Das Wichtigste kurz erklärt
- Als Veranstalter haften Sie für sämtliche Schäden, welche durch Sie selbst oder ein von Ihnen beauftragtes Unternehmen verursacht werden
- Die Veranstalterhaftpflicht von Zurich schützt Sie zuverlässig vor hohen Schadensersatzansprüchen infolge von Personen-, Sach- und Vermögensschäden und wehrt unberechtigte Vorwürfe ab
- Durch das hohe Schadensrisiko bei Veranstaltungen und Events ist der Abschluss einer Veranstalterhaftpflicht ein wichtiger Veranstaltungsschutz
Warum ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?
An der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen arbeiten viele Menschen mit. Auch bei gewissenhafter Arbeit aller Beteiligten besteht immer ein gewisses Risiko für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Kommt es am Veranstaltungsort zu einem Schaden, haftet hierfür der Veranstalter. Mit dem Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung sind Sie vor hohen Kosten und unberechtigten Haftpflichtansprüchen Dritter abgesichert. Da solche Forderungen sehr teuer bis hin zu existenzbedrohend werden können, ist der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen.
Faktencheck:
Wenn Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung haben, ist die Ausrichtung betriebsinterner Veranstaltungen darin eingeschlossen.
Veranstalterhaftpflichtversicherung – Beispiele aus der Praxis
Schäden an gemietetem Raum:
Nach einem Konzert stellt sich heraus, dass die in der Veranstaltungshalle vorhandene Veranstaltungstechnik sowie das Mobiliar während des Events beschädigt wurden. Möbel und Veranstaltungstechnik müssen ersetzt werden. Die entstehenden Kosten werden von der bei Zurich abgeschlossenen Veranstalterhaftpflichtversicherung übernommen.
Unfall wegen unzureichender Absicherung:
Da der Veranstaltungsort für das Maibaumstellen nicht abgesichert wurde, wird ein Veranstaltungsbesucher von einem Pkw angefahren. Darüber hinaus fordert die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers Schadensersatz vom Veranstalter. Sämtliche entstandenen Kosten übernimmt die Veranstalterhaftpflichtversicherung von Zurich.
Leistungsumfang der Veranstalterhaftpflichtversicherung
Im Schadensfall überprüfen wir zunächst, ob Sie tatsächlich haftbar sind und die Höhe der Forderung gerechtfertigt ist. Sind die Ansprüche berechtigt, kommen wir für den finanziellen Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme auf. Die Grundversicherungssumme in Höhe von 5 Mio. € gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Unberechtigte oder zu hohe Forderungen wehren wir für Sie ab – notfalls auch vor Gericht.
Versicherte Schäden der Veranstalterhaftpflichtversicherung
Durch den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtsversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden:
- Personenschäden:
Wird durch Ihr Verschulden die Gesundheit eines Dritten geschädigt, liegt ein Personenschaden vor. Denkbar ist beispielsweise, dass ein Gast aufgrund unzureichender Sicherheitsmaßnahmen auf einer Veranstaltung zu Sturz kommt und sich dabei verletzt. Er fordert Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeld, welche die Veranstalterhaftpflicht von Zurich für Sie übernimmt. - Sachschäden:
Wird der Besitz eines Dritten durch Ihr Verschulden beschädigt, liegt ein Sachschaden vor. Ein typisches Beispiel sind durch betrunkene Gäste verursachte Schäden an gemieteten Räumen. Für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten kommt Zurich auf. - Vermögensschäden infolge eines Personen- oder Sachschadens:
Im Bereich Vermögensschäden sind bis auf wenige Ausnahme nur Vermögensfolgeschäden versichert. Diese entstehen infolge eines versicherten Personen- oder Sachschadens. Ein typisches Beispiel ist der Verdienstausfall infolge eines Personenschadens. Die hierfür entstehenden Kosten übernimmt die bei Zurich abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung.
Was zahlt die Veranstalterhaftpflichtversicherung im Schadensfall?
Was die Veranstalterhaftpflichtversicherung zahlt
- Schäden, die während des Auf- und Abbaus und der Durchführung der Veranstaltung entstehen
- Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen
- Umweltschäden
- Personen-, Sach- und Vermögenschäden
Was die Veranstalterhaftpflichtversicherung nicht zahlt
- Vorsätzlich oder durch bewusstes Missachten von Gesetzen verursachte Schäden
- Schäden, die Ihnen selbst entstanden sind
- Schäden durch Nichterbringung einer vereinbarten Dienstleistung
- Reine Vermögenschäden
- Öffentlich-rechtliche Ansprüche
Haben Sie Fragen zur Veranstalterhaftpflichtversicherung von Zurich?
Die häufigsten Fragen und Antworten
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Ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?Nein, eine gesetzliche Verpflichtung für den Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung gibt es nicht. Da Sie als Veranstalter einer öffentlichen Veranstaltung jedoch weder über Ihre private noch über Ihre Betriebshaftpflichtversicherung geschützt sind, wird der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung dringend empfohlen.
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Was kostet eine Veranstalterhaftpflicht?Die Höhe der Kosten einer Veranstalterhaftpflichtversicherung hängt vor allem vor der Art und Größe der Veranstaltung, der Besucherzahl, der Versicherungssumme, dem Tarif und den gewählten Zusatzbausteinen ab. Gerne stehen wir Ihnen mit einer persönlichen Beratung über die Kosten der Veranstalterhaftpflichtversicherung zur Verfügung.
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Wer ist durch die Veranstalterhaftpflichtversicherung mitversichert?Über die Veranstalterhaftpflichtversicherung, die Sie bei Zurich abschließen können, genießen sowohl Sie selbst als Veranstalter, als auch Personen, die Sie für Arbeiten bei der versicherten Veranstaltung beauftragt haben, Versicherungsschutz.
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Welche Veranstaltungen können abgesichert werden?Über die Veranstalterhaftpflichtversicherung können Versicherungsnehmer die unterschiedlichsten Klein- und Großveranstaltungen absichern. Typische Beispiele sind Schulabschlussfeiern, Sommerfeste, Kulturveranstaltungen, Sportveranstaltungen und vieles mehr.
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