Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung – unser Angebot für Sie
Mit dem Wegfall der eigenen Arbeitskraft fehlt die Grundlage, sich selbst und seine Familie zu versorgen.
Deshalb sollte eine Berufsunfähigkeitsabsicherung in keiner Vorsorgeplanung fehlen.
- Volle Leistung schon ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit
- Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente (auch rückwirkend), wenn feststeht, dass Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen wird
- Für den Einsatz in der betrieblichen Altersversorgung geeignet
- Verzicht auf die Prüfung, ob Sie auch eine andere Tätigkeit ausüben könnten
- Weltweiter Versicherungsschutz, rund um die Uhr
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Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung im ÜberblickGegen die finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit können Sie sich durch eine eigenständige Versicherung oder durch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung absichern.
Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann zusammen mit einer Hauptversicherung – z. B. mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung – abgeschlossen werden. -
Leistungen der Zurich Berufsunfähigkeits-ZusatzversicherungDie Zurich Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beinhaltet folgende Leistungen – unabhängig davon, mit welcher Hauptversicherung Sie diese kombinieren:
Berufsunfähigkeitsrente
Wird der Versicherungsnehmer während der Versicherungsdauer zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig, so zahlen wir die vertraglich vereinbarte Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer.
Flexible Vertragsgestaltung
- Möglichkeit, eine 1, 2 oder 3%ige Erhöhung der BU-Rente im Leistungsfall zu vereinbaren
- Den Umfang Ihrer Absicherung können Sie flexibel Ihren Bedürfnissen anpassen.
- Inflationsschutz: Sie entscheiden, ob und wie Ihr Beitrag und Ihre Berufsunfähigkeitsrente jährlich erhöht werden sollen. Damit können Sie die Inflation ausgleichen.
- Lebensphasenkonzept: Sie entscheiden, ob Sie Ihren Versicherungsschutz bei bestimmten Ereignissen (z. B. bei Heirat oder Geburt eines Kindes) oder in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss an veränderte persönliche Bedürfnisse anpassen möchten.
Leistungsumfang
- Volle Beitragsbefreiung und Rentenzahlung ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit
- Volle Leistung auch bei Tätigkeitsverbot wegen Infektionsgefahr
- Zahlung der Leistungen auch bei Pflegebedürftigkeit
- Dynamisch wachsende Rente durch laufende Überschussbeteiligung während der Berufsunfähigkeit
Kundenfreundliche Bedingungen
- Rückwirkende Leistungen ab Beginn der Berufsunfähigkeit
- Leistungen erfolgen bereits, wenn feststeht, dass die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen wird
- Verzicht auf die Prüfung, ob auch eine andere als die zuletzt ausgeübte Tätigkeit ausgeübt werden könnte
- Lebensphasenkonzept: nachträgliche Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsfragen möglich
- Kostenlose professionelle Unterstützung bei Rehabilitationsmaßnahmen
- Weltweiter Versicherungsschutz, rund um die Uhr
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Hauptversicherungen plus BU-Zusatzversicherung
Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann zusammen mit einer Hauptversicherung abgeschlossen werden, zum Beispiel:
- Basisrente: Basis Renteinvest
- Risikolebensversicherung: RisikoLeben Komfort
- Fondsgebundene Rentenversicherung: Vorsorgeinvest
Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann zusammen mit einer Hauptversicherung abgeschlossen werden, zum Beispiel:
- Basisrente: Basis Renteinvest
- Risikolebensversicherung: RisikoLeben Komfort
- Fondsgebundene Rentenversicherung: Vorsorgeinvest
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BUZinvest in Kombination
Absicherung der Arbeitskraft quasi „zum Nulltarif“
BUZinvest ist eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung in Kombination mit unserer fondsgebundenen Rentenversicherung Vorsorgeinvest. Diese Kombination bietet:
- Eine Berufsunfähigkeitsabsicherung, bei der Sie am Ende der Laufzeit bei guter Fondsentwicklung auch eine Leistung in Höhe Ihrer Beiträge für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung erzielen können
- Renditechancen an den Kapitalmärkten
Ein cleveres Prinzip
Im Rahmen von BUZinvest fließen die Sparbeiträge in Fonds. Nach Ablauf der Ansparphase der Vorsorgeinvest erhalten Sie wahlweise eine lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung. Die Höhe hängt von der Fondsentwicklung und der vereinbarten Kapitalgarantie ab. Bei guter Fondsentwicklung können Sie auch eine Leistung in Höhe der eingezahlten Beiträge - oder sogar noch mehr - erhalten.
Bei BUZinvest
- Lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung aus der Vorsorgeinvest
- Flexible Fondsanlage nach Ihren persönlichen Wünschen
- Wählen Sie den Schutz Ihres Kapitals in Höhe von 50 % der gezahlten Beiträge oder vereinbaren Sie eine reine Fondsanlage ohne Garantie
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Staatlich geförderter BU-Schutz mit Basisrente
Doppelt Steuern sparen plus doppelt vorsorgen
In Kombination mit einer Basisrente wird die Berufsunfähigkeitsabsicherung ebenfalls steuerlich gefördert, wenn mindestens 50 Prozent der Beiträge dem Aufbau der Altersvorsorge dienen. Sie erhalten volle Versicherungsleistungen schon ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit.
Ihr Vorteil: Bei Berufsunfähigkeit übernimmt Zurich die Beitragszahlung für Ihre Basisrente. Ihre Altersvorsorge bleibt in voller Höhe erhalten, ohne dass Sie einen weiteren Cent dafür zahlen.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und Basisrente
Kombiniert mehr Vorteile:
- Lebenslange Rentenzahlung aus der Basisrente bis max. zum versicherten Endalter
- Berufsunfähigkeitsrente bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit
- Steuerliche Förderung der Beiträge zur Basisrente und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
- Bei Berufsunfähigkeit wird die Beitragszahlung für die Basisrente bis zum Beginn der Rentenzahlung übernommen plus Rentenzahlung aus der BUZ.
So funktioniert das attraktive Modell
Ihre Beiträge zur Basisrente und zu einer mit ihr verbundenen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung werden vom Finanzamt als Sonderausgaben anerkannt. Und das bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von 24.305 EUR für Ledige. Bei zusammen veranlagten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag sogar auf 48.610 EUR.
Im Jahr 2019 werden bereits 88 Prozent Ihrer Beiträge zur Basisrente (und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) steuerlich angerechnet. Der Satz steigt jährlich um 2 Prozent, bis zum Jahr 2025 100 Prozent erreicht sind.
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