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Betriebliche Unfallversicherung

  • Attraktive Zusatzleistungen zum regulären Versicherungsschutz
  • Weltweiter Schutz – rund um die Uhr
  • Gilt im Beruf und im Privatleben

Was ist eine Betriebliche Unfallversicherung?

Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, die eine Pflichtversicherung ist, stellt die betriebliche Unfallversicherung eine freiwillige Versicherung dar. Unternehmer können zusätzlich zur gesetzlichen eine Betriebliche Unfallversicherung für sich selbst und ihre Mitarbeiter abschließen und somit die Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung schließen und den Versicherungsschutz erweitern.

Denn während die gesetzliche Unfallversicherung nur Unfälle versichert, die bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin beziehungsweise zurück passieren, gilt der Versicherungsschutz einer Betrieblichen Unfallversicherung für Unternehmer und Mitarbeiter rund um die Uhr – also auch im privaten Bereich.
Diese zusätzliche Sozialleistung gibt Ihnen als Arbeitgeber die Möglichkeit, die Attraktivität Ihres Unternehmens als Arbeitsplatz zu erhöhen, die Mitarbeiterbindung zu stärken und interessierte, qualifizierte Bewerber anzulocken. Zwar entstehen Ihnen durch die Versicherungsbeiträge zunächst mehr Kosten, Sie können diese aber in der Steuererklärung als Betriebsausgaben absetzen.

Leistungen der betrieblichen Unfallversicherung

Sicherheit für Sie, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter

Die Betriebliche Unfallversicherung von Zurich sichert

  • die Existenz für den Betriebsinhaber, die Mitarbeiter und eventuell mitarbeitende Partner,
  • mildert die finanziellen Folgen längerer Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität der versicherten Personen und
  • bewahrt das Unternehmen vor unkalkulierbaren Kosten.

Invaliditätsleistungen

  • individuelle Invaliditätsleistung bei andauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit bereits ab jedem messbaren Invaliditätsgrad
  • progressive Invaliditätsleistung ab einem Invaliditätsgrad von 26 Prozent möglich

Zusätzliche Unfallrente
Zusätzlich zur Invaliditätsleistung zahlen wir eine monatliche Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent und damit der Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit.

Weitere Leistungen

  • Krankenhaustagegeld und bis zu 150 Tage Genesungsgeld je Unfall
  • bis zu einem Jahr Tagegeld
  • medizinische Hilfsmittel bis 3.000 EUR
  • Kosten für kosmetische Operationen bis 100.000 EUR inkl. Zahnersatz
  • Bergungskosten bis 100.000 EUR für notwendige Kosten wie zum Beispiel Sucheinsatz, Verletztentransport oder Überführung
  • Komageld bis 175 EUR wöchentlich
  • verbesserte Gliedertaxe
  • Umschulungsmaßnahmen
  • Deckung von Tauchunfällen
  • „Immunklausel“: Mitversicherung von Infektionskrankheiten und Schutzimpfungen, Insektenstichen und -bissen
  • Insassenunfallversicherung in betriebseigenen oder betriebsbedingt/dienstlich genutzten Kfz
  • Umbaukosten am Arbeitsplatz, Kfz, an Haus/Wohnung infolge eines Unfalles
  • Tropen- und Polarklausel für berufliche Aufenthalte
  • Zusatzleistungen für Fahrer/Beifahrer ausgebauter Sonder-Kfz
  • ÖPNV-Unfälle
  • Verlängerte Meldefrist bei Invalidität auf 30 Monate
  • Sofortleistungen bei Schwerverletzung bis zu 10.000 EUR
  • Doppeltes Krankenhaustagegeld bei Krankenhausaufenthalt im Ausland
  • Kurkostenbeihilfe bis 10.000 EUR

Zusatzbaustein Assistance mit Reha-Manager

Im Inland

  • Reinigung der Wohnung/Treppenhaus/Gemeinschaftsräume
  • Begleitung/Fahrdienst zu Arzt und Behörden
  • Fahrdienst zur Krankengymnastik und zu Therapien
  • Einkaufsdienst
  • Menü-Service
  • Wäscherei-Service
  • Hausnotrufanlage
  • Unterbringung von Haustieren
  • Kinderbetreuung
  • Pflanzen- und Gartenpflege

Reha-Manager

  • Informationsleistungen
  • Medizinische Rehabilitation
  • Berufliche Rehabilitation
  • Rehabilitation eines Kindes
  • Soziales Umfeld

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Wann ist eine Betriebliche Unfallversicherung sinnvoll?

Zwar ist jeder Arbeitnehmer automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, allerdings sind deren Leistungen eingeschränkt und der versicherte Zeitraum.
Es werden die Kosten für die ärztliche Behandlung gezahlt und ggf. ein Verletztengeld, um den Einkommensausfall zu kompensieren. In schweren Fällen kann zusätzlich eine Unfallrente gezahlt werden, wenn eine Minderung der Erwerbstätigkeit von 20% vorliegt.
So zählt beispielsweise die Mittagspause nicht zur Arbeitszeit –passiert hier ein Unfall, ist der Arbeitnehmer nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Unfälle während der Arbeit, auf Fortbildungen, Dienstreisen etc. sind hingegen versichert.

Eine Betriebliche Unfallversicherung ist für die meisten Unternehmen sinnvoll, um die Lücken der gesetzlichen Unfallversicherung zu schließen und die Mitarbeiter optimal abzusichern. Somit sind Sie selbst sowie Ihre Angestellten auch außerhalb der Arbeitszeit vor den finanziellen Folgen von Unfällen geschützt, sei es in der Freizeit oder auch im Urlaub.
In diesen Fällen ist demnach eine Betriebliche Unfallversicherung zu empfehlen:

  • Sie möchten den Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter über die gesetzlichen Vorgaben hinaus erweitern und den Unfallschutz auch auf den Privat- und Freizeitbereich ausdehnen.
  • Sie möchten bereits beim geringsten Invaliditätsgrad der versicherten Person eine monetäre Leistung zukommen lassen.
  • Ihr Unternehmen beinhaltet Tätigkeiten mit hohem Unfallrisiko, zum Beispiel in der Landwirtschaft, dem Handwerk und der Industrie etc. Mit dem Abschluss einer Betrieblichen Unfallversicherung bieten Sie Ihren Mitarbeitern zusätzliche Sicherheit und umfassende (monetäre) Zusatzleistungen.
  • Sind Ihre Mitarbeiter regelmäßig im Außendienst tätig oder auf Geschäftsreisen, können Sie mit der Betrieblichen Unfallversicherung sichergehen, dass für sämtliche Unfälle ein vollumfänglicher Versicherungsschutz besteht, auch im Ausland.
  • Ihr Unternehmen soll ein attraktiver Arbeitsplatz sein – mit der Betrieblichen Unfallversicherung schaffen Sie einen zusätzlichen Anreiz, um Mitarbeiter an die Firma zu binden und neue Arbeitskräfte anzuwerben.

Was zahlt die Betriebliche Unfallversicherung und was nicht?

Was zahlt die Betriebliche Unfallversicherung im Schadenfall?

In diesen Fällen gilt der Versicherungsschutz der Betrieblichen Unfallversicherung:

  • Unfälle, die während der Arbeit oder in der Freizeit geschehen, selbst- und fremdverschuldet, zum Beispiel beim Sport, im Haushalt oder im Urlaub. Die Deckung besteht 24 Stunden im In- und Ausland
  • dauerhafte Beeinträchtigungen (Invalidität) infolge eines Unfalls – hier kann die betriebliche Unfallversicherung eine Einmalzahlung, Unfallrente oder weitere monetäre Leistungen erbringen
  • Rettungs- und Bergungskosten nach einem Unfall
  • kosmetische Operationen nach einem Unfall
  • unfallbedingte behinderungsbezogene Umbaukosten im privaten und beruflichen Bereich

Was zahlt die Betriebliche Unfallversicherung im Schadenfall nicht?

Hier zahlt die Betriebliche Unfallversicherung nicht:

  • vorsätzlich verursachte Unfälle
  • Unfälle, die durch Alkoholkonsum oder Drogenmissbrauch verursacht wurden
  • Krankheiten, die nicht auf einen Unfall zurückgeführt werden, beispielsweise ein Schlaganfall

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Vier Schadensbeispiele

Mit der Betrieblichen Unfallversicherung sichern Sie Ihre Mitarbeiter insbesondere bei Unfällen mit dauerhaften Beeinträchtigungen während der Arbeitszeit, auf dem Weg dorthin, im Ausland oder in der Freizeit ab. Damit sorgen Sie für einen umfassenden Schutz, der über den gesetzlichen Rahmen hinausgeht. Die folgenden Beispiele zeigen, wann eine Betriebliche Unfallversicherung einspringt:

Verkehrsunfall während einer Dienstreise
Ein Außendienstmitarbeiter hat während seiner Dienstreise im Ausland einen schweren Verkehrsunfall und muss wegen seiner Verletzungen in einem Krankenhaus vor Ort behandelt werden. Der Rücktransport nach Hause ist sehr teuer. Die Betriebliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für die Rückführung ins Heimatland. Um den Einkommensverlust während des Krankenhausaufenthalts ein wenig auszugleichen, zahlt die Versicherung ein Krankenhaustagegeld.
Unfall auf dem Weg zur Arbeit
Auf dem Weg zur Arbeit wird eine Bilanzbuchhalterin mit ihrem Fahrrad von einem PKW angefahren. Sie stürzt schwer und erleidet ein Schädel-Hirn-Trauma, Schlüsselbeinbruch sowie starke Gesichtsverletzungen. Voraussichtlich wird eine Invalidität von 85% zurückbleiben. Die betriebliche Unfallversicherung erstattet die entsprechend versicherte Invaliditätsleistung, ersetzt die Kosten für ggf. notwendige kosmetische Operationen und beteiligt sich an den Kosten für die Rehabilitation.

Unfall am Arbeitsplatz
Bei der Begehung einer Baustelle fällt aus 25 Meter Höhe ein Holzteil von einem Kran und verletzt einen dort arbeitenden Stahlbetonbauer. Die Unfallfolgen sind eine komplette Querschnittslähmung mit Wirbelsäulenversteifung. Der Invaliditätsgrad beträgt 100 %.

Unfall in der Freizeit
Aufgrund eines versicherten Fahrradunfalles in der Freizeit hat der Schreiner nur noch eine eingeschränkte Beweglichkeit des Armes. Über die betriebliche Unfallversicherung erhält er daher eine Invaliditätsleistung. Um weiterhin die Kreissäge auf seiner Arbeitsstelle bedienen zu können, wird an den Schalter der Maschine eine Schlaufe montiert, mit der er diese dann ein-/ausschalten kann und somit weiterhin für den Arbeitgeber einsetzbar bleibt.

Wie unterscheiden sich die gesetzliche und die Betriebliche Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, deren Grundlagen im Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII) festgeschrieben sind. Die Beiträge dafür zahlen die Arbeitgeber. Sie umfasst ausschließlich Unfälle, die während der Ausübung der Arbeit, am Arbeitsplatz sowie auf dem Weg zur Arbeit und zurück passieren. Sie gilt auch für Schüler und Studierende.

Die betriebliche Unfallversicherung ist eine freiwillige Versicherung – sie kann ergänzend abgeschlossen werden, um auch Unfälle in der Freizeit, zu Hause und im Urlaub abzusichern.

Vorteile für Arbeitgeber

Wenn Sie als Arbeitgeber eine Betriebliche Unfallversicherung für Ihr Unternehmen abschließen, profitieren Sie von einer Reihe von Vorteilen, die zu einer verbesserten Unternehmenskultur und einem motivierten Arbeitsumfeld beitragen:

  • Sie bieten Ihren Mitarbeitern einen zusätzlichen Vorteil und binden sie somit noch stärker an Ihr Unternehmen. Sie präsentieren sich damit als verantwortungsbewusster Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter rundum absichern will. Angesichts des großen Wettbewerbs um qualifizierte Arbeitskräfte kann Ihr Unternehmen somit seine Reputation erhöhen und für mögliche Bewerber noch attraktiver werden. Zudem profitieren Sie von motivierten Mitarbeitern, die sich wertgeschätzt fühlen, wenn ihnen ein Versicherungsschutz auch für die Freizeit ermöglicht wird.
  • Sie sichern die Arbeitskraft von Führungskräften, Spezialisten und aller Mitarbeiter ab, auf die Ihr Unternehmen angewiesen ist. Sollte eine dieser Personen mit großer Verantwortung beziehungsweise spezialisiertem Fachwissen aufgrund eines Unfalls länger ausfallen, kann das zu wirtschaftlichen Einbußen für das Unternehmen führen.
  • Da Sie die Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben steuerlich absetzen können, haben Sie somit die Möglichkeit, Ihr Unternehmen finanziell zu entlasten. Damit bietet die Betriebliche Unfallversicherung eine kostengünstige Lösung, Ihre Mitarbeiter abzusichern.
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Fragen und Antworten zur Betrieblichen Unfallversicherung

  • Eignet sich die Betriebliche Unfallversicherung auch für Vereine?
    Ja, auch Vereine können für ihre Angestellten, Mitglieder und Ehrenamtlichen eine Betriebliche Unfallversicherung abschließen, um ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz zu bieten. Nicht alle Ehrenamtlichen sind bei ihrer Tätigkeit über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, daher ist die Betriebliche Unfallversicherung hier besonders sinnvoll, um ihnen ausreichend Schutz zu bieten. Zurich bietet hierfür zum Beispiel die Gruppen-Unfallversicherung an.
  • Wie hoch ist die Versicherungssumme bei einer Betrieblichen Unfallversicherung?
    Die Höhe der Versicherungssummen legen Sie selbst fest. Sie hängen davon ab, welchen Umfang der von Ihnen gewählte Versicherungsschutz beinhaltet, etwa bezüglich Invaliditäts- oder Todesfallleistung oder Krankenhaustagegeld. Die Summe kann stark variieren, häufig beträgt sie zum Beispiel für Invaliditätsleistungen zwischen 50.000 und 250.000 EUR.
    Zudem ist es möglich, für jeden Mitarbeiter oder bestimmte Berufsgruppen die Versicherungssummen individuell festzulegen.
  • Wer zahlt die Betriebliche Unfallversicherung?
    In der Regel zahlt der Arbeitgeber beziehungsweise der Verein die Beiträge für die Betriebliche Unfallversicherung. Manche Firmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf eigene Kosten zu erweitern.
  • Was kostet eine Betriebliche Unfallversicherung?
    Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängt von einer Reihe von Faktoren ab, etwa der Anzahl der versicherten Mitarbeiter, dem Umfang des Versicherungsschutzes, den Berufsrisiken und der Höhe der vereinbarten Versicherungssummen.

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