Pensionszusage
Mit der Pensionszusage sparen Sie effektiv Steuern, indem Sie Teile aus Ihrem Bruttogehalt unversteuert in Vorsorgebezüge umwandeln. Dadurch können Sie Ihr Einkommen aus der aktuellen Hochsteuerphase in eine Phase mit niedriger Steuerbelastung im Ruhestand verschieben. Dies ist besonders für Arbeitnehmer mit höheren Einkommen interessant, denn Beiträge zur Betriebsrente sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei.
- Beiträge zur Pensionszusage sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Keine Beschränkung auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung
- Für Beiträge bis zu 4 Prozent p. a. der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung sind keine Sozialabgaben zu entrichten
- Einkommenssteuerersparnis, da Ihre Beitragszahlungen nicht dem Gehalt zugerechnet werden
- Einmalige Kapitalauszahlung oder laufende Rentenzahlungen möglich
- Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres flexibel gestaltbar
- Ansprüche bei Entgeltumwandlung ab Zusagebeginn unverfallbar
- Attraktive steuerliche Vergünstigungen und gegebenenfalls Sozialversicherungsersparnis
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Leistungen der Zurich Pensionszusage
- Vorsorgeleistung wahlweise als Kapitalauszahlung oder Rentenzahlung
- Garantierte Leistungen
- Nutzung von Kapitalmarktchancen durch fondsgebundene Variante
- Flexibler Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres
- Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos und der Hinterbliebenen möglich
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Grundlagen der Pensionszusage
Die Pensionszusage ist eine Versorgungszusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer und dessen Hinterbliebene. Der Arbeitgeber sichert seinem Arbeitnehmer bei Invalidität, im Todesfall und/oder im Alter eine bestimmte Versorgungsleistung zu.
Für die Pensionszusage bildet der Arbeitgeber Rückstellungen in der Bilanz. Zur Finanzierung der zugesagten Versorgungsleistungen schließt der Arbeitgeber bei der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG eine Rückdeckungsversicherung auf das Leben der versorgungsberechtigten Person ab. Der Arbeitgeber meldet die unverfallbare Anwartschaft an den Pensions-Sicherungs-Verein a. G. (PSVaG) und entrichtet die Beiträge für den Insolvenzschutz.
Beachten Sie jedoch: Beim Wechsel des Arbeitgebers kann die Pensionszusage fortgeführt werden, sofern der neue Arbeitgeber die Zusage unverändert übernimmt. In der Regel wird die Zusage aber bei dem alten Arbeitgeber verbleiben. Der Versorgungsberechtigte hat dann diesem gegenüber weiterhin einen Anspruch auf Erfüllung des bereits verdienten Teils der Zusage.
Eine private Fortführung der Versorgung mit Eigenbeiträgen, wie zum Beispiel bei der Direktversicherung, ist in der Regel nicht möglich.
Rechtsbeziehungen und Abläufe -
Besteuerung und Sozialversicherung
Die Beiträge zugunsten einer Pensionszusage sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei, da diese nicht dem Zuflussprinzip unterliegen. Sozialversicherungsfreiheit besteht für diese Beiträge bis zu einer Höhe von 4 Prozent p. a. der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung.
Die Leistungen unterliegen als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit der nachgelagerten Besteuerung sowie der Krankenversicherungspflicht der Rentner (KVdR).
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Produktangebot
Die Pensionszusage mit Zurich sorgt immer für eine individuelle Lösung: Wir bieten flexible Rückdeckungskonzepte mittels klassischer Rentenversicherungen oder fondsgebundener Produkte mit und ohne Garantien. Hinzu kommt eine Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit sowie der Hinterbliebenen.
Unser Produktangebot zur Pensionszusage
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