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Gruppen-Unfallversicherung

  • Weltweiter Schutz – rund um die Uhr
  • Invaliditätsleistung ab jedem messbaren Invaliditätsgrad
  • Individuelle Versicherungssummen für jede versicherte Person

Gruppen-Unfallversicherung

Eine Gruppen-Unfallversicherung bietet die Möglichkeit der Absicherung mehrerer Personen über einen Versicherungsvertrag. Vor allem Vereine und Verbände können so ihre Mitglieder gegen Unfälle bei der Ausübung der Vereins- bzw. Verbandstätigkeit versichern. Der Vorteil der Gruppen-Unfallversicherung liegt in günstigeren Konditionen und einem dennoch individuellen Schutz für alle Versicherten.

  • Weltweiter Schutz – rund um die Uhr
  • Gilt während der Vereinstätigkeit, im Beruf oder im Privatleben
  • Invaliditätsleistung ab jedem messbaren Invaliditätsgrad
  • Zusätzliche Unfallrente zur Invaliditätsleistung, sofern vereinbart
  • Individuelle Versicherungssummen für jede versicherte Person
  • Leistungen der Zurich Gruppen-Unfallversicherung

    Sicherheit für Sie, Ihr Unternehmen oder Ihre Mitglieder

    Die Gruppen-Unfallversicherung von Zurich

    • sichert die Existenz für eine beliebige Anzahl von versicherten Personen,
    • mildert die finanziellen Folgen eines Unfalles oder einer Invalidität für die Mitarbeiter und
    • bewahrt Sie vor unkalkulierbaren Kosten.

    Invaliditätsleistungen

    • individuelle Invaliditätsleistung bei andauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit
    • progressive Leistung ab einem Invaliditätsgrad von 26 Prozent möglich

    Weitere Leistungen

    • bis zu drei Jahre Krankenhaus-Tagegeld
    • bis zu 150 Tage Genesungsgeld je Unfall
    • bis zu einem Jahr Tagegeld
    • Kosten für kosmetische Operation bis 50.000 EUR inkl. Zahnersatz
    • Heilkosten im ersten Jahr bis zum versicherten Betrag und für jeden Versicherungsfall extra – sofern vereinbart
    • Bergungskosten bis 50.000 EUR für notwendige Kosten wie zum Beispiel Sucheinsatz, Verletztentransport oder Überführung
    • Todesfallleistung bei Tod innerhalb eines Jahres infolge Unfall

    Inklusive Unfallrente

    Zusätzlich zur Invaliditätsleistung zahlen wir eine monatliche Unfallrente ab 50 Prozent Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit.

  • Vergleich zu den gesetzlichen Versicherungen

    Zurich leistet mehr:

    Rund 70 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit, zum Beispiel zu Hause, beim Sport, im Urlaub oder im Straßenverkehr. Im Ergebnis besteht für dieses Schäden also kein Versicherungsschutz, da der gesetzliche Unfallschutz nur bei Arbeits- und Wegeunfällen leistet.

    Das leistet die gesetzliche Versicherung Das leistet die Zurich Gruppen-Unfallversicherung
    Jährlich rund 2.000 Stunden Schutz während der Arbeit und auf den Wegen hin und zurück Das ganze Jahr über Schutz rund um die Uhr, also rund 8.760 Stunden – privat und beruflich
    Leistung nur bei Berufsunfällen in Deutschland sowie bei Dienstreisen im In- und Ausland Weltweit gültiger Versicherungsschutz
    Verletztenrente erst ab 20% verminderter Erwerbsfähigkeit Kapitalzahlung ab jedem messbaren Invaliditätsgrad und – sofern vereinbart – zusätzlich eine Unfallrente ab 50% Invalidität.
    Berechnungsgrundlage für die Invaliditätsrente sind höchstens 2/3 des Brutto-Jahresarbeitsverdienstes – mit Höchstgrenze Individuelle Versicherungssumme für jede versicherte Person – die Höhe der Leistung ist frei wählbar

    Änderungen vorbehalten. Die Produktbeschreibungen ersetzen nicht die Versicherungsbedingungen.

  • Vertragsmodelle

    Sie haben die Wahl: flexible Gestaltung Ihrer Verträge

    Jede Gruppe hat eigene Anforderungen an eine Unfallversicherung. Deshalb bieten wir Ihnen verschiedene Vertragsmodelle an, die Ihnen viel Gestaltungsspielraum lassen.

    Wahlmöglichkeit mit und ohne Namensangabe

    • Mit Namensangabe: Bei Gruppen werden die zu versichernden Personen namentlich genannt.
    • Ohne Namensangabe mit vereinfachtem Meldeverfahren: Hier sind neue Mitglieder auch ohne Meldung sofort abgesichert.
  • Downloads

    Alle Informationen zum Nachlesen

    Bitte beachten Sie: Die Versicherungsbedingungen/Verbraucherinformationen gelten für Neuverträge. Maßgeblich für Ihren bestehenden Vertrag sind die Ihnen mit der Police bzw. vor Vertragsabschluss ausgehändigten Unterlagen.