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Bauherren-Haftpflicht

  • Schmerzensgeld und Heilbehandlungskosten
  • Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten
  • Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Als Bauherr sind Sie für die Sicherheit auf der Baustelle verantwortlich und haften für alles, was hier geschieht
  • Unvorhersehbare Schäden während der Bauphase, wie zum Beispiel ein Unfall, können zu hohen finanziellen Schäden bis hin zur Existenzbedrohung führen
  • Mit einer Bauherren-Haftpflichtversicherung im Zurich FirmenSchutz schützen Sie sich vor unkalkulierbaren finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche durch Ihre versicherten Bautätigkeiten verursacht werden

Warum ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Als Bauherr sind Sie dafür verantwortlich, dass auf Ihrem Grundstück sämtliche Bauvorschriften und die Verkehrssicherung eingehalten werden. Ein Unfall oder das versehentliche Verletzen der Bauvorschriften sind schnell passiert. Die daraus resultierenden finanziellen Forderungen können dabei schnell zu einer Existenzbedrohung werden. Mit dem Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung schützen Sie sich vor diesem Bauherrenrisiko.

Faktencheck:

Bei Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist die Bauherren-Haftpflichtversicherung für Ihr Betriebsgelände bereits mit eingeschlossen.

Bauherrenhaftpflichtversicherung – Beispiele aus der Praxis

Auf Baustellen lauern zahlreiche Gefahren. Dass der Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung unverzichtbar ist, zeigen folgende Beispiele:

Erdsenkung auf Nachbargrundstück:

Die Baumaßnahmen auf Ihrem Grundstück lösen eine Erdsenkung des Nachbargrundstücks aus. Auf den darauf befindlichen Gebäuden entstehen Mauerrisse. Die hohen finanziellen Forderungen des Nachbars übernimmt die Bauherren-Haftpflichtversicherung, die Sie bei Zurich abgeschlossen haben.

Fußgänger stürzt wegen unzureichend abgesicherter Baustelle:

Durch Abrissarbeiten fällt Bauschutt auf den Gehweg vor Ihrem Betriebsgelände. Ein Fußgänger kommt dadurch zu Sturz und zieht sich schwere Verletzungen zu. Die Behandlungskosten und die Arbeitsunfähigkeitskosten übernimmt die Bauherren-Haftpflichtversicherung von Zurich.

Leistungen der Bauherren-Haftpflichtversicherung

Verletzen Sie als Bauherr Ihre Pflichten, sind Schadensersatzansprüche durch Dritte häufig die Folge. Mit einer Bauherren-Haftpflichtversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

  • Personenschäden (Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten)
  • Sachschäden (Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten)
  • Vermögensschäden (Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall)

Im Schadensfall prüft Zurich zunächst, ob Sie haftpflichtig sind und ob die Höhe der Schadensansprüche gerechtfertigt ist. Bei berechtigten Ansprüchen zahlen wir die Kosten bis zu einer Höhe von 5 Mio. €. Nicht berechtigte und zu hohe Ansprüche wehren wir für Sie ab – notfalls auch vor Gericht.

Versicherte Schäden der Bauherren-Haftpflichtversicherung

Mit Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung genießen Versicherungsnehmer Schutz vor finanziellen Forderungen aufgrund von Personen-, Sach- und Vermögenschäden. Die drei Arten von Schäden werden im Folgenden kurz vorgestellt:

  • Personenschäden:
    Wird die Gesundheit eines Dritten durch Verschulden des Bauherrn geschädigt, so liegt ein Personenschaden vor. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Passant auf dem Gehweg vor der Baustelle zu Sturz kommt. Auch Verletzungen von Bauhelfern einer beauftragten Baufirma zählen zu Personenschäden.
  • Sachschäden:
    Wird der Besitz eines Dritten durch Ihr Verschulden beschädigt, dann liegt ein Sachschaden vor. Dies kann beispielsweise schnell passieren, wenn das benachbarte Haus durch Bauarbeiten auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt.
  • Vermögensschäden:
    In den meisten Fällen sind bei der Zurich Versicherung ausschließlich Vermögensfolgeschäden versichert. (Es gibt jedoch einige Ausnahmen). Vermögensfolgeschäden sind Vermögensschäden, welche infolge eines versicherten Personen- oder Sachschadens entstehen. Ein typisches Beispiel ist der Verdienstausfall infolge einer Verletzung oder eines anderen Personenschadens.

Was zahlt die Bauherren-Haftpflichtversicherung im Schadenfall an Versicherungsnehmer?

Was die Bauherren-Haftpflichtversicherung zahlt

  • Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden
  • Berechtigte Schadensersatzansprüche Dritter
  • Personen- und Sachschäden infolge nicht sachgemäßer Lagerung von Baumaterial
  • Personen- und Sachschäden aufgrund unzureichender Absperrung des Baugeländes

Was die Bauherren-Haftpflichtversicherung nicht zahlt

  • Reine Vermögensschäden (bis auf wenige Ausnahmen)
  • Öffentlich-rechtliche Ansprüche (bis auf wenige Ausnahmen)
  • Schäden, die durch bewusstes Nicht-einhalten gesetzlicher Vorschriften oder nicht ausreichender Beachtung von Anweisungen und Bedingungen entstehen

Haben Sie Fragen zur Bauherren-Haftpflichtversicherung von Zurich?

Die häufigsten Fragen und Antworten

  • Ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben?
    Nein, eine gesetzliche Vorschrift für den Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung gibt es nicht. Da Sie als Bauherr jedoch der Gefährdungshaftung unterliegen und im Schadensfall Ihre Unschuld beweisen müssen, wird der Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung vor Baubeginn zur Vermeidung hoher finanzieller Risiken dringend empfohlen.
  • Was kostet eine Bauherren-Haftpflichtversicherung?
    Die Kosten einer Bauherren-Haftpflichtversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab und variieren je nach Deckungssumme, Bausumme und Umfang der Eigenleistungen, die Sie als Bauherr erbringen. Gerne stehen wir Ihnen mit einer persönlichen Beratung zur Seite.
  • Wer ist über eine Bauherren-Haftpflichtversicherung versichert?
    Vom ersten Spatenstich bis zur Übergabe an den Käufer: Über die Bauherren-Haftpflichtversicherung sind während des Hausbaus sowohl Sie als Bauherr als auch diejenigen, die in Ihrem Auftrag Arbeiten auf dem versicherten Grundstück durchführen, versichert.

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