugelassen: Ohne Abschläge mit 63 Jahren in Frührente gehen dürfen Sie, wenn Sie zu den besonders langjährig Versicherten gehören. Zu dieser Gruppe zählen Sie, wenn Sie

  • bis zum 31.12.1953 geboren wurden und
  • mindestens 45 Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben.

Auch Anrechnungszeiten wie die Erziehung von Kindern oder Arbeitslosigkeit zählen zu diesen Beitragsjahren. Übrigens: Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, werden von der Agentur für Arbeit weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt – allerdings niedrigere. Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, zahlt die Agentur keine Beiträge. Die Zeit kann jedoch als Anrechnungszeit ohne Bewertung akzeptiert werden. Für alle, die von 1954 bis 1963 geboren wurden, steigt die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte von 63 Jahren in Zwei-Monats-Schritten an. Ab dem Geburtsjahr 1964 können Versicherte erst mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Wenn Sie mindestens 35 Jahre Beiträge gezahlt haben und in den Jahren 1949 bis 1963 geboren wurden, gehören Sie zu den sogenannten langjährig Versicherten und können ohne Abschläge vor dem 67. Lebensjahr in Rente gehen. Jedoch ist bei einem Renteneintritt vor dem 65. Lebensjahr ein Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat fällig. Welche Eintrittstermine für Sie gelten, errechnet individuell der „Rentenbeginnrechner“ auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.

Frührente wegen Erwerbsminderung

 

Die Rentenkasse zahlt per Antrag auch eine Frührente, wenn Sie wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung durch Krankheit oder Unfall Ihren Beruf nicht mehr voll ausüben können. Eine volle Erwerbsminderungsrente bekommen Sie nur, wenn Sie nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Die halbe Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn die Erwerbstätigkeit nur noch drei bis sechs Stunden pro Tag beträgt. Voraussetzung ist, dass Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung gezahlt haben und zuvor mindestens fünf Jahre Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung (allgemeine Wartezeit) gewesen sind. Die Rentenhöhe bei der Erwerbsminderung hängt von Ihren bisher erworbenen Rentenansprüchen ab. 2017 erhielt ein Neurentner im Durchschnitt eine Erwerbsminderungsrente von 716 Euro. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht in der Regel nicht zum Leben. Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig eine private Versicherung gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abzuschließen. Damit können Berufstätige gesetzliche Versorgungslücken ausgleichen.

Frührente für Selbstständige und Freiberufler

 

Wenn Sie selbstständig sind, können Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge einzahlen. Eine Pflichtmitgliedschaft besteht für Sie aktuell nicht, auch wenn sie immer wieder diskutiert wird. Deshalb entscheiden sich viele Selbstständige für die – vor allem für Frührentner – flexiblere private Altersvorsorge. Selbstständige mit hohem Steuersatz profitieren in der Ansparphase besonders von einer privaten Basisrente. Sie können deren Beiträge als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Angehörige freier Berufe wie Ärzte, Architekten oder Rechtsanwälte erhalten über ein berufsständisches Versorgungswerk eine Altersrente. Die Frührente ist in den Versorgungswerken hinsichtlich der Voraussetzungen und der Rentenhöhe unterschiedlich gestaltet. Eine Rente vor dem üblichen Renteneintrittsalter unterliegt meist einem Rentenabschlag. Eine größere Flexibilität hinsichtlich einer Frührente schafft aber auch für sie eine zusätzliche private Altersvorsorge.

Fazit

 

Maximal vier Jahre vor dem offiziellen Rentenbeginn ermöglicht der Gesetzgeber den Einstieg in die Frührente. Für jeden Monat, den Arbeitnehmer früher in Rente gehen, reduziert sich der monatliche Betrag um 0,3 Prozent – bei vollen vier Jahren also um 14,4 Prozent. Die entstehende Rentenlücke sollten Sie durch frühzeitiges Sparen z.B. in eine fondsgebundene private Rentenversicherung ausgleichen. Der Zurich Rentencheck errechnet online, wie viel Sie als Sparer monatlich bei Seite legen müssen, um ihre Wunschrente zu erreichen. Alternative Möglichkeiten, den Ruhestand früher zu beginnen, sind Flexirente und Altersteilzeit.