D&O-Versicherung
Wer heute in mittelständischen Unternehmen Entscheidungen trifft, ist wachsenden Haftungsrisiken ausgesetzt. Unsere D&O-Versicherung sichert existenzbedrohende persönliche Folgen von Pflichtverletzungen für Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte ab.
- Versicherung der operativen Tätigkeit der bestellten und faktischen Organe und/oder der geschäftsführenden Kommanditisten sowie deren Stellvertreter
- zusätzliche Deckungssumme für pensionierte Vorstände und Geschäftsführer
- Gehaltsfortzahlung bei Aufrechnung (maximal 250.000 Euro)
- Kontinuitätsgarantie: bei Fortführung des Versicherungsschutzes mit Bedingungseinschränkungen, gilt für Pflichtverletzungen vor Änderungsbeginn der ursprüngliche Bedingungsumfang
Was ist eine D&O-Versicherung?
Eine D&O-Versicherung ist eine spezielle Haftpflichtversicherung für Führungskräfte, Manager, Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände und Organmitglieder (zum Beispiel Aufsichtsräte oder Beiräte). Die Versicherung kommt wie der Name aus den USA und bedeutet „Directors and Officers Liability Insurance“.
Sie schützt Entscheidungsträger vor persönlichen finanziellen Verlusten im Rahmen der Haftung, die durch Fehler oder Pflichtverletzungen während ihrer versicherten beruflichen Tätigkeit entstehen können. Ohne Versicherungsschutz der D&O haften Entscheider für von Ihnen verursachte Schäden uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen.
Wie funktioniert die D&O-Versicherung?
Die D&O-Versicherung greift, wenn Führungskräfte im Rahmen ihrer Tätigkeit Fehler machen, die finanzielle Schäden verursachen. Die Versicherung deckt sowohl Ansprüche des Unternehmens (Innenhaftung) als auch Ansprüche Dritter (Außenhaftung) ab.
Im Schadenfall übernimmt die Versicherung die Kosten für die rechtliche Verteidigung sowie eventuelle Schadenersatzzahlungen. Der Versicherungsschutz gilt oft auch rückwirkend für bereits begangene, aber erst später entdeckte Pflichtverletzungen und bietet häufig eine Nachmeldefrist, innerhalb dieser Ansprüche auch nach Vertragsende geltend gemacht werden können.
Wieso ist eine D&O-Versicherung sinnvoll?
Die Anforderungen an Führungskräfte in Deutschland steigen stetig und selbst kleine Fehler und Fehlentscheidungen können zu Millionenverlusten eines Unternehmens führen, für die handelnde Manager von Kapitalgesellschaften persönlich haften. Das gilt auch für angestellte Geschäftsführer einer GmbH sowie für Leiter von Non-Profit-Organisationen. Komplexe Gesetze und strenge Compliance-Vorschriften erhöhen das Risiko von Pflichtverletzungen. Ein typisches Beispiel ist der Fehleinkauf eines Produkts, der ein Unternehmen finanziell stark belasten kann. Ohne eine D&O-Versicherung müssen Manager, Geschäftsführer, aber auch Vorstände und Aufsichtsräte diese Risiken mit ihrem gesamten Privatvermögen tragen. Eine D&O-Versicherung ist daher essenziell, um das Privatvermögen, den Ruf und die Karriere von Managern zu sichern. Besonders in Zeiten stetiger Haftungsverschärfungen, in denen das Rechtssystem häufiger zu Klagen in Millionenhöhe führt, bietet die D&O-Versicherung daher einen unverzichtbaren Schutz.
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Vorteile einer D&O-Versicherung
- Schutz des Privatvermögens: Eine D&O-Versicherung bewahrt Führungskräfte vor persönlichen finanziellen Verlusten durch berufliche Fehlentscheidungen.
- Abdeckung von Rechtskosten: Sie übernimmt die Kosten für die rechtliche Verteidigung und Schadenersatzzahlungen bei begründeten Haftungsansprüchen.
- Absicherung gegen Innen- und Außenhaftung: Die Versicherung schützt sowohl vor Ansprüchen des Unternehmens als auch vor denen Dritter.
- Sicherstellung des beruflichen Fortkommens: Sie hilft, den Ruf und die Karriere von Führungskräften zu bewahren.
- Anpassung an komplexe Gesetzeslagen: Eine D&O-Versicherung bietet Schutz angesichts der zunehmenden gesetzlichen Anforderungen und Compliance-Vorschriften.
- Rückwirkender Schutz: Der Versicherungsschutz gilt in der Regel rückwirkend für bereits begangene Pflichtverletzungen, die erst später entdeckt werden.
- Sicherheitsgefühl: Sie erhöht das Vertrauen und die Risikobereitschaft der Führungskräfte bei unternehmerischen Entscheidungen.
- Stärkung der Unternehmensstabilität: Sie schützt das Unternehmen vor finanziellen Verlusten und trägt zur allgemeinen Stabilität bei.
Leistungen der Zurich D&O-Versicherung
Die Zurich D&O-Versicherung versichert Entscheider von
- mittelständischen Kapitalgesellschaften,
- Personenhandelsgesellschaften und
- Non-Profit-Organisationen
vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen des Versicherungsnehmers (Innenhaftung) und Dritter (Außenhaftung). Sie bietet Schutz und Sicherheit für Unternehmen bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz.
Die D&O-Versicherung bietet Ihnen unter anderem Folgendes:
- Schutz bei Vermögensschäden, die auf schuldhafte Pflichtverletzungen der versicherten Person zurückzuführen sind. Der Schutz gilt auch für bei Vertragsbeginn nicht bekannten Pflichtverletzungen, die vor Vertragsbeginn begangen wurden. Er umfasst nicht nur die Ausübung von Organisationspflichten, sondern auch die operativen Tätigkeiten der bestell-ten oder faktischen Organe und/oder der geschäftsführenden Kommanditisten sowie deren Stellvertreter.
- Gehaltsfortzahlungen bis zu 250.000 EUR pro Versicherungsfall und -periode im Falle der Aufrechnung.
- Kontinuitätsgarantie: Wird der Versicherungsschutz unter eingeschränkten Bedingungen fortgesetzt, gilt für Pflichtverletzungen vor Änderungsbeginn der ursprüngliche höhere Leistungsumfang.
- Sofortige, prämienfreie, unverfallbare Nachmeldefrist von 10 Jahren.
- Zusätzliche Deckungssumme unter anderem für pensionierte Vorstände und Geschäftsführer.
- Erstklassiger Service bei der Bearbeitung von Schadenfällen durch qualifizierte Rechtsanwälte in der Schadenabteilung.
Deckungssumme in der D&O-Versicherung
Die Höhe der Deckungssumme in der D&O-Versicherung ist individuell sehr unterschiedlich und sollte sich am Umsatz des Unternehmens und dem persönlichen Risiko orientieren. Als grobe Faustregel gilt: Je größer das Unternehmen und je höher das Risiko von Fehlentscheidungen, desto höher sollte die Deckungssumme sein.
Für kleine und mittelständische Unternehmen sind oft Summen zwischen 1 und 5 Millionen Euro angemessen. Bei großen Unternehmen oder börsennotierten Gesellschaften können deutlich höhere Deckungssummen notwendig sein. Auch die Branche spielt eine Rolle: In stark regulierten Branchen wie Finanzdienstleistungen oder Pharmazie sind höhere Summen sinnvoll.
Eine genaue Risikoanalyse hilft, die passende Deckungssumme zu bestimmen. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Versicherungssumme sind ebenfalls wichtig, um immer einen optimalen Schutz zu gewährleisten.
Bei der Zurich D&O-Versicherung können Sie eine Deckungssumme von bis zu 15 Millionen Euro wählen.
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Schadenbeispiele bei der D&O-Versicherung
Geschäftsführer und Vorstände, aber auch Bei- und Aufsichtsräte sind in der Praxis einem ganz erheblichen Haftungsrisiko ausgesetzt. Schon bei leichtester Fahrlässigkeit droht ihnen die Haftung mit ihrem gesamten Privatvermögen.
Dies sind Schadenbeispiele*, bei denen die D&O-Versicherung greift.
Ein Geschäftsführer lässt behördliche Brandschutzauflagen unbeachtet. Aufgrund dieser Versäumnisse ordnet die Behörde eine Betriebsstilllegung an, bis die Auflagen erfüllt sind. Diese Unterbrechung führt zu erheblichen Umsatzeinbußen und potenziell sogar zu einem langfristigen Verlust von Kunden. Der Geschäftsführer haftet in diesem Fall persönlich für den entstandenen Schaden, da er seine Aufsichtspflicht verletzt hat.
Bei der Gestaltung eines komplexen Vertrags verzichtet der Manager eines Unternehmens auf die Einholung eines Expertenrats und verursacht dadurch erhebliche finanzielle Verluste. Der Vertrag erweist sich als nachteilig für das Unternehmen, weil wichtige rechtliche Aspekte übersehen wurden. Der verantwortliche Entscheider haftet persönlich, da er seine Pflicht zur sorgfältigen Prüfung und Beratung verletzt hat.
Eine Geschäftsführerin kauft eine EDV-Anlage, ohne ausreichende Erkundigungen über deren Eignung einzuholen. Die Anlage stellt sich später als unbrauchbar heraus und verursacht hohe Kosten für Nachbesserungen und Ersatzbeschaffungen. Dieser Fehlkauf führt zu erheblichen finanziellen Schäden für das Unternehmen. Die Geschäftsführerin haftet persönlich, da sie ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat.
Ein Beirat wird über die finanzielle Notlage des Unternehmens und die bestehende Überschuldung informiert. Trotzdem unterlässt er es, Druck auf die Unternehmensleitung auszuüben, um einen Insolvenzantrag zu stellen. Diese Verzögerung führt zu weiteren finanziellen Verlusten und schadet den Gläubigern erheblich. Der Beirat haftet persönlich, da er seine Überwachungspflicht verletzt und die Insolvenzverschleppung nicht verhindert hat.
* Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Schadenbeispielen um stark verkürzte Informationen handelt, für die keinerlei Haftung übernommen werden kann.
Wann zahlt die D&O-Versicherung und wann nicht?
Die D&O-Versicherung zahlt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Hier sind die wichtigsten Szenarien und Bedingungen, unter denen die D&O-Versicherung leistet.
Wann zahlt die D&O-Versicherung?
- Vermögensschaden: Die Versicherung zahlt bei Vermögensschäden, die durch die Pflichtverletzung einer versicherten Person entstehen. Dazu gehören finanzielle Verluste des Unternehmens oder Dritter, die durch fehlerhafte Entscheidungen oder Unterlassungen verursacht wurden.
- Rechtsverteidigungskosten: Die D&O-Versicherung deckt auch die Kosten der Rechtsverteidigung ab. Das umfasst Anwaltskosten, Gerichtskosten und sonstige Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Abwehr von Ansprüchen entstehen.
- Schadenersatzzahlungen: Wenn Schadenersatzansprüche berechtigt sind, übernimmt die D&O-Versicherung die Schadenersatzzahlungen, die die versicherte Person an den Anspruchsteller leisten muss.
- Innenansprüche: Die Versicherung zahlt auch bei sogenannten Innenansprüchen, das heißt, wenn das Unternehmen selbst Ansprüche gegen eine versicherte Person erhebt.
Wann zahlt die D&O-Versicherung nicht?
- Vorsätzliche Pflichtverletzungen: Wenn die versicherte Person vorsätzlich oder wissentlich eine Pflichtverletzung begeht, wird die D&O-Versicherung keine Deckung bieten. Dies umfasst auch strafbare Handlungen oder kriminelles Verhalten.
- Vor Vertragsbeginn entstandene Ansprüche: Ansprüche, die vor Beginn des Versicherungsvertrags bekannt oder bereits anhängig waren, sind in der Regel ausgeschlossen.
- Persönliche Vorteilsnahme: Wenn die versicherte Person unrechtmäßig persönliche Vor-teile erlangt hat wie durch Betrug, Unterschlagung oder Korruption, ist die Deckung aus-geschlossen.
- Verstöße gegen behördliche Auflagen oder Gesetze: Wenn die versicherte Person vorsätzlich gegen behördliche Auflagen, Gesetze oder Vorschriften verstößt, entfällt der Versicherungsschutz. Dies schließt auch Verstöße gegen Umwelt- oder Sicherheitsvorschriften ein.
- Eigenkapitalmaßnahmen: Ansprüche im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen wie Aktienrückkäufe, Dividendenzahlungen oder die Ausgabe neuer Aktien sind häufig ausgeschlossen.
Fragen und Antworten zur D&O-Versicherung
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Was kostet eine D&O-Versicherung?Die Kosten für eine D&O-Versicherung variieren stark und hängen von der Unternehmensgröße, der Branche und dem Risikoprofil ab. Für kleine bis mittlere Unternehmen liegen die Prämien oft zwischen 1.000 und 5.000 Euro jährlich, während größere Unternehmen deutlich höhere Kosten haben können. Die genaue Prämie erfordert eine individuelle Risikoanalyse durch den Versicherer.
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Lohnt sich eine D&O-Versicherung?Ja, eine D&O-Versicherung lohnt sich, da sie Führungskräfte vor persönlichen finanziellen Risiken durch berufliche Fehlentscheidungen schützt. Sie deckt rechtliche Verteidigungskosten und Schadenersatzzahlungen ab, was in einem komplexen rechtlichen Umfeld und angesichts der steigenden Anzahl von Klagen entscheidend ist.
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Wer schließt die D&O-Versicherung ab?Eine D&O-Versicherung wird in der Regel vom Unternehmen selbst abgeschlossen, um ihre Führungskräfte abzusichern. Geschäftsführer, leitende Angestellte, Vorstände und Aufsichtsräte profitieren direkt von dieser Versicherung, die sie vor der persönlichen Haftung schützt. Sollten Unternehmen diese Risiken nicht absichern wollen, können die Entscheider auch selbst eine D&O Versicherung bei Zurich abschließen und sich persönlich absichern.
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Wann braucht man eine D&O-Versicherung?Eine D&O-Versicherung braucht man, wenn Führungskräfte vor persönlichen finanziellen Risiken durch berufliche Fehlentscheidungen und Haftungsansprüche geschützt werden sollen.
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Welche Versicherungen braucht man als Geschäftsführer?
Als Geschäftsführer benötigt man folgende Versicherungen:
- D&O-Versicherung: Schutz vor persönlichen Haftungsrisiken durch berufliche Fehlentscheidungen,
- Berufshaftpflichtversicherung: besonders wichtig für beratende und heilende Berufe, um professionelle Fehler abzudecken,
- Rechtsschutzversicherung: Übernahme der Kosten für Rechtsstreitigkeiten im Geschäftsbereich.