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Bauleistungsversicherung für Bauherren

  • Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Schäden
  • Beginn des Versicherungsschutzes bei Einrichten der Baustelle
  • Alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- und Umbau eines Gebäudes eingeschlossen

Bauleistungsversicherung für Bauherren

Selbst bei sorgfältiger Planung und Ausführung ist ein Bauvorhaben vor Sturm und Hochwasser, Diebstahl bereits eingebauter Teile oder Vandalismus nicht sicher. Eine Bauleistungsversicherung für Bauherren bietet hierfür Schutz.

  • Überblick

    Bauvorhaben sind immer wieder hohen Risiken ausgesetzt. Unsere Bauleistungsversicherung schützt Sie vor den finanziellen Risiken solch unvorhersehbarer Sachschäden an Neu- und Umbauten von Gebäuden.

    Versicherungsnehmer bzw. Versicherte können sein:

    • Bauherren oder sonstige Auftraggeber
    • Bauunternehmen
    • sonstige am Bauvorhaben beteiligte Firmen oder Personen
    • Im Anschluss an die Bauleistungsversicherung kann der Versicherungsnehmer eine Sachdeckung für sein Gebäude abschließen.
  • Leistungen der Zurich Bauleistungsversicherung für Bauherren

    Versicherte Sachen

    Versicherte Sachen sind: alle Lieferungen und Leistungen für den Neubau und Umbau eines Gebäudes.

    Versicherte Schäden

    Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Schäden (Beschädigungen oder Zerstörungen) an versicherten Sachen. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden, beispielsweise durch:

    • Ungeschicklichkeit
    • Materialfehler
    • höhere Gewalt
    • Elementarereignisse
    • ungewöhnliche und außergewöhnliche Witterungseinflüsse

    Versicherungsbeginn und Dauer

    Der Versicherungsschutz beginnt bei Einrichten der Baustelle, frühestens mit dem vereinbarten Zeitpunkt.

    Der Versicherungsschutz endet mit der Bezugsfertigkeit oder nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder mit dem Tag der behördlichen Gebrauchsabnahme. Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte. Der Versicherungsschutz endet spätestens zu dem im Versicherungsschein vereinbarten Zeitpunkt.

  • Zusatzbausteine

    Auf besonderen Antrag können versichert werden:

    • Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
    • Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile
    • zusätzliche Aufräumungskosten
    • Schadensuchkosten
    • Baugrund und Bodenmassen
    • Arbeitszeitzuschläge
    • Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
    • Eil- und Expressfrachten
    • innere Unruhen Streik, Aussperrung
    • radioaktive Isotope
    • Altbauten, u. a. gegen Einsturz

    Im Anschluss an die Bauleistungsversicherung kann der Versicherungsnehmer eine Sachdeckung für sein Gebäude abschließen.