Eigenschadenversicherung
Unternehmen und Gemeinden übertragen ihren Mitarbeitern permanent Verantwortung.
Diese Art von Vertrauen ist eine selbstverständliche und notwendige Voraussetzung in der modernen Arbeitswelt.
Doch dies birgt auch Risiken – wer zahlt, wenn Mitarbeitende Vermögensschäden verursachen?
- Schutz für Unternehmen und Gemeinden gegen Vermögensschäden
- Sicherung der Liquidität und des Betriebsfriedens
- Ein auf diesen Schutz spezialisiertes Team mit über acht Jahrzehnten Erfahrung
- Schnelle Schadenbearbeitung und günstige Prämien
-
Downloads
-
Schutz für Unternehmen
Aufbauend auf die Erfahrung vieler Jahrzehnte mit der kommunalen Eigenschadenversicherung, bieten wir unseren Unternehmenskunden seit 2010 die „Zurich Vermögens-Eigenschadenversicherung für Unternehmen“ an.
Sie können sich damit vor Schäden schützen, die durch die Fahrlässigkeit von Mitarbeitern unmittelbar am Vermögen eines Unternehmens entstehen. Die Eigenschadenversicherung greift also dort, wo die marktüblichen Directors & Officers-, Vertrauensschaden- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen an ihre Grenzen stoßen.Beispiele:
- Von einem Mitarbeiter falsch bestellte und speziell für das bestellende Unternehmen angefertigte Waren werden vom Lieferanten nicht zurückgenommen.
- Fehlerhafte Eingaben eines Mitarbeiters in das Lohnbuchungssystem führen zu überhöhten Bonuszahlungen/Gratifikationen, die infolge von Verjährung nicht mehr zurückgefordert werden können.
- Ein Mietvertrag über Gewerberäume wird nicht rechtzeitig gekündigt und nicht mehr genutzte Räumlichkeiten müssen bis zum nächsten Kündigungstermin weiter bezahlt werden.
-
Produktdetails
Eine Überweisung auf das falsche Konto? Ein Zahlendreher bei der Ausstellung einer Rechnung?
Wenn Mitarbeitern Verantwortung übertragen wird, können Fehler zu nicht unerheblichen Vermögensschäden führen.
Eine Eigenschadenversicherung schützt Unternehmen vor diesen sogenannten Berufsversehen. Gemeinden und deren Einrichtungen erhalten auch Versicherungsschutz, wenn ein Mitarbeiter vorsätzlich eine Dienstpflichtverletzung begangen hat.
-
Gemeinden und deren Einrichtungen
Die Eigenschadenversicherung für Gemeinden (sowie gemeindliche Einrichtungen wie beispielsweise Stadtwerke) ist eine notwendige Risikovorsorge gegen Vermögensschäden, die diesen durch fahrlässige und vorsätzliche Dienstpflichtverletzungen der für sie handelnden Vertrauenspersonen zugefügt werden.
Sie dient dem Betriebsfrieden, weil bei fahrlässig verursachten Schäden auf eine Regressnahme des Versicherers beim Mitarbeiter verzichtet wird.
Die Eigenschadenversicherung sichert das Kommunalvermögen gegen operative Risiken in Form von beispielsweise:- Unterschlagungen, Untreue, Diebstahl
- Fehlüberweisungen
- Kompetenzüberschreitungen
- Sozialhilfeüberzahlungen
- Verjährenlassen von Forderungen
- Vorsätzlicher Sozialdatenmissbrauch
- Einschluss verschiedener rechtlich nicht selbstständiger Betriebe und Einrichtungen
- Kostenübernahme bei Computer- und Datenmissbrauch
- Kostenübernahme für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Reputation
- Deckung von Kassenfehlgeldschäden