Solarversicherung
Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise gewinnt Solarenergie immer mehr an Bedeutung. Als Betreiber einer Photovoltaikanlage wollen Sie von Ihrer ins öffentliche Netz eingespeisten Energie profitieren.
Deshalb sollten Sie sich gegen finanzielle Verluste durch Schäden und Ertragsausfall schützen. Mit der Solarversicherung im FirmenSchutz bieten wir Ihnen umfassenden Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen und thermische Solaranlagen.
- Photovoltaikanlagen werden bis 1.000.000 EUR Versicherungssumme versichert.
- Solarthermieanlagen werden bis 30.000 EUR versichert.
- Sie wählen zwischen drei verschiedenen Selbstbehalten.
- Ertragsausfall für Photovoltaikanlagen aufgrund versicherter Sachschäden ist mit festgelegter Haftzeit und festgelegtem Selbstbehalt mitversichert.
- Es besteht eine Vorsorgeversicherung für Erweiterungen und Austausch der Anlage während des laufenden Versicherungsjahres.
- Kosten auf „Erstes Risiko“ und weitere Mehrkosten sind mitversichert.
- Sie erhalten Rabatte für die individuelle Gestaltung des Versicherungsschutzes z. B. durch Ausschluss bestimmter Gefahren, Einhaltung hoher Sicherheitsstandards oder bei Abschluss bzw. Bestehen einer Zurich Gebäudeversicherung.
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Leistungsumfang der Solarversicherung im FirmenSchutz
Es besteht umfassender Versicherungsschutz für Sachschäden und bei Abhandenkommen versicherter Gegenstände.
Die Versicherung schützt Sie u. a. bei Schäden durch:
- Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung
- Wasser, Feuchtigkeit
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Kurzschluss, Überstrom, Überspannung
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung
Leistungsumfang Versicherungssumme Versicherungsschutz für Photovoltaikanlagen bis maximal 1.000.000 EUR
Versicherungsschutz für Solarthermieanlagen bis maximal 30.000 EUR Vorsorgeversicherung für Erweiterungen/Austausch bereits versicherter Solaranlagen 50 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme, max. 250.000 EUR Versicherte Kosten auf Erstes Risiko
a) Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten 50.000 EUR b) Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich 50.000 EUR c) Bewegungs- und Schutzkosten 50.000 EUR d) Luftfrachtkosten, Bergungskosten, Kosten für Erd-, Bauarbeiten, Gerüststellung 50.000 EUR e) Feuerlöschkosten 50.000 EUR f) schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden als direkte Folge eines ersatzpflichtigen Schadens 10.000 EUR g) De- und Remontage der versicherten Anlage bei einem Sachschaden am Gebäude, auf welchem die versicherte Anlage installiert ist 5.000 EUR h) Schadensuchkosten 2.500 EUR Weitere mitversicherte Kosten Mehrkosten Fremdenergiebezug 2.500 EUR Mehrkosten infolge von technischem Fortschritt
im Rahmen der Versicherungssumme Ertragsausfall für versicherte Photovoltaikanlagen Die Erstattung ist auf den tatsächlichen Ertragsausfall begrenzt. Haftzeit und zeitlicher Selbstbehalt für den Ertragsausfall Die maximale Haftzeit für den Unterbrechungsschaden beträgt 6 Monate.
Der errechnete Entschädigungsbetrag je Versicherungsfall wird um einen Selbstbehalt von 2 Ausfalltagen gekürzt.