Die Autoinhaltsversicherung sichert Ihre Ladung
- Für viele Menschen ist das Auto nicht nur Fortbewegungsmittel, sondern auch Transporter von Werten, die oft unsichtbar bleiben. Vom Pkw über den Transporter bis hin zum Lkw transportieren Fahrzeuge täglich wertvolle Lasten.
- Handwerker mit ihren Werkzeugen, Dienstleister mit Ersatzteilen oder Landwirte auf dem Weg zum Hofladen – die Liste ist lang. Doch während die Fahrzeuge selbst durch eine Kfz-Versicherung geschützt sind, bleibt die Frage: Was ist mit dem Inhalt?
- Schnell kommen Materialien, Werkzeuge oder andere Güter im Wert von mehreren tausend Euro zusammen, die nicht selten den Wert des Fahrzeugs selbst übersteigen. Ein Unfall oder Diebstahl kann daher nicht nur ärgerlich, sondern auch existenzbedrohend sein.
- Hier setzt unsere Autoinhaltsversicherung an: Sie bietet umfassenden Schutz für Ihre Ladung im Fahrzeug gegen eine Vielzahl von Gefahren.
- Die Autoinhaltsversicherung von Zurich verzichtet zum Beispiel auf die Nennung von Kennzeichen und Anzahl der Fahrzeuge.
- Neuwertdeckung für Werkzeuge, Arbeits- und Messgeräte.
- Festverbaute Spezialeinrichtung ist immer mitversichert.
Was ist eine Autoinhaltsversicherung?
Eine Autoinhaltsversicherung bietet finanziellen Schutz für die Ladung, die Sie mit Ihrem Fahrzeug transportieren. Dies ist vor allem bei gewerblicher Nutzung interessant. Eine Autoinhaltsversicherung benötigen Sie, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Werkzeuge, Material, Waren oder ähnliches transportieren. Die Autoinhaltsversicherung ersetzt Ihnen Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung der Waren und Güter entstehen, z. B. in folgenden Fällen
- Unfall des Fahrzeugs, mit dem die Güter transportiert werden
- Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug und Diebstahl des gesamten Fahrzeugs einschließlich Ladung
- Brand und Blitzschlag
- Explosion
Was leistet die Autoinhaltsversicherung von Zurich?
Die Versicherungssumme entspricht dem höchsten Gesamtwert, der an einem Tag von allen Fahrzeugen befördert wird (Tagesmaximum). Die Höchstversicherungssumme je Vertrag beträgt 1 Mio. EUR.
Die Höchstentschädigung je Schadenfall entspricht dem gewählten Tagesmaximum jedoch maximal 150.000 EUR je Fahrzeug.
Versicherungsschutz für Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt. Außerdem Bergungs- und Beseitigungskosten mit 10.000 EUR versichert.
Bei Schadenfreiheit erhalten Sie einen Treuebonus.
Neuwertdeckung für Werkzeuge, Arbeits- und Messgeräte.
Verzicht auf Kennzeichennennung und Nennung der Anzahl der Fahrzeuge.
Leistungen der Autoinhaltsversicherung im Überblick
Versicherungsschutz | FirmenSchutz |
---|---|
Mitversicherung von festverbauter Spezialeinrichgung (z. B. Regalsysteme, Kücheneinrichtung bei Foodtrucks) | 10.000 EUR |
Bergungs- und Beseitigungskosten | 10.000 EUR auf Erstes Risiko |
Werkzeuge, Arbeits- und Messgeräte bis zu einem Alter von 3 Jahren | Neuwert |
Platzen von Reifen und Achsenbruch | Ja |
Havarie-Grosse bei Transporten per Fähre | Ja |
Kfz-Reinigungskosten nach selbstverschuldetem Unfall | 1.000 EUR auf Erstes Risiko |
Schäden an der Ladung durch Dritte | 1.000 EUR auf Erstes Risiko |
Mietkosten für Ersatzfahrzeuge nach selbstverschuldetem Unfall oder Motorbrand | 1.000 EUR auf Erstes Risiko |
Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstatt | 1.000 EUR auf Erstes Risiko |
Übernachtungskosten für zwei Fahrzeuginsassen/Rückreisekosten zum Firmensitz nach Transportmittelunfall oder Diebstahl des Fahrzeugs | 1.000 EUR auf Erstes Risiko |
persönliche Habe | 1.000 EUR |
Handys, Smartphones, Laptops, Tablets, mobile Navigationssysteme als persönliche Habe | 500 EUR |
Einzelwertbegrenzung bei Fahrtunterbrechungen | 5.000 EUR bis 15.000 EUR; Selbstständig erhöhbar |
Auswahl Selbstbeteiligung | gegen Rabatt auswählbar |
Auswahl Geltungsbereich | Deutschland (Rabatt) oder Europa, ohne Kriegs- und Krisengebiete |
Schäden durch Bruch, Verformen, Nässe | Ja |
Mehrkosten durch Eil-, Express- und Luftfracht | 5.000 EUR auf Erstes Risiko |
Kosten zur Wiederbeschaffung von Geschäftsunterlagen (z. B. Akten, Pläne, Geschäftsbücher, Karteien, etc.) | 2.500 EUR auf Erstes Risiko |
Treuebonus bei Schadenfreiheit | Ja |
Umpack- oder Umladungskosten nach einem Unfall | Ja |
Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und von uns im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln.
Warum ist eine Autoinhaltsversicherung sinnvoll?
Diebstahl der Inhalte oder des gesamten Fahrzeugs
Es ist ein Vormittag wie jeder andere. Sie sind mit Ihrem Transporter unterwegs und erledigen Ihre Aufträge bei Kunden. Die Erholung nach einer wohlverdienten Mittagspause in einem Imbiss verfliegt jedoch jäh, als Sie zu Ihrem Fahrzeug zurückkehren: Der Transporter wurde aufgebrochen und sämtliche Materialien, Werkzeuge und Mess- und Prüfgeräte sind weg.
Auch wenn die Täter im seltensten Fall gefasst werden - die Autoinhaltsversicherung tritt für den Einbruchdiebstahlschaden ein. Sie sind ebenfalls bestens abgesichert, wenn das Fahrzeug komplett gestohlen wird.
Kosten und Bergung nach einem Unfall
Es ist früh am Morgen und Sie sind mit Ihrem frisch geernteten Bio-Gemüse auf dem Weg zum Wochenmarkt. Als Sie in die Zielstraße einbiegen, bricht das Heck Ihres Lieferwagens auf nassem Laub aus und Sie treffen ungebremst einen Laternenpfahl. Gott sei Dank ist Ihnen nichts passiert und es rollen nur Kohlköpfe über die Straße. Das Gemüse ist nicht mehr zu gebrauchen, geschweige denn zu verkaufen.
Die Autoinhaltsversicherung deckt nach einem Unfall nicht nur den Ersatz der Ladung, sondern kommt auch für die Bergung oder Beseitigung der beschädigten Waren auf.
Was zahlt die Autoinhaltsversicherung und was zahlt sie nicht?
Was zahlt die Autoinhaltsversicherung im Schadenfall?
- Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Güter, z. B.
- bei einem Unfall des Transportmittels
- bei Einbruchdiebstahl ins Fahrzeug oder Diebstahl des ganzen Fahrzeugs
- bei mut- oder böswilliger Beschädigung der Güter nach einem Einbruch ins Fahrzeug
- beim Be- und Entladen des Transportmittels
- Bergungs- und Beseitigungskosten
- Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt
- Miet- und Leihgebühren für Ersatzgeräte/-maschinen oder Ersatzfahrzeuge
Welche Schäden sind in der Autoinhaltsversicherung nicht versichert?
- Schäden während der gewerblichen Warenbeförderung im Auftrag/Interesse Dritter
- Herstellungs- und Montagerisiken
- Schäden durch mangelhafte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise
- Gefahren, gegen welche die Güter anderweitig versichert sind
- Gefahren des Kriegs, Streiks, Terrors, der Beschlagnahme oder Eingriffe von Hoher Hand
Fragen & Antworten zur Autoinhaltsversicherung
-
Wer braucht eine Autoinhaltsversicherung?
Eine Autoinhaltsversicherung ist für alle Firmen relevant, die mit ihren eigenen, gemieteten, geliehenen oder geleasten Fahrzeugen und Anhängern Ladung transportieren.
Beispiele für Firmen, die eine Autoinhaltsversicherung benötigen:
Handwerksbetriebe:
- Elektriker, die Werkzeuge und Material transportieren
- Installateure, die Rohre und Sanitärartikel transportieren
- Maler, die Farben und Tapeten transportieren
Dienstleister:
- Gebäudereiniger, die Reinigungsmittel und Geräte transportieren
- Mobile Physiotherapeuten, die Massageliegen und Trainingsutensilien transportieren
- Caterer, die Lebensmittel und Getränke transportieren
Handelsbetriebe:
- Online-Händler, die Waren an Kunden ausliefern
- Lebensmittelhändler, die Waren an Filialen oder Kunden ausliefern
- Möbelhäuser, die Möbel und Dekorationsartikel ausliefern
-
Wann leistet die Autoinhaltsversicherung von Zurich?Die Versicherung ersetzt Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Güter infolge einer versicherten Gefahr, z. B. bei einem Verkehrsunfall oder wenn Ihr Fahrzeug aufgebrochen wird und Ladung gestohlen wird oder wenn gleich das ganze Fahrzeug gestohlen wird.
-
Wie hoch ist der Mindestbeitrag und die Selbstbeteiligung für die Autoinhaltsversicherung?
Es gilt ein Mindestbeitrag je Vertrag von 100 EUR.
Standardmäßig gilt in der Autoinhaltsversicherung keine generelle Selbstbeteiligung. Auf Wunsch kann eine generelle Selbstbeteiligung gegen eine Rabattierung vereinbart werden.