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Pensionszusage

  • Einmalige Kapitalauszahlung oder laufende Rentenzahlungen möglich
  • Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres flexibel gestaltbar
  • Ansprüche bei Entgeltumwandlung ab Zusagebeginn unverfallbar

Pensionszusage

Mit der Pensionszusage sparen Sie effektiv Steuern, indem Sie Teile aus Ihrem Bruttogehalt unversteuert in Vorsorgebezüge umwandeln. Dadurch können Sie Ihr Einkommen aus der aktuellen Hochsteuerphase in eine Phase mit niedriger Steuerbelastung im Ruhestand verschieben. Dies ist besonders für Arbeitnehmer mit höheren Einkommen interessant, denn Beiträge zur Betriebsrente sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei.

  • Beiträge zur Pensionszusage sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Keine Beschränkung auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung
  • Für Beiträge bis zu 4 Prozent p. a. der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der allgemeinen Rentenversicherung sind keine Sozialabgaben zu entrichten
  • Einkommenssteuerersparnis, da Ihre Beitragszahlungen nicht dem Gehalt zugerechnet werden
  • Einmalige Kapitalauszahlung oder laufende Rentenzahlungen möglich
  • Rentenbeginn ab Vollendung des 62. Lebensjahres flexibel gestaltbar
  • Ansprüche bei Entgeltumwandlung ab Zusagebeginn unverfallbar
  • Attraktive steuerliche Vergünstigungen und gegebenenfalls Sozialversicherungsersparnis